[1.] Konfirmation des Kölner Stapelprivilegs durch Kg. Maximilian, Verhandlungen über die auf dem Kölner RT (1505) bewilligte Reichshilfe; [2.] Anspruch der Stadt Köln auf den Vorsitz unter den Reichsstädten; [3.] Vorschlag zur Verlegung des Reichskammergerichts nach Köln; [4.] Bitte Johann von Reides um Bewilligung einer kgl. Kommission zur Entscheidung seines Streits mit Jakob von Lynne; [5.] Bitte um Nachrichten vom RT und Informierung über dessen voraussichtliche Dauer.
Köln, s.d., jedoch vor dem 24. Juni 1507.1
Köln, HAStd, Briefbuch 43, fol. 231–232 (Kop.).
[1.] /231–231’/ Er hat ihre durch den Fußboten Wilhelm [Gamde]2 überbrachte Weisung inzwischen sicherlich erhalten, wonach er beim röm. Kg. mit allem Nachdruck vorstellig werden soll, ihm die Konfirmation des Kölner Stapelprivilegs3, weshalb der Protonotar Georg [Goldberg] vor kurzem nach Innsbruck geschickt wurde, durch den kgl. Bevollmächtigten [Johann] Lukas aushändigen zu lassen. Der Kg. hat zugestimmt und nach ihren Informationen auch befohlen, die Urkunde zu schreiben und zu siegeln. Das Schreib- und Siegelgeld wurde bereits bezahlt. Es gibt auch keinen anderen Hinderungsgrund mehr, außer daß die Stadt die ihr für den Ungarnzug auferlegten 6000 und einige hundert fl. noch nicht erlegt hat. Er weiß, was die Stadt dem röm. Kg., dem Kanzler und anderen in den Niederlanden zukommen ließ und was ihr dafür versprochen wurde. Er soll dem Kg. noch einmal den Sachverhalt darlegen und ihn bitten, Köln von dem [auf dem RT von 1505] bewilligten Anschlag zu befreien.4 Der Kg. möge bedenken, daß sie sich immer mit hohen Kosten gehorsam gegen Kg. und Reich erzeigt haben, insbesondere bei der Belagerung von Neuß5 oder bei der Auslösung des röm. Kg.6 Das seither erwirtschaftete Geld wurde durch den Pleitprozeß in Rom7 aufgebraucht, so daß die Zahlung der geforderten Summe derzeit nicht möglich ist. Wenn die Stadt mit Hilfe des Kg. erst ihr Stapelprivileg nutzen kann, ist künftig auch wieder der Dienst für Kg. und Reich finanzierbar.
[2.] Als wir uire L. geschreven haven des sitzens halven etc., ist noch wie vur unß ernste meynonge, dat ich8 [!] uch darine nyet laist dragen, sonder mit ernste daran syn willet, dat uns derhalven gheyne vercleynunge unß eren zugefuegt werde, as wir nyet zwyfelen, ir uch darinne wail schickbarlichen halden sullet.
[3.] Moegen wir lyden und were uns zo gwissem gefallen, das das kgl. und Rychs camergericht bynnen unser stat gelacht und daeselfs gehalden moechte werden.
[4.] Bürgermeister Johann von Reide bittet um Bewilligung einer kgl. Kommission in seinem Streit mit Jakob von Lynne.9
[5.] /232/ [PS] Bitten ihn unter Hinweis auf sein Schreiben an die Bürgermeister mit Nachrichten über die frz. Gesandtschaft10, durch den Überbringer dieses Schreibens weitere Neuigkeiten zu übermitteln, und um Mitteilung über die voraussichtliche Dauer des RT.