Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil
Sie haben seit ihrer letzten Weisung [Nr. 632] über die im kgl. Hofrat in Sachen Hans von Egloffstein eingereichte Klage weiter beraten und sind zu dem Ergebnis gelangt, daß eine Behandlung der Angelegenheit durch den Hofrat für Nürnberg nachteilig wäre, auß gunst der kgl. rate, damit sie dem andern tail und gemainem adel gewogen, auch das sie sunst dergleichen hendeln hessig sein. Erneuern deshalb ihren Befehl, im Falle eines negativen Verlaufs der Verhandlungen dem Kg. in einer geheimen Audienz die Gründe für das Nürnberger Vorgehen darzulegen, darauf hinzuweisen, daß die Stadt lediglich ein kgl. Mandat umgesetzt habe, und das adlige Räuberunwesen auf der Reichsstraße bei Nürnberg zu schildern. Er soll den Kg. bitten zu bedenken, daß die Landfriedensordnung hier nicht greift, weil keine Arglist vorlag, und die Klage abzuweisen. Falls dies nicht zu erreichen ist, soll er sich darum bemühen, daß sich nicht der kgl. Hofrat, sondern der Kg. persönlich mit der Klage befaßt oder das Verfahren bis zum nächsten RT oder einer anderen für den Kg. günstigen Gelegenheit verschoben wird. Er soll vor allem den Nürnberg besonders gewogenen Bf. von Gurk, aber auch Serntein und andere Räte bitten, sich für die Stadt einzusetzen, und ist zu diesem Zweck ermächtigt, Geschenke in Höhe von bis zu 600 fl. in Aussicht zu stellen.
Nürnberg, 24. Juli 1507 (samstags vor Jacobi).
Nürnberg, StA, Rst. Nürnberg, Briefbücher 59, fol. 212’-213’ (Kop.).