Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb
Nachdem die Kurfürsten im Herbst 1593 die zusammen mit der Bitte Rudolfs II. um ihren Konsens zur Einberufung des Reichstags eingeforderte persönliche Teilnahme nicht definitiv zugesagt hatten1, wiederholte der Kaiser das Ansinnen in einer Nachschrift zum Reichstagsausschreiben nochmals, gegenüber dem rheinischen Kollegium begründet mit dem Argument, er komme damit dessen Wunsch nach einem späteren Eröffnungstermin nach. Ergänzend richtete er parallel zum Ausschreiben am 10. 1. 1594 eine eindringliche Mahnung an alle Kurfürsten, ungeachtet etwaiger Hinderungsgründe persönlich nach Regensburg zu kommen, um dort mit ihrer unverzichtbaren Anwesenheit einen raschen und erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen besonders zur Türkenhilfe zu ermöglichen2. Die übrigen Reichsfürsten wurden im Ausschreiben ebenfalls aufgefordert, persönlich am Reichstag teilzunehmen oder, sollte dies aus gesundheitlichen Gründen oder höherer Gewalt nicht möglich sein, umfassend bevollmächtigte Gesandte zu schicken.
Die Anmahnungen bei den Kurfürsten brachten nicht durchgehend den gewünschten Erfolg: Kuradministrator Friedrich Wilhelm von Sachsen, von dessen Teilnahme man aufgrund seiner Antwort an den kaiserlichen Gesandten Schleinitz vom 2. 10. 1593 bereits ausgegangen war3, berief sich auf seinen Status als Vormund und wollte sich deshalb noch nicht definitiv erklären4. Kurfürst Johann Georg von Brandenburg verwies auf sein hohes Alter und ließ die Teilnahme ebenfalls noch offen5. Dagegen erteilte von den rheinischen Kurfürsten Wolfgang von Mainz jetzt eine feste Zusage unter Vorbehalt lediglich gesundheitlicher Probleme6, auch Ernst von Köln7 und Johann von Trier versprachen im Gegensatz zu den Stellungnahmen vom Herbst 1593 ihre persönliche Anreise, Letzterer allerdings unter der Voraussetzung, dass die Umstände im Erzstift und seine Gesundheit sie zuließen8, während Friedrich von der Pfalz eine verbindliche Aussage ablehnte, weil er nicht wisse, wie es sich künftig „meiner person unnd sonsten der leufft halben anschicken möchte“9.
Von den Reichsfürsten wollte auf die Aufforderung im Ausschreiben hin Herzog Wilhelm von Bayern10 persönlich zum Reichstag kommen. Dagegen entschuldigten ihr Fernbleiben Bischof Julius von Würzburg wegen seines „nunmehr abgematteten leibs“11, Bischof Georg von Worms mit der ihm von Kurfürst Wolfgang von Mainz während dessen Reichstagsteilnahme übertragenen Statthalterschaft im Erzstift Mainz12, Bischof Eberhard von Speyer mit der Notwendigkeit eines Kuraufenthalts und der Situation des Hochstifts, die „solchen großen costen, den ich mit meiner persönlichen besuchung uffwenden muste“, nicht zulasse13, und Kardinalbischof Andreas von Konstanz mit anderweitigen Reichsgeschäften sowie Verrichtungen im Hochstift14. Bischof Peter von Chur sagte wegen „schwere der costen“, die das verschuldete Hochstift nicht aufbringen könne, nicht nur sein persönliches Kommen, sondern auch die Abordnung einer Gesandtschaft ab, er versprach aber, den Beschlüssen des Reichstags „nach bestem vermögen zu geläben und nachzukhomen“15. Von den wichtigeren weltlichen Fürsten entschuldigten sich abgesehen von späteren Absagen auf das Ausschreiben hin Landgraf Ludwig von Hessen mit Söldnerzügen im Territorium sowie „leibs- unnd anndere[n] unngelegenheitten“16 und Pfalzgraf Johann von Zweibrücken mit der Situation an der Reichsgrenze sowie der Nähe zum französischen Kriegsschauplatz17. Vonseiten der Reichsstädte, die vielfach andere Kommunen mit ihrer Vertretung bevollmächtigten, gab Dinkelsbühl dem Kaiser dies schon im Voraus bekannt18. Ansonsten liegen Entschuldigungen der reichsfernen Städte Deventer19 sowie Kampen und Zwolle20 vor, jeweils begründet mit den Auswirkungen des niederländischen Kriegs – im Fall Deventers die „groeße barbarische tyrannie, soe [!] die hispanische kreigsleuthe [!] uben an dennenn, die sie von unsere seidte uberkommenn“ –, die keine Reise ohne Gefahr für Leib und Leben zuließen. Außerdem schickte die ebenfalls geladene Burggrafschaft Friedberg keine Vertretung, indem sie ihre Reichsstandschaft bestritt und sich als Mitglied der Reichsritterschaft bezeichnete21.
Bereits vor dem Vorliegen der Stellungnahmen von Kurfürsten und Fürsten zur Aufforderung im Ausschreiben beschloss der kaiserliche Geheime Rat Anfang Februar22, die persönliche Reichstagsteilnahme beim Kurkolleg und bei ausgewählten Reichsfürsten nochmals durch Gesandtschaften anzumahnen. Neben allen Kurfürsten sollten der Erzbischof von Salzburg, die Bischöfe von Augsburg, Passau, Würzburg und Bamberg sowie von den weltlichen Fürsten Erzherzog Ferdinand von Tirol, Bayern, Württemberg, Braunschweig"–Wolfenbüttel, Mecklenburg, Hessen-Kassel, Pfalz-Neuburg und Brandenburg-Ansbach aufgesucht werden. Der Geheime Rat nominierte die Gesandten an diese Fürsten und legte die Grundzüge für deren Instruktionen fest.
Die Instruktionen vom 7. 2. 1594 (Prag)23 gingen einleitend variierend auf die bisherige Reaktion des jeweiligen Adressaten auf die Reichstagswerbungen des Kaisers oder dessen Teilnahmeaufforderung im Zusammenhang mit dem Ausschreiben ein und enthielten anschließend inhaltlich übereinstimmend an erster Stelle die Anmahnung einer definitiven, unkonditionierten Erklärung zur gesicherten persönlichen Mitwirkung an der Reichsversammlung, wie sie vorbildhaft der Kaiser selbst auf sich nehme. Sie bezogen sich dabei individualisiert auf die zuvor von den Adressaten genannten Bedingungen oder Vorbehalte für die Anreise und argumentierten ausschließlich mit der Türkengefahr als Bedrohung des Reichs und der gesamten Christenheit und damit als zentraler Thematik des Reichstags sowie der rasch erforderlichen Beschlussfassung dazu, die mit der persönlichen Anwesenheit und Autorität der Fürsten im Gegensatz zum langwierigen Verfahren bei Rätekonsultationen gefördert und beschleunigt werde. Bei den Kurfürsten wurde erneut deren führende autoritative Rolle als ‚Säulen des Reichs‘ hervorgehoben, um ihr Kommen sicherzustellen. Im Fall einer mit Einwänden oder Vorbehalten verknüpften Antwort hatten die Gesandten „darauf zubestehn und zuhafften“, dass eine gesicherte Zusage erfolgt. Unterstützt wurden die gesandtschaftlichen Bemühungen durch das im gleichen Zeitraum kommunizierte Schreiben des Kaisers vom 12. 3. 1594 an zahlreiche Reichsfürsten, in dem er die Verzögerung der Reichstagseröffnung bis 1. 5. 1594 bekanntgab24 und damit nochmals die Aufforderung verband, persönlich nach Regensburg zu kommen.
Mit der Vorsprache bei den geistlichen Kurfürsten sowie auf der Anreise dorthin bei den Bischöfen von Bamberg und Würzburg beauftragte der Geheime Rat Reichshofrat Zdenko Adalbert Popel von Lobkowitz. Dieser suchte zuerst Bischof Neithard von Bamberg auf, der schon zuvor von der Intention der kaiserlichen Mission erfahren und das Domkapitel aufgefordert hatte, ihn bei der Rechtfertigung seiner Absage zu unterstützen, für die er seinen schlechten Gesundheitszustand und die hohen Kosten der persönlichen Teilnahme ins Feld führte25. Obwohl er eben diese Argumente in der Audienz für Popel von Lobkowitz am 6. 3. 1594 wiederholte, gestand er auf dessen Einwände hin zu, dessen ungeachtet nach Regensburg zu reisen und sich bezüglich der Kosten mit dem Domkapitel zu vergleichen26. Anschließend begab sich der Gesandte nach Würzburg, wo er seine Werbung Bischof Julius am 9. 3. 1594 vortrug27. In der Antwort berief sich der Bischof auf die im Schreiben an den Kaiser vom 21. 2.28 genannten Gründe für sein Fernbleiben und erklärte auf wiederholte Einwände Popels hin, er werde teilnehmen, falls der Kaiser diese Argumente wider Erwarten nicht anerkennen und auf seiner Anreise beharren würde29. Der Vorbehalt hatte sich zwischenzeitlich insofern erledigt, als Rudolf II. den Bischof in der Antwort auf dessen Entschuldigung vom 21. 2. parallel nochmals nachdrücklich ermahnt hatte, nach Regensburg zu kommen30, anschließend aufgrund des Berichts Popels von Lobkowitz darauf bestand und bereits von der Mitwirkung des Bischofs ausging. Julius Echter sagte daraufhin die persönliche und pünktliche Anreise fest zu31.
Die nächste Station Zdenko Adalbert Popels war Aschaffenburg, wo er am 13. 3. 1594 bei Kurfürst Wolfgang von Mainz vorsprach32. Die Instruktion33 für die Werbung bezog sich hier wie bei den anderen rheinischen Kurfürsten auf deren bisherige Antworten an den Kaiser sowie auf das gemeinsame Schreiben ihrer Räte aus Bingen vom 7. 12. 159334. Popel von Lobkowitz sollte gegenüber Kurfürst Wolfgang dessen Bedeutung als Reichserzkanzler beim Reichstag akzentuieren und darauf drängen, er möge seine bisherigen Vorbehalte – die Mitwirkung der anderen Kurfürsten, gesundheitliche Probleme sowie etwaige Unruhen im Bereich des Erzstifts – aufgeben und eine „lauttere, unconditionirte erclerung“ abgeben. In den Verhandlungen am 13. 3. verzichtete Wolfgang auf die Präsenz der anderen Kurfürsten als Bedingung für sein Kommen, beharrte aber auf den anderen Voraussetzungen35. Erst im persönlichen Gespräch mit Lobkowitz gab er auf dessen Entgegnungen hin zu verstehen, er sei trotz der Vorbehalte ohnehin fest entschlossen, den Reichstag zu besuchen, habe die Anreise bereits vorbereitet und wolle auch die Kurfürsten von Trier und Köln auffordern, nach Regensburg zu kommen36. Im Schreiben an den Kaiser versprach der Kurfürst, persönlich und pünktlich anzureisen37.
Die Werbung Z. A. Popels bei Kurfürst Johann von Trier38 in Koblenz wurde unterstützt vom erwähnten Schreiben des Mainzer Erzbischofs, in dem er unter Berufung auf seine Zusage ausdrückte, er sei „zuversichtlich, von euer L. und deß von Cöllns L. ebenmessig geschehen würde“39. In der Audienz am 18. 3. 1594 verwies Kurfürst Johann zwar auf die bisherigen Einwände gegen seine Teilnahme – sein Gesundheitszustand, zu erwartende Einlagerungen spanischer Söldner im Erzstift und geplante Truppenwerbungen um Heidelberg –, er versprach jetzt aber, den Reichstag „gewiß unnd unaußbleiblich“ zu besuchen, falls der Kaiser weiterhin darauf bestehen würde40.
Kurfürst Ernst von Köln sollte Z. A. Popel zum Verzicht auf dessen bisherigen Vorbehalt bewegen, wegen der Auswirkungen des niederländischen Kriegs auf das Erzstift Köln sowie die Hochstifte Lüttich und Münster nicht anzureisen, und dafür mit der Erklärung Erzherzog Ernsts als neuer spanischer Generalstatthalter argumentieren, er werde diese Übergriffe abstellen. Daneben ließ der Kaiser den Kurfürsten bitten, im Zuge seiner Fahrt nach Regensburg Kurfürst Friedrich von der Pfalz in Heidelberg aufzusuchen, um ihn im vertraulichen Gespräch ebenfalls für das Kommen zum Reichstag zu gewinnen41. Popel erreichte am 20. 3. 1594 Bonn und musste dort erst die Rückkehr Kurfürst Ernsts aus Lüttich abwarten42, ehe er am 30. 3. seine Werbung in Schloss Poppelsdorf vorbringen konnte. Ernst bestätigte daraufhin seine persönliche Teilnahme trotz aller im Erzstift dagegensprechenden Gründe und erklärte sich ebenso zur Vorsprache beim Pfälzer Kurfürsten bereit, wenngleich er kein näheres Verhältnis zu diesem hatte und nicht erwartete, ihn zur Reichstagsreise bewegen zu können43. Der Kurfürst bekräftigte seine Zusage und die Anfrage bei Kurpfalz nochmals gegenüber dem Kaiser44, nahm dann aber bei seiner leicht verspäteten Reichstagsfahrt den direkten Weg nach Regensburg, nachdem er in Heidelberg hatte in Erfahrung bringen lassen, dass dort nichts zu erreichen sei45.
Damit war die Mission des Zdenko Adalbert Popel von Lobkowitz mit fünf Zusagen erfolgreich abgeschlossen. Im gleichen Zeitraum überbrachte sein Bruder, Ladislaus d. J. Popel, den entsprechenden kaiserlichen Auftrag an Kurpfalz, Pfalz-Neuburg und Württemberg.
Bei Friedrich IV. von der Pfalz verknüpfte er die Forderung, zum Reichstag zu kommen, mit dem Angebot des Kaisers46, ihn trotz der noch laufenden Kommission im Administrationsstreit mit Pfalzgraf Reichard47 die ausstehende Belehnung48 zu erteilen, jedoch ohne die Ansprüche des Pfalzgrafen zu präjudizieren. Auf die Werbung des Ladislaus Popel in Heidelberg am 13. 3. 1594 hin lehnte Friedrich IV. die Belehnung mit dieser Bedingung ab und umging ebenso eine verbindliche Aussage zur Reichstagsteilnahme49. Der kaiserliche Geheime Rat beschloss am 28. 3. 1594 eine nochmalige Aufforderung an den Kurfürsten; „ihre Mt. habens aber einzustellen bevohlen“50. Wenig später stellte Friedrich IV. klar, er werde nicht persönlich anreisen und habe Gesandte bevollmächtigt, die seine Gründe dem Kaiser erläutern würden51.
Anschließend trug Ladislaus Popel am 17. 3. 1594 Herzog Friedrich I. von Württemberg in Stuttgart seine Werbung vor52. Der Herzog verdeutlichte in der Antwort, er könne aufgrund der zahlreichen erforderlichen Verrichtungen nach seinem Regierungsantritt in Württemberg nicht zu Beginn des Reichstags kommen, werde sich aber bemühen, zumindest zu dessen „mittel oder beschlus“ anzureisen53. Auf das folgende Anmahnungsschreiben des Kaisers hin, er möge sich möglichst früh in Regensburg einfinden, um die Beratungen zur Türkenabwehr zu befördern, berief sich der Herzog nochmals auf diese Gründe sowie die Notwendigkeit eines Kuraufenthalts54. Erst im Anschluss an die nochmalige Bitte Rudolfs II., nunmehr ohne weiteren Verzug zu kommen, auch weil dem Kaiser „gantz lieb und angenem wer, dz wir mit deiner L. uns vertreulich besprachen“55, versicherte er, trotz aller Hinderungsgründe allein dem Kaiser zu Ehren persönlich mitzuwirken56. Er zog erst am 8. 7. 1594 in Regensburg ein57.
Pfalzgraf Philipp Ludwig von Neuburg, den Ladislaus Popel zuletzt aufsuchte, gab in der Audienz am 24. 3. 1594 die feste Teilnahmezusage, seine Ankunft konnte sich wegen eines Kuraufenthalts lediglich verzögern58. Später ordnete er für den Beginn der Reichsversammlung Gesandte ab, da sich die Kur länger hinzog59.
Die Mission im näheren Umfeld Österreichs bei Erzherzog Ferdinand II. von Tirol, dem Herzog von Bayern, dem Erzbischof von Salzburg sowie den Bischöfen von Augsburg und Passau wurde dem kaiserlichen Geheimen Rat Johann Wolf Freymon übertragen. Dieser suchte zunächst Erzherzog Ferdinand II. in Innsbruck auf, wo er am 7. 3. 1594 seine Werbung vortrug60 und noch am selben Tag dessen Antwort erhielt: Die Reichstagsteilnahme entschuldigte Ferdinand mit seinem hohen Alter und dem schlechten Gesundheitszustand. Da er zudem die Rückkehr eines Gesandten aus Prag abwarten wollte, stellte Freymon weitere Verhandlungen mit dem Erzherzog in das Ermessen Rudolfs II.61 Bischof Johann Otto von Augsburg übermittelte Freymon seine Antwort zu dessen Werbung schriftlich62: Er bezeichnete den persönlichen Reichstagsbesuch wegen der damit verbundenen Kosten als unmöglich, da Augsburg im Gegensatz zu anderen Hochstiften über keine bedeutenderen Einkünfte verfüge und er bei seinem Amtsantritt sehr hohe Schulden übernommen habe. Positiver fiel die Resonanz in München bei Herzog Wilhelm V. von Bayern aus. Aufgrund der bisherigen Korrespondenz ging der Kaiser ohnehin von dessen persönlicher Teilnahme aus und bat ihn, auch weitere Fürsten dazu zu veranlassen63. Die Werbung Freymons beinhaltete instruktionsgemäß zwar nochmals den Reichstagsbesuch, doch standen hier die anderweitig darin angesprochenen Punkte im Vordergrund64. Der Herzog versprach auf die Werbung hin in Dachau am 20. 3. 1594 nochmals seine „persönlich assisentz und gegenwördt“65 und bekräftigte dies wenig später direkt gegenüber dem Kaiser66. Nicht weniger entgegenkommend zeigte sich Erzbischof Wolf Dietrich von Salzburg bei der Beantwortung Freymons am 24. 3. 1594 mit seiner wiederholten Zusage, persönlich zu kommen67. Ebenso erfolgreich verlief die letzte Werbung Freymons: Am 27. 3. 1594 versicherte Bischof Urban von Passau seine persönliche Mitwirkung an der Reichsversammlung trotz des hohen Alters von 70 Jahren und eines Gichtleidens68.
Johann Eustachius von Westernach, Statthalter des Deutschmeisters zu Mergentheim, suchte als kaiserlicher Gesandter lediglich Landgraf Moritz von Hessen-Kassel und Markgraf Georg Friedrich von Brandenburg-Ansbach auf. Er musste bei beiden Werbungen ablehnende Antworten entgegennehmen: In Kassel69 rechtfertigte Landgraf Moritz am 19. 3. 1594 sein Fernbleiben mit dringenden Regierungsgeschäften, nachbarlichen Unruhen am Rhein und seiner geringen reichspolitischen Erfahrung, da er bisher Reichstagen „nihe beygewohnet unndt darumb auch ihres theils darzu wenig thun konten“70. Er informierte zudem den Kaiser über die Absage und beharrte auch auf dessen weitere Forderung hin auf der Abordnung von Gesandten anstelle der persönlichen Anreise71. Für die Werbung Westernachs bei Markgraf Georg Friedrich von Brandenburg-Ansbach konnten keine kaiserlichen Akten aufgefunden werden. Der Markgraf entschuldigte später in der Antwort auf das Schreiben Rudolfs II. vom 12. 3. 1594 mit der Bekanntgabe des Reichstagsaufschubs die persönliche Absenz mit seiner „leibs gelegenheit unnd sonderlichen meiner schenckel halben“, an denen er wiederholt die „rosen“ hatte72, und bevollmächtigte seine Gesandten wohl für eine diesbezügliche Vorsprache bei Rudolf II.73 Allerdings hatte er, wie seine Quartiervorbereitungen in Regensburg zeigen74, die persönliche Anreise lange Zeit geplant.
Die Gesandtschaft in die östlichen Territorien des Reichs wurde wie im Herbst 1593 Christoph von Schleinitz übertragen. Er begab sich zuerst nach Torgau, wo er Kuradministrator Friedrich Wilhelm von Sachsen in der Audienz am 4. 3. 1594 die Werbung gemäß seiner Instruktion75 vortrug, die neben den weiteren, oben erwähnten Punkten an erster Stelle die Reichstagsteilnahme ansprach, die der Kuradministrator zuletzt in Zweifel gezogen hatte. Darüber hinaus ließ der Kaiser ihn bitten, auch bei Kurfürst Johann Georg von Brandenburg dessen Anreise nach Regensburg mithilfe eines kaiserlichen Handschreibens sicherzustellen, um mit der Präsenz aller Kurfürsten einen raschen und erfolgreichen Verhandlungsverlauf zu befördern. In der Stellungnahme vom 5. 3. 1594 bezog sich Friedrich Wilhelm auf seine Antwort zum Reichstagsausschreiben76 und setzte für eine Zusage weitere Beratungen mit Kurbrandenburg wegen der gemeinsamen Vormundschaft voraus. Einzelheiten wollte er dem Kaiser von einem eigenen Gesandten erläutern lassen, zudem bot er an, sich mit Kurfürst Johann Georg wegen dessen Mitwirkung zu unterreden77. Schleinitz konnte keine konkretere Aussage erreichen, denn selbst wenn er von der eigenen Bereitschaft Friedrich Wilhelms überzeugt war, so würde dieser doch von seinen Räten „gleich bestrickt und darvon abgehalten“. Er hoffte auf einen positiven Fortgang in den Verhandlungen des Kaisers mit dem Gesandten des Kuradministrators, Dr. Wolfgang Eilenbeck78.
Friedrich Wilhelm gab Eilenbeck ein eigenes Handschreiben an Rudolf II. mit79 und ließ bezüglich der Werbung Christophs von Schleinitz darlegen, warum trotz des 1593 in Aussicht gestellten Reichstagsbesuchs die derzeitigen Umstände eine längere Abwesenheit nicht zuließen. Ohne Einzelheiten auszuführen, berief er sich auf Entwicklungen im gesamtsächsischen Territorium und dessen Umfeld sowie auf seine Verpflichtung gegenüber den Landständen, als Vormund persönlich im Kurfürstentum zu residieren. Dafür bot er dem Kaiser an, beim Reichstag dessen Intentionen im Interesse der allgemeinen Wohlfahrt durch seine Gesandten nach Kräften zu unterstützen80. In der Audienz Eilenbecks am 14. 3. 1594 in Prag allein vor dem Kaiser beharrte dieser unter Berufung auf die frühere Zusage des Kuradministrators und dessen besonders betonte Bedeutung für einen Erfolg des Reichstags auf der Teilnahme81. In der Antwort Rudolfs II.82, die Eilenbeck am 19. 3. zusammen mit dessen Handschreiben an Friedrich Wilhelm erhielt83, akzentuierte der Kaiser den eigenen Reichstagsbesuch trotz der türkischen Bedrohung seiner Königreiche und Erblande als Argument für die Mitwirkung der Reichsfürsten und insbesondere des kurfürstlichen Hauses Sachsen, das sich in der Vergangenheit ihm und seinen Vorgängern gegenüber stets sehr kooperativ verhalten habe. Er bat Friedrich Wilhelm, diese vertrauliche Zusammenarbeit jetzt fortzuführen und die Anreise nicht länger zu verweigern, verbunden mit dem Versprechen, mit der persönlichen Mitwirkung des Kurkollegs die Verhandlungen so zu forcieren, dass er bald in seine Lande zurückkehren könne. Der Kuradministrator interpretierte das Beharren des Kaisers als besonderes Vertrauen in seine Person und versicherte am 7. 4. 1594 trotz der fortbestehenden, von Eilenbeck erläuterten Hinderungsgründe sein Kommen nach Regensburg, er behielt sich aber vor, nicht bis zum Abschluss der Verhandlungen bleiben zu müssen84. Damit war die Teilnahme des für den Verlauf des Reichstags und die dortige Fortsetzung der kursächsischen Vermittlungspolitik höchst bedeutsamen Kurverwalters gesichert.
Christoph von Schleinitz war von Torgau nach Berlin gereist, wo er am 9. 3. 1594 instruktionsgemäß85 seine Werbung Kurfürst Johann Georg vorbrachte und das Handschreiben des Kaisers übergab, in dem dieser den Kurfürsten bat, sich zum Vorbringen Schleinitz’ und der zugleich angekündigten Gesandtschaft Kuradministrator Friedrich Wilhelms willfährig zu erzeigen86. Am 11. 3. überreichte Johann Georg seine Antwort zur Werbung sowie zum Schreiben des Kaisers an Schleinitz, der zwar replizierte, es aber bei der ablehnenden Stellungnahme belassen musste, da offensichtlich war, dass die Zusage des Kurfürsten „unmuglich“ zu erreichen sein würde87. In der Antwort zur Werbung88 bezog sich Johann Georg für die Ablehnung auf sein hohes Alter von 70 Jahren, die Bitte der Landstände, sich in diesen „beschwer- und gefehrlichen leufften“ nicht außer Landes zu begeben, und auf einen drohenden Einfall der Tataren durch Polen89. Im Handschreiben wiederholte der Kurfürst diese Argumente in knapper Form90. Später ließ er es auf weitere Aufforderungen des Kaisers hin bei dieser Erklärung bewenden91 und bevollmächtigte die Reichstagsgesandten, seine Abwesenheit beim Kaiser persönlich zu entschuldigen92.
Neben Christoph von Schleinitz agierte gleichzeitig der kursächsische Rat Hans Georg von Ponickau im Auftrag Kuradministrator Friedrich Wilhelms in Berlin, offiziell um gemäß der Bitte des Kaisers Kurfürst Johann Georg seinerseits zum Reichstagsbesuch zu bewegen93. Das Memoriale für Ponickau94, das dieser in der Audienz in Berlin am 9. 3. referierte, ging darauf allerdings nur knapp ein, indem Ponickau sich auf die Bitte beschränkte, der Kurfürst möge Schleinitz so beantworten, dass der Kaiser dem das geforderte Engagement des Kuradministrators entnehmen könne95. Im Mittelpunkt stand vielmehr die Unterrichtung des Kurfürsten über Werbung und Beantwortung des kaiserlichen Gesandten durch Friedrich Wilhelm in Torgau96 zu allen Punkten inklusive der vom Kaiser gegenüber Kurbrandenburg nicht angesprochenen Magdeburger Sessionsfrage und insbesondere die eigene Reichstagsteilnahme des Kuradministrators, die der Kaiser jetzt nachdrücklich einforderte, gestützt auf dessen Zusage im Herbst 1593 an Schleinitz. Ponickau hatte diesbezüglich klarzustellen, dass diese in der offiziellen Antwort an Schleinitz und Eham97 nicht enthalten war, sondern beiläufig nur in einem privaten Gespräch allein mit Schleinitz als „ungevehrliche rede“, an die sich Friedrich Wilhelm nachher „nicht allerding weitter erinnern können“98, erfolgte und nicht zur Weitergabe an den Kaiser als verbindliche Erklärung gedacht war. In diesem Dilemma zwischen einer Umgehung der Reichstagsteilnahme einerseits und der Vermeidung des kaiserlichen Unwillens andererseits bat er Kurfürst Johann Georg um eine Empfehlung, wie er verfahren sollte, falls Rudolf II. trotz der gleichzeitig stattfindenden Gesandtschaft Eilenbecks auf der persönlichen Mitwirkung beharren würde. Johann Georg legte am 10. 3. 1594 zusammen mit der Antwort99 zum Vortrag Ponikaus Abschriften seiner ablehnenden Erklärungen vor, was den eigenen Reichstagsbesuch betraf, und übergab ein geheimes, allein von Friedrich Wilhelm zu öffnendes Schreiben100 wegen dessen Teilnahme. Darin betonte er zwar, er wolle für den Kaiser einen erfolgreichen Ausgang der Reichsversammlung unterstützen, stellte aber, anknüpfend an vorherige vertrauliche Gespräche, ebenso klar, dass auf dem Reichstag „die sachen seer schweer nachgehen werdenn unnd mann einem mehr zumuethen unnd auflegenn wirdt, alß er abtragen kann“; […] was man „an einem orth fur danck verdienet, den wirdt man am andern verlieren unnd sich in mißtrauen, unwillenn und wiederwerttige iudicia steckenn“. Doch empfahl er, zunächst den Ausgang der Mission Eilenbecks nach Prag abzuwarten. Als deren Ergebnis feststand, konnte er Friedrich Wilhelm keinen anderen Rat geben, als der Forderung der Kaisers nunmehr nachzukommen und den Reichstag zu besuchen, dort die Kosten aber möglichst gering zu halten101.
Christoph von Schleinitz suchte zuletzt Herzog Heinrich Julius von Braunschweig"–Wolfenbüttel auf. Aufgrund der Verzögerungen bei den vorausgehenden Werbungen hatte er diesem seine Instruktion bereits zuvor schriftlich zukommen lassen102 und wiederholte sie bei der Vorsprache in Wolfenbüttel am 28. 3. 1594. In der Antwort vom 30. 4. verdeutlichte der Herzog, er habe seine Reise nach Regensburg schon länger geplant und die organisatorischen Vorbereitungen bereits eingeleitet, doch erforderten jetzt Unruhen unter den Untertanen die Einberufung eines Landtags und seine Mitwirkung daran. Schleinitz musste es dabei bewenden lassen, hoffte aber, Heinrich Julius würde nach dem Abschluss des Landtags und einer weiteren Aufforderung des Kaisers verspätet zum Reichstag kommen103. Er selbst bat den Herzog wenig später im Zusammenhang mit der Übersendung des kaiserlichen Prorogationsschreibens nochmals, die Fahrt nach Regensburg anzutreten104.
Auch an Herzog Ulrich von Mecklenburg hatte Schleinitz die Instruktion schon vorab geschickt. Hatte er zunächst beabsichtigt, ihn wie die anderen Adressaten seiner Werbung später aufzusuchen105, so musste er wegen der länger andauernden vorherigen Verhandlungen seine Planung ändern und bat, die Mission nach Mecklenburg einem anderen Gesandten zu übertragen oder ihm zu erlauben, das dortige Gesuch auf schriftlichem Weg zu erledigen106. Am 10. 4. 1594 berichtete er dem Kaiser retrospektiv, er habe wegen des angesprochenen Verzugs sowie der schlechten Wegverhältnisse aufgrund anhaltenden Regenwetters nicht nach Mecklenburg reisen können, sondern sich brieflich an Herzog Ulrich gewandt und ihn zur Teilnahme ermahnt. Eine dortige Vorsprache wäre im Hinblick auf den rechtzeitigen Aufbruch nach Regensburg ohnehin zu spät gewesen107. Das Schreiben Schleinitz’ an den Herzog mit der beigelegten Vollmacht und neuerlich der Instruktion108 beantwortete dieser am 28. 3. 1594 abschlägig: Er könne wegen eines „fluß auff das ein auge“ nicht persönlich kommen, werde aber Gesandte schicken109. Am selben Tag richtete er sein Entschuldigungsschreiben mit der gleichen Begründung an den Kaiser, verbunden mit dem Dank für dessen Engagement in der Türkenabwehr mit der Einberufung des Reichstags zum Besten des Reichs und der gesamten Christenheit110.
Insgesamt erbrachte die kaiserliche Reichstagswerbung im Frühjahr 1594 einen zwiespältigen Ertrag: Das Kurkolleg, auf dessen Anwesenheit Rudolf II. den größten Wert legte, konnte zwar nicht geschlossen versammelt werden, doch hatten mit den drei geistlichen Kurfürsten und Kuradministrator Friedrich Wilhelm von Sachsen zumindest vier der sechs Mitglieder ihre Zusage erteilt. Von den mit Werbungen angesprochenen geistlichen und weltlichen Fürsten hatten mit dem Bischof von Augsburg, Erzherzog Ferdinand II. von Tirol, Moritz von Hessen, Georg Friedrich von Brandenburg-Ansbach, Heinrich Julius von Braunschweig"–Wolfenbüttel und Ulrich von Mecklenburg sechs ihre persönliche Teilnahme abgesagt, Friedrich von Württemberg wollte verspätet anreisen. Gesichert schien die Mitwirkung des Erzbischofs von Salzburg, der Bischöfe von Würzburg und Passau sowie des Pfalzgrafen von Neuburg, ebenso die des Bischofs von Bamberg und Herzog Wilhelms von Bayern, die jedoch trotz ihrer Einwilligungen letztlich nicht beim Reichstag erschienen.
Als Abschluss der Aktion im Frühjahr 1594 informierte der Kaiser alle Kurfürsten und jene Fürsten, die ihre Anreise zugesichert hatten, mit dem Schreiben vom 17. 4. 1594 aus Prag111 über seinen dortigen Aufbruch und die geplante Ankunft in Regensburg am 6. 5., verbunden mit der Forderung, gemäß ihrer Zusage ebenfalls persönlich und pünktlich zu diesem Termin zu erscheinen. Die Schreiben an die Kurfürsten von der Pfalz und Brandenburg enthielten aufgrund deren bisheriger Absagen die nochmalige Bitte, nach Möglichkeit doch noch nach Regensburg zu kommen.