Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil
Ammeister und Rat der Stadt Straßburg ließen vorbringen, daß sie vielfach in ihren von Kss. und Kgg. herrührenden und von ihm konfirmierten Privilegien, Rechten und Freiheiten1 zum Schaden der Stadt beeinträchtigt würden. Er kann dabei angesichts der Entfernungen nicht jederzeit so rasch verfahren, wie dies notwendig wäre.
Beauftragt und bevollmächtigt das Hofgericht deshalb, an seiner Stelle sämtliche von der Stadt angezeigten geistlichen und weltlichen Personen, die gegen deren Privilegien, Freiheiten und Rechte verstoßen haben oder dies künftig tun, rechtlich vorzuladen und diese nach der Feststellung eines Verstoßes mit den in den Urkunden vorgesehenen Strafen zu belegen. Sie sind befugt, alle dafür erforderlichen Zeugenaussagen einzuholen und notfalls zu erzwingen. Bei Nichterscheinen einer Prozeßpartei sollen sie das Verfahren jeweils dennoch fortsetzen.2
Konstanz, 20. Juli 1507.
Straßburg, AV, Chartes 7729 (Or. Perg. m. S., Vermm. prps./amdrp., Gegenz. Serntein) = Textvorlage. Wien, HHStA, Reichsregisterbuch TT, fol. 57–57’ (Kop. ohne Intitulatio) = B. Straßburg, AV, AA 69, fol. [212-213] (Kop.).