Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb

Eine erste Initiative für die Sicherstellung der vielbeschworenen ‚guten vertraulichen correspondentz‘4 startete Kurfürst Friedrich IV. von der Pfalz bereits Anfang September 1592: Ausgehend von Nachrichten über Vorbereitungen für einen Reichstag am kaiserlichen Hof in Prag5 und im Zusammenhang mit den parallelen Bitten Rudolfs II. um Sondertürkenhilfen der Reichsstände6 regte er zunächst bei Landgraf Wilhelm von Hessen einer Verbesserung der innerkonfessionellen Kommunikation vor dem erwarteten Reichstag an7. Wenig später gingen jeweils gleichlautende Schreiben des Kurfürsten an einzelne Gruppierungen protestantischer Fürsten: In knapper Form an Kuradministrator Friedrich Wilhelm von Sachsen, Pfalzgraf Philipp Ludwig von Neuburg und Herzog Ludwig von Württemberg nur mit der Bitte um die Zusage ‚guter correspondentz‘; in erweiterter Form und bereits in diesem Stadium ergänzt um den Vorschlag, im Rahmen der vertraulichen Korrespondenz eine Rätetagung einzuberufen, um die protestantischen Gravamina für die Vorlage auf dem Reichstag zu sammeln, an Kurfürst Johann Georg von Brandenburg sowie an Pfalzgraf Johann von Zweibrücken, Markgraf Georg Friedrich von Brandenburg-Ansbach, Markgraf Ernst Friedrich von Baden-Durlach und Administrator Joachim Friedrich von Magdeburg8.

Die Reaktionen auf die Kurpfälzer Initiative fielen eher zurückhaltend aus. Lediglich Joachim Friedrich von Magdeburg befürwortete einen protestantischen Konvent und anschließend vorrangige Verhandlungen zu den Gravamina auf einem Reichstag noch vor den ihrerseits aber unabdingbaren Beratungen über eine Türkenhilfe in Anbetracht der Bedrohung des Reichs9. Kurfürst Johann Georg von Brandenburg dagegen verwehrte sich wiederholt gegen eine protestantische Tagung, die nur größeres Misstrauen des Kaisers und der katholischen Stände veranlassen würde, weil die Beschwerden ohnehin bekannt seien10 und deren Beratung während des Reichstags ausreiche11. Georg Friedrich von Brandenburg-Ansbach antwortete ausweichend und stellte die Zusammenkunft in die Kompetenz der weltlichen Kurfürsten12. In der Korrespondenz mit Kursachsen13 und Pfalz-Neuburg kamen Gravamina und Konvent ohnedies nicht zur Sprache, nachdem Kurfürst Friedrich sie ihnen gegenüber anfänglich nicht thematisiert hatte, wenngleich er Pfalzgraf Philipp Ludwig später auf Versuche der katholischen Gegner hinwies, die protestantischen Stände auf Reichsversammlungen zu spalten, und deshalb eine engere Kooperation mittels einer Verständigung über die Gravamina noch vor dem Reichstag empfahl14.

Letztlich wurde diese Planung im Dezember 1592 nicht weiterverfolgt, weil von kaiserlicher Seite konkrete Schritte für das Ausschreiben eines Reichstags ausblieben. Erst als die Gesandten Rudolfs II. im Herbst 1593 die Kurfürsten um ihre Zustimmung zur inzwischen beschlossenen Einberufung baten15, gab neuerlich Kurfürst Friedrich IV. von der Pfalz16 den Impuls für die Zusammenstellung der protestantischen Gravamina auf einer Vortagung der weltlichen Kurfürsten und zumindest einiger weiterer Fürsten. Hauptansprechpartner waren Kursachsen und Kurbrandenburg17; die Landgrafen von Hessen und Markgraf Georg Friedrich von Brandenburg-Ansbach sollten darüber hinaus Stellungnahmen zum Verfahren mit den Gravamina bereits im Hinblick auf ein Junktim mit der Türkensteuer abgeben18.

Die Antworten auf die Initiative stimmten vorderhand insofern überein, als sie trotz des angesprochenen Junktims die Notwendigkeit der Unterstützung des Kaisers mit einer Reichstürkenhilfe in Anbetracht der Gefahrenlage und der eigenen Bedrohung auch protestantischer Stände durchwegs anerkannten19. Was die Kurpfälzer Planung mit einem protestantischen Vorkonvent betraf, wiesen die kurfürstlichen Kollegen das Ansinnen allerdings zurück: Kuradministrator Friedrich Wilhelm von Sachsen lehnte eine konfessionelle Partikulartagung grundsätzlich ab als Angriff auf die Autorität des Kaisers und die geistlichen Kurfürsten, als Ursache verstärkten Misstrauens und zunehmender ‚Trennung‘ im Reich sowie im Rückbezug auf frühere Einwände der geistlichen Kurfürsten als Verstoß gegen das Herkommen, den Kurverein und den Religions- und Profanfrieden20. Weniger apodiktisch verwehrte sich Johann Georg von Brandenburg dagegen, indem er wie 1592 die Beratung zu den Gravamina erst am Reichstagsort führen wollte, wo der zeitliche Spielraum ausreiche. Er hatte aber keine Einwände gegen die Erstkonzipierung der Beschwerden durch Kurpfalz21. Kurfürst Friedrich musste damit gegenüber Kursachsen das Scheitern des Konvents akzeptieren und es bei der Vereinbarung zumindest guter Korrespondenz belassen, er rechtfertigte später das Vorbringen von Gravamina neben den Verhandlungen zur Türkenhilfe im allgemeinen protestantischen Interesse aber nochmals22. Dagegen insistierte er bei Johann Georg von Brandenburg auf einer Zusammenkunft zumindest einiger protestantischer Stände vor dem Reichstag, um sich über die Gravamina und deren Einforderung mit der Verweigerung der Türkenhilfe zu vergleichen. Johann Georg lehnte dies weiterhin ab und billigte lediglich die vorzeitige Anreise der Gesandten nach Regensburg, um dort die Beschwerden noch vor der Eröffnung der Hauptverhandlungen zu formulieren23. Friedrich IV. konnte sich somit für das Scheitern des projektierten Konvents auf Kursachsen und –brandenburg berufen, die „weder einen religionstag noch sonsten eine zusammenkunfft der evangelischen stände vor dem reichstag rhatsam ermeßen wöllen“24.

Markgraf Georg Friedrich von Brandenburg-Ansbach unterstützte die Kurpfälzer Strategie, den Reichstag gegen anderweitige Bestrebungen nicht auf die Türkenhilfe zu beschränken, sondern die Religionsbeschwerden möglichst vorrangig oder zumindest parallel einzubringen und so einer neuerlichen Vertagung vorzubeugen. Wenig später regte er im Zusammenhang mit dem Straßburger Konflikt ein strikteres Junktim von Gravamina und Steuerbewilligung an25, ergriff selbst die Initiative, was den Modus für die Einforderung der Beschwerden betrifft26, und besprach die Problematik bei einem persönlichen Treffen mit Joachim Friedrich von Magdeburg im Dezember 1593 auf der Plassenburg in Kulmbach, bei der ansonsten der Straßburger Bischofskonflikt und weitere Angelegenheiten des Hauses Brandenburg im Mittelpunkt standen27. Kurfürst Friedrich von der Pfalz bekräftigte den Markgrafen in der Konzeption, man solle den Kaiser „inn solcher feindtsnoth nicht hülffloß laßen“, zugleich aber auf die Abhilfe der Gravamina bedacht sein, „damit das jenige ohne dieses nicht beschloßen unndt bewilligt“ werde. Allerdings sah er den dafür erforderlichen Zusammenhalt auf protestantischer Seite nicht gegeben, sondern befürchtete eher deren Spaltung auf dem Reichstag28. Die Besorgnis schien sich insofern zu bestätigen, als nicht nur Kursachsen, sondern auch die Landgrafen von Hessen in der internen und externen Korrespondenz eine sehr gemäßigte Position vertraten und zwar die Vorlage der Beschwerden befürworteten, jegliches Junktim mit der Türkenhilfe aber als nicht verantwortbar zurückwiesen29.

Im Folgenden ging es darum, die von Kurbrandenburg anstelle des abgelehnten Konvents angeregten Verhandlungen in Regensburg vor der Eröffnung des Reichstags anzuberaumen, zumal auch die Partikularversammlungen nur weniger protestantischer Stände in Speyer und Heilbronn30 die weiteren Beratungen über die Gravamina zunächst an die Zusammenkunft in Regensburg verschoben und es sodann trotz der Konzipierung eines Vorentwurfs in Heilbronn dabei beließen. Die Koordination übernahm erneut Kurpfalz mit der Orientierung zuerst am Reichstagsausschreiben für 17. 4. 1594 und der rechtzeitigen Anreise der Gesandten kurz vorher31. Konkreter terminierte der Partikulartag in Speyer die Rätekonsultation in Regensburg auf den 13. 4. 1594, während Kurpfalz wegen der aufgeschobenen Anreise des Kaisers die Vorberatungen letztlich für 26. 4. 1594 ansetzte32. Die Landgrafen von Hessen ersuchte Kurfürst Friedrich in diesem Zusammenhang wegen deren Zurückhaltung bei der Einforderung der Gravamina nochmals, ihren Gesandten nachdrücklich die Klärung der Beschwerden aufzutragen mit der Vorgabe, dass „uff den fall abschlags vor deren expedition man sich inn einige gesuchte contribution schließlich nicht einlaßen könte“33.

Neben der Kurpfälzer Initiative in der protestantischen Reichstagsvorbereitung ist das Engagement der Mitglieder des Hauses Brandenburg hervorzuheben, die aufgrund der eigenen Interessen in der Jülicher Vormundschaftsfrage, besonders aber in Magdeburg und Straßburg die Kooperation auf protestantischer Seite vorantrieben, zugleich mit dem Ziel, die Aufnahme ihrer Belange in die allgemeinen Beschwerden und den Rückhalt anderer Stände sicherzustellen. Dies gilt zum einen für die Einberufung des Heilbronner Tages unter maßgeblicher Mitwirkung Markgraf Georg Friedrichs von Brandenburg-Ansbach34 und zum anderen für die Bestrebungen Administrator Joachim Friedrichs von Magdeburg. Letzterer fasste als Surrogat für den nicht möglichen protestantischen Gesamtkonvent eine Aktion der Stände des Niedersächsischen Kreises ins Auge, die auf einem Kreistag ihre Reichstagskonzeption abstimmen, die vertrauliche Korrespondenz vereinbaren und sich über eine gemeinsame Reichstagsinstruktion verständigen sollten. Allerdings lehnte Herzog Heinrich Julius von Braunschweig"–Wolfenbüttel als zweiter ausschreibender Fürst des Kreises das Ansinnen als „particular werck“ ab, das beim Kaiser und den katholischen Ständen „ein seltzsams ansehen und nachdenckens gewinnen wurde“35. Im März 1594 schickte Joachim Friedrich im Zusammenhang mit der Rechtfertigung des Kaisers wegen der Ladung nur des Magdeburger Domkapitels zum Reichstag und der gleichzeitigen Bitte um eine eilende Türkenhilfe des Niedersächsischen Kreises36 seinen Rat Balthasar von Schlieben zu Herzog Heinrich Julius nach Wolfenbüttel und regte neuerlich eine Zusammenkunft der niedersächsischen Kreisstände vor dem Reichstag an, um ihre Position namentlich bezüglich der Gravamina zu koordinieren. Daneben plädierte er für eine engere Kooperation der protestantischen Bischöfe oder Administratoren, also seiner Person für Magdeburg, Heinrich Julius’ für Halberstadt, Philipp Sigismunds von Braunschweig für Verden und Osnabrück, Johann Adolfs von Holstein für Bremen und Lübeck sowie Karls von Mecklenburg für Ratzeburg, um ihren Sessionsanspruch beim Reichstag gemeinsam zu verfechten37. Auf Kreisebene sprach Joachim Friedrich aufgrund des von Heinrich Julius abgelehnten Kreistags die einzelnen Stände schriftlich an: Er bedauerte das Unterbleiben der Kreisversammlung, mahnte deshalb die Sicherstellung „getreuer zusammenhalttung unnd communication“ in Kreis- und Religionsbelangen beim Reichstag auf diesem Weg an und bezog sich ansonsten auf die Einzelpunkte des Reichstagsausschreibens, indem er unter anderem den Beistand für das Haus Brandenburg in der Jülicher und Straßburger Angelegenheit beim Landfriedensartikel und die Beteiligung reformierter Hochstifte an der suspendierten Visitation des Reichskammergerichts ansprach. Die Vorlage protestantischer Gravamina galt ihm als gesichert, offen blieb deren Zusammenfassung zu allgemeinen Beschwerden, bei denen er die Position der reformierten Hochstifte vorrangig im Niedersächsischen Kreis hervorhob, die es gegen die katholischen ‚Praktiken‘ zu verteidigen gelte38.

Weitere Schritte Joachim Friedrichs gemeinsam mit Kurfürst Johann Georg betrafen dezidiert die eigenen Hausinteressen in Jülich und Straßburg, um deren Unterstützung im allgemeinen protestantischen Interesse sie mehrere Stände baten39. Joachim Friedrich allein wiederholte die Bitte nochmals und ergänzte sie um den Beistand für seine Reichstagsgesandten besonders in der Durchsetzung der eigenen Magdeburger Session40. Allerdings relativierte er die Verbindung dieser Belange und die Klärung der protestantischen Beschwerden generell mit der Steuerbewilligung für den Kaiser insofern, als er zugestand, dass „der ksl. Mt. bei jetzigen nöthen etwas beschehen muste, darmit sie nicht ghar stecken bliebenn oder zu solchen gefehrlichkeitten gelaßen wurdenn“, und empfahl deshalb, eine eilende Türkenhilfe zu beschließen und zu leisten, eine zusätzliche beharrliche Hilfe aber so lange zurückzuhalten, bis der Kaiser die Gravamina bereinigt hätte. Damit distanzierte sich Joachim Friedrich vom strikten Junktim des Heilbronner Abschieds41, der entsprechend zu modifizieren sei42. Ebenso warnte Kurfürst Johann Georg von Brandenburg hinsichtlich des Heilbronner Abschieds davor, wegen der Gravamina, deren Behebung nicht allein dem Kaiser obliege, beim Reichstag zu heftige Kontroversen auszulösen, damit „uns nicht der turcke daruber das urtheil spreche oder wir einander selbst mitt ewigem schadenn unnd verderb […] in die haar geratenn“. Vielmehr müsse ein Weg gefunden werden, der sicherstellt, „wan die contribution gewilligett, das gleichwoll die gravamina nicht ersitzen bleiben, sondernn einmahll nach notturft vorgenommen und vleiß angewendett werde, [wie] denenn zuehelffen, unnd das man inmittelst in guetem verstandtnuß unnd friedfertigkeit beisammen sitze. Dan auf diesem reichstage es sich schwerlich alles rein aufarbeiten lassen wirdt“43.

Außerhalb des Umfelds der Kurpfalz und des Hauses Brandenburg bemühte sich Herzog Friedrich I. von Württemberg nach dem Tag von Speyer um die Einbeziehung Pfalzgraf Philipp Ludwigs von Neuburg und des Hauses Sachsen in die engere innerkonfessionelle Kommunikation vor dem Reichstag, indem er den Pfalzgraf über den Beschluss der Tagung informierte, die weitere Beratung der Gravamina erst in Regensburg vorzunehmen, verbunden mit der Bitte um die Teilnahme und die Unterrichtung Kuradministrator Friedrich Wilhelms und weiterer Fürsten des Hauses Sachsen44. Philipp Ludwig reichte das Schreiben mit der Befürwortung von Vorberatungen in Regensburg an Friedrich Wilhelm von Sachsen weiter45 und sagte seine Teilnahme daran auch gegenüber Herzog Friedrich zu, er forderte jedoch eine glimpflichere Einforderung der Gravamina im Zusammenhang mit der Steuerbewilligung, als dies die Instruktion des Herzogs für den Speyerer Tag vorsah, damit der Kaiser „nit allzusehr offendirt und vor den kopf gestossen“ oder die Schuld für einen späteren osmanischen Erfolg allein den protestantischen Ständen wegen deren Steuerverweigerung zugemessen würde46. Im gleichen Sinn erklärte sich Friedrich Wilhelm von Sachsen: Auch er verwies auf die Aufgabe aller Reichsstände, den Kaiser in Anbetracht der osmanischen Bedrohung nicht nur Österreichs, sondern des Reichs zu unterstützen, und lehnte ein Junktim der Verhandlungsaufnahme zur Türkenhilfe mit den Gravamina deshalb strikt ab, war aber grundsätzlich bereit, sich an der Beratung der Beschwerden zu beteiligen, „sovil immer müglich sein wirdt“ und beschränkt auf Partikularbeschwerden von Personen, Ständen oder Kommunen, jedoch nicht an Grundsatzdebatten über die Freistellung und andere Punkte, die Anlass zur Infragestellung des Religionsfriedens geben könnten. Außerdem plädierte er für die Vorlage der Gravamina nicht als Supplikation der protestantischen Stände an den Kaiser, sondern für deren Beratung in den ordentlichen Kurien. Er bat Pfalzgraf Philipp Ludwig, ihm am Reichstag in der Moderation zu heftig vorgebrachter Forderungen beizustehen, nachdem bei einigen Ständen „die sachen fast ad extrema kommen“47.

Friedrich Wilhelm von Sachsen bezog aufgrund der gemeinsamen Vormundschaft in Dresden daneben Kurfürst Johann Georg von Brandenburg anhand des Württemberger Schreibens in die Vorplanungen zum Konnex Gravamina und Türkenhilfe ein48. Der Kurfürst vermied eine klare Positionierung in der Frage, wie diese „schwere sachenn“ zu handhaben sei, da die besonders „gravirten stennde, die es besser als wir dieser örtter in der stille fuelenn, sich so leicht nicht abeweisen lassenn noch zu ihren beschwerdenn geltt hinschiessenn“ werden, warb aber, ohne das Junktim anzusprechen, für eine entschiedenere Einforderung als in der Vergangenheit, um die katholischen Stände zur Mäßigung zu bringen49.

Als Resultat dieser Korrespondenzen seit Herbst 1593 ist festzuhalten: Es gelang den protestantischen Ständen lediglich, konfessionsinterne Beratungen in Regensburg vor der Eröffnung der Hauptverhandlungen für die Formulierung der Gravamina, die Abstimmung der eigenen Verhandlungsstrategie und die Sicherstellung der innerkonfessionellen Geschlossenheit zu vereinbaren, deren Erfolg aber nicht gewährleistet schien, zumal in der Kommunikation im weiteren Vorfeld die erheblichen Differenzen über Inhalt und Bedeutung der Beschwerden sowie über die für ihre Klärung anzuwendenden Druckmittel offen zutage traten. Mit den Einwänden wichtiger Stände wie Hessen, Pfalz-Neuburg und Kursachsen gegen ein Junktim mit der Steuerbewilligung zeichnete sich hier die spätere innerkonfessionelle Parteienbildung während des Reichstags bereits deutlich ab. Vorerst musste es deshalb beim Bemühen bleiben, zwischen den Gesandten der beiden Hauptprotagonisten Kurpfalz und Kursachsen, die ansonsten vor dem Reichstag kaum direkt zu den Gravamina kommunizierten, „vertrauliche communication undt correspondentz“ anzubahnen50, ohne inhaltliche Belange vorab klären zu können.

Anmerkungen

4
 Zur Eingrenzung des Begriffs der „guten correspondentz“ und der diesbezüglichen kommunikativen Praxis vgl. Ziegler, Trauen, 127–146.
5
 Bericht des Kurpfälzer Gesandten Johann Christoph Reiner an Kf. Friedrich IV. (Prag, 4. 8. {25. 7.} 1592): HStA München, K. blau 113/2a, fol. 1–5’ (Or.).
6
 Vgl. Einleitung, Kap. 2.2.
7
 Kf. Friedrich IV. an Lgf. Wilhelm IV. von Hessen (Hanau, 30. 8. {20. 8.} 1592): HStA München, K. blau 113/2a, fol. 10–11’ (Konz.). Grundlage: Gutachten der kfl. Räte (Heidelberg, 29. 8. {19. 8.} 1592): Ebd., fol. 8, 9’ (Or.). Knapp bei Loebl, Reichshilfe, 5, Anm. 1.
8
 Schreiben Kf. Friedrichs IV. (Heidelberg, 10. 9. {31. 8.} 1592): HStA München, K. blau 113/2a, fol. 28–34 (Konzz. an die genannten Adressatengruppen). GStA PK Berlin, I. HA GR Rep. 11 Nr. 7400, fol. 1–4’ (Or. an Kurbrandenburg). StA Nürnberg, ARTA 54, Prod. 9 (Or. an Brandenburg-Ansbach). Gegenüber Lgf. Moritz von Hessen verband Kf. Friedrich in einem späteren Schreiben die Verständigung über die Gravamina im Vorfeld des RT bereits mit der Forderung, ohne deren Abhilfe keine Türkenhilfe zu beschließen (Heidelberg, 16. 10. {6. 10.} 1592: StA Marburg, 4e Nr. 1394, unfol. Or.).
9
 Joachim Friedrich von Magdeburg an Kf. Friedrich IV. (Colbitz, 28. 9. {18. 9.} 1592): HStA München, K. blau 113/2a, fol. 99–100’ (Or.). Ähnlich an Mgf. Georg Friedrich von Brandenburg-Ansbach (Colbitz, 29. 9. {19. 9.} 1592): StA Nürnberg, ARTA 54, Prod. 18 (Or.).
10
 Bezugnahme auf die von den weltlichen Kff. 1590 in Prag übergebenen Beschwerden. Nachweis: Anm. 21 bei Nr. 161, Abschnitt B.
11
 Kf. Johann Georg an Kf. Friedrich IV. (Küstrin, 28. 9. {18. 9.} 1592) und weitere wechselseitige Korrespondenz bis 4. 11. (25. 10.) 1592: HStA München, K. blau 113/2a, fol. 125–131, 145–146’.
12
 Mgf. Georg Friedrich an Kf. Friedrich IV. (Kloster Heidenheim, 17. 9. {7. 9.} 1592): Ebd., fol. 51–52’ (Or.).
13
 Schreiben im Zeitraum 28. 10. (18. 10.) bis 1. 12. (21. 11.) 1592: Ebd., fol. 141–144, 152–155’.
14
 Korrespondenz Kf. Friedrichs mit Pfgf. Philipp Ludwig im Zeitraum 23. 9. (13. 9.) bis 10. 12. (30. 11.) 1592: Ebd., fol. 132–136, 147–151. Obige Anregung im letzten Schreiben vom 10. 12. (30. 11.) 1592.
15
 Vgl. Einleitung, Kap. 2.3.
16
 Der Nachweis der Kurpfälzer Aktivitäten vor dem RT seit 1593 ist überwiegend nur anhand der jeweiligen Gegenüberlieferung möglich, weil ein Großteil der Kurpfälzer Korrespondenz für die Phase seit 1593 nicht aufgefunden werden konnte.
17
 Kf. Friedrich IV. an Kuradministrator Friedrich Wilhelm von Sachsen und Kf. Johann Georg von Brandenburg (Heidelberg, 27. 10. {17. 10.} 1593): HStA Dresden, GA Loc. 10202/3, fol. 32–34’. GStA PK Berlin, I. HA GR Rep. 10 Nr. Tt, fol. 138–139, 168 f. (Orr.).
18
 Kf. Friedrich IV. (Heidelberg, 31. 10. {21. 10.} 1593) an die Lgff. von Hessen (StA Marburg, 4e Nr. 1394, unfol. Or.) und Mgf. Georg Friedrich (StA Nürnberg, ARTA 57, fol. 3–5’. Or.).
19
 Vgl. mit Auszügen aus den Korrespondenzen: Schulze, Reich, 135 f.
20
 Antwort an Kf. Friedrich IV. (Torgau, 14. 11. {4. 11.} 1593): HStA Dresden, GA Loc. 10202/3, fol. 59–61’ (Konz. Hd. A. Bock). StA Nürnberg, ARTA 56, Prod. 38 (Kop.).
21
 Antwort an Kf. Friedrich IV. (Grimnitz, 18. 11. {8. 11.} 1593): Ebd., Prod. 37 (Kop.). GStA PK Berlin, I. HA GR Rep. 10 Nr. Tt, fol. 164–167’ (Konz.).
22
 Kf. Friedrich IV. an Kuradministrator Friedrich Wilhelm (Heidelberg, 2. 12. {22. 11.} 1593 und 3. 2. {24. 1.} 1594): HStA Dresden, GA Loc. 10202/3, fol. 75 f., 79a’; fol. 143–146’ (Orr.).
23
 Kf. Friedrich IV. an Kf. Johann Georg (Heidelberg, 17. 12. {7. 12.} 1593): GStA PK Berlin, I. HA GR Rep. 10 Nr. Tt, fol. 170–172’ (Or.). Antwort Kf. Johann Georgs (Cölln/Spree, 1. 1. 1594 {22. 12. 1593}): Ebd., fol. 177–178’ (Konz.).
24
 Kf. Friedrich IV. an Mgf. Georg Friedrich von Brandenburg-Ansbach (Heidelberg, 6. 12. {26. 11.} 1593): StA Nürnberg, ARTA 56, Prod. 58 (Or.).
25
 Mgf. Georg Friedrich an Kf. Friedrich IV. (Ansbach, 13. 11. {3. 11.} und 20. 11. {10. 11.} 1593): StA Nürnberg, ARTA 57, fol. 14–18’; ARTA 56, Prod. 20 (Konzz.).
26
 Mgf. Georg Friedrich an Kf. von Brandenburg, Kuradministrator von Sachsen und Administrator Joachim Friedrich von Magdeburg (Ansbach, 29. 11. {19. 11.} 1593): StA Nürnberg, ARTA 57, fol. 21, 21’ (Konz.).
27
 Korrespondenzen zur Zusammenkunft: StA Nürnberg, ARTA 56, Prod. 15–30 passim, Prod. 40, 47. Protokoll der Unterredung am 11. 12. (1. 12.) 1593 und Stellungnahme Mgf. Georg Friedrichs vom 16. 12. (6. 12.) 1593: Prod. 51.
28
 Kf. Friedrich IV. an Mgf. Georg Friedrich von Brandenburg-Ansbach (Heidelberg, 13. 12. {3. 12.} 1593): StA Nürnberg, ARTA 57, fol. 23–27’, Zitat 23’ (Or.).
29
 Lgff. Moritz, Ludwig und Georg an Kf. Friedrich IV. (Battenberg, 27. 11. {17. 11.} 1593): StA Marburg, 4e Nr. 1394, unfol. (Kop.). Lgf. Ludwig an Kuradministrator Friedrich Wilhelm von Sachsen (Marburg, 3. 1. 1594 {24. 12. 1593}: HStA Dresden, GA Loc. 10202/3, fol. 108–112a’. Or.) als Antwort auf dessen Schreiben (Torgau, 21. 12. {11. 12.} 1593) mit der Mahnung zum gemäßigten Vorgehen, nachdem „mhan in vilen sachen fast gar ad extrema kommen wil“, woraus „eine merckliche zerrittung, wo nicht entlicher untergang unsers gemeinen vaterlandes, und das dadurch dem turcken mher ursach gegeben werden möchte, seine furhabende tyrannei under die christenheit ferner zu continuiren“, erfolgen werde (StA Marburg, 4e Nr. 1398, unfol. Or.). Lgf. Moritz an Lgf. Ludwig (Kassel, 14. 1. {4. 1.} 1594): Ebd., unfol. (Or.).
30
 Vgl. Kap. 3.2.2.
31
 Kf. Friedrich IV. an Kf. Johann Georg von Brandenburg (o. O., 5. 3. {23. 2.} 1594): GStA PK Berlin, I. HA GR Rep. 10 Nr. Tt, fol. 180 f., 184 f. (Or.).
32
 Kf. Friedrich IV. an Kf. Johann Georg von Brandenburg (Heidelberg, 30. 3. {20. 3.} 1594: Ebd., fol. 186–188’. Or.) sowie (Heidelberg, 1. 4. {22. 3.} 1594) an (soweit nachweisbar): Brandenburg-Ansbach (StA Nürnberg, ARTA 57, Prod. 62. Or.); Lgf. Moritz von Hessen (StA Marburg, 4e Nr. 1394, unfol. Or.); Mgf. Ernst Friedrich von Baden-Durlach (GLA Karlsruhe, Abt. 50 Fasz. 174, unfol. Or.); Hg. Friedrich I. von Württemberg (HStA Stuttgart, A 262 Bd. 70, fol. 196–197’. Or.).
33
 Kf. Friedrich IV. (Heidelberg, 11. 4. {1. 4.} 1594) an Lgf. Ludwig (StA Marburg, 4e Nr. 1398, unfol. Or.) und Lgf. Moritz (ebd., 4e Nr. 1394, unfol. Or.). Lgf. Moritz widersprach dem Junktim neuerlich unter Verweis auf die nicht zu verzögernde Hilfe für den Ks. aufgrund der Bedrohung des Reichs deutlich (Antwort vom 21. 4. {11. 4.} 1594: Vgl. Anm. 3 bei Nr. 164), ebenso Lgf. Ludwig: Er lehnte die in Heilbronn beschlossene Bindung der Steuerbewilligung an die Klärung aller Gravamina wegen der daraus resultierenden, unabsehbaren Gefahr sowie wegen ihrer Wirkungslosigkeit ab, da man die Steuerbewilligung durch die Mehrheit des RT ohnehin nicht verhindern könne, und plädierte für eine parallele Beratung von Gravamina und Türkenhilfe, ohne den Ks. mit dem Junktim „gleichsam zupfenden“ oder eine Zerrüttung des Religionsfriedens zu riskieren (an Kf. Friedrich IV.; Marburg, 23. 4. {13. 4.} 1594: HStA München, K. schwarz 16700, fol. 70–72’. StA Marburg, 4e Nr. 1398, unfol. Kopp.).
34
 Vgl. Kap. 3.2.2.
35
 Joachim Friedrich von Magdeburg an Hg. Heinrich Julius (Halle, 21. 1. {11. 1.} 1594): NLA Hannover, Cal. Br. 21 Nr. 2545, fol. 44–47’ (Or.). Antwort des Hg. (Wolfenbüttel, 27. 1. {17. 1.} 1594): Ebd., fol. 48–49’, Zitat 48’ (Konz.).
36
 Vgl. Einleitung, Kap 2.2 mit Anm. 158; Kap. 3.5 mit Anm. 451–453.
37
 Werbung des Gesandten von Schlieben vor den Räten Hg. Heinrich Julius’ in Wolfenbüttel am 25. 3. (15. 3.) 1594: NLA Wolfenbüttel, 1 Alt 1 A Fb. 1 Nr. 41/1, fol. 61–62’ (Rap.). Die Antwort des Hg. liegt nicht vor. Vgl. Häberlin XVIII, 71–76.
38
 Administrator Joachim Friedrich von Magdeburg (Halle, 9. 4. {30. 3.} 1594) an (soweit nachweisbar): Hg. Wolfgang von Braunschweig"–Grubenhagen (NLA Hannover, Cal. Br. 24 Nr. 3540, unfol. Or.), Hg. Ulrich von Mecklenburg (LHA Schwerin, RTA I GstR 31a, fol. 125 f., 130–134’. Or.), Ebf. Johann Adolf von Bremen (NLA Stade, Rep. 5b Nr. 16, fol. 343–346’. Kop.), Städte Lübeck (StadtA Lübeck, ASA RTA XIV, fol. 12–15’. Or.), Mühlhausen (StadtA Mühlhausen, 10/E 6 Nr. 11, unfol. Or.) und Goslar (StadtA Goslar, Alte Akten Best. B, unverz. Teil, Reichssachen 1594, unfol. Or.).
39
 Kf. Johann Georg und Administrator Joachim Friedrich (o. O., 19. 3. {9. 3.} 1594) an: Lgf. Moritz von Hessen (StA Marburg, 4f Preußen Nr. 106, unfol. Kop.), Hg. Heinrich Julius von Braunschweig"–Wolfenbüttel (NLA Wolfenbüttel, 1 Alt 1 A Fb. 1 Nr. 41/1, fol. 177–178. Kop.), Hg. Ulrich von Mecklenburg (LHA Schwerin, RTA I GstR 31a, fol. 50–51’. Or.), Ebf. Johann Adolf von Bremen (NLA Stade, Rep. 5b Nr. 16, fol. 341–342’. Kop.). Gemäß Vermerk auf der Kop. in GStA PK Berlin, I. HA GR Rep. 10 Nr. Tt, fol. 395–396’, ging das Schreiben daneben an Hg. Johann Friedrich von Pommern und F. Johann Georg von Anhalt. Weitere Kop. mit Datum 19. 3. (9. 3.) 1594, hier gerichtet an Brandenburg-Ansbach, Kurpfalz, Württemberg und Baden-Durlach: Ebd., fol. 397–398’ (Kop., Ausfertigung nicht gesichert). Inhaltlich identisches Schreiben an Lgf. Ludwig von Hessen (o. O., 18. 4. {8. 4.} 1594): StA Marburg, 4f Preußen Nr. 95, unfol. (Or.).
40
 Joachim Friedrich von Magdeburg (Halle, 16. 4. {6. 4.} 1594) an (soweit nachweisbar): Kuradministrator Friedrich Wilhelm von Sachsen (HStA Dresden, GA Loc. 10202/5, fol. 120–120a’. Or.), Lgf. Moritz von Hessen (StA Marburg, 4e Nr. 1394, unfol. Or.), Lgf. Ludwig von Hessen (ebd., 4f Straßburg Nr. 58, unfol. Or.), die RT-Gesandten Kg. Christians IV. von Dänemark (RA Kopenhagen, TKUA RD A II, RDA 4, Prod. 2. Or.).
41
 Vgl. Kap. 3.2.2 mit Anm. 232.
42
 Joachim Friedrich von Magdeburg an Mgf. Georg Friedrich von Brandenburg-Ansbach (Halle, 14. 4. {4. 4.} 1594): StA Nürnberg, ARTA 57, Prod. 68 (Or.).
43
 Kf. Johann Georg an Mgf. Georg Friedrich (Cölln/Spree, 24. 4. {14. 4.} 1594): Ebd., Prod. 77 (Or.).
44
 Hg. Friedrich von Württemberg an Pfgf. Philipp Ludwig (Stuttgart, 18. 3. {8. 3.} 1594): HStA München, K. blau 274/12, fol. 18–20’ (Or. Referat: Kossol, Reichspolitik, 40 f.). Dem Schreiben lag die Württemberger Instruktion für den Speyerer Tag (vgl. Anm. 213) bei. Im Folgenden informierte der Hg. den Pfgf. auch über den Terminaufschub für die Vorberatungen in Regensburg auf 26. 4. 1594 (HStA München, K. blau 274/12, fol. 45 f., 52’, fol. 113 f. (Orr.).
45
 Pfgf. Philipp Ludwig an Kuradministrator Friedrich Wilhelm (Neuburg, 30. 3. {20. 3.} 1594): HStA Dresden, GA Loc. 10203/4, fol. 16–17’ (Or.).
46
 Pfgf. Philipp Ludwig an Hg. Friedrich von Württemberg (Neuburg, 30. 3. {20. 3.} 1594): HStA Stuttgart, A 262 Bd. 70, fol. 365–369’, Zitat 366 (Or.). Zur Beratung des Schreibens in Neuburg vgl. Einleitung, Kap 3.3 mit Anm. 268.
47
 Kuradministrator Friedrich Wilhelm an Pfgf. Philipp Ludwig (Torgau, 13. 4. {3. 4.} 1594): HStA Stuttgart, A 262 Bd. 70, fol. 596–601’, Zitate 597, 599’ (Kop.). HStA München, K. blau 274/12, fol. 91–94’ (Or.).
48
 Kuradministrator Friedrich Wilhelm an Kf. Johann Georg (Torgau, 13. 4. {3. 4.} 1594): GStA PK Berlin, I. HA GR Rep. 10 Nr. Tt, fol. 557, 576’ (Or.).
49
 Antwort an Friedrich Wilhelm von Sachsen (Cölln/Spree, 17. 4. {7. 4.} 1594): HStA Dresden, GA Loc. 10203/4, fol. 38–39’, Zitat 38 (Or.).
50
 Kf. Friedrich IV. von der Pfalz an Kuradministrator Friedrich Wilhelm von Sachsen (Heidelberg, 21. 4. {11. 4.} 1594): HStA Dresden, GA Loc. 10202/5, fol. 72–72a’, Zitat 72’ (Or.).