Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb
Die im letzten Kapitel angesprochene Denkschrift der Prager Hauptgrenzberatung1 vom August 1592 hatte neben den in diesem Stadium als Überbrückungsinstrument empfohlenen Partikularhilfen von Kreisen und Ständen nicht weniger dringend für die Einberufung des Reichstags plädiert, um mit der dort zu beschließenden Reichshilfe eine längerfristige Kriegsführung zu finanzieren, und dem Kaiser geraten, den Konsens der Kurfürsten für das Ausschreiben zu einem Termin möglichst noch vor dem Frühjahr 1593 sofort durch die ohnehin für die Einwerbung der Partikularhilfen abgeordneten Gesandtschaften zu erbitten.
Daneben verstärkte in diesem Zeitraum auch die kaiserliche Hofkammer aufgrund der zunehmenden osmanischen Erfolge seit Sommer 1592 ihre „Mahn- und Warnfunktion“ für den Kaiser und dessen Geheimen Rat2. In einem am 2. 6. 1592 vorgelegten Gutachten brachte sie zum Ausdruck, dass „dem wesen ainmall durch kain andere mitl ausser grund nicht geholffen noch rath geschafft werden könte, dann durch furderliche haltung aines Reichs tags und erlangung ainer ersprießlichen neuen Reichs hulff“3. In einem weiteren Gutachten vom 30. 6. 15924 stellte die Hofkammer die rückständige Besoldung des Grenzpersonals und die Sicherstellung der künftigen Finanzierung in den Mittelpunkt, wolle man nicht den Verlust ganzer Grenzabschnitte riskieren. Erneut sah sie dafür keine andere Möglichkeit als die sofortige Einberufung des Reichstags, um zu einer Lösung der Finanzkrise zu kommen5.
Ganz ähnlich formulierte ein undatiertes Gutachten des kaiserlichen Geheimen Rates, gestützt auf Aussagen Erzherzog Ernsts, des Hofkriegsrats und der Hofkammer, das „ainige mittel, disem vor augen stehenden pruch unnd verlust der gränitz“ zu begegnen, sei „die fürderliche anstellung ainer gemainen Reichs versamblung unnd erhandlung ainer ergeblichen Reichs steur“. Der Geheime Rat plädierte zudem wegen des kritischen internen Zustands im Reich, festgemacht am mangelnden Gehorsam von Ständen, deren Verbindungen zu auswärtigen Potentaten und dem Verlauf des Reichsdeputationstags 1590, für die Einberufung, um der Gefahr zu entgehen, dass Reichsstände eigeninitiativ „selbst auf ain reichstag tringen unnd sich wol selbst one zuthuen unnd einwilligung euer ksl. Mt. zusamen schreiben, zu höchster euer ksl. Mt. kaiserlichen authoritet […] vercleinerung“6.
Nicht nur die Hofbehörden befürworteten nachdrücklich das Ausschreiben des Reichstags, auch die Erzherzöge Ferdinand II. und Ernst erwarteten in Gesprächen mit dem päpstlichen Nuntius Cesare Speciano auf dessen Anreise zum Kaiserhof nach Prag im Juni 1592 die Einberufung spätestens im Jahr 15937. Die folgenden Berichte Specianos aus Prag bis Jahresende 1592 bestätigen das Engagement Erzherzog Ernsts und der engsten kaiserlichen Räte für das Ausschreiben, das Vizekanzler Kurz seit Anfang November 1592 gesichert in Aussicht stellte8. Letztlich hing dies von der Entscheidung des Kaisers ab, der sich trotz dieser Aussagen 1592 nicht zum Reichstag bewegen ließ, sondern sich weiterhin auf Partikularhilfen und Darlehen einzelner Stände sowie der Reichskreise beschränkte und den Beistand auswärtiger Potentaten anforderte9. Anfang Januar 1593 berichtete Johann Anton Barvitius aus Prag an Herzog Wilhelm von Bayern: „De Imperii comitiis nihil statutum adhuc“, obwohl die Rückkehr des kaiserlichen Orators aus Ungarn mit neuen Nachrichten zur dortigen Notlage dazu Anlass gäbe10. Wenig später wurden geplante Beratungen zur Einberufung erneut auf Veranlassung des Kaisers hin aufgeschoben11, nach mehreren Aussagen, um die Beilegung des Straßburger Kapitelstreits abzuwarten, wenngleich der Reichstag „era più necessaria che il pane“12. Nuntius Speciano machte für die anhaltende Verzögerung die Entscheidungsschwäche Rudolfs II. verantwortlich, der gegenüber sich die Einsicht der kaiserlichen Räte in die Unabdingbarkeit des Reichstags noch nicht durchsetzen konnte13. Am 6. 3. 1593 stellte Johann von Kobenzl fest: „Della dieta imperiale altissimum silentium, cum summa fundi nostri calamitate“14.
Obwohl sodann im Juni 1593 Erzherzog Matthias unter Berufung auf die Behandlung des kaiserlichen Orators in Konstantinopel15, die aktuelle Forderung des doppelten Türkentributs und die vergebliche Hoffnung auf einen beständigen Frieden konstatierte, es sei „eusserist vonnötten, das numehr ohne verliehrung ainicher zeit und vergebner stundt“ Mittel und Wege zur Gegenwehr eingeleitet würden, um die christlichen Lande vor dem osmanischen Zugriff zu retten, „dartzue aber nun insonderhait ahn unverlengter halttung aines Reichs tags, weill ohn allen zweifel alle andere außlendische potentaten auf denselben sehen unnd sich hienach […] mit irer hülff auch wurckhlich wurden finden lassen, am maisten gelegen, unnd dannen hero ain erkhleckhliche turggenhulf nit auf ain kurtze, sonder ain behärrigen unnd zum wenigisten dreyjarigen krieg zum wege unnd vorrath zurichten“16, war es letztlich wohl erst die Erklärung des offenen Kriegs durch den Sultan im August 1593, die Rudolf II. veranlasste, die Einberufung nicht weiter zu verzögern:
In der Sitzung des Geheimen Rates am 25. 8. 1593 proponierte er, in Anbetracht „des übelstandts im Reich undt auff dehn [!] ungerischen gränizen“ einen Reichstag auszuschreiben17, und stellte die Modalitäten bezüglich Ort und Termin sowie der Beschickung der Kurfürsten um deren Konsens zur Beratung. Die Geheimen Räte thematisierten die grundsätzliche Notwendigkeit des Reichstags nicht mehr, sondern regten für die Terminfindung mit der Präferenz für einen möglichst baldigen Beginn die Einbeziehung der Kurfürsten an, empfahlen Regensburg „wegen der erblandt undt ungrischen gränizen et propter alia“ als vorzuschlagenden Veranstaltungsort18 und befürworteten Bemühungen um die persönliche Teilnahme der Kurfürsten sowie der bedeutenderen Reichsfürsten an der Reichsversammlung.
Obwohl der Reichstagsbeschluss zunächst streng geheim blieb, wurde er noch vor der Fortsetzung der Erörterungen im Geheimen Rat nach Rom übermittelt19. Der Geheime Rat beschloss am 6. 9. 1593 erneut in Anwesenheit des Kaisers, die Gesandtschaften an die Kurfürsten möglichst zügig abzuordnen und ihnen dabei den 6. Januar 1594 als Eröffnungstermin vorzuschlagen. Daneben wurden die Gesandten nominiert und die Grundzüge für deren Instruktion skizziert, die sich ausschließlich auf die Türkenthematik fokussieren sollte, „omissis internis gravaminibus“20, also ohne Erwähnung der Beschwerden und der anderweitigen, vorwiegend konfessionspolitischen Faktoren, die 1586/87 der Einberufung des Reichstags im Weg gestanden hatten. Am 17. 9. 1594 folgte die endgültige und gegenüber der Sitzung am 14. 9. leicht modifizierte Festlegung der Gesandtschaften an die Kurfürsten21.
Die Instruktionen für die Gesandten (Prag, 17. 9. 1593)22 stimmen inhaltlich überein, sieht man von individuell formulierten, einleitenden Bezugnahmen auf frühere Stellungnahmen des jeweiligen Adressaten zu vorausgehenden Anfragen des Kaisers im Rahmen des Reichstagsprojekts 1586/87 ab, die nochmals kurz aufgegriffen wurden, indem Rudolf die lange Verzögerung des Reichstagsplans über einige Jahre hin mit den damaligen Empfehlungen der Kurfürsten und den seither anhaltenden Unruhen im Reich, für die auch die Beschwerden protestantischer Stände knapp angesprochen wurden, rechtfertigte23. Ansonsten schildert die Instruktion entsprechend dem Beschluss des Geheimen Rates vom 6. 9. 1593 detailliert die aktuelle Entwicklung in Ungarn und Kroatien: Die osmanischen Erfolge, den Plan des Sultans für einen Hauptkrieg mit bereits ersten Rüstungen, die inzwischen erfolgte Kriegserklärung und die damit verbundenen osmanischen Truppenaufmahnungen, die Inhaftierung des kaiserlichen Orators in Konstantinopel, die bisherigen Gegenmaßnahmen des Kaisers mit eigenen Mitteln sowie mit Unterstützung des Papstes, italienischer Fürsten und mit den eilenden außerordentlichen Hilfen von Reichsständen24. Da der Sultan den Hauptkrieg so lange fortführen werde, bis ihm der Vorstoß durch Österreich in das Zentrum des Reichs gelingt, und sich der Kaiser allein dem nicht länger entgegenstellen kann, sehe er sich gezwungen, den Reichstag einzuberufen. Die Gesandten wurden beauftragt, mit der Instruktion den jeweiligen Kurfürsten um den Konsens für das Ausschreiben sowie um eine Empfehlung für Ort und Zeit zu bitten. Der Kaiser stellte als Termin den 6. 1. 1594 zur Debatte, weil einerseits das osmanische Vorrücken keinen längeren Aufschub dulde und andererseits wegen der angestrebten persönlichen Teilnahme der Kurfürsten der Zusammentritt noch vor Jahresende wohl nicht möglich sei. Als Versammlungsort schlug Rudolf Regensburg vor, weil dort die Lebensmittelversorgung der vielen Teilnehmer gesichert schien und die relative Nähe zur ungarischen Grenze gegeben war. Als Drittes ließ er die Kurfürsten bitten, als „heupter und seulen“ des Reichs persönlich zum Reichstag zu kommen, so wie er selbst seine eigene Mitwirkung zusagte. Insbesondere zum letzten Punkt sollten die Gesandten gegen die Versicherung des Kaisers, die Kurfürsten nicht lange beim Reichstag aufzuhalten, eine kategorische, am besten schriftliche Antwort anstreben.
Als Erstes erfolgte die Reichstagswerbung bei Kuradministrator Friedrich Wilhelm von Sachsen, wo die Reichshofräte Christoph von Schleinitz und Dr. Michael Eham mit der zitierten kaiserlichen Instruktion vom 17. 9. 159325 bereits am 30. 9. 1593 vorsprachen. In seiner Antwort26 betonte Friedrich Wilhelm zwar die anhaltend kritische und verworrene Situation im Reich, wo man mehr auf fremde Potentaten als auf das Wohl des Vaterlands achte, „ohne alle noth unnd erhebliche ursachen schedtliche trennungen unnd mißtrauen“ errege, Privatsachen dem publicum bonum vorziehe und damit einen erfolgreichen Verlauf des Reichstags „schwer unnd fast unmüglich“ mache. Dennoch erkannte er an, „das die nott unnd gefahr vorhandenn“, und erwartete, dass der Kaiser und wohlwollende Stände die genannten „impedimenta“ abwenden würden. Er bewilligte deshalb, die Zustimmung der anderen Kurfürsten vorausgesetzt, das Ausschreiben des Reichstags mit dem vom Kaiser vorgeschlagenen Ort und Termin. Die persönliche Mitwirkung ließ er noch offen. Im privaten Gespräch mit den Gesandten versicherte Friedrich Wilhelm zudem, sowohl das Zustandekommen des Reichstags wie auch die dortige Verabschiedung einer Reichssteuer nach Kräften zu befördern gegen Bestrebungen anderer, „die zu diser zeit privat sachen von der session, vom strasburgischen und achischen wesen etc. allerlei würden moviren wollen“. Würde namentlich Kurfürst Friedrich von der Pfalz „singularis sein wollen“, so werde es beim Reichstag „an irer kfl. Gn. person allein auch nicht gelegen sein“27.
Ähnlich wie der Kuradministrator nannte Kurfürst Johann Georg von Brandenburg in seiner Antwort28 zu der am 10. 10. 1593 vorgetragenen Werbung der Gesandten Schleinitz und Eham29 eingangs Argumente, die wie bei den diesbezüglichen Verhandlungen 1587 gegen einen Reichstag sprachen: Die anhaltenden Unruhen im Reich, Übergriffe von Söldnern im Zusammenhang mit dem niederländischen Krieg, die Bedrängung von Ständen an der Grenze zu Frankreich und Lothringen, Verstöße gegen den Religionsfrieden durch katholische Stände, der Augsburger Kalenderstreit30 und das kaiserliche Urteil gegen den Aachener Rat31. Dennoch bewilligte er aufgrund der vom Kaiser geschilderten Türkennot vorbehaltlich der Zustimmung der anderen Kurfürsten für seine Person das Ausschreiben des Reichstags mit dem genannten Ort und Termin. Er verband damit den Appell an Rudolf II., den Abschluss eines neuen Friedens mit dem Sultan anzustreben und benachbarte Staaten zur Mitwirkung an der Türkenabwehr zu bewegen. Insbesondere möge er König Philipp von Spanien veranlassen, seine Kräfte nicht gegen die Niederlande, sondern gegen den ‚türkischen Erbfeind’ einzusetzen. Zur persönlichen Teilnahme am Reichstag wollte sich Johann Georg erst später vor dessen Zusammentritt erklären32.
Christoph von Schleinitz kehrte nach der Mission in Berlin nochmals nach Dresden zurück33, wo Kuradministrator Friedrich Wilhelm ihn im Gespräch am 29. 10. 1593 dringend aufforderte, beim Kaiser nicht nur eine kolportierte Verschiebung oder gar Absage des Reichstags wegen eines angeblich angestrebten Friedensschlusses mit dem Sultan zu unterbauen34, sondern vielmehr die Bereitschaft Kurfürst Johann Georgs „zu beförderung eines ersprieslichen reichstages und villeucht zu personlicher erscheinung“ wahrzunehmen, um mit der Hilfe des Reichstags jetzt die Gegenwehr so nachhaltig anzustellen, „als wen der feind albereit vor Wien, Prag, Dresden, Perlin etc. (da Gott gnedig vor behuet) sein läger geschlagen hette und vor unsern augen were“. Einen Friedensschluss würde der Sultan nur zu seinem Vorteil nutzen, indem er damit „seine verfluchte mahometische abgötterey zu schmelerung der christenheut teglich jhe mehr und mehr propagirt“. In diesem Zusammenhang erklärte der Kuradministrator wohl eher beiläufig und unbedacht, er werde persönlich am Reichstag teilnehmen35. Schleinitz kam zur Überzeugung, dass in Sachsen und Brandenburg jeder „zu wiederstandt dieses feindes gantz geneigt, freidig und willig ist. Und do es mit einem rechtem ernst zu einer beharlichen defension angestelt wirdt, will ich zu Gott hoffen, es werde ihrer ksl. Mt. an krefften und vermögen nicht mangeln“.
Verlief die Gesandtschaft von Schleinitz’ und Michael Ehams36 in der Hauptsache somit positiv, so waren die parallel stattfindenden Werbungen bei den rheinischen Kurfürsten nicht weniger erfolgreich: Die von den Gesandten Graf Wilhelm von Oettingen und Reichshofrat Dr. Johann Zinner entsprechend ihrer Instruktion am 7. 10. 1593 bei Kurfürst Wolfgang von Mainz in Aschaffenburg vorgebrachte Werbung37 beantwortete dieser38 zwar wie Kursachsen und Kurbrandenburg mit dem einleitenden Hinweis auf die von ihm bereits 1586/87 angesprochenen „obstacula und verhindernußen“, die möglichst noch vor der Reichsversammlung ausgeräumt werden sollten, er billigte das Ausschreiben für seine Person aufgrund der vom Kaiser geschilderten Gefahrenlage aber dennoch, ohne damit den anderen Kurfürsten vorzugreifen und unter der Voraussetzung, dass diese den Reichstag ebenfalls befürworteten. Ebenso akzeptierte er den Termin 6. 1. 1594 und den Veranstaltungsort Regensburg, weil sich der Kaiser wegen des Türkenkriegs nicht zu weit von den Erblanden entfernen könne, wenngleich dies gegen das alte Herkommen verstoße, wonach „altzeit, da ain gemaine Reichs versamlung in den oberlanden gehaltten, die negst daruf volgendt in dem untern bezirckh dem Rheinstrom genehert“. Seine persönliche Teilnahme stellte er ohne gesicherte Erklärung lediglich in Aussicht.
Weniger konkret formulierte Kurfürst Ernst von Köln seine Antwort39 zur ebenfalls von Wilhelm von Oettingen und Reichshofrat Zinner überbrachten Werbung: Er wollte unter Verweis auf das Herkommen den Reichstag nur in Absprache mit den anderen Kurfürsten bewilligen, hatte aber aufgrund der geschilderten Umstände keine Zweifel an deren Zustimmung und versprach, diese selbst zu unterstützen. Die persönliche Teilnahme konnte er wegen der anhaltenden Belastungen infolge der Übergriffe beider Parteien im niederländischen Krieg auf das Erzstift Köln sowie die Hochstifte Lüttich und Münster nicht zusichern, sondern nur vage in Aussicht stellen, falls sich die Situation bis zum Reichstag bessern würde.
Ganz ähnlich erklärte sich Kurfürst Johann von Trier zur Werbung der beiden Gesandten40: Er hatte seinerseits keinerlei Einwände gegen die Einberufung der Reichsstände, weil aber gemäß dem Herkommen der Konsens nur mit einer „collegial resolution aller churfursten“ erfolgen konnte, hatte er Bedenken, sich „abgesondertt dero mittchurfursten zuercleren“, wollte sich jedoch deren Zusage, von der er ausging, anschließen. Den persönlichen Reichstagsbesuch musste er aufgrund der aktuellen Übergriffe spanischer Söldner auf das Erzstift und der daraus resultierenden Gefahren absagen.
Die Reichstagswerbung in der Kurpfalz verrichteten Freiherr Seyfried von Promnitz und Reichshofrat Eberhard Wambold von Umstatt41. Kurfürst Friedrich IV. bezog sich in seiner Antwort42 zunächst auf die in der Werbung angesprochenen protestantischen Gravamina und ging deshalb von deren Beratung beim Reichstag aus, für dessen Bewilligung er aber wie Köln und Trier keine Erklärung angeben konnte, da diese den „alten undt anndern kfl. verfassungen nach“ durch das Kurkolleg „collegialiter“ zu erfolgen habe, er stellte jedoch ebenfalls seinen Anschluss an die Genehmigung in Aussicht und äußerte keine Einwände gegen Ort und Termin. Seine Teilnahme konnte er noch nicht versichern, da nicht absehbar war, wie sich die Situation am Rhein, wo derzeit lothringische Truppen an der Grenze in der Nähe der Kurpfalz agierten, bis zum Beginn des Reichstags entwickeln würde.
In der folgenden Korrespondenz der Kurfürsten mit dem wechselseitigen Austausch der Werbungen und Antworten stand eben die Frage der Kollegialbewilligung im Mittelpunkt. Zunächst rechtfertigte sich Wolfgang von Mainz gegenüber den rheinischen Mitkurfürsten, er habe trotz des ihm bekannten „herkhommens, wie es mit ausschreibung aines gemainen reichstags […] pillig gehaltten werden solle“, den kaiserlichen Antrag nur „fur dißmal als in ainem onversehenem nottfall“ allein und ohne Rücksprache mit ihnen gebilligt43. Friedrich von der Pfalz kritisierte daraufhin, die Zusage hätte „umb der consequentz willen zum wenigsten collegialiter fürgenommen“ werden sollen, ließ es aber in der Hoffnung, dies werde ohne Präjudiz bleiben, zunächst bei der konditionierten Mainzer Bewilligung bewenden44. Wenig später bat er den Mainzer Kurfürsten jedoch45, für den Kollegialkonsens zumindest einen rheinischen Kurfürstentag einzuberufen und dessen Ergebnis mit Sachsen und Brandenburg abzustimmen, um den Kaiser sodann namens aller Kurfürsten zu beantworten. Bei Kursachsen und ‑brandenburg fragte er um Stellungnahme nach, ob der Konsens „collegialiter oder abgesonndert“ erfolgen sollte46. Letztere stellten klar, dass sie aufgrund der vom Kaiser geschilderten Notlage den Reichstag jeweils bereits separat bewilligt hatten, ohne damit die Entscheidung der anderen Kurfürsten präjudizieren zu wollen47. Schon zuvor hatte Johann Georg von Brandenburg Wolfgang von Mainz über seinen Alleingang anstelle einer „collegial resolution aller churfursten“ informiert und sich ebenfalls mit der akuten Gefahrenlage gerechtfertigt48. Kurfürst Wolfgang vertröstete Friedrich von der Pfalz wegen des rheinischen Kurfürstentags zunächst auf die noch ausstehenden Stellungnahmen Kurtriers und Kurkölns49. Nachdem deren Antworten vorlagen, Johann von Trier auf seiner vorbehaltlichen Beantwortung der kaiserlichen Gesandtschaft mit einer späteren Kollegialerklärung insistierte und ähnlich wie Friedrich von der Pfalz die Mainzer Separatbewilligung kritisierte50, proponierte Kurmainz das Thema auf der Rätetagung der rheinischen Kurfürsten in Bingen am 5. 12. 1593, die vornehmlich wegen der beantragten kurfürstlichen Unterstützung kaiserlicher Antizipationen bei den Reichslegstätten auf die künftige Reichssteuer und der fraglichen Aufmahnung der Kreishilfen für den Türkenkrieg zusammentrat51. Dort sollten die Kurmainzer Räte das Verhalten des Kurfürsten neuerlich rechtfertigen und sich einer nochmaligen gemeinsamen Reichstagsbilligung durch das rheinische Kollegium trotz der bereits erfolgten Separaterklärungen nicht entgegenstellen52. Bei den Beratungen in Bingen wurden im Hinblick auf den Reichstag die bisherigen Zusagen insofern modifiziert, als man, angeregt vom Votum Triers, den vom Kaiser vorgeschlagenen Termin 6. 1. 1594 als zu kurzfristig ablehnte53. Im Abschied vom 7. 12. 159354 und im entsprechenden Schreiben an den Kaiser55 hielten die kurfürstlichen Räte fest: So wie der kurfürstliche Konsens „samptlich unndt collegialiter“ zu erfolgen hat, wäre bereits das Reichstagsgesuch des Kaisers im Gegensatz zum praktizierten Verfahren „an die samptliche churfursten in gemain“ zu richten gewesen. Demnach erfolgt trotz der bereits erteilten Einzelzusagen nochmals die gemeinsame Bewilligung des Reichstags durch das rheinische Kollegium mit der Billigung Regensburgs als Veranstaltungsort, ohne damit der Entscheidung Kursachsens und ‑brandenburgs vorzugreifen. Da das vom Kaiser vorgeschlagene Eröffnungsdatum sehr kurzfristig angesetzt ist, bittet man, den Termin „etwas geraumer“ festzulegen. Bezüglich der persönlichen Teilnahme verwiesen die Räte auf die jeweiligen Argumente in den Antworten der Kurfürsten, bekräftigten aber für das rheinische Kollegium insgesamt, ihre Herren könnten nicht nach Regensburg kommen, falls die Gefahren für die Erzstifte bis zum Beginn der Reichsversammlung nicht bereinigt würden, zumal sich die Einlagerungen der niederländischen Kriegsparteien in den Erzstiften Köln und Trier weiter verstärkten. Sie baten den Kaiser, das Fernbleiben der Kurfürsten zu entschuldigen, sollte sich die Situation bis zum Reichstag nicht bessern.
Das Schreiben der kurrheinischen Räte aus Bingen lag dem kaiserlichen Geheimen Rat am 2. 1. 1594 vor56. Der Reichstag war damit spätestens jetzt durch den kurfürstlichen Konsens ohne erkennbare Widerstände gebilligt, wobei der seitens des Kaisers als alleiniges Motiv ins Feld geführte Türkenkrieg für die Einberufung auch nach Aussage der kurfürstlichen Stellungnahmen den entscheidenden Faktor für deren Entgegenkommen darstellte57. Der vom rheinischen Kollegium beanstandete frühe Termin spielte in der Beschlussfassung des Geheimen Rates insofern keine Rolle, als das bereits konzipierte Ausschreiben mit dem 6. 3. bzw. 17. 4. 1594 ohnehin eine spätere Eröffnung vorsah58. Wichtiger war in Anbetracht der im Bingener Abschied ausgedrückten, fast kollektiven Teilnahmeverweigerung des rheinischen Kollegiums der Beschluss des Geheimen Rates, die Kurfürsten in weiteren Werbungen nochmals eindringlich zum persönlichen Reichstagsbesuch aufzufordern59.