Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil

Kg. Maximilian bekundet, daß Bf. Heinrich von Augsburg ihn heute in Gegenwart von Kff. und Ff. persönlich um die Belehnung mit den Regalien, Lehen und Temporalien des Hst. Augsburg samt allen zugehörigen Rechten und Besitzungen einschließlich des Blutbanns gebeten hat.1 Der Bf. und die Vertreter des Domkapitels haben außerdem gebeten, alle Privilegien, Rechte und Freiheiten des Hst. zu erneuern. In Würdigung der Dienste der Petenten für Kg. und Reich belehnt er mit dem Rat von Kff., Ff., Gff., Hh. und anderen Getreuen Bf. Heinrich mit den Regalien, Lehen und Temporalien samt allen zugehörigen Rechten und Besitzungen einschließlich des Blutbanns. Der Bf. hat dafür den üblichen Eid geleistet [Nr. 281, Anm. 1]. Bestätigt dem Bf., Dompropst, Dechant, Kapitel und den Domherren alle von Kss. und Kgg. sowie von anderen geistlichen und weltlichen Ff. herrührenden Privilegien, Rechte und Freiheiten. Befiehlt allen geistlichen und weltlichen Untertanen des Hst., dem Bf. als rechtmäßiger weltlicher Obrigkeit gehorsam zu sein. Befiehlt allen Reichsangehörigen bei Androhung der in den in den älteren ksl. und kgl. Urkunden vorgesehenen Strafen sowie zusätzlich 100 Mark lötigen Goldes die Beachtung dieser Urkunde.

Konstanz, 1. Juli 1507.

Wien, HHStA, Reichsregisterbuch TT, fol. 82–83 (Kop.).

Anmerkungen

1
 Bf. Heinrich war bereits am 1.4.1505 gewählt worden. Am 7.5. hatte Papst Julius ihm das Pallium bewilligt, woraufhin am 27.7.1505 die Bischofsweihe erfolgt war (Gatz, Bischöfe II, S. 421f. (P. Rummel); Zoepfl, Bistum I, S. 541f.). Kg. Maximilian gewährte dem Bf. ein sechsmonatiges Indult für die Reichsbelehnung und genehmigte ihm bis dahin die Nutzung der Lehen und Regalien sowie die Ausübung des Blutbanns (Konz., s.d.; TLA Innsbruck, Maximiliana XIV/Misc., Kart. 36, Fasz. [3] [alt Schuber 59], fol. 232–232’).