Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil

Bürgermeister und Rat der Stadt Münster im St. Gregoriental haben vorbringen lassen, daß seit Menschengedenken Juden kein Wohnrecht in ihrer Stadt und dem umliegenden Tal hätten1; außerdem habe die Stadt das Recht zur Abhaltung von drei Jahrmärkten – am 12. März (St. Gregorien tag in der vasten), 3. September (St. Gregorien tag ordinacionis) und 6. Dezember (St. Niclas tag) – sowie eines weiteren Jahrmarkts in dem zur Stadt gehörigen Dorf Mühlbach (Mulbach) am 24. August (St. Bartholmes tag). Die diesbezüglichen Urkunden2 seien aber durch einen Brand verlorengegangen.

Bestätigt auf ihre Bitte hin das Wohnverbot für Juden in ihrer Stadt und im Gregoriental sowie das Recht zur Abhaltung der Jahrmärkte samt allen übrigen Privilegien und Freiheiten, vorbehaltlich der Rechte von Kg. und Reich. Befiehlt allen Reichsangehörigen die Beachtung dieser Urkunde bei Androhung einer Strafe von 20 Mark lötigen Goldes.

Konstanz, 21. Mai 1507.

Wien, HHStA, Reichsregisterbuch TT, fol. 35’-36 (Kop.).

Druck: Scheid, Histoire, Nr. XXVII, S. 363–365.

Kurzregest: Scherlen, Inventar, S. 1.3

Anmerkungen

1
 Vgl. Mentgen, Studien, S. 298.
2
 Das letzte diesbezügliche Privileg datierte vom 5.9.1490 (Battenberg, privilegia, S. 89f.).
3
 Auf der Grundlage zweier Abschriften des 17. und 18. Jh. (Sign.: StdA Münster, AA 1, Stück-Nr. 42). Das Original ist verlorengegangen.