Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil

Wolfgang Linck aus Schwabach hat im Namen seines Vaters Hans unter Verletzung der Wormser Landfriedensordnung von 1495 Bf. Gabriel von Eichstätt die Fehde abgesagt und ist ebenso wie sein Vater gewaltsam gegen den Bf. und seine Untertanen vorgegangen.1 Erklärt Hans und Wolfgang Linck in die Acht und Aberacht. Befiehlt allen Reichsangehörigen, die beiden Ächter und ihre Helfer in keiner Weise zu unterstützen, sondern sie gefangenzunehmen und gemäß der Reichsordnung gegen sie zu verfahren. Wer dieses Mandat mißachtet, verfällt selbst der Acht und Aberacht.2

Konstanz, 9. Juni 1507.

Wien, HHStA, Maximiliana 18, Konv. 1, fol. 6–6’ (Or., Vermm. prps./amdrp, Gegenz. Serntein) = Textvorlage A. Wien, HHStA, Reichsregisterbuch TT, fol. 38 (Auszug) = B.

Anmerkungen

1
 Der Nürnberger Ratsherr Anton Tetzel informierte Eberhard von Thürheim (bfl. Landvogt auf der Willibaldsburg) und Pankraz Schenk (bfl. Kammermeister zu Eichstätt) auf deren Anfrage mit Schreiben vom 23.4. ausführlich über die bei Kornburg geschehene Gefangennahme und Schatzung Ulrich Seherleins aus Greding durch Hans Linck (Kastner zu Schwabach) (Kop. Nürnberg, freytag St. Jorgen tag;StA Nürnberg, Rst. Nürnberg, Briefbücher 59, fol. 33’-34).
2
 Die bfl. Statthalter und Räte zu Eichstätt übersandten am 10.7. unter anderem der Stadt Nördlingen eine kollationierte Kopie der Achterklärung mit Bitte um deren Befolgung (Or. m. S., sambstag nach Willibaldi; StdA Nördlingen, Missiven 1507, fol. 123–123’).