Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil

Der röm. Kg. hat etliche Bundesstädte aufgefordert, ihren Anteil an der auf dem Konstanzer RT beschlossenen Truppenhilfe für den Romzug in bar an Hg. Ulrich von Württemberg zu überweisen, der dafür Truppen anwerben wird.1 Da sich diese Regelung für die Städte als nachteilig erweisen kann, wurde beschlossen, es beim Konstanzer Reichsabschied zu belassen. Der Kg. wurde schriftlich gebeten, von seinem Wunsch abzustehen und die Bundesstädte bey dem abschid zu Costenz unzertrennet beyainander beleyben zu lassen [Nr. 856]. In gleicher Weise hat man dem Hg. von Württemberg geschrieben und ihn über das Schreiben an den Kg. informiert, damit dieser weiß, daß der Beschluß nicht gegen ihn gerichtet ist, sondern aufgrund von vitalen Interessen der Städte zustandekam.2 

Ulm, 30. August 1507 (montag vor St. Gilgen tag). 

Augsburg, StdA, Lit. 1505–1507, Fasz. [18] Schwäbischer Bund (Jan.-Dez. 1507), unfol. (Kop.) = Textvorlage A. Stuttgart, HStA, H 53, Bü. 156 (Fasz. 44), unfol. (Kop., Exemplar der Stadt Heilbronn) = B. Memmingen, StdA, A Bd. 292, unfol. (Kop.).Nürnberg, StA, Rst. Nürnberg, Ratskanzlei, A-Laden Akten A 119, Nr. 1, fol. 70–70’ (Kop.).3 Stuttgart, HStA, J 9, Nr. 25, Stück-Nr. 42 (Kop., Exemplar der Stadt Ulm).

Regest: Klüpfel, Urkunden II, S. 10.

Anmerkungen

1
 Nr. 742. Der Memminger Magistrat instruierte seinen Gesandten Hans Stöbenhaber, gegen die Auszahlung der Romzughilfe Esslingens an Württemberg zu votieren. Eine Gesandtschaft der Bundesstädte sollte die Weigerung gegenüber dem Kg. rechtfertigen. Doch war Stöbenhaber auch gehalten, sich in dieser Frage an den Voten der vorsitzenden Städte zu orientieren. Er sollte außerdem das kgl. Mandat an Memmingen zur Erlegung der Romzughilfe nach Konstanz [Nr. 748] vorzeigen und um Rat bitten, da in dem Mandat die bereits erfolgte Zahlung von 150 fl. nicht erwähnt war (Kop., s.d.; StdA Memmingen, A Bd. 292, unfol.).
2
 Liegt nicht vor. Der nach Augsburg zurückgekehrte Gesandte zum Schwäbischen Bundestag, der Bürgermeister [Jörg Langenmantel], berichtete am 4.9., daß die 28 versammelten Städte qua Reichsstädte, nicht als Bundesstädte, beschlossen hätten, ihre Truppenkontingente bis zum 29.9. (S. Michiel) bereitzustellen. Die Städte hätten sich außerdem schriftlich an den Kg. gewandt mit der Bitte, die städtischen Truppen keinem anderen Befehlshaber zu unterstellen als dem Reichshauptmann. Damit hätten sie auf die kgl. Weisung reagiert, ihre Truppen gemeinsam mit dem württembergischen Kontingent ziehen zu lassen. Augsburg habe in Vollzug des Beschlusses 27 Reiter und 40 Fußsoldaten angeworben. Die deutliche Abweichung gegenüber den im Bericht vom 16.8. aufgeführten 40 Reitern und 300 Fußsoldaten [Nr. 851, Anm. 2] erklärte Querini damit, daß dabei einige kleinere Städte und Prälaten mit eingerechnet seien, die unter dem Augsburger Banner mitzögen (Querini an den Dogen, ital. Kop. Augsburg, 5.9.1507; BM Venedig, Cod. marc. ital. VII/989 (= 9581), fol. 91–94’, hier 91’-92; BFQS Venedig, Cl. IV, Cod. V (= 769), fol. 157’-159, hier 157’).
3
 Nürnberg übersandte Windsheim am 7.9. eine Abschrift des Abschieds (Kop., eritag unser lb. frauen abend irer gepurt;StA Nürnberg, Rst. Nürnberg, Briefbücher 60, fol. 18–18’).