Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil
Er teilt beiliegend etliches über die Gründe für die Einberufung des RT und über das Vorgehen des frz. Kg. gegen ihn, den Hl. Stuhl, das Hl. Röm. Reich, die deutsche Nation und Italien mit.1 Er setzt ihn in diesem Zusammenhang darüber in Kenntnis, daß vor wenigen Tagen ein geheimer Kammerdiener des frz. Kg.2 bei ihm war, der erklärte, daß sein Kg. Frieden und Freundschaft mit ihm und seinem Enkel Ehg. Karl von Österreich sowie mit ihren Ländern und Untertanen wünsche. Obwohl er wußte, daß es sich nur um ein Täuschungsmanöver handelte, ordnete er dennoch zu mererm glimpf einen seiner Diener ab, um den frz. Kg. seiner Freundschaft zu versichern. Dieser Diener [Claude de Salins] äußerte gegenüber dem Kardinal von Rouen (Rom), daß der röm. Kg. der oberste Vikar und Beschützer der Christenheit sei und diesem deshalb die Verteidigung des Papstes, der Kardinäle und der christlichen Kirche obliege. Sein Diener erhielt durch den Kardinal in Gegenwart von vier weiteren Kardinälen und der Gesandten des Kg. von Aragon3 öffentlich die Antwort, daß der röm. Kg., weil er sich einen obersten Vikar und Beschützer des Hl. Stuhls nenne, ein Ketzer sei, denn die ganze Welt sollte dem Papst untertan sein, und nach dem Papst komme der frz. Kg., den man den allerchristlichsten Kg. nenne. Der Kardinal sagte auch einen Tag zuvor öffentlich zur päpstlichen Gesandtschaft, daß der Kg. von Frankrich daz, so er ime bewyse, umb den babst nit verdient hab, dardurch er vermeint, mit dem schwert glauben bij dem babst zu machen. Daz doch, als meniglich weiß, nit ist. Er wollte ihm dies mitteilen, damit er über den Stand der Dinge, die zur Eile drängen, informiert ist und ihre große Bedeutung für ihn als Kg., das Hl. Reich, den Hl. Stuhl, die deutsche Nation und die ganze Christenheit ermessen kann.
Straßburg, 16. April 1507.
Würzburg, StA, WRTA 5, fol. 2–2’ (Kop.) = Textvorlage A. Nürnberg, StA, ARTA 8, fol. 252–252’ (Kop.) = B.