Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil

Ihr Mitbürger Oswald Weyler hat um seine Hilfe gebeten. Ersucht sie, dessen Strafe aufzuheben.1 

Konstanz, 27. Juli 1507.

Nördlingen, StdA, Missiven 1507, fol. 97–97’ (Or. m. S.).

Anmerkungen

1
 Weyler schilderte in einer Supplikation an Kg. Maximilian, daß ihm die Nördlinger Schaumeister – vermutlich aus Neid – zwei angeblich minderwertige Tuche zerrissen und ihm den Verkauf solcher Tuche in der Stadt untersagt hätten. Er sei wegen Mißachtung dieses Verbotes beim Rat angezeigt, daraufhin festgenommen und peinlich befragt worden, habe jedoch kein Unrecht eingestanden. Dennoch habe der Rat ihm und seiner Familie die Ausübung seines Handwerks verboten und sie aus der Stadt gewiesen. Bittet, den Rat zur Aufhebung der Strafe zu veranlassen (Or., s.d., Verm. über den Beschluß des kgl. Hofrates: Fiat ein zimliche furbitt mit einsliessung der supplication; StdA Nördlingen, Missiven 1507, fol. 98–98’). Bernhard Behaim (Nürnberger Bürger und Münzmeister zu Hall), der seinen Freund Weyler gemeinsam mit seinem Neffen Johann Sachs (kgl. Hofsekretär der röm. Kanzlei) beim Kg. unterstützt hatte, bat den Magistrat am 27.7., Weyler und seiner Familie die Rückkehr zu gestatten (Or. m. S., aftermontag nach Jacobi; StdA Nördlingen, Missiven 1507–1508, Fasz. 1, fol. 266–266’).