Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb

Das Ausschreiben des Reichstags (Prag, 10. Januar 1594)1, das den Reichsständen in der Regel in gedruckter Form zuging, ist im Vergleich mit den Einberufungen vorheriger Reichstage2 relativ umfangreich. Dies ist zurückzuführen auf die detaillierte Schilderung des Türkenkriegs in Ungarn und des daraus abgeleiteten gesamteuropäischen Bedrohungsszenarios als dem wesentlichen Motiv für das Ausschreiben der Reichsversammlung:

Unmittelbar nach der jeweils adaptierten Anredeformel3 verwies der Kaiser auf den im Reich bekannten Umstand, dass Sultan Murad III. trotz des 1591 verlängerten Friedensvertrags und der darin vereinbarten Leistung der Ehrengeschenke einen Kriegszug vorbereitet habe sowie unversehens in Ungarn und angrenzende Länder eingefallen sei. Die weiteren Ausführungen entsprechen im Wesentlichen in kürzerer Form der umfassenderen Darlegung in der Proposition4: Einnahme von Orten und Grenzfestungen durch den Pascha von Bosnien in Kroatien und der Windischen Mark; weitere Friedensbemühungen des Kaisers durch seinen Orator in Konstantinopel mit der Bereitschaft, zusätzliche Ehrengeschenke zu überbringen; dennoch Erklärung des ‚haubt Krieg“ gegen das Königreich Ungarn durch den Sultan und Inhaftierung des kaiserlichen Orators; Einfall von Großwesir Sinan Pascha 1593 in Ungarn mit der Eroberung von Sisak, Veszprém und Palota; Vorbereitung eines noch größeren Feldzugs für das künftige Frühjahr [1594] mit einem Aufgebot „diß vnd jhenseit Constantinopel aus Asia vnd Europa […] sambt ainer gwaltigen menge der vnmenschlichen Tartern5“ und dem Plan, nach der Eroberung Restungarns und der Unterjochung der österreichischen Lande mit der Einnahme der Hauptstadt Wien, die Sinan Pascha „nit vnbillichen das Thor zum Teutschlandt nent“, […] alsbaldt mit höeres krafft ins hertz Teutscher Nation zutringen vnd seines bluetgierigen verhoffens die Christenhait in vndergang zurichten“. Zwar hat er, der Kaiser, zur Abwendung der Gefahr seinem kaiserlichen Amt entsprechend die Besatzungen an der Grenze verstärkt und in Eile ein größeres Heer unter Einsatz seiner Kammergüter und der „erschöpffung“ seiner Königreiche und Erblande ausgerüstet, das mit der Hilfe Gottes zuerst den Pascha von Bosnien, dann den Pascha von Ofen bei Stuhlweißenburg besiegte und am 27. 11. 1593 die Festung Fülek sowie benachbarte Grenzhäuser zurückeroberte. Da jedoch trotz dieser Maßnahmen sowie der bereits geleisteten eilenden Hilfen ausländischer Fürsten und von Reichsständen der osmanische Vormarsch nicht aufgehalten werden konnte, sondern vielmehr im Frühjahr der Hauptfeldzug des Sultans vor der Tür steht, den er, der Kaiser, allein mit seinen Erblanden nicht abwehren kann, hat er diese Obliegenheit der gesamten Christenheit und des Reichs als Reichsoberhaupt den Kurfürsten vorgebracht und sie um ihre Zustimmung zur Einberufung eines Reichstags gebeten, „sintemal, disem alle des heiligen Reichs Stendt vnd Glider belangendem vnd empor schwebendem vnhail durch gemaine berathschlagung vnd starcke, ainmütige zusamensetzung zustewren vnd entgegen zu trachten, zum höchsten von nötten“. Dazu kommen andere wichtige Punkte wie [2] die Handhabung des Landfriedens und besonders die Abstellung der Missstände bei Truppenwerbungen und ‑zügen, [3] die Beförderung der Reichsjustiz und des Prozessverfahrens, [4] Maßnahmen zur Beachtung und zum Vollzug der Reichsmünzordnung, [5] die Rektifizierung der Reichsmatrikel mit Moderationen [6] „vnd was dergleichen gemainen notwendigkaiten verners anhengig sein möchte […], welche der Stendt samentliche beratschlagung eruorderten“. Nachdem die Kurfürsten daraufhin die Einberufung des Reichstags bewilligt und die Festlegung von Ort und Termin ihm, dem Kaiser, überlassen haben, wird der Reichstag hiermit in Anbetracht der keinen längeren Aufschub duldenden Gefahr ausgeschrieben für Sonntag Quasimodogeniti, den 17. 4. s. n. / 7. 4. s. v. 1594 nach Regensburg. Er, der Kaiser, wird persönlich am Reichstag teilnehmen. Im Ausschreiben an die Reichsfürsten folgen sodann Ermahnung und Befehl unter Berufung auf die Verpflichtung des Adressaten auf Kaiser und Reich, den Reichstag ohne Rücksicht auf anderweitige Verrichtungen persönlich zu besuchen oder, sollte dies aus gesundheitlichen Gründen oder höherer Gewalt nicht möglich sein, mit umfassend bevollmächtigten Gesandten ohne Hintersichbringen zu beschicken und dort vornehmlich über die Abwehr und „abtreibung mehrgemelts Türckischen gewaltsamen verderben vnd einbrechens als dem ersten vnd vordersten Articul“ und danach über die anderen genannten Punkte zu beraten. Abschließend ermahnte der Kaiser die Stände, dem nachzukommen und pünktlich zu erscheinen, damit verspätete Ankünfte oder unzureichende Vollmachten der Gesandten keine Verzögerungen verursachen, wegen der erforderlichen höchsten Eile die Beratungen schleunig geführt und zügig abgeschlossen werden können. Die Beschlüsse des Reichstags sind auch von abwesenden Reichsständen verbindlich zu vollziehen. Das Ausschreiben war unterzeichnet von Kaiser Rudolf II., Sekretär Andreas Hannewald und Vizekanzler Jakob Kurz.

Eine inhaltlich weitgehend entsprechende und ebenfalls bereits als Druck ausgefertigte Fassung mit dem Datum Prag, 5. 12. 1593, im kaiserlichen Geheimen Rat verlesen am 6. 12. 15936, setzte den Reichstag abweichend von obiger Fassung bereits für 6. 3. s. n. / 24. 2. s. v. 1594 an7. Dieses Ausschreiben wurde als Konzeptkopie8 umformuliert zur späteren Version vom 10. 1. 1594, wobei als inhaltliche Änderungen lediglich die Passage zur Eroberung Füleks am 27. 11. 1593 nachgetragen, die Ankündigung des erwarteten türkischen Hauptzugs für das Frühjahr 1594 konkretisiert und der Beratungspunkt Reichsjustiz ergänzt wurden. Eine weitere Hinzufügung für Beratungen über Handel und Wirtschaft im Reich in Anbetracht deren Niedergangs, veranlasst durch die Handelssperren und -behinderungen ‚ausländischer Potentaten‘, wurde nachträglich wieder gestrichen und nicht in die Ausfertigung übernommen. Wesentliche Gründe für den Aufschub des Reichstags vom 6. 3. auf 17. 4. 1594 waren zum einen Einwände der Kurfürsten gegen den Termin9 und zum anderen dringende Verrichtungen des kaiserlichen Hofes10. Nach anderen Aussagen standen Geldprobleme des Kaisers hinter dem Aufschub11.

Abgesehen von dieser Vorfassung konnten keine weiteren Konzepte des Ausschreibens mit Modifizierungen für einzelne Ständegruppen aufgefunden werden. Die Ausfertigungen für diese weichen insofern ab, als sie für Grafen, Herren12 und Reichsstädte13 in der Anredeformel den jeweiligen Adressaten adaptiert wurden und anstelle der persönlichen Mitwirkung die Aufforderung zur Abordnung von bevollmächtigten Gesandten enthielten. Die Ausschreiben an Vormundschaften waren den entsprechenden Umständen angepasst14.

Neben dem Druck des Ausschreibens als Standardform erhielten ausgewählte Stände handschriftliche Fassungen15. 1594 waren dies16 neben den Kurfürsten der Erzbischof von Salzburg, die Kardinalbischöfe von Konstanz und Trient, Erzherzog Maximilian als Deutschmeister, Herzog Wilhelm V. von Bayern, Herzog Johann Wilhelm von Jülich17, die Herzöge von Lothringen und Savoyen, das Magdeburger Domkapitel18 sowie König Philipp II. von Spanien als Herzog von Burgund und König Christian IV. von Dänemark als Herzog von Holstein19. Die handschriftliche Fassung entsprach inhaltlich dem Druck, sieht man davon ab, dass an Bayern (und wohl auch die anderen handschriftlich geladenen Fürsten) die Aufforderung zur Reichstagsteilnahme nicht als Befehl, sondern als Bitte erging. Gemäß Vermerk auf der Konzeptkopie ging ein weiteres Ausschreiben in dieser Form an Königinwitwe Sophie von Dänemark als Vormund ihrer unmündigen Söhne [Ulrich und Johann] ebenfalls für das Herzogtum Holstein20. Dem Ausschreiben an Herzog Wilhelm von Bayern war ein Postscriptum beigegeben, das in leicht modifizierter Form der dem Ausschreiben an die Kurfürsten angefügten Aufforderung zur persönlichen Anreise nach Regensburg entspricht.

Das erwähnte Ausschreiben an die Kurfürsten unterscheidet sich insofern von der gedruckten Version an die übrigen Reichsstände, als es eingangs auf die Werbung des Kaisers mit der Bitte um ihren Konsens für die Einberufung wegen des Türkenkriegs Bezug nimmt21 und auf die breite Schilderung des dabei ohnehin thematisierten Verhaltens des Sultans verzichtet, sondern gleich auf den für das Frühjahr erwarteten türkischen Hauptangriff sowie die daraus resultierende Gefährdung des Reichs zu sprechen kommt, sodann analog dem Druck die weiteren vier Hauptartikel des Reichstags sowie die Generalklausel zu anderweitigen Themen anfügt, Ort und Termin nennt und den Kurfürsten ebenfalls wie im Druck die Teilnahme befiehlt22. Dem Ausschreiben war ein Postscriptum gleichen Datums angefügt, in dem der Kaiser auf seine vorherige Absicht verwies, den Reichstag zeitiger zu Beginn des Jahres 1594 zu versammeln, daran aber zum einen durch „allerlai ehehaffte obligen“ gehindert worden sei. Zum anderen habe er den Berichten seiner Kommissare sowie dem Schreiben der kurfürstlichen Räte aus Bingen vom 7. 12. 1593 entnommen, dass die rheinischen Kurfürsten einen späteren Termin wünschen23. Er komme dem mit dem Ausschreiben erst für April nach und erwarte deshalb umso mehr die persönliche Teilnahme der Kurfürsten. Um Letzteres zu unterstreichen, richtete der Kaiser begleitend zum Ausschreiben ebenfalls am 10. 1. 1594 (Prag) eine weitere schriftliche Mahnung an alle Kurfürsten mit Ausnahme Kuradministrator Friedrich Wilhelms von Sachsen, in der er unter Berufung auf die Ausführungen in der Werbung seiner Gesandten zur Türkengefahr, der man unverzüglich entschlossen und mit vereinten Kräften entgegenzutreten habe, das beigefügte Ausschreiben ebenso nochmals rechtfertigte wie die Unabdingbarkeit, ihn, den Kurfürsten, „zum höchsten immer möglich zuermahnen“, alle Hinderungsgründe der augenscheinlichen Gefahr für das Vaterland und die Christenheit unterzuordnen und persönlich zum Reichstag zu kommen, um dort die Beratungen zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen. Er, der Kurfürst, könne in Anbetracht des Türkenkriegs nicht in Abrede stellen, dass zur Verteidigung der Christenheit „der churfursten selbst persönliche gegenwärt itzundt mehr dan jhemals von nötten seye“. Eine weitere Verzögerung der Zusage würde die Mitkurfürsten veranlassen, ihr Kommen ebenfalls in Zweifel zu stellen24. An Kuradministrator Friedrich Wilhelm von Sachsen richtete der Kaiser die Bitte, der bereits vorliegenden Zusage nachzukommen sowie die anderen Kurfürsten und weitere Fürsten dazu aufzufordern25.

Das Ausschreiben an die reformierten Hochstifte ging abgesehen von den mediatisierten und dynastisierten Stiften26, für die nicht benannte Bischöfe geladen wurden, 1594 erstmals grundsätzlich nicht an die protestantischen Administratoren, sondern an die Domkapitel: Hatte dies 1582 nur das Erzstift Magdeburg betroffen27, so beschloss der kaiserliche Geheime Rat im Vorfeld des Reichstags 159428 trotz der in Prag vorgebrachten Einwände29, diesmal für alle reformierten Hochstifte ausschließlich die Kapitel einzuladen und das Ausschreiben mit dem Zusatz zu versehen, „solches, wo nöttig, an gepurende ortt zuegelanngen“. Für die Ausschreiben an die Domkapitel wurde ein eigenes Konzept formuliert30, das inhaltlich zunächst dem Druck entspricht, dann aber anstelle der Aufforderung zur persönlichen Reichstagsteilnahme die Abordnung umfassend bevollmächtigter Gesandtschaften anmahnt, im Folgenden abweichend etwa bei der Verbindlichkeit des Reichsabschieds für abwesende Stände nicht den Titel des Bischofs bzw. Administrators oder das Personalpronomen, sondern den Namen des Hochstifts nennt und am Schluss den erwähnten Zusatz enthält: „Und werdet solches, wo nöttig, verrer an gepurendt ort zugelangen wissen“. Gemäß einem Vermerk auf der Konzeptkopie ging das Ausschreiben in dieser Form an die Domkapitel von Magdeburg, Bremen, Lübeck, Halberstadt, Verden, Osnabrück und Ratzeburg sowie wegen der dortigen Wahlproblematik31 auch an das katholische Verdun. Die Ausfertigung erfolgte üblicherweise als Druck, nur das Magdeburger Kapitel erhielt laut dem Eintrag in der Liste mit allen Empfängern des Ausschreibens32, die ansonsten auch die Adressierung an die genannten Domkapitel anstelle der Administratoren vermerkt, zudem ein handschriftliches Exemplar33. Der kaiserliche Hof versuchte, damit das Problem der Zulassung protestantischer Administratoren zum Reichstag umgehen zu können, ohne eine grundsätzliche Entscheidung zugunsten der katholischen oder der protestantischen Seite treffen zu müssen. Hinter diesem 1594 erstmals praktizierten Verfahren, das schon vor dem Beginn des Reichstags größere Aufmerksamkeit erregte34, stand zwar nicht das kolportierte Versprechen des Kaisers an den Papst, ohne vorherige Konfirmation keinem Protestanten die Regalien zu verleihen35, doch bedeutete es eine erhebliche Verschärfung gegenüber der vorherigen Praxis: Das Ausschreibeverfahren brachte „die reichsrechtlichen Defizite der Administratoren zum Ausdruck, die nunmehr trotz des zumindest teilweise vorhandenen Lehnsindults für die Teilnahme am Reichstag nicht mehr qualifiziert erschienen“36. Am kaiserlichen Hof wurde dieser Schritt von Reichssekretärs Andreas Hannewald damit begründet, „dz die angegebne haupter derselben stifft kaines von der bäpstlichen Hlt. confirmirt noch auch doher von der ksl. Mt. belehnett worden. Und weil eben der ursach halb ein gleicher proceß mitt dem primat undt erzstifft Magdeburg gehaltten wird, so kan den ringern und wenigern kain neues gemacht werden“37.

In der oben erwähnten Sitzung des kaiserlichen Geheimen Rates38 wurde neben der Regelung für die protestantischen Administratoren zudem beschlossen, für das Hochstift Straßburg wegen des Konflikts zwischen Kardinal Karl von Lothringen und Markgraf Johann Georg von Brandenburg um den Bischofssitz sowie des Streits des konfessionell gespaltenen Domkapitels keine der beiden Parteien zum Reichstag zu laden. Das Ausschreiben an das Hochstift unterblieb 1594 also gänzlich, gegen anderslautende Gerüchte39 wurde weder einer der beiden Prätendenten noch das Domkapitel nach Regensburg beschrieben. Dies bestätigt überdies die Liste aller Empfänger des Ausschreibens mit dem Vermerk für das Hochstift Straßburg: „nemo“40.

Gemäß dieser Liste erhielten neben Straßburg ferner kein Ausschreiben: Die Stadt Aachen, die „dißmahl wegen ires ungehorsambs nit beschriben“ wurde; Wolf Wilhelm von Maxlrain, Freiherr von Hohenwaldeck, ebenfalls „wegen seines ungehorsambs“41; die Grafschaft Lupfen, da Konrad von Pappenheim wegen der eigenmächtigen Einnahme der lupfischen Reichslehen42 in Haft saß; die Grafen von Honstein „seindt außgestorben unnd dißmahls niemandt geschriben worden“43.

Das Reichstagsausschreiben ging nach den Angaben in genannter Liste strikt auf der Grundlage der Reichsmatrikel an alle de iure reichsunmittelbaren Reichsstände, selbst wenn diese eximiert, mediatisiert und dynastisiert44, für das Reich verloren45 oder, wie Vermerke in der Liste zeigen, nicht zu lokalisieren46 waren. Insbesondere die Einladung von Ständen, die auf territorialer Ebene als Landstände betrachtet wurden, führte beim Reichstag zu Einwänden und Protesten gegen diese Praxis und die damit verbundene Zuerkennung der bestrittenen Reichsstandschaft47. Bereits zuvor wurde bei der Vorlage des Ausschreibens an den nicht benannten („N.“) Abt des Klosters Maulbronn48, dessen Übergabe gemeinsam mit jenem für Württemberg in Stuttgart erfolgte, die Empfangsbestätigung für den Boten nach Rücksprache mit Vizekanzler Hieronymus Gerhardt nur „unvergrifflich“ formuliert49, um ein Präjudiz zu umgehen. Der protestantische Abt Johann von Königsbronn schickte das ihm am 14. 2. (4. 2.) zugestellte Ausschreiben am 15. 2. (5. 2.) 1594 an Friedrich I. von Württemberg mit der Begründung, er erkenne nur ihn als Landesherren an50. Die Kurbrandenburger Kanzlei verweigerte bei der Übergabe der drei Ausschreiben an die Bischöfe „N.“ von Lebus, Havelberg und Brandenburg eine Empfangsbestätigung. Kanzler Barth vermerkte51: „Unser landtstiffter werden auf den reichstag erfordertt. Ist der bote simpliciter abgewiesen, das es keine antwortt bedurffte, ime auch kein recepisse geben“. Herzog Johann Friedrich von Pommern monierte, dass ein Ausschreiben an „N.“, Bischof von Cammin ging, und empfahl, auf der Exemtion des Hochstifts durch die Herzöge zu beharren52. Herzog Wilhelm von Bayern schickte das Ausschreiben für „N.“, Abt zu Rott53, das er zur Weitergabe an diesen erhalten hatte, an den Kaiser mit der Klarstellung zurück, das Kloster sei ein bayerischer Landstand, der Abt besuche keine Reichstage und leiste keine Reichssteuern. Der Herzog vermutete eine Verwechslung in der kaiserlichen Kanzlei mit der Abtei Rot in Schwaben54. Die Stadt Göttingen erteilte dem Überbringer des Ausschreibens eine Empfangsbestätigung, schickte es aber in beglaubigter Abschrift an Herzog Heinrich Julius von Braunschweig"–Wolfenbüttel. Dessen Räte verwiesen die Stadt auf ihre Landsässigkeit und forderten das Original des Ausschreibens ein. Göttingen bestätigte, die Stadt beabsichtige keine Änderung ihres Status, bat um die Entschuldigung ihrer Absenz beim Reichstag und schickte das Ausschreiben im Original mit dem Rezepisse55. Auch die Stadt Düren übergab eine beglaubigte Abschrift des an sie gerichteten Ausschreibens an Herzog Johann Wilhelm von Jülich mit der Bitte, sie beim Reichstag zu entschuldigen56.

Das Ausschreiben für die zwischen Braunschweig"–Wolfenbüttel und Graf Karl Günther von Schwarzburg strittige Abtei Walkenried ging an keinen der beiden Prätendenten, sondern war adressiert an Abt Georg [Kreite], der allerdings schon 1578 verstorben war57.

Gemäß der erwähnten Liste mit allen Adressaten58 wurden 1594 insgesamt 375 Ausschreiben angefertigt und im Reich verteilt. Eine Aufstellung der kaiserlichen Kanzlei59, die mit Schreiben des Kaisers vom 7. 2. 1594 (Prag) Kurfürst Wolfgang von Mainz geschickt wurde, nennt summarisch 373 Ausschreiben. Im Begleitschreiben rechtfertigte der Kaiser die unterbliebene Abgleichung der Ständeliste mit den Unterlagen der Mainzer Registratur mit dem Zeitdruck für die Versendung im Hinblick auf den Eröffnungstermin des Reichstags, bat aber um etwaige Korrekturen60. Nach Aussage dieser Liste beim Schreiben vom 7. 2. waren die Ausschreiben für die Stände in den Kreisen Kurrhein, Burgund und Oberrhein an Reichsfiskal Johann Vest, für den Fränkischen, Schwäbischen und Bayerischen Kreis an Reichspfennigmeister Zacharias Geizkofler sowie für den Ober- und Niedersächsischen Kreis an Reichspfennigmeister Christoph von Loß verschickt worden, die jeweils die weitere Verteilung zu organisieren hatten. Das entsprechende Schreiben des Kaisers an die drei Genannten war bereits am 12. 1. 1594 (Prag) mit dem Auftrag ergangen, die Ausschreiben den Reichsständen „zum allerfürderlichsten“ zu überbringen61.

Die Weitervergabe an die Stände in den rheinischen Kreisen übernahmen die Reichskammergerichtsboten Hans Hopp und Friedrich von Aach. Letzterer legte einen Bericht zur Verteilung der ihm übergebenen 46 Ausschreiben vor62, die im Zeitraum vom 14. 2. (4. 2.) bis 5. 6. (26. 5.) 1594 erfolgte und demnach lange bis nach dem projektierten Eröffnungstermin des Reichstags (17. 4.) andauerte. Dem Bericht lagen die Empfangsbestätigungen der jeweiligen Reichsstände bei63. Ein chronologisch angelegter Bericht des Boten Hans Hopp64 zur Verteilung der Ausschreiben mit Schwerpunkt im Oberrheinischen Kreis und im Elsass beginnt mit 16. 2. (6. 2.) in der Stadt Weißenburg und endet am 28. 3. (18. 3.) mit der Vorlage in Turin beim Herzog von Savoyen. Geizkofler unterrichtete den Kaiser am 15. 4. 1594 (Prag [!]) anhand der Empfangsbestätigungen der Reichsstände über die Überbringung durch seine verordneten Boten65. Christoph von Loß berichtete dem Kaiser am 6. 4. 1594 (Dresden)66, er habe die ihm zugestellten 63 Ausschreiben für die beiden sächsischen Kreise von fünf Boten verteilen lassen, die mit den beigelegten Empfangszetteln67 inzwischen wieder zurückgekehrt waren. Hingegen war der Bote nach Livland und Kurland mit den ihm, Loß, erst später übergebenen Ausschreiben noch unterwegs. Die sechs Ausschreiben für die dort verorteten Reichsstände68 hatte Loß erst am 27. 2. erhalten. Der von ihm beauftragte Bote teilte nach seiner Rückkehr mit, der „generalis episcopus“ zu Riga69 habe allein das an den Erzbischof von Riga adressierte Ausschreiben behalten und ansonsten eingewandt, dass die Bischöfe von Reval, Dorpat, Ösel und Kurland „gar vorgangen, undt derer orte keine bischoffe mehr residiren“. Er wollte diese Ausschreiben ebenso wenig annehmen wie jenes an den [nicht mehr existenten] Landmeister des Deutschen Ordens in Livland. Loß gab sie dem Kaiser zurück70.

Anmerkungen

1
 Textvorlage ist der Originaldruck in der Version an die Reichsff. Nachweise (Auswahl; weitere Nachweise auch in den folgenden Anm.): HStA München, K. blau 274/8, fol. 19 (an Pfgf. Philipp Ludwig; präs. Neuburg, 8. 2. {29. 1.}). StA Nürnberg, ARTA 59, fol. 1 (Mgf. Georg Friedrich von Brandenburg-Ansbach; präs. Bayreuth, 13. 2. {3. 2.}). HStA Stuttgart, A 262 Bd. 70, fol. 2a (Hg. Friedrich I. von Württemberg; präs. Stuttgart, 12. 2. {2.2}). NLA Wolfenbüttel, 1 Alt 1 A Fb. 1 Nr. 41/1, fol. 13 (Hg. Heinrich Julius von Braunschweig"–Wolfenbüttel; präs. Wolfenbüttel, 17. 2. {7. 2.}). NLA Hannover, Celle Br. 71 Nr. 296, unfol. (Hg. Otto II. von Braunschweig"–Lüneburg in Lüneburg zu Harburg; präs. o. O., 15. 3. {5. 3.}). LHA Schwerin, RTA I GstR 31a, fol. 10 (Hg. Ulrich von Mecklenburg; präs. Güstrow, 19. 2. {9. 2.}). Ebd., RTA I SchwR 62a, fol. 608 (Hg. Sigismund August von Mecklenburg). HStA Weimar, C 165, fol. 1 (Hg. Johann Ernst von Sachsen-Coburg; präs. o. O., 7. 3. {25. 2.}). StA Coburg, LA B 205, fol. 11 (Hg. Johann Casimir von Sachsen-Coburg; präs. Coburg, 26. 2. {16. 2.}). StA Marburg, 4e Nr. 1394, unfol. (Lgf. Moritz von Hessen; präs. der lgf. Kanzlei am 11. 5. {1. 5.} [!]). AP Stettin, AKS I/203, pag. 476–477 (Hg. Johann Friedrich von Pommern-Stettin). GLA Karlsruhe, Abt. 50 Fasz. 174, unfol. (Mgff. Eduard Fortunatus von Baden-Baden und Ernst Friedrich von Baden-Durlach). StA Würzburg, WRTA 85, unfol. (Bf. Julius von Würzburg; präs. o. O., 15. 2.). SBB PK Berlin, Ms. germ. fol. 717, fol. 245 (Kf. Ernst von Köln als Administrator des Hst. Münster). GLA Karlsruhe, Abt. 90 Nr. 245, unfol. (Johannitermeister Philipp Flach von Schwarzenberg; präs. Speyer, 7. 2.). LHA Koblenz, Best. 55 A1, Nr. 245, pag. 423, 424 (an „N.“, Landkomtur der Ballei Koblenz; präs. 28. 2.). Das Ausschreiben an den Bf. von Bamberg (nur abschriftlich überliefert: StA Bamberg, Hst. Bamberg GK 546, fol. 53–57’. Kop.) wurde am 11. 2. übergeben und am 28. 2. dem Domkapitel vorgelegt (ebd., Domkapitel, Rezessbücher 20, fol. 298). Referat des Ausschreibens: Häberlin XVIII, 96–103. Knappe Hinweise: Aitzing, Annalis, 59; Moser, Staatsrecht XLIII, 463 f., 519, 523 f.; Stieve, Politik I, 170. Die Ausfertigung am 10. 1. 1594 ist auch festgehalten im Protokoll J. W. Freymons für die Vorbereitungsphase des RT (HHStA Wien, RK RTA 65 Fasz. 2, fol. 346).
2
 Vgl. die knappere Formulierung etwa 1582: Leeb, RTA RV 1582, 107–111.
3
 Zur Bedeutung der Titulatur auf den Ausschreiben: Aulinger, Bild, 171.
4
 Nr. 1, dort 1. HA.
5
 = Tataren.
6
 HHStA Wien, RHR-Protokolle 68, fol. 52’.
7
 HHStA Wien, RK RTA 63, fol. 121–125’ (Konzeptkop.). StLA Graz, Laa. A. A. III, LH 42, fol. 1–6 (Kop.). HHStA Wien, Kriegsakten 28, fol. 68 (Einblattdruck, Form wie das spätere Ausschreiben).
8
 HHStA Wien, RK RTA 63, fol. 163–168’ (Konzeptkop. mit nachträglichen Korrekturen von Hd. Hannewald). Vermerk: In der Version als Ausschreiben vom 5. 12. 1593 vom Ks. angehört und gebilligt am 5. 12.
9
 Vgl. oben folgend die Nachschrift zum Ausschreiben an die Kff. sowie Einleitung, Kap. 2. 3.
10
 So das Argument im Schreiben des Ks. an Leonhard von Harrach, Gesandter an der Kurie in Rom, mit dem Auftrag, den Papst über die neue Terminierung zu informieren (Prag, 3. 1. 1594: HHStA Wien, Rom, Diplomatische Korrespondenz 48, fol. 483–484. Kop.).
11
 Johann von Kobenzl berichtete am 26. 12. 1593 aus Graz an Staatssekretär Cinzio Aldobrandini nach Rom, der RT sei „finalmente“ für 6. 3. ausgeschrieben worden (Rainer, NB III, Nr. 210 S. 269). Am 1. 2. 1594 (Graz) informierte er Aldobrandini über die Verzögerung bis 17. 4., begründet mit dem enormen Kostenaufwand: dass der Ks. „non si potrà mover da Praga senza 300 mila taleri o fiorini per pagar la famiglia, et quelli i suoi hosti, che già tanti anni l’hanno nutrita et tocato puoco denaro da quella“ (ebd., Nr. 222 S. 281 f.).
12
 Or.-Drucke: StA Rudolstadt, Kanzlei Rudolstadt D VI 1f Nr. 1, fol. 16(an „N. N.“, die Gff. von Schwarzburg; präs. o. O., 15. 3. {5. 3.}). StA Ludwigsburg, B 113 I Bü 62, unfol. (an alle Hh. von Limpurg; präs. Obersontheim, 23. 2. {13. 2.}). LAV NRW R, JB II 2344, fol. 7 (an Gf. Adolf von Neuenahr oder die derzeitigen Inhaber der Gft.; präs. Düsseldorf, 2. 3.). StA Wertheim, F-Rep. 103 Nr. 1933, unfol. (an die Inhaber der Gft. Virneburg). HStA Wiesbaden, Abt. 340 Nr. 1620, Prod. 25 (an Gf. Hermann von Sayn [! war bereits 1588 verstorben]; präs. o. O., 2. 3. {20. 2.}). StA Meiningen, GHA II Nr. 88, fol. 19 (an Hgg. Friedrich Wilhelm I. und Johann III. von Sachsen-Weimar als Inhaber der Gft. Henneberg). HHStA Wien, MEA RTA 91, fol. 7 (an Kf. Wolfgang von Mainz als Inhaber der Gft. Königstein; präs. Aschaffenburg, 17. 2.).
13
 Or.-Drucke: StA Augsburg, Reichsstadt Nördlingen MüB 80, Prod. 3 (an Nördlingen; präs. 6. 2. {27. 1.}). StadtA Esslingen, RTA 12b, unfol. (Esslingen; präs. 13. 2. {3. 2.}). HASt Köln, K+R A 193/2, fol. 3, 3’ (Köln; präs. 28. 2.). ISG Frankfurt, RTA 86, fol. 64 (Frankfurt; präs. 18. 2. {8. 2.}). StA Nürnberg, NRTA 111, fol. 1 (Nürnberg; ohne Präs.-Vermerk. Im Rat verlesen am 9. 2. {30. 1.}: Ebd., RB 52, fol. 366’). AVCU Strasbourg, AA 843, fol. 5 (Straßburg; im Rat der 21 vorgelegt am 21. 2. {11. 2.}: Ebd., 1 R 73, fol. 51’). StadtA Mühlhausen, 10/C 1–8 Nr. 14, pag. 16 (Mühlhausen; Empfangsbestätigung des Rates vom 9. 3. {27. 2.}: Ebd., 10/W 1–7 Nr. 33, fol. 337). StadtA Augsburg, RTA 56, fol. 1 (Stadt Augsburg). StadtA Lübeck, ASA RTA XIV, fol. 36 (Lübeck).
14
 Or.-Drucke: StA Meiningen, GHA II Nr. 88, fol. 19a (an Hg. Friedrich Wilhelm I. von Sachsen-Weimar als Vormund der Söhne Kf. Christians I. von Sachsen). AP Stettin, AKW 64, fol. 11 (an Hg. Bogislaw XIII. als Vormund seines Pflegsohns Philipp Julius von Pommern-Wolgast). LHA Schwerin, RTA I GstR 31a. fol. 9 (an Hgg. Ulrich und Sigismund August von Mecklenburg als Vormünder der Söhne des verstorbenen Hg. Johann VII.).
15
 Zur üblichen Praxis mit handschr. Versionen vgl. Aulinger, Bild, 170 f.
16
 Angaben gemäß einer Auflistung aller Reichsstände, die ein Ausschreiben erhielten (HHStA Wien, RK RTA 63, fol. 571–582’); dort jeweils als Vermerk bei oben genannten Ständen: „de manu“. Vgl. Vocelka, Propaganda, 148 f., dort aber ohne Jülich sowie für Bayern irrtümlich nicht Hg. Wilhelm, sondern Hg. Maximilian. Davon abgeleitet bei Albrecht, Maximilian I., 125, Anm. 36, die nicht zutreffende Aussage, Maximilian von Bayern sei, obwohl nicht regierend, als einziger weltlicher F. neben den Kff. sowie den Ehgg. mit eigenhd. Schreiben des Ks. zum RT eingeladen worden.
17
 DOZA Wien, Rei 77/1, unfol. (Or. an den Deutschmeister). HStA München, KÄA 3232, fol. 1–8’ (Or. an Bayern mit einer singulären Nachschrift. Vgl. Stieve, Politik I, 171, Anm. 1). LAV NRW R, JB II 2344, fol. 1–7’ (Or. an Jülich; präs. Düsseldorf, 2. 3.).
18
 Vgl. unten, Anm. 287.
19
 HHStA Wien, RK RTA 63, fol. 157–162’ (Konzeptkop., Fassung an die Kgg. von Spanien und Dänemark). HHStA Wien, Belgische Korrespondenz 6 Fasz. 1, fol. 84–89’ (Or. an Kg. Philipp II.; präs. Brüssel, 9. 2.). Ebenfalls mit Datum Prag, 10. 1. 1594, schickte der Ks. eine Kop. des Ausschreibens für Burgund an Generalstatthalter Ehg. Ernst, damit er die Gesandten für Burgund rechtzeitig und entsprechend bevollmächtigt abfertigen konnte (ebd., fol. 90–91’. Or. Regest: Gross/Lacroix, Urkunden II, Nr. 763 S. 378).
20
 Entsprechender Beschluss im kaiserlichen Geheimen Rat, neben dem Kg. auch dessen Mutter für Holstein zum RT einzuladen, da der Kg. das Hgt. mit seinen Brüdern noch nicht geteilt und der Ks. die Königinwitwe als Vormund der jüngeren Brüder eingesetzt habe (HHStA Wien, RHR-Protokolle 70b, fol. 5’–6’, hier 6’; Datum der Sitzung unsicher).
21
 Vgl. Einleitung, Kap. 2. 3.
22
 Ausschreiben an die Kff. mit dem Postscriptum: HHStA Wien, RK RTA 63, fol. 180–185 (Konzeptkop. Hd. Hannewald; nur das Postscriptum im Konz.: Ebd., fol. 169–170. Vermerk: in ähnlicher Form auch an Ehg. Ferdinand II. sowie an Hg. Wilhelm von Bayern zu richten). HHStA Wien, MEA RTA 91, fol. 1–6’ (Or. an Kurmainz; präs. Aschaffenburg, 23. 1.). HStA München, K. blau 112/5 II, unfol. (Kop. an Kurpfalz). HStA Dresden, GA Loc. 10202/3, fol. 113–116’ (Or. an Kuradministrator Friedrich Wilhelm von Sachsen; präs. o. O., 16. 1. {6. 1.}). GStA PK Berlin, I. HA GR Rep. 10 Nr. Tt, fol. 308–312’ (Or. an Kurbrandenburg; präs. Cölln/Spree, 18. 1. {8.1}). LAV NRW W, Fb. Münster, LA Akten 473/10, fol. 47–49’ (Kop. an Kf. Ernst von Köln).
23
 Vgl. Einleitung, Kap. 2.3 mit Anm. 250.
24
 HHStA Wien, RK RTA 63, fol. 146–148’ (Konz.). HHStA Wien, MEA RTA 90 Fasz. 2, fol. 1–4’ (Or. an Kurmainz). GStA PK Berlin, I. HA GR Rep. 10 Nr. Tt, fol. 314–316’ (Or. an Kurbrandenburg; präs. Cölln/Spree, 18. 1. {8.1}). LAV NRW W, Fb. Münster, LA Akten 473/10, fol. 45–46’ (Kop. an Kf. Ernst von Köln).
25
 Prag, 10. 1. 1594: HStA Dresden, GA Loc. 10202/3, fol. 117–118’ (Or.; präs. o. O., 16. 1. {6. 1.}).
26
 Vgl. unten mit Anm. 298.
27
 Leeb, RTA RV 1582, 109 mit Anm. 157.
28
 HHStA Wien, RHR-Protokolle 70b, fol. 5’–6’. Das genaue Sitzungsdatum ist nicht zu ermitteln. Andere Beschlüsse in der Sitzung belegen ein Datum vor 7. 2. 1594. Die Angabe im Protokoll (25. 2. 1594) ist nicht korrekt.
29
 Unterredungen von Kurbrandenburger Gesandten, in Prag anwesend für Verhandlungen um die Zuerkennung der Jülicher Vormundschaft, mit Vizekanzler Kurz, den sie auf die negativen Konsequenzen hinwiesen, sollte Administrator Joachim Friedrich von Magdeburg nicht zum RT geladen werden (thematisch zusammengefasste Auszüge aus den Berichten der Gesandten an Kf. Johann Georg von Brandenburg aus Prag vom 15. 1. {5. 1.}, 17. 1. {7. 1.} und 4. 2. {25. 1.} 1594: GStA PK Berlin, I. HA GR Rep. 52 Nr. 11, fol. 166–168’. Kop.).
30
 HHStA Wien, RK RTA 63, fol. 173–179. Konzeptkop. (Fassung an Magdeburg und andere reformierte Hstt.).
31
 Vgl. Nr. 503.
32
 Vgl. Anm. 270.
33
 LA Magdeburg, Rep. A 1 Nr. 495, fol. 205–209’ (Or. [?] an das Domkapitel; präs. o. O., 13. 2. {3. 2.}). GStA PK Berlin, I. HA GR Rep. 10 Nr. Tt, fol. 380–383’ (Kop.).
34
 Vgl. Einleitung, Kap. 3.5.1; Ranke, Geschichte, 111, 130; Foerster, Sessionsstreit, 25. Zum Niederschlag in der Forschung vgl. neben der älteren Lit. (Ritter, Gründung, 67 f.; Ritter, Geschichte II, 117; Stieve, Politik I, 201 f.; Politik II, 617) auch Wolgast, Hochstift, 283; Wolgast, Einführung, 250; Haag, Dynastie, 1467 f.; missverständlich bei Lietzmann, Herzog, 30.
35
 So Ranke, Geschichte, 129 f. Dagegen Stieve, Politik I, 201 f., Anm. 2. Vgl. auch Anm. 31 bei Nr. 329.
36
 Leeb, Sessionsstreit, 33 f.
37
 HHStA Wien, RK RTA 64, fol. 271–271’. Or. Hd. Hannewald; auch zit. bei Stieve, Politik I, 209, Anm. 2. Vgl. auch Anm. 3 bei Nr. 353.
38
 Vgl. Anm. 282.
39
 Vgl. Nr. 156, Absatz 1.
40
 HHStA Wien, RK RTA 63, fol. 571–582’, hier 576’.
41
 Vgl. Nr. 464. Zu Maxlrain entsprechender Beschluss im RHR am 19. 1. 1594: HHStA Wien, RHR-Protokolle 71, pag. 17.
42
 Vgl. Nr. 476. Zur Gft. Lupfen Beratung und Beschluss im RHR am 13. 1. 1594: Da die RT-Teilnahme wegen der Inhaftierung Pappenheims nicht möglich ist, werden die lupfischen Reichslehen diesmal gänzlich übergangen, so wie auch in der Vergangenheit mehrere Stände „in statu rebellionis nit beschriben unnd comitia dannoch gehalten“, das Territorium aber dennoch mit Reichssteuern belegt wurde (HHStA Wien, RHR-Protokolle 71, pag. 12–14, Zitat 13).
43
 HHStA Wien, RK RTA 63, fol. 571–582’, hier 573, 575, 579’, 580’.
44
 Vgl. z. B. Ausschreiben an „N.“, den Bf. von Merseburg, und „N.“, den Bf. von Naumburg: HStA Dresden, GA Loc. 10202/3, nach fol. 118 und 119. Für den Bereich der Lgff. von Hessen betont Rommel, Geschichte VII, 213, Anm. 182, die ksl. Kanzlei habe „lächerlicherweise die längst ausgestorbenen Herren von Plesse und die nicht mehr existirende Aebtissin des Stiffts Kaufungen in einer unmittelbaren Einladung“ zum RT beschrieben. Vgl. beide Ausschreiben: StA Marburg, 4e Nr. 1394, unfol. Orr. der Drucke, der lgfl. Kanzlei übergeben am 11. 5. (1. 5.).
45
 Vgl. die unten dokumentierte Reaktion bei der Überbringung der Ausschreiben an ehemalige Reichsstände in Livland (bei Anm. 324).
46
 Vermerk in der Liste: Die Abteien Rockenhausen und Kintzlingen (Künzlingen) gehören zu den „im Reich gar verlornen stenden“ (HHStA Wien, RK RTA 63, fol. 571–582’, hier 573’). Vgl. für die Ladung zum RT 1570: Lanzinner, RTA RV 1570, Nr. 387 S. 982 mit Anm. 4.
47
 Vgl. Einleitung, Kap. 4.2.4.
48
 HStA Stuttgart, A 262 Bd. 70, fol. 17. Ausschreiben an den Abt von Bebenhausen: Ebd., fol. 18 (Drucke).
49
 Notiz zum Ausschreiben an Maulbronn und Konz. des Rezepisse vom 13. 2. (3. 2.) 1594: Ebd., fol. 22, 22’.
50
 Ausschreiben an „N.“, Abt zu Königsbronn: Ebd., fol. 21. Schreiben des Abts (Königsbronn, 15. 2. {5. 2.} 1594): Ebd., fol. 19, 20’. Or.; präs. Stuttgart, 18. 2. (8. 2.).
51
 Ausschreiben an die drei märkischen Hstt.: GStA PK Berlin, I. HA GR Rep. 10 Nr. Tt, fol. 321–323 (Drucke). Vermerk Hd. Barth: Ebd., fol. 320.
52
 Ausschreiben: AP Stettin, AKS I/203, pag. 23–24 (Druck). Schreiben Hg. Johann Friedrichs an Hg. Bogislaw XIII. von Pommern (Stettin, 25. 2. {15. 2.} 1594): Ebd., AKW 64, fol. 12–14’ (Or.).
53
 HHStA Wien, RK RTA 63, fol. 155 (Druck).
54
 Hg. Wilhelm V. an den Ks. (München, 8. 4. 1594): HHStA Wien, RK RTA 64, fol. 30–31’ (Or.). Es handelt sich um die Klöster Rott am Inn (Bayern) und Rot an der Rot (Oberschwaben).
55
 Ausschreiben: NLA Wolfenbüttel, 1 Alt 1 A Fb. 1 Nr. 41/1, fol. 17 (Druck). Empfangsbestätigung der Stadt für den Boten: Ebd., fol. 40 (Kop.). Schreiben der Stadt an den Hg. vom 19. 2. (9. 2.) 1594: Ebd., fol. 44–45’ (Or.). Antwortschreiben der hgl. Räte (Wolfenbüttel, 10. 3. {28. 2.} 1594): Ebd., fol. 47 f. (Kop.). Rechtfertigungsschreiben der Stadt (25. 3. {15. 3.} 1594): Ebd., fol. 59–60’ (Or.). Vgl. Häberlin XVIII, 104–107 (Göttingen sei „aus Irrthum“ zum RT geladen worden).
56
 Ausschreiben: LAV NRW R, JB II 2343, fol. 192–195’ (beglaubigte Kop.). Stadt an den Hg. (Düren, 26. 2. 1594): Ebd., 191, 197’ (Or.). Antwort der hgl. Räte (Düsseldorf, 1. 3. 1594): Ebd., fol. 196 (Kop.). Gemäß ihrer Instruktion sollten die Jülicher RT-Gesandten zudem gegen die Ladung der ebenfalls als Landstände betrachteten Städte Duisburg, Soest und Niederwesel sowie der Gftt. Neuenahr und Moers protestieren (vgl. Einleitung, Kap. 3.4, Punkt 7, sowie Vorbemerkung zu Abschnitt L, Anm. 2).
57
 Ausschreiben: NLA Wolfenbüttel, 11 Alt Walk. Nr. 2, fol. 4(Or.-Druck; präs. Walkenried, 10. 2. {31. 1.} 1594). NLA Wolfenbüttel, 1 Alt 1 A Fb. 1 Nr. 41/1, fol. 1–7’ (Kop.). Georg II. Kreite fungierte als letzter (protestantischer) Abt (1569–1578) in Walkenried (Heutger, Kloster, 77, 164, 180). Nicht korrekt ist die Aussage bei Stieve, Politik I, 209, Anm. 1, Walkenried sei „durch ein Versehen“ zum RT geladen worden. Vgl. zur Walkenrieder Problematik, verbunden mit der strittigen Nachfolge der ausgestorbenen Gff. von Honstein (Nr. 497), und zur ungeklärten RT-Vertretung: Einleitung, Kap. 4.2.4 mit Anm. 359 ff.
58
 HHStA Wien, RK RTA 63, fol. 571–582’ (Überschr.: „Verzaichnus des Heiligen Römischen Reichs teutscher nation stende, wie die anno 1594 auf den reichstag gehn Regenspurg erfordert nach ordnung, in die craiß außgethailt“.). Die Liste ist geordnet nach Reichskreisen mit Nennung des Standes und etwaigen Vermerken zum Anschreiben „de manu“ oder mit Gründen für eine aktuelle Nichtberücksichtigung. Weitere Bearbeitungsvermerke von anderer Hd. sind, wie inhaltliche Bezüge belegen, einem späteren RT zuzuordnen, für den die Liste von 1594 als Vorlage diente (z. B. beim Bf. von Passau der spätere Randvermerk, diesem sei „als ein ertzhertzog de manu“ zu schreiben. Dies ist zu beziehen auf Ehg. Leopold V. als Nachfolger (1598) Bf. Urbans von Trennbach. Beim Eintrag für Bayern wird Hg. Wilhelm V. gestrichen und dafür Hg. Maximilian I. eingesetzt). Eine entsprechende Liste für die Ausschreiben 1594 in HHStA Wien, MEA RTA 91, fol. 8–19’, ist teils verderbt.
59
 HHStA Wien, RK RTA 63, fol. 224–225’ (Konz.).
60
 HHStA Wien, MEA RTA 90 Fasz. 2, unfol. (Or.; präs. Aschaffenburg, 20. 2.). Die Antwort des Kf. bestätigte die Übereinstimmung der Liste mit der Reichsmatrikel (ebd., RK RTA 63, fol. 331–332’. Or.).
61
 Ebd., RK RTA 63, fol. 186–187’ (Konz. Hd. Hannewald). Abweichend von der Liste beim Schreiben an Kurmainz vom 7. 2. 1594 wird hier der Fränkische Kreis nicht Geizkofler, sondern Vest zugeteilt. Letzterem lagen die Ausschreiben am 6. 2. 1594 in Speyer vor (Vest an den Ks.; Speyer, 6. 2. 1594: Ebd., fol. 220–221’. Or.).
62
 HHStA Wien, RK RTA 63, fol. 615–623’ (Or.).
63
 Gesammelt für den Verteilbereich von Aachs: Ebd., fol. 587–614’ (Orr.).
64
 Ebd., fol. 678–683’ (Or.). Zugehörige Empfangsbestätigungen (unvollständig; Rest wohl versehentlich bei den Bestätigungen von Loß’ zugeordnet): Ebd., fol. 684–691 (Orr.).
65
 HHStA Wien, RK RTA 64, fol. 89–90’ (Or.). Die angesprochenen Rezepisse fehlen.
66
 HHStA Wien, RK RTA 63, fol. 631–632’ (Or.).
67
 Ebd., fol. 637–677’ (Orr.), dabei aber sehr viele Bestätigungen von Ständen auch des Oberrheinischen Kreises, die wohl versehentlich hier zugeordnet wurden (vgl. Anm. 318). Die Rezepisse datieren im Zeitraum vom 13. 2. bis 24. 5. 1594.
68
 Gemäß Liste aller Empfänger: Ebf. zu Riga, Bff. zu Reval, Dorpat, Ösel und Kurland sowie der Landmeister des Deutschen Ordens in Livland (HHStA Wien, RK RTA 63, fol. 571–582’, hier 582 f.).
69
 = der Bf. von Livonien mit Sitz in Wenden.
70
 Christoph von Loß an den Ks. (Regensburg, 15. 6. 1594): HHStA Wien, RK RTA 63, fol. 626–627’ (Or.). Beiliegend die Empfangsbestätigung des Otto von Schenking, Bf. zu Wenden in Livland (Riga, 12. 4. 1594): Ebd., fol. 628 (Or.).