Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil

Ammeister und Rat der Stadt Straßburg ließen vorbringen, daß sie vielfach in ihren von Kss. und Kgg. herrührenden und von ihm konfirmierten Privilegien, Rechten und Freiheiten1 zum Schaden der Stadt beeinträchtigt würden. Er kann dabei angesichts der Entfernungen nicht jederzeit so rasch verfahren, wie dies notwendig wäre.

Beauftragt und bevollmächtigt das Hofgericht deshalb, an seiner Stelle sämtliche von der Stadt angezeigten geistlichen und weltlichen Personen, die gegen deren Privilegien, Freiheiten und Rechte verstoßen haben oder dies künftig tun, rechtlich vorzuladen und diese nach der Feststellung eines Verstoßes mit den in den Urkunden vorgesehenen Strafen zu belegen. Sie sind befugt, alle dafür erforderlichen Zeugenaussagen einzuholen und notfalls zu erzwingen. Bei Nichterscheinen einer Prozeßpartei sollen sie das Verfahren jeweils dennoch fortsetzen.2 

Konstanz, 20. Juli 1507.

Straßburg, AV, Chartes 7729 (Or. Perg. m. S., Vermm. prps./amdrp., Gegenz. Serntein) = Textvorlage. Wien, HHStA, Reichsregisterbuch TT, fol. 57–57’ (Kop. ohne Intitulatio) = B. Straßburg, AV, AA 69, fol. [212-213] (Kop.).

Anmerkungen

1
 Urkunde Kg. Maximilians vom 9.5.1494 (Wiesflecker, Regesten I/1, Nr. 663, S. 77).
2
 Das Mandat wurde dem Hofgericht am 12.8. durch eine Straßburger Gesandtschaft vorgelegt und anschließend vor dem Gerichtsgebäude und im Gericht öffentlich verlesen. Auf Antrag der Gesandten wurde ein Vidimus des Mandats ausgefertigt (Vidimus Gf. Erhards von Nellenburg in Vertretung des Kammerrichters Gf. Rudolf von Sulz, Or. Perg. m. S., donrstag vor unser lb. frauentag [12.8.]1507; AV Straßburg, Chartes 7735). Am gleichen Tag wurde ein weiteres von den Straßburger Gesandten vorgelegtes kgl. Mandat (Konstanz, 7.8.1507) verlesen, worin dem Hofgericht unter Berufung auf das Mandat vom 20.7. geboten wurde, auf Antrag der Stadt jede Mißachtung ihrer Gerichtsprivilegien zu ahnden und sich daran weder von Melchior von Schaumberg noch anderen Personen hindern zu lassen (Vidimus Gf. Erhards von Nellenburg als Vertreter Gf. Rudolfs von Sulz, Or. Perg. m. S., donrstag vor unser lb. frauen tag [12.8.]1507; AV Straßburg, Chartes 7736).