Deutsche Reichstagsakten, Jüngere Reihe. Reichstagsakten unter Kaiser Karl V., XIV. Band. Der Reichstag zu Nürnberg 1543 bearbeitet von Silvia Schweinzer-Burian, mit Vorarbeiten von Friedrich Edelmayer

Wien HHStA, MEA RTA 8/Konv. 2, fol. 3r–5v (Ausf. mit Siegel); AV u. Adr. fol. 5v: Hgn. von Braunschweig wittib turgkhnsteur antreffent, gemeiner reichsversamblung furzebringen.

Hgn. Elisabeth erinnert an ihr Schreiben an Kg. Ferdinand vom 23. Mai 1542, in welchem sie wegen ihrer schwierigen Lage nach dem Tod ihres Gemahls Hg. Erich I. von Braunschweig-Calenberg um Ringerung der in Speyer 1542 auferlegten Türkenhilfe ersuchte. Sie machte den Vorschlag, die Kosten für drei Monate Reiterbesoldung in Bargeld abzulösen und von der Stellung bzw. Bezahlung von Fußknechten entbunden zu sein. Kg. Ferdinand versprach damals in seiner schriftlichen Antwort vom 7. Juli 1542, sich bei dem obersten Feldhauptmann, Kf. Joachim von Brandenburg, für Hgn. Elisabeth einzusetzen. Trotz dieses kgl. Schreibens wurde der Anschlag ihres minderjährigen Sohnes, Hg. Erich II., nicht herabgesetzt. Auch noch zu dem und uber das alt herkomendt und gewonheit die graveschaft Wunstorpf und Stadt Gottingen sonderliche hilf und steur gegen den feindt der christenheit, den Turcken, zu reichen taxiert, unangesehen das eß war und nicht zu vorneinen, das hochgemelter mein lieber herr und gemahl seliger die graveschaft Wunstorpf und stadt Gottingen ererbet und lange uber menschen gedencken bei dem furstenthumb Braunschweigk gewesen, und ist also ane mittel gedachte graveschaft und stadt meinem lieben sohn und nicht dem Reiche zustendig oder unterworfen.

Deshalb bittet Hgn. Elisabeth Kg. Ferdinand noch einmal, ihre Veranlagung mit Rücksicht auf ihre schwierige Lage und den minderjährigen Sohn herabzusetzen und die dem Fürstentum Calenberg unterstehende Grafschaft Wunstorf und die Stadt Göttingen nicht zu veranlagen.

Anmerkungen

1
Residenzschloss Hg. Erichs I. von Braunschweig-Calenberg im Süden Niedersachsens.
2
In der Vorlage Weihnachtsstil: 1543.