Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil

Unterstellt Bf. Heinrich von Augsburg und das Hst. mit allen Untertanen und den zugehörigen Gütern dem Schirm und Schutz von Kg. und Reich mit allen dazugehörigen Rechten und Freiheiten. Erneuert ohne zeitliche Befristung die dessen Vorgänger im Amt, Bf. Friedrich, bewilligte Freiheit des Hst. von allen fremden weltlichen, insbesondere auch von den westfälischen Gerichten.1 Rechtliche Forderungen an die Bff. von Augsburg sind ausschließlich vor dem Reichsoberhaupt, Klagen gegen deren Diener und Gesinde vor dem Bff. selbst, schließlich gegen deren Untertanen an den zuständigen Gerichten im Hst. auszutragen. Im Falle von Rechtsverweigerung oder -verzögerung ist das kgl. Kammergericht zuständig. Befiehlt allen Reichsangehörigen bei Androhung einer Strafe von 40 Mark lötigen Goldes die Beachtung dieser Urkunde.

s.l., s.d., jedoch Konstanz, wohl zwischen dem 19. und 25. Juli 1507.2 

Wien, HHStA, Reichsregisterbuch TT, fol. 51’-52’ (Kop.).

Anmerkungen

1
 Urkunde Kg. Maximilians vom 29.5.1494 (Druck: Monumenta Boica XXXIV/2, Nr. 103, S. 287–289. Regest: Wiesflecker, Regesten I/1, Nr. 726, S. 82).
2
 Gemäß Einordnung des Stücks im Reichsregisterbuch.