Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil

Er hat dem Solothurner Magistrat das kgl. Schreiben1 vorgelegt. Der Rat trägt an den Aktivitäten Hans Kisslings und anderer kein Gefallen und hat den Solothurner Knechten gemäß dem Züricher Abschied unter Androhung harter Strafen das Reislaufen ohne seine vorliegende Genehmigung untersagt. Die Ratsherren haben keinen Zweifel daran, daß dieses Verbot eingehalten wird. Sie werden im übrigen versuchen, Kisslings, der sich bisher in Luzern und Baden aufgehalten hat, habhaft zu werden; dessen Anwerbungsversuche werden wohl ohnehin erfolglos sein. Solothurn wird den Züricher Abschied vollziehen und dem Kg. – wie er, Conrad, auch selbst zugesagt hat – so dienen, daß er damit zufrieden ist. Bittet, ihm seinen Bestallungsbrief zuzusenden und ihn bei dem ihm zugesagten platz bleiben zu lassen. Er weiß sich dann um so besser zu rüsten und kann ihm bei den Eidgenossen besser dienen als mancher andere. Um die Hauptmannschaft geht es ihm dabei weniger. Er und die übrigen Ratsherren hoffen, daß der Romzug bald stattfindet.2

s.l., jedoch Solothurn, 14. Juli 1507.

Solothurn, StA , Missivenbuch 1506–1510, AB 1,3, pag. 356 (Kop.).

Druck/Regest: Gagliardi, Anteil I, S. 671 Anm. 124.

Anmerkungen

1
 Liegt nicht vor. Es ging aber offensichtlich um die verbotene Anwerbung von Söldnern für den frz. Kg.
2
 Ein entsprechendes Schreiben richtete Conrad – zweifellos in Erwartung seiner Fürsprache beim Kg. – an Bf. Matthäus von Sitten (Konz., s.l., jedoch Solothurn, 14.7.1507; StA Solothurn , Missivenbuch 1506–1510, AB 1,3, pag. 353).