Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil

Er hat aus kgl. Machtvollkommenheit Goslar, Mühlhausen und Nordhausen für 64.0002 fl.rh. an Kf. Friedrich und Hg. Johann von Sachsen verpfändet, wogegen die drei Städte Einspruch erhoben haben. Er wird deshalb auf dem Konstanzer RT mit diesen beiden Fürsten oder ihren Gesandten darüber verhandeln, einstweilen von der Verpfändung keinen Gebrauch zu machen. Nach erfolgter Zustimmung wird er den drei Städten eine Sicherstellung für 100 000 fl. geben. Davon sollen die Städte sich selbst für 64 000 fl. auslösen. Der Kg. wird die beiden Fürsten oder ihre Gesandten über die Verschreibung informieren, genslikes verhopendes, sie ganz gewiß sin sollen. Er erwartet, daß Hg. Heinrich d. Ä. von Braunschweig-Wolfenbüttel auf dem RT erscheinen und dort erneut in die Dienste von Kg. und Reich treten wird. Diesen Fürsten wird er über die Verschreibung informieren, der dann als Vertreter der drei Städte dafür Sorge tragen soll, daß das Geld bei ihnen eingeht. Dessenungeachtet sollen sie einen Gesandten zum RT abordnen.3 

Act. Salzburg, 29. November 1506 (am sondage vur Andree apostoli).

Goslar, StdA, Best. B, unverzeichneter Teil, Reichssachen 1506–1510 [alt R.S. 20/3934], pag. 11–12 = Textvorlage A. Mühlhausen, StdA, D 5 ab, Nr. 2a, fol. 32–32’ = B.4

Anmerkungen

1
 Die drei Städte hatten im September 1506 den Braunschweig-Wolfenbütteler Kanzler Konrad Gossel, den Nordhäuser Kanoniker Hermann Pfeiffer und den Mühlhäuser Hauptmann Rudolf von Bülzingsleben an den kgl. Hof abgeordnet. Sie sollten die Anfang August von kgl. Gesandten unter Übergabe entsprechender kgl. Mandate [vom 16.4.1506; Heil, RTA-MR VIII/1, S. 934 Anm. 4] vorgetragene Aufforderung, sich unter die kursächsische Pfandherrschaft zu begeben, beantworten (Kredenzbrief für dies., Kop. [Nordhausen], dinstags nach Mathei apostoli et evangliste [22.9.]1506; StdA Nordhausen, R, Da 5, fol. 70; StdA Goslar, Best. B, unverzeichneter Teil, Reichssachen 1506–1510 [alt R.S. 27/3633], unfol.). Die Verhandlungen wurden am 18.10. (am sondage Luce ewangeliste) in Rottenmann in Anwesenheit etlicher Ff., Gff. und anderer Räte eröffnet. Die von den städtischen Emissären übergebene Supplikation um Zurücknahme der Verpfändung unter Hinweis auf die Privilegien der Städte, ihre erwiesenen Dienste für Ks. und Reich, die negativen Folgen für den Handel und ihre Beziehungen zu den benachbarten Ständen (Kop., s.d.; StdA Mühlhausen, D 5 ab, Nr. 2a, fol. 29–31; StdA Goslar, Best. B, unverzeichneter Teil, Reichssachen 1506–1510 [alt R.S. 20/3934], pag. 6–8) wurde von Gesandten Bf. Johanns von Hildesheim und Hg. Heinrichs d. Ä. von Braunschweig-Wolfenbüttel [K. Gossel] (Supplikation an Kg. Maximilian, Kop., s.d.; ebd., pag. 3–5) sowie Hg. Georgs von Sachsen [Sigmund Pflug] unterstützt. Bei weiteren Verhandlungen in Salzburg und Gmunden schlugen kgl. Räte die Einsetzung einer Kommission vor, was die Vertreter der drei Städte notfalls akzeptieren wollten. Kg. Maximilian erachtete dies jedoch als unnötig. Laut der von seinen Räten am 17.11. mitgeteilten Antwort wollte er die Verpfändung kassieren und die Bezahlung Kursachsens anders regeln. In der Folge drängten die städtischen Emissäre auf eine schriftliche Fassung dieser Antwort. Am 29.11. übergab Gf. Eitelfriedrich von Zollern jedoch den oben wiedergegebenen Bescheid (Relation der Gesandten; StdA Goslar, ebd., hier pag. 9–10; StdA Mühlhausen, ebd., hier fol. 31–31’).
2
 Richtig: 54 000 fl. (Urkunde Kg. Maximilians vom 31.7.1505; Heil, RTA-MR VIII/1, Nr. 656, hier S. 934).
3
 Die Vertreter Goslars, Mühlhausens und Nordhausens lehnten diesen Bescheid rundweg ab. Demgegenüber drängten die Räte Kg. Maximilians in den folgenden Tagen auf dessen Annahme. Die städtischen Gesandten übergaben schließlich ihre Instruktion an den Gf. von Zollern zur Vorlage an den röm. Kg., um deutlich zu machen, daß sie nicht bevollmächtigt waren, über Zahlungen der Städte an Kursachsen zu verhandeln. Sie boten den Rechtsweg an und baten, die im August zugestellten kgl. Mandate zu kassieren oder wenigstens in Zitationsmandate umzuwandeln. Am 3.12. (donerstach nach Andree apostoli) übergaben Gf. Eitelfriedrich von Zollern, Wilhelm von Wolfstein und Leonhard von Völs den Gesandten eine weitere Erklärung Kg. Maximilians [Nr. 101] (Relation der Gesandten; StdA Goslar, Best. B, unverzeichneter Teil, Reichssachen 1506–1510 [alt R.S. 20/3934], hier pag. 12–15; StdA Mühlhausen, D 5 ab, Nr. 2a, hier fol. 32’-34. Vgl. Ludolphy, Friedrich, S. 249f.).
4
 Es handelt sich jeweils um einen Auszug aus der Relation der Gesandten der drei Städte über ihre Verhandlungen am kgl. Hof vom 18.10–3.12.1506 (StdA Goslar, Best. B, unverzeichneter Teil, Reichssachen 1506–1510 [alt R.S. 20/3934], pag. 2–16; StdA Mühlhausen, D 5 ab, Nr. 2a, fol. 29–35). Vgl. Müller, Verpfändung, S. 94f.