Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil
Verbietet der Stadt Giengen auf eine Beschwerde der Stadt Schwäbisch Gmünd hin unter Androhung einer Strafe von 10 Mark lötigen Goldes erneut, daß ihre Sensenschmiede das Einhorn als Kaufmannszeichen einschlagen, wie dies die Gmünder Schmiede gemäß altem Herkommen tun.
Konstanz, 1. August 1507.
Ludwigsburg, StA, B 177S, U 13 (Vidimus Abt Georgs von Lorch vom 13.8.1507, Or. Perg. m. S., Nachweis über Verm. amdric. und Gegenz. Serntein).
Regest/Teilabdruck: Guntram, Eisengewinnung, S. 214 Anm. 33.