Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb

Nachdem ein protestantischer Gesamtkonvent oder eine Zusammenkunft der führenden Stände aufgrund der Einwände Kursachsens und Kurbrandenburgs nicht realisiert werden konnte, nutzte Herzog Friedrich I. von Württemberg einen bereits wegen anderweitiger Belange mit Hessen geplanten Tag in Speyer, um dort explizit als Ersatz für den Gesamtkonvent Vorverhandlungen von Räten zumindest einiger Stände zu initiieren: Er regte am 13. 2. 1594 bei den hessischen Landgrafen an, auf dem für 27. 2. vereinbarten Tag in Speyer zusammen mit weiteren benachbarten Ständen vertrauliche Absprachen zu führen mit dem Ziel, „das wir teutsche protestierende fürsten mit rechtem ernst zusammen haltten“, damit auf dem Reichstag „ettwas nutzlichs unnd fruchtbarlichs ußgericht werden“ könne51. In der Einladung an Markgraf Georg Friedrich von Brandenburg-Ansbach, Pfalzgraf Philipp Ludwig von Neuburg, Pfalzgraf Johann von Zweibrücken und Markgraf Ernst Friedrich von Baden-Durlach mit der Bitte, ihre Räte einige Tage nach dem 27. 2. nach Speyer zu schicken52, um gemeinsam die protestantischen Gravamina zu erörtern, bezog sich Herzog Friedrich auf den aktuellen Erhalt des Reichstagsausschreibens, dessen kurzfristige Terminierung der Verhandlungseröffnung er als Versuch des Kaisers interpretierte, umfassendere Vorberatungen der protestantischen Stände über ihre Gravamina zu verhindern. Im Schreiben an Kurfürst Friedrich von der Pfalz verwies er ebenfalls auf die vermuteten Hintergründe des kurzfristigen Ausschreibens und mahnte, es sei Zeit, „die augen uff und mit gebürendem ernst zur sachen zuthun“; er lud ihn hier aber noch nicht nach Speyer ein53. Dennoch fanden sich dort auch Gesandte des Kurfürsten ein.

Die hessischen Landgrafen reagierten sehr reserviert auf die Württemberger Initiative: In der internen Korrespondenz kritisierte Landgraf Georg die Veranstaltung in Speyer, wo (als Sitz des Reichskammergerichts) die Geheimhaltung vor den zahlreichen Vertretern des Kaisers und anderer Reichsstände kaum gewährleistet sei, zumal die Partikularversammlung mit der Einladung mehrerer Stände „vast einem halben Reichs tagk gleich sehen“ würde. Daneben sah Georg nicht, wie man sich „bey jetzigem gefehrlichem standt der begerten turckenhulf halben sperren oder ufhalten wolte“, auch bestritt er grundsätzlich, dass von den Religionsgravamina „die jenigen, so der rechten wahren augspurgischen confession zugethan, betroffen, und dahero dieselben sich itzo desto mehr zusperren oder zubeschweren ursach haben solten“54. Auch Landgraf Ludwig hielt die Zusammenkunft nicht für hilfreich und bevorzugte schriftliche Absprachen55. Die Antworten an Herzog Friedrich von Württemberg bekräftigten diese Position: Landgraf Georg betonte, man könne wegen der Gravamina die Türkenhilfe angesichts der Bedrohung des Reichs nicht verweigern oder verzögern, „damit es uns nicht in gemein ergehe wie den fröschen beim Äsopo“. Landgraf Ludwig kritisierte die von der Tagung ausgelösten Spekulationen auf katholischer Seite sowie ihre kurzfristige Ansetzung, die keine Zeit für eine Übereinkunft der Landgrafen lasse, er wollte den Tag aber ebenso beschicken wie Landgraf Moritz, freilich ohne Instruktion und lediglich, um die anderen Gesandten auf Hintersichbringen anzuhören56.

Von den weiteren geladenen Fürsten sagten Markgraf Ernst Friedrich von Baden-Durlach und Pfalzgraf Johann von Zweibrücken die Abordnung von Räten zu57, dagegen schickten Markgraf Georg Friedrich von Brandenburg-Ansbach gemäß einem Gutachten seiner Räte58 und Pfalzgraf Philipp Ludwig von Neuburg wegen der Kürze des Termins keine Vertreter59.

Mit dieser Ausgangssituation bestanden in Speyer a priori geringe Aussichten auf weiterführende Übereinkünfte, zumal die Württemberger Instruktion den Vorstellungen besonders der hessischen Landgrafen konträr entgegenstand: Lehnten Erstere eine Blockade der Türkenhilfe beim Reichstag wegen der Gravamina ab, so instruierte Herzog Friedrich von Württemberg seine Räte, die vor der Reichsversammlung zu formulierenden Beschwerden dem Kaiser gleich zu Beginn vorzubringen und im Junktim eine Steuerbewilligung vor deren Behebung zu verweigern60. Wohl auch aufgrund dessen sowie wegen der fehlenden hessischen Beschlusskompetenz führten die Verhandlungen von Gesandten der Kurpfalz, Hessens, Baden-Durlachs, Württembergs und Pfalz-Zweibrückens in Speyer am 2. 3. und 3. 3. 159461 im Abschied vom 3. 3. 1594 lediglich zum Ergebnis, die Formulierung der Gravamina62 einem weiteren Kreis von protestantischen Ständen in Regensburg ab 13. 4. (3. 4.) 1594 vor der Eröffnung des Reichstags zu übertragen63. Herzog Friedrich informierte abschließend Markgraf Georg Friedrich von Brandenburg-Ansbach und Pfalzgraf Philipp Ludwig von Neuburg über den Verhandlungsverlauf und den Vertagungsbeschluss, verbunden mit der Bitte, auch andere Stände davon zu unterrichten, damit diese ihre Gesandten zum vereinbarten Termin nach Regensburg schickten64.

Noch bevor die Beratungen in Speyer begonnen hatten, vereinbarte Markgraf Georg Friedrich von Brandenburg-Ansbach in Zusammenarbeit mit Kurfürst Friedrich von der Pfalz die Einberufung eines weiteren Partikulartages nach Heilbronn. Den primären Hintergrund und Anlass bildeten nicht die Reichstagsvorbereitungen, sondern die ebenfalls von Markgraf Georg Friedrich zunächst im Alleingang angestoßenen Verhandlungen mit König Heinrich IV. von Frankreich um dessen Intervention im Straßburger Bischofskonflikt zugunsten Administrator Johann Georgs von Brandenburg gegen das Angebot einer militärischen bzw. finanziellen Unterstützung des Königs im Krieg gegen Lothringen und Spanien als längerfristiges Bündnisprojekt. Das von Christoph von Waldenfels im Auftrag des Markgrafen im November und Dezember 1593 vorgelegte Angebot beantwortete Heinrich IV. mit der Beauftragung seines Gesandten Jacques Bongars, seit 1593 ständiger Vertreter bei den protestantischen Reichsständen65, der die Gegenforderungen des Königs bezüglich des Umfangs der militärischen Beihilfe aus dem Reich für sein Engagement in Straßburg überbrachte66. In diese Verhandlungen zur Beantwortung des Königs bezog Markgraf Georg Friedrich weitere protestantische Stände ein und berief diese in Kooperation mit Kurfürst Friedrich IV. von der Pfalz nach Heilbronn. Die dortigen Verhandlungen zu dieser Frage, die hier nicht dargestellt werden können, erbrachten als Ergebnis in der Antwort an Bongars vom 25. 3. (15. 3.) 1594 die Ablehnung eines engeren militärischen Bündnisses und das Angebot einer nur finanziellen Hilfe für den König sowie die Bitte um die Herbeiführung möglichst einer friedlichen Lösung in Straßburg67.

Ebenso wie diese Thematik können die in Heilbronn als zweiter Komplex geführten Beratungen um die Gründung eines Landrettungsvereins, begründet mit der Unzulänglichkeit der Reichskreishilfen im Zusammenhang mit dem Straßburger Bischofskonflikt sowie mit den Auswirkungen der Kriege in Frankreich und in den Niederlanden auf die Stände am Rhein, gerichtet aber gegen spanische und ligistische ‚Praktiken‘, hier nicht weiter ausgeführt werden. Es blieb ohnedies beim Entwurf eines Konzepts, das dem Abschied als Beilage angefügt wurde und die Grundlage für künftige Erörterungen der in Heilbronn anwesenden und weiterer Stände bilden sollte68.

Was die Sammlung der Gravamina und damit den direkten Bezug zum Reichstag betrifft, regte zuerst Markgraf Georg Friedrich von Brandenburg-Ansbach nach einer Unterredung mit Gesandten Kurfürst Friedrichs von der Pfalz an, den Tag in Heilbronn wegen der Verhandlungen um das Bündnisangebot König Heinrichs IV. von Frankreich um Beratungen zu den protestantischen Beschwerden und deren Vorlage beim Reichstag zu erweitern69. Die Einberufung des Tages durch Kurfürst Friedrich von der Pfalz in Absprache mit dem Markgrafen sah eine persönliche Zusammenkunft der angesprochenen Fürsten am 20. 3. (10. 3.) 1594 wegen der französischen Verhandlungen sowie als vertrauliche Unterredung zu den „Reichs gravaminibus“ vor dem Reichstag vor, um „sich einer einhelligen meinung unnd treuer zusamsetzung“ zu vergleichen. Teilnehmen sollten neben ihren Personen die Regenten von Pfalz-Zweibrücken, Württemberg und Baden-Durlach70. Markgraf Georg Friedrich unterstützte die Einberufung mit weiteren Bitten um das persönliche Erscheinen in Heilbronn71 und konnte anschließend neben Kurfürst Friedrich die Zusagen der Adressaten entgegennehmen72. Neben den genannten Regenten befürwortete Joachim Friedrich von Magdeburg die Tagung nachdrücklich. Er wünschte einen möglichst großen Teilnehmerkreis, konnte aber weder selbst kommen noch einer seiner Räte entbehren und bat deshalb Markgraf Georg Friedrich, ihn durch einen seiner Räte, jedoch mit eigener Magdeburger Vollmacht und Instruktion73, vertreten zu lassen74. Auch Administrator Johann Georg und das protestantische Domkapitel von Straßburg schickten zwei Gesandte nach Heilbronn75, die jedoch an den direkten Verhandlungen nicht beteiligt wurden76.

An den Verhandlungen in Heilbronn zu den protestantischen Beschwerden vom 21. 3. bis 23. 3. 1594 wirkten Kurpfalz, Pfalz-Zweibrücken, Brandenburg-Ansbach, Württemberg und Baden-Durlach sowie für Magdeburg ein Ansbacher Bevollmächtigter mit77, das Direktorium führte nach dem Verzicht Georg Friedrichs von Brandenburg-Ansbach, dem es als ältestem Fürsten angeboten worden war, Friedrich IV. von der Pfalz. Für die Konzipierung der Gravamina legte jeder der anwesenden Regenten eigene Aufstellungen vor, auf deren Grundlage zwei Zusammenfassungen als Beilagen zum Abschied formuliert wurden78.

Der nachfolgend beim Reichstag konfessionsintern sehr kontrovers diskutierte Heilbronner Abschied vom 26. 3. (16. 3.) 159479 konstatiert eingangs die seit dem Reichstag 1582 zunehmende Schädigung von Reichsständen infolge des niederländischen Kriegs am Rhein und des ‚lothringischen‘ Kriegs im Elsass. Darüber hinaus seien „den evangelischen augspurgischer confeßions verwandten zugleich neben diesem gemeinen unwesen unndt ubelstandt des vatterlandts mehrfaltige gravamina in religions- undt prophan sachen, an sperrung unndt verhinderung ihrer christlichen religions bekandtnuß augspurgischer confeßion, ungleicher administration der justitien undt was dem weiter anhengig, begegnet“. Sie wünschten zwar die rechtzeitige Behebung dieser Mängel und des Misstrauens im Reich, damit man dem Kaiser beim bevorstehenden Reichstag die Hilfe gegen die Türken „desto freywilliger unndt ungehindert“ leisten könnte. Nachdem aber „die trennung auß anstifftung des pabsts unndt anderer außländischer practiken so fern eingerißen“, dass die erforderliche Einigkeit nicht zu erhoffen ist, werden die Gravamina hiermit „praeparative“ zusammengestellt, um sie dem Kaiser zu Beginn des Reichstags vorzulegen. Sie werden zusammengefasst in den Beilagen A und B80. Die verabschiedenden Stände vereinbaren als Ausdruck der ‚guten Korrespondenz‘ und der vertraulichen Kooperation, dass sie beim Reichstag „fur einen mann stehen“, sich gegenseitig unterstützen und einander beistehen. Sie werden ihre Reichstagsgesandten bevollmächtigen, dort die Gravamina in Beilage A81 gemeinsam mit anderen CA-Ständen, gegebenenfalls nur mit einer Minderheit oder auch allein nur für sich dem Kaiser zu übergeben und sich nicht abweisen zu lassen, ebenso wie die Unterzeichnenden „nicht gemaint sein, vor erledigung deren puncten, die in facto et iure directo wider den religionfriden, gulden bulla, Reichs constitutiones, cammergerichts ordnung, auch ihrer ksl. Mt. capitulation unndt altem herkommen zuwider lauffen undt in recapitulatione vorbemelter verzeichnuß mitt A erholt, inn einige Reichs contribution zu willigen, sondern samptlich darbey zubestehen undt sich vonn einander durch keinerlei weiß unndt sachen itzo unndt furter trennen unndt abfhuren laßen wöllen, treulich sonder gefhärde“. Auf die in Beilage B angesprochenen Mängel sei beim Geschäftsgang in den Kurien des Reichstags zu achten. Im Abschied folgen die oben abgesprochenen Festlegungen zur Beantwortung des französischen Gesandten Bongars und für die Gründung des Landrettungsvereins. Er ist unterzeichnet von Kurfürst Friedrich IV. von der Pfalz, Pfalzgraf Johann von Pfalz-Zweibrücken, Markgraf Georg Friedrich von Brandenburg-Ansbach und Herzog Friedrich von Württemberg jeweils persönlich; für Markgraf Ernst Friedrich von Baden-Durlach, der wohl bereits abgereist war, unterzeichnete Wilhelm Peblis, Statthalter zu Karlsburg, sowie für den abwesenden Administrator Joachim Friedrich von Magdeburg der Ansbacher Rat Dr. Kaspar Brandner.

Weitere Verhandlungen um eine Erweiterung des Kreises der Stände, die den Abschied unterstützen sollten, und ebenso die Debatten um dessen Inhalt sowie um die grundsätzliche Legitimität der Heilbronner Veranstaltung wurden erst in Regensburg geführt82.

Anmerkungen

51
 Hg. Friedrich I. von Württemberg (Stuttgart, 13. 2. {3. 2.} 1594) an Lgf. Ludwig von Hessen (StA Marburg, 4e Nr. 1398, unfol. Or.), Lgf. Georg (ebd., unfol. Kop.) und Lgf. Moritz (ebd., 4e Nr. 1394, unfol. Or.).
52
 Hg. Friedrich I. (Stuttgart, 13. 2. {3. 2.} 1594) an: Mgf. Georg Friedrich (StA Nürnberg, ARTA 58, Prod. 50. Or.), Pfgf. Philipp Ludwig (HStA München, K. blau 274/12, fol. 12–14’. Or. Referat: Kossol, Reichspolitik, 39 f.), Pfgf. Johann (HStA Stuttgart, A 262 Bd. 70, fol. 35–36’. Konz.), Mgf. Ernst Friedrich (GLA Karlsruhe, Abt. 50 Fasz. 174, unfol. Or.).
53
 Hg. Friedrich I. an Kf. Friedrich IV. (Stuttgart, 14. 2. {4. 2.; im Konz. 3. 2.} 1594): HStA Stuttgart, A 262 Bd. 70, fol. 34 f. (Konz.). Antwort des Kf. (Heidelberg, 18. 2. {8. 2.}1594) auf das Schreiben vom 14. 2. (4. 2.): Ebd., fol. 41–43’ (Or.).
54
 Lgf. Georg an Lgf. Ludwig (Darmstadt, 17. 2. {7. 2.} 1594): StA Marburg, 4e Nr. 1398, unfol. (Or.).
55
 Lgf. Ludwig an die Lgff. Moritz und Georg (Marburg, 19. 2. {9. 2.} 1594): Ebd., 4e Nr. 1398, unfol. (Kop.); ebd., 4e Nr. 1394, unfol. (Or. an Lgf. Moritz).
56
 Antworten der Lgff. an Hg. Friedrich von Württemberg: Lgf. Georg (Darmstadt, 17. 2. {7. 2.} 1594): HStA Stuttgart, A 262 Bd. 70, fol. 45–47’, Zitat 45’ (Or.; zit. bei Schulze, Reich, 136, als Beleg für die Anerkennung der osmanischen Bedrohung des Reichs auch auf protestantischer Seite); Lgf. Moritz (Kassel, 20. 2. {10. 2.} 1594): Ebd., fol. 66–68’ (Or.); Lgf. Ludwig (Marburg, 22. 2. {12. 2.} 1594): Ebd., fol. 97–99’ (Or.).
57
 Mgf. Ernst Friedrich (Karlsburg, 16. 2. {6. 2.} 1594) und Pfgf. Johann (Zweibrücken, 19. 2. {9. 2.} 1594) an Hg. Friedrich I. von Württemberg: HStA Stuttgart, A 262 Bd. 70, fol. 37–38’, fol. 59–60’ (Orr.).
58
 Ansbach, 17. 2. (7. 2.) 1594: StA Nürnberg, ARTA 58, Prod. 52 (Or.). Das Antwortschreiben an Hg. Friedrich liegt nicht vor.
59
 Pfgf. Philipp Ludwig an Hg. Friedrich I. von Württemberg (Neuburg, 19. 2. {9. 2.} 1594): HStA Stuttgart, A 262 Bd. 70, fol. 63–64’ (Or.).
60
 Instruktion (Stuttgart, 26. 2. {16. 2.} 1594): HStA Stuttgart, A 262 Bd. 70, fol. 69–78’ (Kop.); ebd., fol. 80–90’ (Konz.). Auszug aus der Instruktion, von Hg. Friedrich nach dem Tag von Speyer an weitere protestantische Stände geschickt: HStA Dresden, GA Loc. 10203/4, fol. 23–28. StA Nürnberg, ARTA 57, Prod. 53. HStA München, K. blau 274/12, fol. 21–28’ (Kopp.). Referat: Sattler, Geschichte V, 170; Häberlin XVIII, 2 f.; Kossol, Reichspolitik, 41.
61
 Württemberger Protokoll für 2. 3. (20. 2.) und 3. 3. (21. 2.) 1594: HStA Stuttgart, A 262 Bd. 70, fol. 105–115’ (Rap.).
62
 Zu dem in Speyer wohl von Kurpfalz vorgelegten Konzept für Gravamina vgl. Anm. 8 bei Nr. 387.
63
 Abschied (Speyer, 3. 3. {21. 2.} 1594): HStA Stuttgart, A 262 Bd. 70, fol. 126–127’ (Konz.). Knappe Zusammenfassung des Tages (teils nicht korrekt): Sattler, Geschichte V, 170 f.; Häberlin XVIII, 2 f.; Ritter, Gründung, 61.
64
 Hg. Friedrich I. (Stuttgart, 18. 3. {8. 3.} 1594) an Mgf. Georg Friedrich (StA Nürnberg, ARTA 57, Prod. 52. Or.) und Pfgf. Philipp Ludwig (HStA München, K. blau 274/12, fol. 18–20’. Or.). Entsprechende Information der Stadt Ulm (Stuttgart, 18. 3. {8. 3.} 1594) mit der Bitte, die weiteren Reichsstädte im Schwäbischen Kreis zu unterrichten (StadtA Ulm, A 28, Prod. 249. Or.).
65
 Vgl. zur Gesandtschaftstätigkeit Bongars’ im biografischen Zusammenhang; Beiderbeck, Feindbilder, 297–300; Beiderbeck, Wahrnehmung, 502 f. mit Anm. 17; Kohlndorfer-Fries, Diplomatie, 17–85, bes. 48–80.
66
 Vgl. Waldenfels, Sendung; Waldenfels, Freiherrn V, 160–163; Ritter, Gründung, 70–74; Seyboth, Markgraf, 674; Beiderbeck, Religionskrieg, 118 f., 235–239; Kohlndorfer-Fries, Diplomatie, 57–59.
67
 Kohlndorfer-Fries, Diplomatie, 60; Beiderbeck, Religionskrieg, 186, 240; Beiderbeck, Wahrnehmung, 504. Die Antwort an Bongars wurde dem Heilbronner Abschied vom 26. 3. (16. 3.) 1594 als Beilage C angefügt. Der Abschied selbst (vgl. Anm. 232) ging im 2. Punkt darauf ein mit der Regelung der Finanzhilfe für Kg. Heinrich IV. und deren Aufteilung auf die unterzeichnenden protestantischen Stände. Antwort vom 25. 3. (15. 3.) 1594 an Bongars: HStA Stuttgart, A 132 Bü. 20, Prod. 27; StA Nürnberg, ARTA 58, Prod. 131 (Kopp.). Gute Zusammenfassung der Verhandlungen im Informationsschreiben Mgf. Georg Friedrichs von Brandenburg-Ansbach an Kf. Johann Georg von Brandenburg und Joachim Friedrich von Magdeburg über die Heilbronner Verhandlungen (Ansbach, 2. 4. {23. 3.} 1594): StA Nürnberg, ARTA 58, Prod. 146 (Konzeptkop.). Akten (Auswahl anhand der guten Ansbacher Überlieferung): StA Nürnberg, ARTA 56, Prod. 1–80 (Gesandtschaft Waldenfels 1593); ARTA 57, Prod. 18, 19, 24–37 passim; ARTA 58, Prod. 2–167 passim (Verhandlungen 1594 einschließlich Heilbronn). Daneben: HStA Stuttgart, A 132 Bü. 20, unfol. passim.
68
 „Notel“ als Entwurf eines Landrettungsvereins in 36 Einzelpunkten: StA Marburg, 4e Nr. 2566, unfol. StA Nürnberg, ARTA 58, Prod. 122 (Kopp.); „Notel“ mit Korrekturen und weiteren Korrespondenzen (u. a. wegen Aufnahme der Stadt Straßburg): Ebd., Prod. 123a, 124, 127, 128. AVCU Strasbourg, AA 1992, fol. 10–41. Korrespondenzen nach dem Heilbronner Tag zum dortigen Entwurf und dessen Begutachtung: HStA München, K. blau 114/2 I Fasz. 1, fol. 3–19’; Fasz. 2, fol. 1–48’ passim. StA Nürnberg, ARTA 58, Prod. 146, 157, 159, 163–167. Heilbronner Regelungen auch enthalten im dortigen Abschied, Punkt 3 (Anm. 232). Vgl. Ritter, Gründung, 74–77; Ritter, Geschichte II, 119. Zur fraglichen Beurteilung der geplanten protestantischen „Landrettung“ als Vorläufer der Auhausener Protestantischen Union von 1608: Zwierlein, Dicorso, 784 f.
69
 Mgf. Georg Friedrich an Hg. Friedrich I. von Württemberg (Bayreuth, 22. 2. {12. 2.} 1594): StA Nürnberg, ARTA 58, Prod. 63 (Konz.); an Joachim Friedrich von Magdeburg (Bayreuth, 28. 2. {18. 2.} 1594): Ebd., Prod. 74 (Konz.). Parallel zum Ausschreiben durch Kurpfalz mit der Bitte um persönliche Teilnahme: Mgf. an Pfgf. Johann von Zweibrücken und Mgf. Ernst Friedrich von Baden-Durlach (Bayreuth, 4. 3. {22. 2.} 1594): Ebd., Prod. 75 (Konz.).
70
 Kf. Friedrich IV. an Mgf. Georg Friedrich (Heidelberg, 5. 3. {23. 2.} 1594): StA Nürnberg, ARTA 57, Prod. 42 f. (Or.). Entsprechendes Schreiben des Kf. an Pfgf. Johann von Zweibrücken und Mgf. Ernst Friedrich von Baden-Durlach (Heidelberg, 5. 3. {23. 2.} 1594): Ebd., Prod. 39 (Kop.). Vgl. Beiderbeck, Religionskrieg, 239 f.; Ritter, Gründung, 61. Die eigenen Kurpfälzer Akten konnten wie die übrige Korrespondenz im Vorfeld des RT nicht aufgefunden werden.
71
 Mgf. Georg Friedrich an Pfgf. Johann von Zweibrücken, Mgf. Ernst Friedrich von Baden-Durlach und Hg. Friedrich von Württemberg (Baiersdorf, 10. 3. {28. 2.} 1594): StA Nürnberg, ARTA 57, Prod. 45 (Konz.).
72
 Korrespondenzen im Zeitraum 7. 3. (25. 2.) bis 15. 3. (5. 3.) 1594: StA Nürnberg, ARTA 58, Prod. 97–104, 110.
73
 Die Instruktion Administrator Joachim Friedrichs für Heilbronn (Halle, 6. 3. {24. 2.} 1594) stellte die Sicherung der ‚vertraulichen Korrespondenz‘ vor und beim RT mit der Einbeziehung zahlreicher weiterer Stände von Heilbronn aus ins Zentrum: Gesandtschaften oder Schreiben an Pfgf. Philipp Ludwig von Neuburg, die Lgff. von Hessen; an ihn selbst und an den Hg. Braunschweig"–Wolfenbüttel zur weiteren Beratung der Heilbronner Beschlüsse im Niedersächsischen sowie an Kursachsen und Kurbrandenburg im Obersächsischen Kreis, daneben auch Einbeziehung der Gff. und Reichsstädte in die konfessionsinterne Korrespondenz. Ansonsten ging die Instruktion auf Einzelheiten der Gravamina ein und forderte deren Klärung mit einem bedingten Junktim: Wegen der akuten Türkengefahr Bewilligung eines kleinen Teils der ksl. Hilfsforderung, jedoch Bindung der Zusage einer größeren Unterstützung an die Klärung der Beschwerden (StA Nürnberg, ARTA 57, Prod. 54. Or. mit aufgedr. Siegel).
74
 Joachim Friedrich von Magdeburg an Mgf. Georg Friedrich (Halle, 5. 3. {23. 2.} 1594): StA Nürnberg, ARTA 58, Prod. 85 f. (Or.).
75
 Administrator und Kapitel an Mgf. Georg Friedrich von Brandenburg-Ansbach (Straßburg, 17. 3. {7. 3.} 1594): Ebd., Prod. 109 (Or.; präs. Heilbronn, 22. 3. {12. 3.}).
76
 In der Werbung in Heilbronn baten die Straßburger Gesandten neben dem Vorbringen zum weiteren Verfahren im Bistumsstreit um den Beschluss, beim RT die Türkensteuer so lange zu verweigern, bis den protestantischen Gravamina „zu grundt abgeholffen“ (Aufzeichnung der Werbung am 21. 3. {11. 3.} 1594): HStA Stuttgart, A 132 Bü. 20, unfol. StA Nürnberg, ARTA 57, Prod. 55 (Kopp.).
77
 Vgl. das Württemberger Protokoll, das sich auf die Verhandlungen zu den Gravamina beschränkt und an dieser Stelle keine Beratungen zum Landrettungsverein sowie zum Bündnis mit Frankreich aufzeichnet: HStA Stuttgart, A 262 Bd. 70, fol. 497–515, 520’ (Rap. Dorsv.: „Prothocollum, die religion- und justici puncten betreffendt, so bei künfftigem reichstag zu proponieren.“).
78
 Zusammenfassung der Beratungen anhand des Informationsschreibens Mgf. Georg Friedrichs von Brandenburg-Ansbach an Kurbrandenburg und Magdeburg vom 2. 4. (23. 3.) 1594 (wie Anm. 220). Gute Zusammenfassung der Verhandlungen auch in einem Memoriale Kf. Friedrichs von der Pfalz für ein Vorbringen beim Rat der Stadt Straßburg vom 4. 4. (25. 3.) 1594: HStA München, K. blau 112/5 II, unfol. (Or.).
79
 Abschied zu Heilbronn, 26. 3. (16. 3.) 1594: StA Nürnberg, ARTA 58, Prod. 119 (Or. mit eigenhd. Unterzeichnungen und 6 aufgedr. Siegeln; danach obige Zitate). GStA PK Berlin, VII. HA, Mark als Reichsstand, Nr. 209(Or.). HStA München, Kurpfalz Urkunden 681 (Or.). HStA München, K. schwarz 16700, fol. 11–15’ (Kop.). HStA Stuttgart, A 262 Bd. 70, fol. 555–557’ (Kop., nur Auszug). Druck (Auswahl): Lundorp, Acta publica III, 509–511; Lünig, Reichs-Archiv, Pars specialis, 1. Abschnitt, 257–260; Du Mont, Corps V/1, 505–507. Referat: Häberlin XVIII, 5–12; Struve, Historie, 371–373. Vgl. dazu und zum Heilbronner Tag insgesamt: Aretin, Geschichte I, 431–433: Menzel, Geschichte V, 282–284; Droysen, Geschichte, 386 f.; Ritter, Geschichte II, 117–119; Schulze, Reich, 142 f.; Wolgast, Reformationszeit, 254; Kossol, Reichspolitik, 45 f. (Absenz Pfgf. Philipp Ludwigs).
80
 Vgl. Nr. 386, 387.
81
 = die eigentlichen Religions- und Justizbeschwerden im Gegensatz zu den Klagen bezüglich des RT-Verfahrens (Beilage B).
82
 Vgl. die Gespräche und Verhandlungen in Abschnitt F.