Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil
Nr. 66 Zitationsmandat Kg. Maximilians an Bf. Friedrich von Utrecht
a–Der Bf. hat mehrfach auf seine Rechte an der Reichsstadt Groningen hingewiesen– und um einen rechtlichen Austrag zwischen ihm und Hg. Georg von Sachsen gebeten, der als von Kg. und Reich bestellter Statthalter in Friesland ebenfalls Ansprüche auf die Stadt geltend macht. Er benennt ihm deshalb wie schon Hg. Georg den 15. Mai als Termin für einen Rechtstag in Konstanz, wo zu dieser Zeit ein RT abgehalten wird. Der Bf. soll selbst erscheinen oder sich durch bevollmächtigte Anwälte vertreten lassen. Er selbst oder kgl. Räte werden die Parteien gemeinsam mit Kff., Ff. und Ständen anhören und eine Entscheidung fällen. Falls eine Partei den Termin ignoriert, wird das Verfahren dennoch durchgeführt.
Hagenau, 6. März 1507.
Wien, HHStA, Maximiliana 17, Konv. 4, fol. 58–58’ (niederdt. Kop. mit imit. Vermm. prps./amdrp.) = Textvorlage A. Dresden, HStA, Geheimer Rat, Loc. 8182/7, fol. 233’-234’ (Kop.) = B.
Kurzregest: Baks, Inventaris, Nr. 803, S. 204; Nr. 2344, S. 473.
Nr. 67 Vollmacht Bf. Friedrichs von Utrecht für Gesandte zum Konstanzer Tag
Verkündet, daß er Johann Krisch (Friss) (Dekan zu St. Severin/Köln, Domherr zu Utrecht) und Lic. Gerhard de Sucgerode (Kanoniker zu St. Salvator/Utrecht) als seine Prokuratoren zu Verhandlungen im Namen von Bf. und Hochstift vor Kg. Maximilian, Kff., Ff. und den übrigen Ständen des Reichs, vor den kgl. Räten totoque senatu Imperii per regiam maiestatem et Imperium deputato seu deputando sowie vor den kgl. Richtern und Kommissaren in Konstanz abgeordnet hat. Gegenstand des Verfahrens ist die bfl. Stadt Groningen, die länger als Menschengedenken dem Hst. Utrecht untersteht, und deren Spoliation. Die beiden Prokuratoren sind zu allen für das Verfahren erforderlichen – im einzelnen aufgeführten – Handlungen bevollmächtigt.
Schloß Duurstede, 28. April 1507; präs. Konstanz, 27. Mai1.
Dresden, HStA, Geheimer Rat, Loc. 8194/10, fol. 7–9’ (lat. Kop., Überschr.: Mandatum episcopi Traiectensis.).