Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb

Da das Reichstagsprojekt nicht zu realisieren war, griff Kaiser Rudolf II. die Empfehlung Herzog Wilhelms von Bayern aus dem Jahr 1587 auf und wandte sich mit der Bitte um Darlehen oder freiwillige Hilfsbeiträge an einzelne Reichsstände, nachdem die Gelder aus den eigenen Erblanden für die Deckung des Finanzbedarfs an der türkischen Grenze sowie für die Leistung des Türkentributs nach dem Auslaufen der Reichssteuer von 1582 bei Weitem nicht ausreichten, sondern das Defizit zunehmend anwuchs1. Der Kaiser war deshalb bereits vor dem Beginn des türkischen Hauptkriegs 1593 „extrem von den Reichshilfen abhängig“2, die in Anbetracht der Probleme einer Reichstagseinberufung vorerst mit Darlehen einzelner Stände aufgebracht werden sollten.

Neben Kreditaufnahmen bereits im Jahr 15883 richteten sich verstärkt seit Ende 1589 Gesuche unter anderem an den Erzbischof von Salzburg, der im Juli 1590 ein Darlehen von 20 000 fl. gewährte4. Ebenfalls 1590 liehen der Bischof von Bamberg dem Kaiser 10 000 fl. und der Kurfürst von Brandenburg 20 000 Taler, verzinst mit 6%5. Ging es dabei um Geldmittel meist für die Finanzierung des Türkentributs, so warb der Kaiser mit der Gesandtschaft seines Rates Dr. Bartholomäus Petz im Juli 1592 bei Erzherzog Ferdinand II. von Tirol, dem Erzbischof von Salzburg, dem Herzog von Bayern und dem Bischof von Passau um eine eilende, auch mit Söldnern zu erbringende Hilfe6. Erzbischof Wolf Dietrich von Salzburg finanzierte daraufhin eine Truppe von 1000 Arkebusieren für fünf Monate, die im November 1592 unter dem Oberbefehl seines Bruders, Jakob Hannibal von Raitenau, an die kroatische Grenze zog7. Die Bitte um eine längere Finanzierung beschränkte Wolf Dietrich im Februar 1593 auf drei Monate, er legte Rudolf aber eindringlich die Veranstaltung eines Reichstags ans Herz, da mit den derzeitigen Partikularhilfen kein länger anhaltender Krieg geführt werden könne8. Erzherzog Ferdinand sagte in den Verhandlungen mit Petz zu, ein Regiment Fußknechte anzuwerben und für drei Monate zu besolden, Herzog Wilhelm V. von Bayern übernahm dies für 500 Reiter, jedoch unter Abzug der Kosten von einer künftigen Reichssteuer. Der Bischof von Passau bewilligte mit der gleichen Vorgabe 10 000 Taler9. Bereits im Februar 1592 hatte der Kaiser über Burkhard von Berlichingen Herzog Ludwig von Württemberg um ein Darlehen von 30 000 fl. als Vorschuss auf die nächste Reichstürkenhilfe gebeten, dabei allerdings mit 15 000 fl. nur die Hälfte erhalten10.

Die neuerlich verschärfte Situation in Ungarn im Verlauf des Jahres 1592 mit dem folgenreichen Verlust der Festung Bihać und weiterer Grenzhäuser11 veranlasste die kaiserliche Hofkammer im Juni, angesichts der Finanznot auf den Zusammentritt des Reichstags zu drängen12. Dennoch entschied sich die im August 1592 einberufene Prager Hauptgrenzberatung unter der Leitung Erzherzog Ernsts als Akutmaßnahme nochmals für die sofortige Einwerbung von ‚eilenden‘ Beihilfen der einzelnen Reichsstände, während sie für die längerfristige Kriegsfinanzierung parallel einen möglichst bald auszuschreibenden Reichstag einplante13: Die Denkschrift14 als Ergebnis diesen Beratungen differenziert zwischen außerordentlichen eilenden Hilfen für die Rekuperation der zuletzt an die Türken verlorenen Festungen notfalls mit militärischer Gewalt und beharrlichen Hilfen für die längere Fortsetzung des Kriegs. Für erstere sah sie neben den Beiträgen der kaiserlichen Erblande und Innerösterreichs die unverzügliche Abordnung von Gesandtschaften an so gut wie alle Reichsstände und daneben an den Papst sowie weitere auswärtige Potentaten vor, um deren Beistand einzufordern. Die von dieser eilenden zu unterscheidende beharrliche Hilfe konnte gemäß der Denkschrift nur ein Reichstag beschließen, dessen Bewilligung die ohnehin wegen der außerordentlichen Hilfe abgeordneten Gesandten bei den Kurfürsten möglichst noch für den Zeitraum vor dem Frühjahr 1593 erbitten sollten. Der Kaiser übernahm im Folgenden allerdings nur den ersten Teil der Empfehlungen für die Einwerbung der eilenden Hilfen, während er den Reichstagsantrag in diesem Stadium nicht aufgriff.

Die Vollmachten für die kaiserlichen Gesandten datieren vom 27.–30. 8. 159215. Die Ergebnisse ihrer Missionen, die von Herbst 1592 bis ins Frühjahr 1593 dauerten, können hier nur zusammengefasst werden16: Bartholomäus Petz erhandelte in Nürnberg 20 000 fl. und 150 Zentner Pulver17, beim Bischof und Domkapitel zu Bamberg bis zu 8000 fl., beim Bischof von Würzburg 12 000 fl.18 und bei Kurfürst Wolfgang von Mainz 15 000 fl., während Kurfürst Ernst von Köln wegen der Kriegsbelastungen und Schulden nichts beitragen konnte19 und Kurfürst Friedrich von der Pfalz lediglich 12 000 fl. aus den ohnehin fälligen Steuerrückständen von 1582 erlegen wollte20. Die Verhandlungen zu der von Petz bei Markgraf Georg Friedrich von Brandenburg-Ansbach vorgebrachten Werbung21 führte sodann der Bamberger Rat Achaz Hüls. Er musste im November 1592 die Ablehnung der kaiserlichen Bitte durch den Markgrafen akzeptieren, der das Anliegen Rudolfs II. ansonsten bereits in diesem Stadium ähnlich wie der Kurfürst von der Pfalz mit konfessionspolitischen Aspekten im Hinblick auf die protestantischen Gravamina verband22. Die Vorsprache Petz’ bei der Stadt Frankfurt löste mit der folgenden Anfrage des dortigen Rates bei anderen Reichsstädten eine umfängliche Korrespondenz aus23, auf die hin Frankfurt zunächst 3000 fl. und sodann 5000 fl. zugestand, eine höhere Leistung trotz der Intervention Zacharias Geizkoflers aber ablehnte24. Die Stadt Speyer verweigerte in Verhandlungen mit Reichsfiskal Johann Vest als kaiserlichem Verordneten im Herbst 1592 einen Beitrag25, während die Stadt Köln 10 000 fl. bewilligte26. Von den weiteren Reichsstädten leisteten Augsburg 30 000 fl. und Ulm 18 000 fl., Regensburg beschränkte sich auf 4000 fl. Die Städte im schwäbischen Raum, die überwiegend Geizkofler ansprach, zahlten je nach Größe und Vermögen zwischen 1000 fl. und 6000 fl.27

Zacharias Geizkofler verhandelte im Herbst 1592 zudem mit weiteren Reichsständen im süddeutschen Raum28 und anhand einer späteren Instruktion des Kaisers29 auch mit Ständen im Rheinland, namentlich Pfalzgraf Reichard von Simmern, der Ballei Koblenz, Graf Johann von Nassau-Dillenburg, weiteren Wetterauer und anderweitigen Grafen sowie Städten um die Gewährung einer außerordentlichen Unterstützung. Dabei warben er und Johann Achilles Illsung beim Bischof von Augsburg 10 000 fl. ein30, das Hochstift Regensburg zahlte 3000 fl.31, der Bischof von Konstanz 4480 fl. und jener von Basel 3180 fl.32 Pfalzgraf Philipp Ludwig von Pfalz-Neuburg bewilligte 10 Römermonate, dagegen erteilte Markgraf Ernst Friedrich von Baden-Durlach Geizkofler eine ausweichende Antwort33. Das schwäbische Prälatenkollegium, an das sich im kaiserlichen Auftrag Gallus Hager wandte34, beschloss im Kollegialtagsrezess vom 28. 9. 1592 einen Beitrag von acht Römermonaten35, die schwäbischen Grafen einigten sich auf 16 Römermonate36. Den Auftrag bei Herzog Ludwig von Württemberg führte wie im Februar 1592 Burkhard von Berlichingen aus. Im Gegensatz zu den sonstigen Geldforderungen bat Rudolf II. hier um einen Truppenbeitrag von 1000 Reitern37, den der Herzog jedoch ablehnte und stattdessen 25 000 fl. anbot, die mit der künftigen Reichssteuer verrechnet werden sollten. In den Verhandlungen bis Juni 1593 konnte der Herzog wohl mit dem Argument zum Verzicht auf diese Klausel bewegt werden, die anderen Stände würden das Geld als freiwillige Hilfe ohne Verrechnung erlegen38.

In das Herzogtum Jülich-Kleve wurde keine Gesandtschaft abgeordnet, sondern die Anfrage oblag den dort im Vormundschaftskonflikt als kaiserliche Kommissare tätigen Ludwig von Hoyos und Dr. Johann Wolf Freymon, wobei es in diesem Fall wegen der eigenen finanziell bedrängten Situation infolge des niederländischen Kriegs eher um die Einforderung alter Steuerrückstände ging39.

Die Mission nach Braunschweig, Hessen, Anhalt und zu weiteren Ständen in dieser Region wurde Freiherr Christoph von Schleinitz übertragen. Er erhielt von der Stadt Mühlhausen 4000 fl. als Darlehen auf die nächste Reichssteuer40, ebenso wollten die drei Landgrafen von Hessen ihre gemeinsam gezahlten 15 000 fl. mit einer künftigen Türkensteuer verrechnen41. Herzog Ernst II. von Braunschweig"–Lüneburg in Celle sagte gemeinsam mit seinem Bruder Christian 5000 fl. zu42, das Halberstädter Domkapitel 10 000 fl., und zwar als ‚mitleidliche Hilfe‘ ohne Abzug von der Reichssteuer, den Bischof Heinrich Julius zuvor vorausgesetzt hatte43. Heinrich Julius als Herzog von Braunschweig"–Wolfenbüttel leistete 20 000 fl.44

Als wegweisend sollte sich die Gesandtschaft des Ladislaus Popel d. Ä. von Lobkowitz und des Reichspfennigmeisters Christoph von Loß d. Ä. nach Kursachsen und Kurbrandenburg sowie nach Magdeburg erweisen45. Beide sprachen zunächst in Torgau bei Kuradministrator Friedrich Wilhelm von Sachsen vor46, der auf ihre Werbung um eine außerordentliche eilende Hilfe hin zusagte, die Bitte den Ständen des Obersächsischen Kreises vorzubringen, diese dafür mit Vorwissen des Kurfürsten von Brandenburg für 19. 10. (9. 10.) 1592 anlässlich des ohnehin anstehenden Probationstags nach Leipzig einzuberufen und das Anliegen des Kaisers dort zu befördern47. Da nachfolgend auch Johann Georg von Brandenburg in seiner Antwort an Lobkowitz und Loß zwar auf den Konflikt im Hochstift Straßburg und dessen Kosten anspielte, aber dennoch keine Einwände gegen die weitere Beratung auf Kreisebene vorbrachte und dort die Hilfszusage ebenfalls unterstützen wollte48, konzipierte Kuradministrator Friedrich Wilhelm das Ausschreiben an die Kreisstände explizit wegen der kaiserlichen Bitte49. Befördert von einem Schreiben Rudolfs II. an die beim Probationstag versammelten obersächsischen Kreisstände50 führten die Beratungen in Leipzig51 zum Beschluss im separaten Abschied zur eilenden Türkenhilfe vom 24. 10. (14. 10.) 1592: Auf das Gesuch des Kaisers hin bewilligte der Kreis 100 000 Reichstaler und legte deren Verteilung auf die Kreisstände fest, die betonten, dass sie sich mit dieser Zusage von den anderen Reichsständen „nicht abzusonndernn oder einige neue einfuhrung zu machen gemeinet wehren, sonndernn das sie es darvor halttenn, das solche unndt dergleichen suchen uf eine algemeine Reichs versamblung gehöre[n]“. Daneben erwarteten sie, dass der Kaiser die anderen Reichsstände zu einer entsprechenden Leistung anhand der Reichsmatrikel aufforderte. Weitere Bedingungen: 1) Falls ein künftiger Reichstag eine Türkensteuer beschließt, soll „eines jedern rata, die er jetzo geleistet“, davon abgezogen werden. 2) Verwendung der jetzigen Hilfe nicht für die Begleichung alter Soldrückstände in Ungarn oder für die kaiserliche Hofkammer, sondern ausschließlich für die Besoldung der im Anzug befindlichen Söldner oder zur aktuellen Rückeroberung verlorener Festungen. 3) Erlegung der Hilfe mit den im Obersächsischen Kreis gangbaren Münzen. 4) Aufsicht über die Verwendung der Hilfe durch eine mit Vorwissen der Kreisstände verpflichtete Person52. Bezüglich der genannten Bedingungen konnte der Kaiser mit eigenen Einwänden und einer neuerlichen Gesandtschaft von Reichspfennigmeister Loß im Dezember 1592 Kuradministrator Friedrich Wilhelm und Kurfürst Johann Georg dazu bewegen, die drei letztgenannten aufzugeben53. Da hingegen beide namens des Kreises auf der Verrechnung mit der nächsten Reichssteuer beharrten, bat sie der Kaiser wegen der präjudizierenden Wirkung des Vorbehalts sowohl für Stände, die ihren Beitrag bereits unkonditioniert geleistet hatten, als auch für jene, die noch ersucht werden sollten, möglichst noch vor, spätestens aber auf einem künftigen Reichstag darauf zu verzichten54. Ansonsten wurde die Partikularhilfe von den Kreisständen seit Ende November eingezogen und der zweckgerichteten Verwendung in Ungarn zugeführt55.

Die beispielgebende Wirkung des von Kursachsen angestoßenen Verfahrens mit der Einbeziehung eines gesamten Kreises bewies sich wenig später noch im Zusammenhang mit der Gesandtschaft Lobkowitz und Loß, als sie ihre Werbung Anfang Oktober 1592 Administrator Joachim Friedrich von Magdeburg vorbrachten und dieser daraufhin ebenfalls die Einberufung der Stände des Niedersächsischen Kreises zusagte56. Da aber Herzog Heinrich Julius von Braunschweig"–Wolfenbüttel im November 1592 das Ausschreiben eines Kreistags wegen der außerordentlichen Türkenhilfe wiederholt ablehnte57, wollte Joachim Friedrich die Erlegung von ebenfalls 100 000 Talern Kreishilfe explizit unter Berufung auf die Leistung des Obersächsischen Kreises zunächst ohne Veranstaltung eines Kreistags mit Gesuchen an die einzelnen Kreisstände zuwege bringen58. Nachdem dies offensichtlich abgelehnt wurde, kam das kaiserliche Gesuch erst beim niedersächsischen Kreistag im April 1593 in Lüneburg als eines von mehreren Themen zur Vorlage59. Im Kreisabschied vom 17. 4. (7. 4.) 1593 hielten die niedersächsischen Kreisstände fest60, dass dem Kaiser mit einer Hilfe der Reichsstände insgesamt mehr gedient wäre, doch bewilligten sie in Anbetracht der akuten Notlage nach dem Beispiel des Obersächsischen Kreises ebenfalls 100 000 Taler und veranschlagten diese Summe mit 13 Römermonaten je Kreisstand. Dies ergab einen Betrag von 113 984 fl., der Rest sollte aus der Kreiskasse ergänzt werden. Betont wurde der ausdrückliche Vorbehalt, dass mit dieser Partikularhilfe des Kreises das althergebrachte Verfahren bei Hilfsbewilligungen nicht präjudiziert werden und der Beschluss von derlei Hilfen aufgrund der Bedeutung der Problematik künftig allein einem Reichstag obliegen sollte61. Einige Kreisstände billigten die Zusage nur mit der Bedingung, ihre dem Kaiser bereits singulär geleisteten Zahlungen mit der neuen Hilfe zu verrechnen. Zudem sollte der Kaiser die (protestantischen) Gravamina62 klären und die Visitation des Reichskammergerichts wieder in Gang bringen63. In der Antwort an den kaiserlichen Gesandten Loß64 verwiesen die Kreisstände auf ihren am Obersächsischen Kreis orientierten Beschluss nach Ausweis des Kreisabschieds.

Damit war die Werbeaktion 1592/93 um freiwillige Partikularhilfen der Reichsstände abgeschlossen. Sie erbrachte eine Gesamtsumme von 614 000 fl., wovon bis Frühjahr 1593 ca. 371 671 fl. erlegt wurden65. Von dieser Sonderhilfe blieben nach dem Abzug der anstehenden Soldzahlungen jedoch nur mehr 93 000 fl. übrig, was die kaiserliche Hofkammer im Frühjahr 1593 gegenüber dem Geheimen Rat erneut dazu veranlasste, auf einen Reichstag und eine allgemeine Reichssteuer zu drängen66. Als entscheidendes Resultat der kaiserlichen Werbungen 1592/93 bleibt neben dem finanziellen Ertrag festzuhalten: Die Hilfsgesuche richteten sich, ausgehend von der erwähnten Prager Denkschrift, an die einzelnen Reichsstände, die Reichskreise spielten in dieser Konzeption keine Rolle67, sondern erst die Initiative Kuradministrator Friedrich Wilhelms von Sachsen68 löste die Transformation auf die höhere Ebene der Reichskreise aus und gab sie noch 1592/93, insbesondere aber für die Zukunft beispielgebend vor. Der kaiserliche Hof wandte sich künftig verstärkt an die Reichskreise als Organe der Reichsverfassung, zumal dieser Weg gegenüber den Gesandtschaften an die einzelnen Reichsstände die Substituierung des Reichstags organisatorisch wesentlich vereinfachte und zudem höhere Erträge erwarten ließ. Kuradministrator Friedrich Wilhelm hatte somit im Zusammenwirken mit Kurfürst Johann Georg von Brandenburg dem Kaiser mit der eigeninitiativen Einberufung des obersächsischen Kreistags und der dortigen Bewilligung einer Kreispartikularhilfe einen „unschätzbaren Dienst erwiesen“69 und damit „ein Präjudiz geschaffen. Das Beispiel von Leipzig würde im Reich Schule machen“70: Im Bestreben, den Reichstag wegen der dortigen konfessionspolitischen Konflikte zumindest partiell zu substituieren, wurden nach 1593 die Reichskreise für die Gewinnung von Türkenhilfen gezielt aktiviert und damit trotz der reichsrechtlichen Einwände gegen diese neue Funktionszuschreibung politisch aufgewertet71.

Die Aktivierung der Reichskreise bestätigte sich bereits wenig später: Obwohl der Kaiser und dessen Geheimer Rat am 25. 8. 1593 nunmehr die Einberufung des Reichstags beschlossen72, wurden parallel die Bemühungen um Partikularbeiträge der Kreise fortgesetzt im Bestreben, die vom Obersächsischen Kreis erwiesene Hilfsbereitschaft auf „der Ebene aller Kreise zu nutzen“73. Auslösende Elemente waren die im August 1593 erfolgte Kriegserklärung des Sultans, der Ausbruch des offenen Hauptkriegs74 und damit der akute Geldbedarf des Kaisers, der keinen Aufschub bis zum Zusammentritt des Reichstags und der Erlegung der dort zu verabschiedenden Reichssteuer duldete. Die Finanzierung des Kriegs sollte deshalb bis dahin mit weiteren Gelddarlehen, Antizipationen auf die künftige Reichssteuer und rascher zu erbringenden Hilfen der Reichskreise überbrückt werden.

Bei den Kurfürsten erfolgten die entsprechenden Gesuche gleichzeitig mit den ersten Reichstagswerbungen im Herbst 1593. So erhielten die Gesandten Christoph von Schleinitz und Dr. Michael Eham mit Schreiben vom 25. 9. 1593 (Prag)75 den Auftrag, bei Kursachsen und Kurbrandenburg parallel zur Bitte um den Konsens für die Reichstagseinberufung auf die sofortige Unterstützung im Türkenkrieg durch die Abstellung von je 1000 Reitern zu drängen. Wenig später ergänzte der Kaiser als Nachtrag vom 1. 10. 1593 (Prag) hier und für die Werbungen bei allen Kurfürsten die Anordnung, deren Zustimmung für die Antizipation von Geldern bei den Reichslegstätten als Abschlag auf die vom nächsten Reichstag zu beschließende Steuer zu erbitten, um damit die unmittelbar anstehenden Kriegskosten zu decken. Der Kaiser versicherte, damit die Freiwilligkeit der Steuerbewilligung durch die Reichsstände keinesfalls zu präjudizieren oder damit „einiche schuldigkeitt, obligation, ordinarium oder nottwendigkeit bewilligender contribution zuertzwingen“76. Kurfürst Johann Georg von Brandenburg kritisierte in der Antwort an die kaiserlichen Gesandten77 die erbetene Partikularhilfe grundsätzlich, da sie ohne „gemeine gnugsame deliberation“ erfolge und damit „dem heübtwergk wenigk gedienet sein; beschicht auch dardurch ein solche sonderung zwischen den stenden, das edtliche wenige daß tragen müssen, waß alle praestiren soltenn“. Die Antizipation ließ er offen, bemängelte aber, das Verfahren sei „ein fast ungewhonliches und im Reich also nicht herkommen“. Dagegen hatte Kuradministrator Friedrich Wilhelm von Sachsen unter Berufung auf die in der kaiserlichen Werbung veranschaulichte, akute Bedrohung auch des Reichs durch den türkischen Ansturm in Ungarn die Stände des Obersächsischen Kreises zu einer entsprechenden Instruierung ihrer Gesandten zum bereits ausgeschriebenen Probationstag in Leipzig aufgefordert, um dort über den vom Kaiser erbetenen eilenden Reiterdienst zu beraten78. Der Kuradministrator brachte die Problematik damit wie 1592 erneut auf die Kreisebene und überzeugte parallel durch eine eigene Gesandtschaft Johann Georg von Brandenburg wegen dessen grundsätzlicher Einwände gegen Partikularhilfen sowie deren Gewährung im Hinblick auf die kritisierten spanischen und päpstlichen Machenschaften im Reich von der Unabdingbarkeit der sofortigen Unterstützung des Kaisers79. Da die Kurbrandenburger Instruktion für den Probationstag bereits die Vorgabe enthielt, neben den 1592 beschlossenen 100 000 Talern neuerlich und noch vor dem Reichstag eine Hilfe zu bewilligen80, konnten die obersächsischen Kreisstände beim Leipziger Probationstag im Sonderabschied vom 23. 10. (13. 10.) 1593 zur kaiserlichen Forderung von 2000 Reitern eine erneute Partikularunterstützung von 100 000 Talern zusagen, mit der 1200 Reiter als Geld- oder direkte Truppenhilfe für drei Monate unter der Direktion Kursachsens und Kurbrandenburgs besoldet werden sollten. Allerdings setzte man die Verrechnung mit der künftigen Reichssteuer voraus81. Kursachsen und Kurbrandenburg einigten sich entsprechend dem Wunsch des Kaisers82 auf die Stellung der 1200 Reiter direkt durch den Kreis, beriefen wegen der diesbezüglichen Modalitäten zu Organisation und Anordnung sowie Anwerbung und Bestallung der Reiter eine Rätetagung für 23. 11. (13. 11.) 1593 nach Jüterbog ein83 und regelten anschließend die Aufbringung der Hilfe sowie Musterung und Abordnung des Kreiskontingents nach Ungarn im Mai 1594, die dortige Besoldung und weitere Einzelheiten84. Während des Reichstags in Regensburg billigten die obersächsischen Kreisstände den kaiserlichen Antrag, die Bestallung nach dem Ablauf der drei Monate namens des Kreises um einen weiteren Monat zu verlängern, da Rudolf II. für die Finanzierung selbst aufkommen wollte85. Die Forderung nach einer nochmaligen Verlängerung um zwei Monate auf Kosten des Kreises, die mit der neuen Reichssteuer verrechnet werden sollten, wurde abgelehnt86.

Die oben zitierte Zusatzanordnung des Kaisers vom 1. 10. 1593 an seine Gesandten um die Zustimmung beider Kurfürsten zur Aufnahme von Antizipationen bei den Legstätten auf die künftige Reichssteuer87 ging in gleicher Form auch an die rheinischen Kurfürsten88. Hier wurde der Werbeauftrag neben der Reichstagsbewilligung um eine dritte Anfrage ergänzt, die Rudolf II. nur dem rheinischen Kollegium mit seinem Schreiben vom 13. 10. 1593 zukommen ließ89: Er verwies auf die kritische Entwicklung in Ungarn mit dem Verlust der Festungen Sisak und Veszprém90, der drohenden Einnahme Kanizsas sowie der Gefahr eines türkischen Zugs bis vor Wien und bat um eine Stellungnahme, ob für diesen Fall „vielleicht die craißhülffen (welche nach laut des Heiligen Reichs abschiedt neben handthabung und volziehung des innerlichen fridens auf solche notfäll, auch zu widerstandt dem türcken angestelt worden) aufgemahnet“ oder die „nechst anstossenden“ Reichsstände „zu fürderlicher beraitschafft und rüßtung dessen, so ehist, als imme sein kan, erindert“ werden sollten, um die Zeit bis zur Hilfsbewilligung des Reichstags zu überbrücken. Der Kaiser zielte also auch hier auf die Aktivierung der Reichskreise ab.

Was zunächst die Antizipationen bei den Legstätten auf die künftige Reichssteuer und deren Absicherung durch die Kurfürsten betrifft, waren sich die Mitglieder des rheinischen Kollegiums darin einig, ohne Absprache mit den anderen Kurfürsten ihre Zustimmung nicht erteilen zu können, „weil solch vorhaben im Reich unerhört und ungepreuchlich“91. Kurfürst Johann von Trier erachtete darüber hinaus den Konsens der Kurfürsten allein nicht für ausreichend, da es sich um „ein gemein werck aller stände“ handle92. Die fragliche Aufmahnung der Reichskreise im höchsten Notfall beurteilte Wolfgang von Mainz skeptisch, weil jeder wisse, „wie beschwerlich und langsam es mit den craißhulffen zuegehe“, und empfahl deshalb die Heranziehung benachbarter Reichsstände93. Auch Johann von Trier berief sich auf die langsame Aufmahnung der Kreistruppen sowie die geringe Erfahrung von deren Soldaten und befürchtete außerdem, die Kreise würden sich kaum dazu bewegen lassen, weil ihnen die Exekutionsordnung diese Aufgabe nicht zuschreibe94. Ernst von Köln dagegen sah den Kaiser in Anbetracht der Gefahr berechtigt, gemäß der Reichskonstitution die eilende Hilfe der Reichskreise aufzumahnen, und wollte die Bestrebungen unterstützen, er erwartete aber, dass „etliche“ die Reichsgesetze anders auslegen würden95. Zu Letzteren gehörte Kurfürst Friedrich von der Pfalz, der die Beistandspflicht der Kreise gemäß Exekutionsordnung hier nicht gegeben sah und wie Trier auf den langsamen Zuzug der Kreistruppen sowie deren ungeübte Soldaten verwies96.

Für die Beratung einer gemeinsamen Stellungnahme zur Frage der Antizipationen und zudem im Hinblick auf die Aufmahnung der Kreishilfe berief Wolfgang von Mainz eine Rätetagung der rheinischen Kurfürsten für 5. 12. 1593 nach Bingen ein97. Dort sollten die Kurpfälzer Räte gemäß einem internen Gutachten98 dafür plädieren, die Bitte des Kaisers um die Aufnahme von Antizipationen auf die neue Reichssteuer abzulehnen, selbst wenn die geistlichen Kurfürsten sie befürworteten, weil bekannt sei, dass „die pfaffen nur zu vil kaiserisch seien und vielleicht besser, wo man mit diesem gelt hinauß wölle, als andere evangelische stendt wissen mögen“. Die Räte kritisierten die vermutete Finanzierung des Zugs Erzherzog Ernsts in die Niederlande zum Antritt der Generalstatthalterschaft mit den erbetenen Antizipationen und als Bestätigung der bekannten missbräuchlichen Verwendung der Türkensteuern in der Vergangenheit die Unterstützung der spanischen Truppen im niederländischen Krieg mit aktuell aufgebrachten Hilfsgeldern und Darlehen. Bezüglich der Kreishilfen stellte das Gutachten fest, die Türken seien keine Feinde des Reichs, sondern nur Österreichs, auch gehöre Ungarn dem Reich nicht an, es bestehe also grundsätzlich keine Hilfsverpflichtung. Die erbetene Kreishilfe in dieser Form sei nicht nur eine Neuerung, sondern sie könne zudem dazu dienen, besonders die CA-Stände finanziell und militärisch auszulaugen, damit sie Spanien desto leichter zum Raub fallen.

In Bingen99 wurde im Abschied vom 7. 12. 1593100 das inhaltlich entsprechende Schreiben der kurfürstlichen Gesandten an den Kaiser ebenfalls vom 7. 12. (Bingen)101 beschlossen: Zur Frage der von den Kurfürsten gestützten Antizipationen wollte man keine Stellungnahme abgeben, da sie die Reichsstände insgesamt betreffe, und riet, der Kaiser möge in Notfällen die notwendigen Mittel „an gelegenen ortten, da solchen sachen rath zu finden ist“, aufbringen. Mit der Aufmahnung der Kreishilfen sei dem Kaiser im eilenden Notfall nicht gedient, nachdem diese kaum bedrängten Reichsständen, denen sie „furnehmlich zu guet verordnet“, helfen könnten. Deshalb lehnte man sie ab und empfahl dem Kaiser, sich an einzelne Reichsstände zu wenden und diese zur Bereitschaft zu ermahnen.

Dennoch beschloss der kaiserliche Geheime Rat wenig später am 2. 1. 1594 anlässlich der Vorlage dieser Stellungnahme, trotzdem neuerlich die Kreisebene für die Einwerbung außerordentlicher Türkenhilfen noch vor dem Reichstag anzusprechen102. Konkreter legte er am 14. 1. 1594 fest, unter Berufung auf die Bewilligung der 1200 Reiter durch den Obersächsischen Kreis den Bayerischen, Oberrheinischen, Niederrheinisch-Westfälischen, Schwäbischen, Fränkischen und Niedersächsischen Kreis zu entsprechenden Leistungen aufzufordern – in Franken und Niedersachsen jeweils 2000 Reiter, bei den anderen genannten Kreisen ein oder zwei Regimenter Fußknechte103. Die hier vereinbarten Instruktionen für die kaiserlichen Gesandtschaften vom 1. 2. 1594 (Prag) richteten sich an die ausschreibenden Fürsten der Kreise. Sie erbaten eine Überbrückungsfinanzierung der Grenzsicherung bis zur erwarteten Steuerbewilligung des bereits einberufenen Reichstags, auch um den derzeitigen strategischen Vorteil in Ungarn nutzen zu können, und verwiesen dazu auf die Kreishilfen, deren Einsatz reichsgesetzlich überdies für die Türkenabwehr vorgesehen sei104. Die Instruktionen stützten sich explizit auf die Vorbildfunktion des Obersächsischen Kreises mit der Stellung von 1200 Reitern und forderten entsprechende Beiträge gemäß dem Beschluss im Geheimen Rat, also 2000 Reiter bzw. 4000 Fußknechte105. Laut einem Vermerk ging die Aufforderung an den Schwäbischen, Oberrheinischen, Niederrheinisch-Westfälischen, Niedersächsischen und Fränkischen Kreis.

Der Bayerische Kreis wird nicht mehr erwähnt, auch sind keinerlei Kreisakten aus diesem Zeitraum überliefert. Hier korrespondierte der Kaiser mit einzelnen Ständen, nachweislich mit Wilhelm V. von Bayern, der im Herbst 1593 die baldige Einberufung des Reichstags anriet und ansonsten Geldvorschüsse leistete106.

Von den erwähnten Reichskreisen tagte als erster der Fränkische, dessen Zusammentritt Johann Eustachius von Westernach, Statthalter des Deutschmeisters in Mergentheim, als kaiserlicher Gesandter bei Bischof Neithard von Bamberg und Markgraf Georg Friedrich von Brandenburg-Ansbach als ausschreibenden Fürsten veranlasste107, um dort über eine eilende Türkenhilfe des Kreises von 2000 Reitern für sechs Monate zu befinden108. Der Kreistag in Nürnberg Ende März 1594 hielt dazu im Abschied vom 1. 4. 1594 fest, er könne weder die geforderten 2000 noch wie der wesentlich potentere Obersächsische Kreis 1200 Reiter finanzieren, sondern lediglich 1000 für einen Zeitraum von drei Monaten, deren Kosten mit der künftigen Reichssteuer verrechnet werden sollten109. Mit dem Abschied wurden erste Maßnahmen für die Verteilung des Anschlags und der 1000 Reiter auf die Kreisstände beschlossen110. Die nachfolgende Beratung über Einzelheiten der Bestallung der Reiter und der Besetzung der Kriegsämter oblag einem Kreisausschusskonvent in Nürnberg vom 18.–21. 4. 1594111. Die dort nicht zu bereinigenden Differenzen um die Benennung eines Oberstleutnants durch Georg Friedrich von Brandenburg-Ansbach als Kreisoberst112 und der fraglichen Unterstellung des Kontingents unter den Oberbefehl Erzherzog Maximilians kamen nochmals am Rande des Reichstags zur Sprache, wo sie Ende Mai und Mitte Juni einberufene Kreisversammlungen ebenfalls nicht klären konnten113, wenngleich die Kreismehrheit ohne Teilnahme Brandenburg-Ansbachs Erzherzog Maximilian bat, den Oberbefehl zu übernehmen, der Musterung beizuwohnen und die weiteren Maßnahmen für den Zug nach Ungarn einzuleiten114.

Im Niedersächsischen Kreis brachte der kaiserliche Gesandte Christoph von Schleinitz seine Werbung gemäß der zitierten Instruktion vom 1. 2. 1594 bei den kreisausschreibenden Fürsten mit der Bitte um die Abstellung von 2000 Reitern als eilende Kreishilfe zunächst Joachim Friedrich von Magdeburg vor115. Der Administrator referierte mögliche Einwände der Kreisstände gegen eine weitere Partikularhilfe aufgrund der ohnehin zu erwartenden Reichssteuer des Reichstags, sagte aber zu, die Anfrage mit Herzog Heinrich Julius von Braunschweig"–Wolfenbüttel als mitausschreibendem Fürsten zu beraten116. Er beauftragte eine Gesandtschaft zum Herzog, bei der die Türkenhilfe gegenüber den im Mittelpunkt stehenden konfessionspolitischen Absprachen aber nur am Rand erwähnt wurde117. Auch Herzog Heinrich Julius beantwortete Christoph von Schleinitz am 30. 3. 1594 nur ausweichend118, indem er die erbetene Kreishilfe an die Entscheidung des Niedersächsischen Kreises insgesamt verwies, dessen Versammlung aber in Anbetracht des bevorstehenden Reichstags nicht mehr möglich schien. Der Kreistag wurde im Jahr 1594 nicht einberufen.

Erfolgreicher war der Kaiser bei den ausschreibenden Fürsten des Schwäbischen Kreises, wo wohl in Vertretung des zunächst instruierten Reichspfennigmeisters Geizkofler119 Dietrich von Horben zu Ringenberg vorsprach und auftragsgemäß – wie die anderen Gesandtschaften auch hier unter Berufung auf den Obersächsischen Kreis mit der Bewilligung einer Kreishilfe, die, als reichsrechtliche Rechtfertigung, „von allters nach lautt deß Hl. Reichs abschid auch wider den türckhen gemaindt unnd angesehen“ – um das Ausschreiben eines Kreistags und die Verabschiedung einer eilenden Hilfe von zumindest 4000 Fußknechten mit Geschütz und Munition oder einer entsprechenden Geldsumme bat120. Herzog Friedrich I. von Württemberg sagte auf die Werbung Horbens hin zu121, gemeinsam mit Kardinalbischof Andreas von Konstanz einen Kreistag für 8. 5. (28. 4.) 1594 nach Regensburg einzuberufen, da dort die Kreisstände ohnehin anlässlich des Reichstags anwesend seien122. Bei den dortigen Verhandlungen123 konnte Zacharias Geizkofler eine beträchtliche Erhöhung der zunächst angebotenen Hilfe erreichen: Wie der Kreisabschied vom 17. 5./27. 5. 1594 ausdrückt124, entschieden sich die Kreisstände für eine finanzielle Unterstützung, da die Kreistruppenhilfe in der gebotenen Eile nicht aufgemahnt werden könne, und sahen dafür vier Römermonate, entsprechend 54 752 fl., vor. Nach der Intervention Geizkoflers steigerte der Kreis seinen Beitrag auf sechs Römermonate und zusätzliche 20 000 fl. für den Ankauf von 1000 Zentnern Pulver. Zudem verzichtete er auf die Klausel, die Kosten von der künftigen Reichssteuer abzuziehen, falls dies auch die anderen Kreise tun würden. Gemäß dem Bericht Geizkoflers an den Kaiser machten die sechs Römermonate 82 128 fl. aus, die Gesamtbewilligung mit den Ausgaben für das Pulver betrug 102 128 fl.125 Rudolf II. nahm die Hilfe dankend an126.

Im Oberrheinischen Kreis schrieben Bischof Georg von Worms und Pfalzgraf Reichard von Simmern wegen des kaiserlichen Hilfsantrags ebenfalls um die Abordnung von 4000 Fußknechten oder einen entsprechenden Finanzbeitrag einen Kreistag für 22. 5. (12. 5.) nach Worms aus127. Schon vor dessen Zusammentritt wurden seitens der protestantischen Kreisstände kritische Stimmen laut, mit den Partikularhilfen der Kreise verliere man das Druckmittel, eine damit weniger dringliche Steuerbewilligung beim Reichstag an die Klärung der eigenen Gravamina zu binden128. Davon abgesehen war in dem durch den Straßburger Kapitelstreit seit 1592 kaum handlungsfähigen Kreis129 aufgrund der konfessionspolitischen Problematik wenig Entgegenkommen zu erwarten, obwohl bei diesem Kreistag ein Verordneter des protestantischen Straßburger Administrators Johann Georg unter Protest zur Session zugelassen wurde, während sein Kontrahent als Bischof von Straßburg, Kardinal Karl von Lothringen, die Kreisversammlung nicht beschickte130. Der Kreisabschied vom 15. 5./25. 5. 1594 referiert die Werbung des hier als kaiserlicher Kommissar tätigen Burkhard von Berlichingen mit der Bitte um die angesprochene außerordentliche Kreishilfe, argumentativ verstärkt mit dem Hinweis auf die bereits erfolgten Leistungen des Obersächsischen, Fränkischen und Schwäbischen Kreises. Demgegenüber verwiesen die Kreisstände auf die zu erwartende Steuer des Reichstags und beharrten trotz des Angebots Berlichingens, die Kreishilfe von der künftigen Reichssteuer abzuziehen, gegen eine Minderheit, die bis zu drei Römermonate bewilligen wollte, auf dem Mehrheitsbeschluss, keine verbindliche Zusage machen zu können, weil ihre Instruktionen besagten, dass solche „contributions puncten einmahl zue dem reichstag gehörig“131.

Noch vor der Verrichtung im Oberrheinischen Kreis hatte Burkhard von Berlichingen den kurrheinischen Kreistag in Bacharach besucht, den Kurmainz für 15. 5. 1594 ausgeschrieben hatte132. Wie beim Schwäbischen und Oberrheinischen Kreis ließ der Kaiser um eine eilende Kreishilfe in Form von 4000 Fußknechten mit Geschütz und Munition oder eine entsprechende Geldsumme werben133. Ein Erfolg war allerdings insofern nicht zu erwarten, als Kurfürst Friedrich von der Pfalz in der Instruktion die strikte Ablehnung vorgab. Würde die Bitte dennoch mehrheitlich gebilligt, sollte der Gesandte die Zurückweisung bekräftigen, „per expressum protestiren, auffstehen, wider darvon ziehen unndt fernern handtlung nicht beywohnen“134. In den Verhandlungen135 verwiesen die kurfürstlichen Räte die Bitte ohne eigene Stellungnahme zunächst grundsätzlich an den bald beginnenden Reichstag und dortige Konsultationen der (abgesehen von Kurpfalz) persönlich anwesenden Kurfürsten mit dem Kaiser. Erst auf die Replik Berlichingens hin, in der er unter anderem mit der negativen Vorbildwirkung eines kurfürstlichen Kreises für andere Kreise argumentierte, erfolgte mit einem mehrheitlich gefassten Beschluss die recht vage Zusage der Gesandten, dass die Kurfürsten „daß irig uf diß kayserlich suchen […] gern dabey laisten“ und sich persönlich erklären würden. Der Kurpfälzer Delegierte widersprach dem unter Protest136.

Auf die zu Jahresbeginn 1594 geplante Einbeziehung des Niederrheinisch-Westfälischen Kreises in diese Werbeaktion wurde wohl aufgrund der bekannten Notlage der dortigen Stände wegen der Auswirkungen des niederländischen Kriegs verzichtet. Vielmehr beschloss der Kreis im März 1594, sich seinerseits an den Reichstag um eine Reichshilfe und die Befreiung von Reichssteuern zu wenden137.

Die kaiserlichen Hilfsanfragen seit Herbst 1593 richteten sich neben den Reichskreisen zudem an Einzelstände und ständische Korporationen. So sprach bei den fränkischen Grafen der Bamberger Rat Achaz Hüls um eine eilende Türkenhilfe von 20 Römermonaten vor. Die Grafen verständigten sich im September 1593 auf die sofortige Zahlung von zehn Römermonaten und wollten die andere Hälfte erlegen, falls innerhalb eines halben Jahres kein Reichstag stattfände. Da der Kaiser auf der sofortigen Erlegung der gesamten Summe beharrte, willigten die Grafen im Januar 1594 ein, wenn auch mit der Bedingung, ihre Leistung mit der künftigen Reichssteuer zu verrechnen, falls andere Stände dies verlangten138.

Die von den kaiserlichen Kommissaren Graf Georg von Erbach und Reichspfennigmeister Zacharias Geizkofler ebenfalls um 20 Römermonate ersuchten Wetterauer Grafen lehnten im Abschied des Frankfurter Grafentags vom 29. 9. (19. 9.) 1593 derlei Partikularhilfen grundsätzlich mit dem Argument ab, dass damit „ja entlich die Reichs- und andere gemeine versamblungs täge gar möchten ufgehoben und keine sachen darauff mher vorgenommen und tractirt werden“. Daneben verwiesen sie auf die Beschwerden der evangelischen Grafen mit dem Ausschluss von den Hochstiften an den Beispielen Köln und Straßburg sowie auf die Benachteiligung des Grafenstandes insgesamt etwa bei der Präsentation der Beisitzer am Reichskammergericht, der Stellung von Zu- und Nachgeordneten in den Reichskreisen und mit dem Ausschluss des Wetterauer Kollegiums vom Reichsdeputationstag, sie billigten aber dennoch mit 10 Römermonaten die Hälfte der kaiserlichen Forderung139.

Das schwäbische Prälatenkollegium bewilligte beim Kollegialtag am 8. 8. 1594 eine eilende Hilfe von 20 Römermonaten140. Bereits am 10. 12. 1593 hatte das Generalkapitel des Deutschen Ordens in Mergentheim als Beitrag zur Verteidigung der kroatischen und windischen Grenze unter der Führung von Deutschmeister Erzherzog Maximilian die Abstellung und Besoldung von 150 Reitern und 100 Schützen zu Fuß für zwei Jahre als außerordentliche Hilfe beschlossen, wofür eine Gesamtsumme von 63 600 fl. veranschlagt wurde, die von einer künftigen Reichssteuer abgezogen werden sollte141.

Die sonstigen Wendungen des Kaisers an Reichsstände und Städte um Gelddarlehen in diesem Zeitraum können hier nur exemplarisch142 in wenigen Stichpunkten dokumentiert werden: Kredit Herzog Friedrichs von Württemberg von zunächst 60 000 fl., letztlich 100 000 fl. als Antizipation auf die Reichssteuer143; Darlehen der Stadt Nürnberg von 50 000 fl. mit 5% Zinsen144; Verhandlungen des Kaisers und Geizkoflers mit der Stadt Augsburg ebenfalls um ein Darlehen von 50 000 fl. im Sommer 1594145 sowie Belege für mehrere kleinere Kredite aus dem Jahr 1593146. Die Stadt Straßburg hatte Ende 1593 ein Darlehen von 10 000 fl. bewilligt147 und lehnte im Juni 1594 die Bitte um einen weiteren Kredit als eilende Hilfe ab, sondern wollte nur 300 Zentner Pulver gegen Bezahlung liefern148. Das weitaus größte Darlehen in der „exorbitanten Höhe von 300 000 fl.“ gewährten in den Verhandlungen mit Reichspfennigmeister Geizkofler die Gebrüder Marx, Hans und Jakob Fugger im Januar 1594. Der Betrag überstieg die eilenden Hilfen von einzelnen Reichskreisen also bei Weitem, es wurde allerdings mit 6% verzinst und sollte innerhalb von drei bis vier Jahren mit den Einnahmen aus der erwarteten Reichssteuer 1594 getilgt werden149.

Der Gesamtertrag der außerordentlichen Hilfen von Reichskreisen und Reichsständen sowie der zusätzlich aufgenommenen Darlehen bei Privatpersonen ist nur schwer abzuschätzen. Reichspfennigmeister Geizkofler bezifferte beim Reichstag allein die von ihm aufgebrachten Antizipationen auf die künftige Reichshilfe auf ca. 1 200 000 fl.150 Seine Hauptabrechnung für die Jahre 1592–1594 nennt Einnahmen bei Reichsständen, Reichskreisen, der Reichsritterschaft, österreichischen Ländern und italienischen Fürsten als freiwillige Hilfen von insgesamt 553 784 fl.151 Hier fehlen allerdings Hilfen und Kredite der beiden sächsischen Kreise und der dortigen Stände. Dazu kommen Geld- und Sachleistungen für das vom Kaiser parallel erbetene Kriegsmaterial wie Munition, Schießpulver, Rüstungen, Musketen etc.152 sowie personelle Unterstützung mit der Abstellung von Kriegsräten und Befehlshabern153 für den Dienst im Türkenkrieg seit Herbst 1593.

Anmerkungen

1
 Im Jahr 1591 betrug der Finanzbedarf nur für die vom Ks. verwalteten Grenzabschnitte mindestens 1 310 049 fl. Dem standen nach Angaben der Hofbuchhalterei Einnahmen von nur knapp 400 000 fl. gegenüber. Eine Aufstellung vom 14. 11. 1591 konstatiert somit einen jährlichen Fehlbetrag von 910 403 fl. (HKA Wien, GB 475, fol. 308’–311’. Kop. Vgl. Rauscher, Kaiser, 79; Rauscher, Ständen, 331 f.; zur ksl. Finanzkrise auch Schulze, Reich, 90–92; Loebl, Geschichte I, 29–37).
2
 Rauscher, Kaiser, 80.
3
 Als Beispiele: Aufnahme eines Kredits von 6000 fl. bei der Stadt Mühlhausen; Anleihe von 20 000 fl. bei Hg. Heinrich Julius von Braunschweig"–Wolfenbüttel (Kruppe, Türkenhilfe, 301–303).
4
 Mayr, Türkenpolitik I, 187 mit Anm. 14; Loebl, Reichshilfe, 50 f. Korrespondenz dazu in LA Salzburg, GA IV/11½, fol.1–21’; für weitere Gesuche im Jahr 1591: Ebd., fol. 23–32’.
5
 Loebl, Reichshilfe, 65, 87.
6
 Mayr, Türkenpolitik I, 187–190, mit Korrekturen (ebd., 188 f., Anm. 19) an der chronologisch falschen Darstellung bei Loebl, Reichshilfe, 50–57.
7
 Der Feldzug verlief erfolglos. Vgl. Ammerer, Macht, 109; Heinisch, Türkenkrieg, 66; Mayr, Türkenpolitik I, 191 f., 196–207; Loebl, Geschichte II, 108–124; Stahl, Wolf Dietrich, 160–166. Neben dem Ks. wandten sich auch Ehgn. Maria von Innerösterreich und die dortigen Landstände an den Ebf. um Hilfe (Mayr, Türkenpolitik I, 190–193; Loebl, Reichshilfe, 51).
8
 Antwort des Ebf. auf eine Bitte des Ks. (Salzburg, 16. 2. 1593): LA Salzburg, GA IV/11½, fol. 40–41b’ (Kop.). Vgl. Mayr, Türkenpolitik I, 204 f.
9
 Loebl, Reichshilfe, 57–65. Die bayerische Zusage wurde später in eine Geldhilfe umgewandelt. Dankschreiben des Ks. an Hg. Wilhelm (Prag, 27. 7. 1592): HStA München, KÄA 3595, fol. 62–63’ (Or.). Vgl. den Abschlussbericht von Petz zur Gesandtschaft an den Ks. (o. O., o. D.): HStA München, K. blau 113/2a, fol. 42–47’. StA Nürnberg, ARTA 54, Prod. 7 (Kopp.). Zusammenfassung der Antworten zur Werbung (o. D.): HStA Dresden, GA Loc. 9324/3, fol. 6–10 (Kop.).
10
 Ks. an Berlichingen (Prag, 29. 1. 1592); Vollmacht für diesen (Prag, 30. 1. 1592); Antwort Hg. Ludwigs an den Ks. (Stuttgart, 5. 3. {24. 2.} 1592) und weitere Korrespondenz: HStA Stuttgart, A 80 Bü. 68, unfol.; teils auch ebd., A 86 Bü. 23, unfol. passim.
11
 Vgl. die spätere Darlegung in Beilage A zur Proposition des RT: Nr. 261, fol. 40–41’, mit Anm. 26.
12
 Gutachten u. a. vom 30. 6. 1592: Kap. 2.3 mit Anm. 199.
13
 Vgl. zur Prager Konferenz: Schulze, Reich, 90 f., 194 f.; Loebl, Landesverteidigungsreform, hier 41 f., 84–91 (falsche Deklarierung als Generallandtag); Mayr, Türkenpolitik, 193–195.
14
 HKA Wien, GB 475, fol. 327’–342’. Druck: Landtagsverhandlungen VIII, Nr. 35 S. 118–130.
15
 Vgl. (Auswahl) Vollmachten des Ks. für Bartholomäus Petz, gerichtet an Kf. Friedrich IV. von der Pfalz (Prag, 27. 8. 1592): HStA München, K. blau 113/2a, fol. 59–60’ (Or.); an den Bf. von Würzburg (27. 8. 1592): StA Würzburg, Hoheitssachen 1183, unfol. (Or.); an die Stadt Frankfurt (28. 8. 1592): ISG Frankfurt, Kaiserschreiben 2159 (Or.). Vollmacht für Burkhard von Berlichingen, gerichtet an Hg. Ludwig von Württemberg (28. 8. 1592): HStA Stuttgart, A 80 Bü. 68, unfol. (Or.). Vollmachten für Zacharias Geizkofler (Prag, 29. 8. 1592) und Achaz Hüls (30. 8. 1592) im Zusammenhang mit weiteren Akten zu den Gesandtschaften: HKA Wien, RA 111.1, fol. 373–467 passim.
16
 Vgl. im Einzelnen die Angaben bei Loebl, Reichshilfe, 47–119. Zur Werbeaktion 1592/93 auch Schulze, Reich, 91 f., 194–196.
17
 Loebl, Reichshilfe, 113 f.
18
 Würzburger Akten: StA Würzburg, Hoheitssachen 1183, unfol.
19
 Zu diesen Bewilligungen: Loebl, Reichshilfe, 65–74. Die Kurtrierer Antwort ist nicht überliefert.
20
 Antwort an Petz vom 22. 9. 1592 (12. 9.; Heidelberg): HStA München, K. blau 113/2a, fol. 65–71’ (Kop.). Werbung Petz (o. D.): Ebd., fol. 61–64 (Or.). Der Ks. ordnete später nochmals Z. Geizkofler nach Heidelberg ab (Vollmacht: Prag, 2. 12. 1592: Ebd., fol. 156–157’. Or.), doch beharrte Kf. Friedrich auf seiner Antwort an Petz und setzte für eine Bewilligung die Klärung von Beschwerden voraus, u. a. die Erteilung seiner bisher verweigerten Belehnung sowie eine Lösung des Straßburger Konflikts (Bericht Geizkofler an den Ks.; Frankfurt, 30. 1. 1593: NLA Stade, Rep. 32 Nr. 28, fol. 100–108’. Or.). Vgl. Loebl, Reichshilfe, 78–82.
21
 Vollmacht des Ks. für Petz (Prag, 27. 8. 1592): StA Nürnberg, ARTA 54, Prod. 27 (Or.); Instruktion (Prag, 3. 9. 1592): Ebd., Prod. 30 (Kop.); Akten zur Werbung: Ebd., Prod. 28–35. Vgl. Loebl, Reichshilfe, 84 f.; Schulze, Reich, 195 f.
22
 Kf. Friedrich von der Pfalz (Heidelberg, 10. 9. {31. 8.} 1592) an Kf. Johann Georg von Brandenburg (GStA PK Berlin, I. HA GR Rep. 11 Nr. 7400, fol. 1–4’. Or. HStA München, K. blau 113/2a, fol. 28–29’. Konz.); jeweils gleichlautend an Mgf. Georg Friedrich von Brandenburg-Ansbach, Mgf. Ernst Friedrich von Baden und Administrator Joachim Friedrich von Magdeburg (ebd., fol. 30–31. Konz. StA Nürnberg, ARTA 54, Prod. 9. Or. an Mgf. Georg Friedrich) sowie an Kuradministrator Friedrich Wilhelm von Sachsen, Pfgf. Philipp Ludwig von Neuburg und Hg. Ludwig von Württemberg (HStA München, K. blau 113/2a, fol. 32. Konz.). Mgf. Georg Friedrich (Kloster Heidenheim, 17. 9. {7. 9.} 1592) an die Kff. von der Pfalz (HStA München, K. blau 113/2a, fol. 51–52’. Or.) und Brandenburg (GStA PK Berlin, I. HA GR Rep. 11 Nr. 7400, fol. 13–14’. Or.). Weitere Ansbacher Korrespondenzen: StA Nürnberg, ARTA 54, Prod. 9–35 passim. Vgl. auch Kap. 3.2. 1.
23
 Frankfurter Anfrage bei Regensburg, Augsburg, Nürnberg, Ulm, Worms und Speyer vom 25. 9. (15. 9.) 1592: ISG Frankfurt, Kaiserschreiben 2160 (Konz.). Antworten der Städte und weitere wechselseitige Korrespondenzen: Ebd., Kaiserschreiben 2161–2168, 2170–2172, 2174–2177, 2180–2185.
24
 Frankfurt an den Ks. (26. 10. {16. 10.} 1592: Ebd., Kaiserschreiben 2169. Konz.); Replikschreiben des Ks. vom 2. 12. 1592 (ebd., 2173. Or.); Auszug aus ksl. Schreiben an Geizkofler vom 9. 3. 1593 und Geizkoflers an Frankfurt (Augsburg, 16. 3. 1593: Ebd., 2178. Kop. und Or.); Abordnung eines Vertreters Geizkoflers zur Entgegennahme der 5000 fl. (Augsburg, 6. 4. 1593: Ebd., 2179. Or.).
25
 Akten zu den Verhandlungen mit Vest von September bis November 1592, dabei auch Korrespondenzen mit anderen Städten bis März 1593: StadtA Speyer, 1 A Nr. 159, fol. 118–183’ passim. Neuerliche Forderung des Ks. am 17. 4. 1593, Werbung durch Vest am 26. 5. 1593 und Akten bis Oktober 1593: Ebd., fol. 185–225.
26
 Loebl, Reichshilfe, 73.
27
 Vgl. für diese Städte: Loebl, Reichshilfe, 113–119; Bewilligung Regensburgs: Ebd., 78.
28
 Vgl. eine Zusammenstellung Geizkoflers als Auflistung der Aufträge des Ks. und der Hofkammer, seiner Korrespondenz mit Ständen und Städten sowie seiner Antworten an Ks. und Hofkammer von August bis Ende 1592: HKA Wien, RA 89.1.13, fol. 860–881’; entsprechende Auflistung für das Jahr 1593: Ebd., fol. 885–934. Zur Werbeaktion Geizkoflers 1592/93 knapp: Sigelen, Reichspfennigmeister, 141.
29
 Prag, 4. 1. 1593: HKA Wien, Instruktionen 322, fol. 1–9 (Or.).
30
 Korrespondenzen: StA Augsburg, Hst. Augsburg MüB Lit. 1128, Prod. 7–30. Vgl. Loebl, Reichshilfe, 75 f.
31
 HKA Wien, RA 81.1.6, fol. 45–53’.
32
 Loebl, Reichshilfe, 78.
33
 So Loebl, Reichshilfe, 62 f., 82–84.
34
 Vgl. Sigelen, Reichspfennigmeister, 141, anhand der Abrechnungen.
35
 HStA Stuttgart, B 362 Bd. 11, Nr. 49, fol. 101–104’ (spätere Kop.). Leistungen einzelner Äbte und Prälaten auch außerhalb des schwäbischen Kollegiums 1592 und 1593 bei Loebl, Reichshilfe, 78, 119, 121 f.
36
 Loebl, Reichshilfe, 105 f. Zu den Leistungen von Mitgliedern der Familie Fugger im Jahr 1592: Ebd., 106; Bewilligungen der Reichsritterschaft: Ebd., 108–110.
37
 Instruktion des Ks. für B. von Berlichingen (Prag, 29. 8. 1592): HStA Stuttgart, A 86 Bü. 25, unfol. (Or.).
38
 Vgl. die Korrespondenzen: HStA Stuttgart, A 80 Bü. 68 und Bü. 144, unfol., passim; einige Stücke auch in A 86 Bü. 23 und Bü. 25, unfol. passim. Quittung des Ks. für den Erhalt der 25 000 fl. (Prag, 12. 6. 1593): A 86 Bü. 25, unfol. (Or.). Die Darstellung bei Loebl, Reichshilfe, 91–94, ist teils zu korrigieren.
39
 Vgl. auch Loebl, Reichshilfe, 124 f.
40
 Vollmacht des Ks. für Schleinitz (Prag, 28. 8. 1592): StadtA Mühlhausen, 10/G 1 Nr. 8, Prod. 7 (Or. mit Rückvermerk zur Bewilligung). Vgl. auch Kruppe, Türkenhilfe, 304 f.
41
 Antwort der Lgff. an den Ks. (o. O., 26. 12. {16. 12.} 1592): StA Marburg, 4e Nr. 513, unfol. (Kop.); vorausgehende Korrespondenzen der Lgff. untereinander und mit anderen Ständen: Ebd., unfol. passim. Zunächst ablehnende Antwort Lgf. Moritz’ an Schleinitz (Kassel, 9. 10. {29. 9.} 1592): Ebd., 4e Nr. 474, unfol. (Konz.). Laut Loebl, Reichshilfe, 90 f., erlegten die Lgff. später am 29. 3. 1593 weitere 35 000 fl.
42
 Werbung und Antwort an Schleinitz vom 23. 9. (13. 9.) 1592: NLA Hannover, Celle Br. 6 Nr. 38.
43
 Antwort des Domkapitels an Schleinitz (o. O., 12. 3. {2. 3.} 1593): LA Magdeburg, Rep. A 13 Nr. 248, fol. 68–69’ (Kop.). Vorherige bedingte Zusage vom 3. 11. (24. 10.) 1592: Ebd., fol. 65–66’ (Konz.).
44
 Loebl, Reichshilfe, 99. Weitere Akten zur Werbeaktion von Schleinitz’: HKA Wien, RA 113.1, fol. 547–570’.
45
 Vgl. zusammenfassend: Schattkowsky, Reichspfennigmeister, 33–35; Schattkowsky, Rittergut, 404 f. Loß sollte gemäß der Prager Denkschrift zusätzlich Mecklenburg, Pommern und weitere Stände aufsuchen.
46
 Vollmacht des Ks. (Prag, 28. 8. 1592): HStA Dresden, GA Loc. 9324/3, fol. 12–12’, 16a’ (Or.). Instruktion (o. O., o. D.): Ebd., fol. 13–16’. HStA Weimar, C 1603, fol. 16–22 (Kopp.).
47
 Antwort des Kuradministrators (Torgau, 17. 9. {7. 9.} 1592): HStA Dresden, GA Loc. 9324/3, fol. 26–28 (Kop.); ebd., Loc. 7877/2, fol. 12–13’ (Konz. Hd. A. Bock).
48
 Vollmacht des Ks. für Lobkowitz und Loß an Kf. Johann Georg von Brandenburg (Prag, 28. 8. 1592): GStA PK Berlin, I. HA GR Rep. 16 Nr. 7 Fasz. 4, unfol. (Or.; präs. in der Audienz am 23. 9. {13.9}). Instruktion des Ks. (o. O., o. D.): Ebd., unfol. (Kop.). Antwort des Kf. vom 24. 9. (14. 9.; Sauen/Brandenburg): Ebd., unfol. (Kop.); ebd., passim, weitere Korrespondenzen mit Ständen auch außerhalb des Obersächsischen Kreises. Zu den Antworten Kurbrandenburgs und -sachsens vgl. auch Loebl, Reichshilfe, 86 f.; Nicklas, Macht, 141; Schattkowsky, Reichspfennigmeister, 33 f.
49
 Torgau, 17. 9. (7. 9.) 1592: HStA Dresden, GA Loc. 9796/1, fol. 3–5; GStA PK Berlin, I. HA GR Rep. 16 Nr. 7 Fasz. 2, unfol. (Kopp.).
50
 Prag, 17. 10. 1592: HStA Dresden, GA Loc. 9796/1, fol. 53–54’ (Or.; präs. Leipzig, 21. 10. {11. 10.}). HStA Weimar, C 1603, fol. 23–25’ (Kop.).
51
 Kursächsische Akten: HStA Dresden, GA Loc. 7876/6, fol. 1–22 (Protokoll); Loc. 9796/1, fol. 1–344 (Vorbereitung, Akten, Abschied); Kurbrandenburger Akten: GStA PK Berlin, I. HA GR Rep. 16 Nr. 7 Fasz. 2, unfol. Akten Sachsen-Weimar (mit Münzprobation): HStA Weimar, C 1603, fol. 1–135. Akten Pommern: AP Stettin, AKS I/377 (Schwerpunkt auf den Münzakten); AKS I/378, pag. 1–338 (Akten und Korrespondenzen nur zur Türkenhilfe).
52
 Abschied vom 24. 10. (14. 10.) 1592: HStA Weimar, C 1603, fol. 9–15, obige Zitate 12, 12’ (Or.). HStA Dresden, GA Loc. 9796/1, fol. 56–61’ (Or.); ebd., Loc. 7877/2, fol. 78–80’ (Konz. Hd. A. Bock). GStA PK Berlin, I. HA GR Rep. 16 Nr. 7 Fasz. 2, unfol. AP Stettin, AKS I/378, pag. 113–127 (Orr.). Vgl. Loebl, Reichshilfe, 85–90; Schulze, Reich, 195; Ott, Präzedenz, 471; Nicklas, Macht, 141.
53
 Diesbezügliche Akten und Korrespondenzen: GStA PK Berlin, I. HA GR Rep. 16 Nr. 7 Fasz. 4, unfol. HStA Dresden, GA Loc. 9324/3, fol. 89–144 passim.
54
 Ks. an Kuradministrator Friedrich Wilhelm von Sachsen (Prag, 18. 1. 1593): HStA Dresden, GA Loc. 8542/9, fol. 51–53’ (Or.).
55
 Akten zum Vollzug der Hilfe in Kursachsen: HStA Dresden, GA Loc. 7877/2, fol. 90–146; Loc. 8519/2, fol. 257–276’; in Kurbrandenburg: GStA PK Berlin, I. HA GR Rep. 16 Nr. 7 Fasz. 5, unfol.
56
 Instruktion des Ks. für die Gesandten, gerichtet an Administrator Joachim Friedrich (o. O., o. D.): NLA Hannover, Cal. Br. 12 Nr. 85, fol. 9–14’ (Kop.). Antwort des Administrators (Wolmirstedt, 6. 10. {26. 9.} 1592): Ebd., fol. 3–8’ (Kop.). Akten und Korrespondenzen zur Werbung auch in GStA PK Berlin, I. HA GR Rep. 11 Nr. 7400, passim (Überlieferung Magdeburg). Vgl. Loebl, Reichshilfe, 98 f.
57
 So Joachim Friedrich im Schreiben an Kf. Johann Georg von Brandenburg (Potsdam, 26. 11. {16. 11.} 1592): GStA PK Berlin, I. HA GR Rep. 16 Nr. 7 Fasz. 3, unfol. (Or.).
58
 Instruktion des Administrators für Albrecht von Schlieben (Wolmirstedt, 5. 12. {25. 11.} 1592) als entsprechender Auftrag an mehrere Kreisstände und -städte: LA Magdeburg, Rep. A 50 II Nr. 2p Fasz. 3, fol. 54–60’ (Or.). Bericht eines weiteren Gesandten an den Administrator über die mit gleicher Aufgabenstellung durchgeführte Mission bei anderen Kreisständen (Halle, 25. 12. {15. 12.} 1592): Ebd., fol. 63–66’ (Konz.).
59
 Korrespondenzen und Akten zum KT: NLA Hannover, Cal. Br. 12 Nr. 85, fol. 23–197’ passim. Ebd., Celle Br. 7 Nr. 59. LA Magdeburg, Rep. A 50 II Nr. 2p Fasz. 3, unfol. StadtA Lübeck, ASA Kreisakten VI, unfol.
60
 KAb: NLA Wolfenbüttel, 1 Alt 15 Nr. 100, fol. 2–11’, hier 2–4’ (Or.). NLA Hannover, Celle Br. 1 Nr. 63, fol. 11–24’. LA Magdeburg, Rep. A 50 I Nr. 7, fol. 267–284 (Kopp.). Vgl. Schulze, Reich, 196; Gittel, Aktivitäten, 27, 99 f.; Schattkowsky, Rittergut, 406 f.
61
 Joachim Friedrich von Magdeburg hatte die Partikularhilfen bereits im Herbst 1592 kritisiert als „eine geringe fristung oder ufhalt. Dadurch werden die stende paulatim erschepffet und wirdt der sachen wenig gedienet“. Nur ein RT könne Abhilfe in Form einer beharrlichen Türkenabwehr schaffen, für die aber die Einstellung der päpstlichen und spanischen Praktiken und Kriege in Frankreich und den Niederlanden vorauszusetzen sei, um sie für den Türkenkampf zu gewinnen. „Sonsten naget der turck uf einer, pabst und Hispania uf der andern seiten, und werden also außwendig und inwendig von turcken und christen untereinander ufgezehret“ (an Mgf. Georg Friedrich von Brandenburg-Ansbach; Colbitz, 29. 9. {19. 9.} 1592: StA Nürnberg, ARTA 54, Prod. 18. Or.). Vgl. Loebl, Reichshilfe, 37.
62
 Vorlage durch die weltlichen Kff. 1590 in Prag. Vgl. Anm. 21 bei Nr. 161, Abschnitt B.
63
 Vgl. Anm. 9 bei Nr. 39.
64
 Lüneburg, 14. 4. (4. 4.) 1593: NLA Hannover, Celle Br. 7 Nr. 59, fol. 51–54’. StadtA Lübeck, ASA Kreisabschiede IV, fol. 110–112’ (Kopp.). Akten und Korrespondenzen zur Aufbringung der 13 Römermonate im Kreis u. a. in NLA Wolfenbüttel, 1 Alt 1 A Fb. 1 Nr. 40.
65
 Schulze, Reich, 91 (nach HKA Wien, GB 475, fol. 346–348), mit Korrektur der Angaben bei Loebl, Reichshilfe, 127 (Gesamtergebnis 886 189 fl.), die sich ihrerseits auf die nicht korrekten Summen bei Müller, Geizkofler, 32, und Müller, Verdienste, 257, stützen, wo die Partikularbewilligungen 1592/93 mit jenen von 1593/94 vermischt werden. Vgl. zur Aktion 1592/93 zahlreiche Akten und Korrespondenzen auch in HKA Wien, RA 111.1, fol. 373–467, fol. 505–667’.
66
 Schulze, Reich, 91 f.
67
 Vgl. dagegen die nicht zutreffende Aussage bei Müller, Verdienste, 256 f., der Ks. habe gemäß der Empfehlung Z. Geizkoflers schon 1592 Kreishilfen erbeten. Korrekturen daran bereits bei Loebl, Reichshilfe, 47 f.
68
 Vgl. die ausführliche Erörterung der Motive Kursachsens unter Kuradministrator Friedrich Wilhelm für die Beförderung der Partikularkreishilfen bei Ott, Präzedenz, 475–484, mit Ergänzungen zu den diesbezüglichen Argumenten bei Nicklas, Macht, 144–151.
69
 Schulze, Reich, 135.
70
 Nicklas, Macht, 141; vgl. auch ebd., 145.
71
 Vgl. ausführlich zur Bedeutung und reichsrechtlichen Problematik der Heranziehung der Reichskreise für die Einwerbung von Partikularhilfen insbesondere nach 1593/94: Schulze, Reich, 191–222; Neuhaus, Repräsentationsformen, 496–518 (Auswertung von Gutachten am ksl. Hof mit Schwerpunkt auf dem Reichskreistag als mögliche Substitutionsform des RT). Daneben: Luttenberger, Kaisertum, 92–95; Ott, Präzedenz, 472–474; Schulze, Reichskreise, 67–71.
72
 Vgl. Einleitung, Kap. 2.3 mit Anm. 212.
73
 Schulze, Reich, 196.
74
 Vgl. die spätere Darstellung in der RT-Proposition, 1. HA (Türkenhilfe) [Nr. 1].
75
 HStA Dresden, GA Loc. 10202/3, fol. 11–12. GStA PK Berlin, I. HA GR Rep. 16 Nr. 11 Fasz. 3, unfol. (Kopp.).
76
 Ks. an Schleinitz und Eham, hier als Nachtrag zur Werbung bei Kurbrandenburg und Kursachsen (Prag, 1. 10. 1593): GStA PK Berlin, I. HA GR Rep. 10 Nr. Tt, fol. 94–98’, Zitat 96’ f. HStA Dresden, GA Loc. 9324/3, fol. 262–266 (Kopp.).
77
 Cölln/Spree, 12. 10. (2. 10.) 1593: GStA PK Berlin, I. HA GR Rep. 10 Nr. Tt, fol. 99–107’, Zitate 104, 106’ (Kop.). HHStA Wien, RK RTA 63, fol. 73–82 (Or.).
78
 Kuradministrator Friedrich Wilhelm an die obersächsischen Kreisstände (Dresden, 3. 10. {23. 9.} 1593): HStA Dresden, GA Loc. 10202/3, fol. 18–19 (Konz.).
79
 Instruktion Kuradministrator Friedrich Wilhelms für Hans Georg von Ponickau zur Werbung bei Kf. Johann Georg von Brandenburg (Torgau, 9. 10. {29. 9.} 1593): HStA Dresden, GA Loc. 9324/3, fol. 223–228 (Kop.). Bericht Ponickaus zur Werbung (Cölln/Spree, 10. 10. {30. 9.} 1593): Ebd., fol. 232–233a’ (Or.).
80
 Cölln/Spree, 13. 10. (3. 10.) 1593: GStA PK Berlin, I. HA GR Rep. 16 Nr. 11 Fasz. 5, unfol. (Or.).
81
 Abschied: GStA PK Berlin, I. HA GR Rep. 16 Nr. 12 Fasz. 1, unfol. (Or.). HStA Dresden, OU 12470 (Or.). Ebd., GA Loc. 7877/2, fol. 255–258 (Konz. Hd. A. Bock). HStA Weimar, C 1585, fol. 101–108 (Or., Datum hier nachträglich korr. zu 24. 10. {14. 10.} 1593). Vgl. Nicklas, Macht, 142. Kursächsische Akten zum Probationstag: HStA Dresden, GA Loc. 9796/4; Weimarer Akten: HStA Weimar, C 1585, fol. 80–108; C 1604, fol. 18–55 passim; Kurbrandenburger Akten: GStA PK Berlin, I. HA GR Rep. 16 Nr. 11 Fasz. 5, unfol.; pommerische Akten: AP Stettin, AKS I/377, pag. 264–571; AKS I/378, pag. 339–462.
82
 Kuradministrator Friedrich Wilhelm von Sachsen an Kf. Johann Georg von Brandenburg (Dresden, 1. 11. {22. 10.} 1593): GStA PK Berlin, I. HA GR Rep. 16 Nr. 12 Fasz. 3, unfol. (Or.). Der dort ebenfalls angeregte Verzicht auf die Verrechnung der Kreishilfe mit der künftigen Reichssteuer wurde nicht umgesetzt.
83
 Akten mit Abschied vom 25. 11. (15. 11.) 1593: HStA Dresden, GA Loc. 9324/5, fol. 3–16; Loc. 7877/2, fol. 152–159’, fol. 261–264. GStA PK Berlin, I. HA GR Rep. 16 Nr. 12 Fasz. 3, unfol., und Fasz. 4, unfol. passim. Vgl. Nicklas, Macht, 152; Ott, Präzedenz, 471, Anm. 156.
84
 Vgl. die umfassende Überlieferung von Akten und Korrespondenzen bis Sommer 1594: HStA Dresden, GA Loc. 9324/3, 9324/4, 9324/5, 9325/1. GStA PK Berlin, I. HA GR Rep. 16 Nr. 12 Fasz. 5, Fasz. 7, Fasz. 8; Rep. 10 Nr. Vv, fol. 956–1001.
85
 Protokolle für die Beratungen der Kreisstände in Regensburg am 4. 6. (25. 5.) und 7. 6. (28. 5.) 1594: Kurbrandenburg, fol. 134’–140, 159–160’; Pommern-Wolgast, fol. 70 f.; Sachsen-Weimar, fol. 42–48’, 159–160; HStA Dresden, GA Loc. 9324/6, fol. 25–33’ (Hd. A. Bock).
86
 Beratung der Kreisstände in Regensburg am 29. 6. (19. 6.) 1594: Pommern-Wolgast, fol. 81 f.; Sachsen-Weimar, fol. 124’–127; HStA Dresden, GA Loc. 9324/6, fol. 35–41 (Hd. A. Bock).
87
 Vgl. bei Anm. 118.
88
 Ks. an Gf. Wilhelm von Oettingen und Dr. Johann Zinner als Zusatz zur RT-Werbung bei Kurmainz (Prag, 1. 10. 1593): HHStA Wien, MEA RTA 90 Fasz. 1, fol. 30–34 (Kop.). Inhaltlich entsprechend für Seyfried von Promnitz und Eberhard Wambold von Umstatt als Zusatz für die RT-Werbung bei Kurpfalz (Prag, 1. 10. 1593): Ebd., fol. 88–92’ (Kop.). HStA Dresden, GA Loc. 10202/3, fol. 41–45’ (Kop.).
89
 Ks. an Kf. Wolfgang von Mainz (Prag, 13. 10. 1593): HHStA Wien, MEA RTA 90 Fasz. 1, fol. 39–41’, Zitat 40 (Or.; präs. Aschaffenburg, 19. 10.); ebd., fol. 114–115 (Kop. an Kf. Johann von Trier); ebd., fol. 101–102’ (Kop. an Kf. Friedrich IV. von der Pfalz). Vgl. Gotthard, Gliedern, 47. Das Schreiben beruhte auf einem Beschluss des ksl. Geheimen Rates vom 13. 10. 1593, der seinerseits durch eine Anregung des Hofkriegsrates veranlasst wurde (HHStA Wien, RHR-Protokolle 68, fol. 46 f.).
90
 Vgl. die Proposition [Nr. 1] mit Anm. 14 und 17.
91
 Protokoll zur Beantwortung der Werbung durch Kurmainz am 8. 10. 1593: HHStA Wien, MEA RTA 90 Fasz. 1, fol. 35–35a, Zitat 35. Entsprechende schriftliche Antwort Kf. Wolfgangs zur Werbung (Aschaffenburg, 10. 10. 1593): Ebd., fol. 36 f. (Konz.). Antwort Kf. Ernsts von Köln (Poppelsdorf, 20. 10. 1593): HHStA Wien, RK RTA 63, fol. 91–92’, hier 92 (Or.). Antwort Kf. Friedrichs von der Pfalz vgl. unten, Anm. 138, hier fol. 68’.
92
 Antwort des Kf. zur ksl. Werbung vom 3. 11. 1593: Wie Anm. 136, hier fol. 117’; auch zit. bei Gotthard, Gliedern, 48, Anm. 55.
93
 Antwort an den Ks. zu dessen Schreiben vom 13. 10. (Aschaffenburg, 24. 10. 1593): HHStA Wien, MEA RTA 90 Fasz. 1, fol. 51–52’, Zitat 52 (Konz.). Grundlage der Antwort war ein Gutachten von Kanzler Wolf von Rosenbach (Mainz, 21. 10. 1593): Ebd., fol. 47–50’ (eigenhd. Or.).
94
 Kurtrierer Antwort zur ksl. RT-Werbung (Koblenz, 3. 11. 1593): HHStA Wien, RK RTA 63, fol. 115–118’, hier 118 (Or.).
95
 Antwort an den Ks. zu dessen Schreiben vom 13. 10. 1593 (Schloss Brühl, 24. 10. 1593): HHStA Wien, MEA RTA 90 Fasz. 1, fol. 156–157’ (Kop.).
96
 Kurpfälzer Antwort zur ksl. RT-Werbung (Heidelberg, 24. 10. {14. 10.} 1593): HHStA Wien, RK RTA 63, fol. 63–69’, hier 67’–68’ (Or.).
97
 Ausschreiben (Aschaffenburg, 11. 11. 1593) an die Kff. von Trier (HHStA Wien, MEA RTA 90 Fasz. 1, fol. 138–142’), Köln (ebd., fol. 143 f.), von der Pfalz (ebd., fol. 144–145. Konzz.).
98
 Gutachten von Kurpfälzer Räten für den Kf. (Heidelberg, 26. 11. {16. 11.} 1593): HStA München, K. schwarz 16698, fol. 363–365’, Zitate 363, 365 (Kop.).
99
 Mainzer Protokoll der Beratungen: HHStA Wien, MEA RTA 90 Fasz. 1, fol. 188–191’ (Rap.).
100
 HHStA Wien, MEA RTA 90 Fasz. 1, fol. 221–225’ (Or.). HStA Dresden, GA Loc. 10202/3, fol. 87–90’ (Kop.). Vgl. Stieve, Politik I, 170, Anm. 2.
101
 HStA Dresden, GA Loc. 10202/3, fol. 82–86, Zitate 85, 85’ (Kop.). HHStA Wien, MEA RTA 90 Fasz. 1, fol. 234–239’ (Konz.). Vgl. Schulze, Reich, 196.
102
 HHStA Wien, RHR-Protokolle 70b, fol. 2 f.
103
 Ebd., fol. 3 f. (Protokoll verfasst von Hannewald). Vgl. Schulze, Reich, 196 f. Unterstützt wurde dieser Beschluss durch ein Gutachten von Reichspfennigmeister Zacharias Geizkofler, das von der Aufnahme neuer Darlehen abriet und empfahl, in aller Eile KTT ausschreiben und dort sofortige Hilfen von jeweils 6 Römermonaten aus dem Kreisvorrat einfordern zu lassen, sei es als ‚freie‘ Leistung oder als Vorschuss auf die künftige Reichssteuer (Augsburg, 12. 1. 1594: HKA Wien, RA 111.1, fol. 668–671’. Or.).
104
 Auf die fragwürdige reichsrechtliche Absicherung im Hinblick auf die Funktion der Reichskreise im System der Friedenswahrung im Reich verweist anhand der Instruktion Schulze, Reich, 198–200.
105
 Instruktion (Prag, 1. 2. 1594) für Christoph von Schleinitz, gerichtet an Hg. Heinrich Julius von Braunschweig"–Wolfenbüttel und Administrator Joachim Friedrich von Magdeburg als ausschreibende Ff. im Niedersächsischen Kreis (NLA Wolfenbüttel, 1 Alt 1 A Fb. 1 Nr. 41/1, fol. 30–33’. Kop. Referat: Häberlin XVIII, 62–66). Entsprechende Instruktion für Zacharias Geizkofler, gerichtet an den Bf. von Konstanz und Hg. Friedrich I. von Württemberg als ausschreibende Ff. im Schwäbischen Kreis (Druck: Pistorius, Amoenitates VI, 1750–1754).
106
 Ks. an Hg. Wilhelm V. (Prag, 18. 9. 1593) und Antwort des Hg. (o. O., 4. 10. 1593): HStA München, KÄA 3595, fol. 103–107’ (Or. und Konz.). Ks. an den Hg. (Prag, 13. 1. 1594) mit Verweis auf die vom Hg. neuerlich als Abschlag bewilligten 35 000 fl. eilender Türkenhilfe (ebd., Fürstensachen 50/I, fol. 128–129’. Or.). Salzburg hatte nach eigener Aussage beim RT ein Darlehen von 100 000 Taler gewährt (vgl. Bayern, fol. 76 [Nr. 62]). Vgl. Stieve, Politik I, 166, Anm. 1. Zu den bayerischen KTT (1590, sodann nächster KT im Dezember 1594) vgl. Hartmann, Reichskreis, 344–349.
107
 Vollmachten des Ks. für Westernach (Prag, 8. 2. 1594): StA Bamberg, Fränkischer Kreis KA 1063, fol. 11 (Or.). StA Nürnberg, ARTA 59, fol. 4, 4’ (Or.; präs. Bayreuth, 29. 2. {19. 2.}).
108
 Bekanntgabe Bf. Neithards an das Bamberger Domkapitel am 22. 3. 1594 zur Werbung Westernachs (StA Bamberg, Domkapitel, Rezessbücher 20, fol. 327–328).
109
 KAb vom 22. 3./1. 4. 1594: StA Bamberg, Fränkischer Kreis KA 187, fol. 29–45’ (Or.). Ebd., Mgftum BKB, GAB 2852, fol. 372–389’ (Kop.). HHStA Wien, MEA Fränkische Kreisakten 4 Fasz. 2, fol. 22–35’ (Kop.). Druck: Moser, Sammlung II, 529–540. Referat: Häberlin XVIII, 37–55. Vgl. Dotzauer, Reichskreise, 109; Noflatscher, Glaube, 195 f. (auch zu den folgenden Differenzen um den Oberbefehl). Vgl. auch den Bericht des ksl. Gesandten Westernach zum KT (Nürnberg, 31. 3. 1594): NLA Stade, Rep. 32 Nr. 37, fol. 48–55’ (Or.).
110
 Akten des KT und der nachfolgenden Organisationsmaßnahmen, teils als Beilage zum KAb: NLA Stade, Rep. 32 Nr. 37, fol. 40–86 (Korrespondenzen des Ks. mit Westernach). StA Nürnberg, ARTA 54, Prod. 55–117 passim; ebd., AKTA 25, fol. 303–333’. StA Bamberg, Mgftum BKB, GAB 2852, fol. 365–414’; ebd., Fränkischer Kreis KA 1063 passim. StA Würzburg, WKA 29, unfol. HHStA Wien, MEA Fränkische Kreisakten 4 Fasz. 2, fol. 2–111’. StA Meiningen, GHA II Nr. 131 passim. StA Wertheim, G-Rep. 33 Nr. 70, unfol.
111
 Akten: StA Bamberg, Mgftum BKB, GAB 2852, fol. 415–426’. Ebd., Fränkischer Kreis KA 1063, fol. 52–58’. StA Würzburg, WKA 29, unfol. StA Wertheim, G-Rep. 33 Nr. 71, unfol.
112
 Abschied vom 11. 4./21. 4. 1594: StA Bamberg, Fränkischer Kreis KA 188, fol. 63–68’ (Or.). Ebd., Mgftum BKB, GAB 2852, fol. 421–426’ (Kop.). Druck: Moser, Sammlung III, 1–6. Referat: Häberlin XVIII, 55–60.
113
 Kreisversammlungen am 27. 5. 1594 (Eichstätt, fol. 8–11; Vertagung); ab 3. 6. mit KAb vom 27. 5./6. 6. 1594 (StA Bamberg, Fränkischer Kreis KA 190, fol. 95–101’. Or. StA Nürnberg, ARTA 54, Prod. 118. Kop. Druck: Moser, Sammlung III, 6–12. Referat: Häberlin XVIII, 696–701); ab 13. 6. mit KAb vom 15. 6. (StA Bamberg, Fränkischer Kreis KA 191, fol. 102–104’. Or. StA Würzburg, WKA 29, unfol.; StA Meiningen, GHA II Nr. 131, fol. 213–216’. Kopp.; teils widersprüchliche Datierungen). Würzburger Protokoll zu den Verhandlungen um den Oberbefehl neben dem RT: StA Würzburg, WKA 29, unfol.
114
 Schreiben der Kreisstände an Deutschmeister Ehg. Maximilian (Regensburg, 27. 5./6. 6. 1594): StA Bamberg, Mgftum BKB, GAB 2852, fol. 441–442’. StA Würzburg, WKA 29, unfol. (Kopp.). Weitere Korrespondenzen zum Streit um das Oberstenamt sowie zur Anwerbung und zum Einsatz des Kreiskontingents in Ungarn: StA Würzburg, WKA 29, unfol. StA Nürnberg, ARTA 54, Prod. 119–195. Ebd., NRTA 110, fol. 1–122.
115
 Daneben stand hier die Klärung der Magdeburger Sessionsfrage möglichst schon vor dem RT im Mittelpunkt. Vgl. Einleitung, Kap. 3.5.1.
116
 Bescheid für Schleinitz (Aken, 19. 3. {9. 3.} 1594), referiert anhand des Vortrags Balthasars von Schlieben als Gesandter des Administrators bei Heinrich Julius von Braunschweig"–Wolfenbüttel am 25. 3. (15. 3.) 1594: NLA Wolfenbüttel, 1 Alt 1 A Fb. 1 Nr. 41/1, fol. 61–62’. Referat: Häberlin XVIII, 71 f. Vgl. die Antwort auch in GStA PK Berlin, I. HA GR Rep. 10 Nr. Tt, fol. 482–485’ (Kop.). Bericht Schleinitz an den Ks. (Aken, 18. 3. 1594): HHStA Wien, RK RTA 63, fol. 457–458’, hier 457’ (Or.).
117
 Gesandtschaft des Balthasar von Schlieben: NLA Wolfenbüttel, 1 Alt 1 A Fb. 1 Nr. 41/1, fol. 54–62’. Referiert bei Häberlin XVIII, 71–75.
118
 Antwort vom 30. 3. (20. 3.) 1594 zur Werbung vom 28. 3.: NLA Wolfenbüttel, 1 Alt 1 A Fb. 1 Nr. 41/1, fol. 66–69’ (Konz.). Referat: Häberlin XVIII, 78. Bericht Schleinitz’ an den Ks. (Gleina [Sachsen], 10. 4. 1594): HHStA Wien, RK RTA 64, fol. 48–52’, hier 49 f. (Or.).
119
 Vgl. oben, Anm. 147.
120
 Instruktion des Ks. für Dietrich von Horben (Prag, 26. 3. [wohl verschrieben für 26. 4.] 1594): HStA Stuttgart, C 9 Bd. 195, fol. 608–613, Zitat 612’ (Kop.). Ksl. Vollmacht, gerichtet an Hg. Friedrich I. von Württemberg (Prag, 26. 4. 1594): Ebd., fol. 620 (Or.). Beauftragung Horbens durch den Ks. (Prag, 26. 4. 1594): NLA Stade, Rep. 32 Nr. 38, fol. 45 f. (Konz.). Vgl. Schulze, Reich, 200.
121
 Werbung gemäß Instruktion, übergeben am 8. 4. 1594: HStA Stuttgart, C 9 Bd. 195, fol. 616–617 (Kop.). Druck: Müller, Verdienste, Beilage 1 S. 282 f.; zur Gesandtschaft vgl. ebd., 259.
122
 Hg. Friedrich von Württemberg an den Ks. (Stuttgart, 12. 4. {2. 4.} 1594): NLA Stade, Rep. 32 Nr. 38, fol. 49–50’ (Or.). HStA Stuttgart, C 9 Bd. 195, fol. 602–603 (Konz.). Ausschreiben des KT für 28. 4./8. 5. 1594 (o. O., 10. 4./20. 4. 1594): Ebd., fol. 596–598 (Konz.). StA Augsburg, Hst. Augsburg MüB Lit. 1128, unfol. (Or.).
123
 Akten und Korrespondenzen zum KT: HStA Stuttgart, C 9 Bd. 195, fol. 296–622 (Protokoll: fol. 506’–550). GLA Karlsruhe, Abt. 98 Nr. 4960, unfol. passim (mit Protokoll). StadtA Augsburg, KTA 33 passim.
124
 HStA Stuttgart, C 9 Bd. 562, Prod. 49 (Or.). StA Augsburg, Reichsstadt Nördlingen MüB 410, Prod. 2. StA Darmstadt, E 1 A Nr. 39/4, unfol. GLA Karlsruhe, Abt. 51/I Fasz. 54, unfol. (Kopp.). Referat: Häberlin XVIII, 692–695. Vgl. Sattler, Geschichte V, 173–175; Müller, Geizkofler, 33; Müller, Verdienste, 259–261, sowie Beilage Nr. 2 S. 283 f.
125
 Geizkofler an den Ks. (Regensburg, 21. 5. 1594): NLA Stade, Rep. 32 Nr. 38, fol. 68–72’ (Or.).
126
 Ks. an die Stände des Schwäbischen Kreises (Regensburg, 20. 5. [!] 1594): HStA Stuttgart, C 9 Bd. 195, fol. 365’–366 (Or.). Druck: Pistorius, Amoenitates VI, 1755 f.
127
 Ausschreiben vom 26. 4. (16. 4.) 1594: StA Marburg, 4e Nr. 2789, unfol. (Or.). ISG Frankfurt, Oberrheinischer Kreis Mgb-Akten 89, fol. 6–8’ (Or.).
128
 Administrator Johann Georg und [protestantisches] Domkapitel zu Straßburg an Pfgf. Johann von Zweibrücken (Straßburg, 8. 5. {28. 4.} 1594): StA Nürnberg, ARTA 61, Prod. 5 (Kop.). Vgl. Schulze, Reich, 202 f.
129
 Vgl. Anm. 10 bei Nr. 79 und Anm. 7 bei Nr. 354.
130
 Kardinal Karl von Lothringen, Bf. von Metz und Straßburg, an den Bf. von Worms und den Pfgf. von Simmern (Nancy, 7. 5. 1594): HKA Wien, RA 45.1.11, fol. 375–375’, 380 f. (Kop.). Akten und zahlreiche Korrespondenzen zum KT: StA Marburg, 4e Nr. 2789, Nr. 3128. HStA Wiesbaden, Abt. 131 Nr. IVa 315; Abt. 171 C 1157. ISG Frankfurt, Oberrheinischer Kreis Mgb-Akten 89.
131
 KAb Worms, 15./25. 5. 1594: ISG Frankfurt, Oberrheinischer Kreis Mgb-Akten 89, fol. 28–42’, Zitat 35’ (Kop.). StA Marburg, 4e Nr. 3128, unfol. StA Darmstadt, E 1 H Nr. 3/17, unfol. HStA Wiesbaden, Abt. 171 C 1157, unfol. (Kopp.). Druck: Dotzauer, Reichskreise, 526–533. Instruktiver Bericht Berlichingens an den Ks. zu Verhandlungen und Beschluss (Waiblingen, 17. 5./27. 5. 1594): HKA Wien, RA 45.1.11, fol. 385–389’, hier 386–387 (Or.). Vgl. Malzan Geschichte, 164 f.; Amann, Kreis, 342.
132
 Aschaffenburg, 12. 4. 1594: HStA München, K. blau 112/5 I, unfol. (Or.). Vorbringen Berlichingens bei Kurmainz und Beantwortung am 12. 4. 1594: HHStA Wien, MEA Oberrheinische [!] Kreisakten 1 Fasz. 5, fol. 6–7’ (Aufzeichnung Hd. Kraich). Ausgeschrieben wurde ein KT, in Bacharach waren jedoch nach Aussage des Abschiedsmemorials (vgl. Anm. 178) mit Ausnahme eines Vertreters für Isenburg-Grenzau nur Gesandte der rheinischen Kff. anwesend.
133
 Auszug aus der Werbung Berlichingens in Bacharach: HStA München, K. blau 112/5 I, unfol. (Kop.). HHStA Wien, MEA Oberrheinische [!] Kreisakten 1 Fasz. 5, fol. 8–11’ (Konz. Hd. Berlichingen).
134
 Heidelberg, 10. 5. (30. 4.) 1594: HStA München, K. blau 112/5 I, unfol. (Or.).
135
 Mainzer Protokoll: HHStA Wien, MEA Oberrheinische Kreisakten 1 Fasz. 5, fol. 56–71’ (Rap.).
136
 Als „Memoriale“ bezeichnetes Abschlussdokument (Bacharach, 18. 5. 1594): HHStA Wien, MEA Oberrheinische Kreisakten 1 Fasz. 5, fol. 72–77’ (Or.). HStA München, K. blau 112/5 I, unfol. (Kop.). Inhaltlich entsprechend in einer „Resolution“ des KT für Berlichingen (Bacharach, 17. 5. 1594): HKA Wien, RA 45.1.11, fol. 368–371’ (Kop.). Vgl. den Bericht Berlichingens zum Verhandlungsverlaufs (Waiblingen, 17. 5./27. 5. 1594): Ebd., fol. 385–389’, hier 385–386 (Or.). Eine „summarische erzehlung“ zu den Ansuchen des Ks. beim Kurrheinischen Kreis um Partikulartürkenhilfen seit 1594 (bis 1596) aus der Kurpfälzer Provenienz rechtfertigt unter anderem den Protest gegen den Beschluss der geistlichen Kff. (HStA München, K. schwarz 15088, fol. 1–11’, hier 1–2’. Kop.).
137
 Vgl. die Instruktion des Kreises in Einleitung, Kap. 3.4, sowie Nr. 288, 295, 296, 467.
138
 Gute Überlieferung der diesbezüglichen Akten und Korrespondenzen von Ende August 1593 bis Januar 1594 in StA Wertheim, G-Rep. 33 Nr. 131, unfol. Einzelstücke auch in StA Ludwigsburg, B 113 I Bü. 66, unfol.
139
 Abschied: HStA Wiesbaden, Abt. 171 G 513, fol. 173–186; Abt. 171 S 1503, unfol. LHA Koblenz, Best. 35 Nr. 2323, pag. 17–39. StA Darmstadt, E 1 G Nr. 5/3, unfol. (Kopp.). Referat und Auswertung: Schmidt, Grafenverein, 359 f.; vgl. ebd., 164. Akten und Korrespondenzen zur Anfrage, zum Grafentag und zur nachfolgenden Erlegung der Hilfe: HStA Wiesbaden, Abt. 171 S 1503, unfol.; Abt. 171 C 567, unfol.
140
 Kollegialtagsrezess Waldsee, 8. 8. 1594: HStA Stuttgart, B 362 Bd. 11, Nr. 52, fol. 113–116’; B 486 Bü. 1115, unfol. (Kopp.).
141
 StA Ludwigsburg, B 239 Bü. 76, fol. 82’–88, hier 82 f.; B 239 Bü. 87, fol. 356–380’, hier 356–359. Vgl. Noflatscher, Glaube, 175 f. (zur nachfolgenden Realisierung der Ordenshilfe in Kroatien: Ebd., 177–180); Erben, Frage, 559–561. Anforderung von Ordenspersonal bei den Landkomturen für den Türkenkrieg durch J. E. von Westernach (Mergentheim, 6. 3. 1594): DOZA Wien, Ex 108/1, fol. 75–78’ (Konz.).
142
 Vgl. für einen Gesamtüberblick die Zusammenfassung der zahlreichen Schuldverschreibungen, Quittungen, ksl. Dankschreiben für Darlehen etc. aus den Jahren 1590–94 in HKA Wien, GB 479 passim; protokollarische Einträge zu Geldeingängen bei der Hofkammer und deren Beschlüssen dazu: Ebd., Hoffinanz Ö, Bücher 475, 479.
143
 Korrespondenzen im Juli/August 1594: HStA Stuttgart, A 80 Bü. 147, unfol.
144
 Ks. an Nürnberg (Regensburg, 24. 6. 1594) und Quittung für das Darlehen (Regensburg, 17. 6. 1594): StA Nürnberg, Reichsstadt Nürnberg Losungamt Akten S I L 122 Nr. 4, unfol. Antwort der Stadt (27. 6. {17. 6.} 1594): Ebd., BBdR 211, fol. 221–222 (Kop.).
145
 Korrespondenzen in StadtA Augsburg, Reichsstadt Lit. 1594, unfol.
146
 StadtA Augsburg, Reichsstadt Akten 1199, unfol.
147
 Ratssitzung am 1. 12. (21. 11.) 1593: AVCU Strasbourg, 1 R 72, fol. 745’.
148
 Akten: AVCU Strasbourg, AA 729, fol. 96–128’. Ratsprotokolle mit Beratung des Antrags: Ebd., 1 R 73, fol. 207’–221 passim.
149
 Vgl. Sigelen, Fugger, 83 (Zitat), 98–103. Akten: HKA Wien, RA 239.81, fol. 453–468’.
150
 Aussage im Gutachten für die Replik des Ks. zum 1. HA (Türkenhilfe) [Nr. 268], fol. 220.
151
 StA Ludwigsburg, B 90 Bü. 438, unfol. Vgl. Sigelen, Reichspfennigmeister, 141; zur künftigen Kreditaufnahme vgl. ebd., 151–164. Aussagen in älterer Lit. zu den Einnahmen Geizkoflers (Müller, Geizkofler, 32; danach Laufs, Kreis, 408 f. mit Anm. 142) korrigiert Schulze, Reich, 199.
152
 Diesbezügliche Korrespondenz mit Hg. Friedrich I. von Württemberg: HStA Stuttgart, A 262 Bd. 70, fol. 761–772. Verhandlungen mit Kf. Johann Georg von Brandenburg: GStA PK Berlin, I. HA GR Rep. 16 Nr. 12 Fasz. 6, unfol.; mit Hg. Heinrich Julius von Braunschweig"–Wolfenbüttel: NLA Wolfenbüttel, 1 Alt 1 A Fb. 1 Nr. 41/1, fol. 19–29, 64–65’, 244–250’. NLA Hannover, Cal. Br. 12 Nr. 85, fol. 72–76’.
153
 Anforderung durch den Ks. bei mehreren Reichsständen mit Schreiben vom 30. 9. 1593 (Prag): KA Wien, HKR Prag, Bücher Nr. 135, unfol. Einzelnachweise (Auswahl): HHStA Wien, MEA RTA 90 Fasz. 1, fol. 37 f., 42’ (Kf. Mainz); GStA PK Berlin, I. HA GR Rep. 16 Nr. 11 Fasz. 4, unfol. (Kf. Brandenburg); HStA Dresden, GA Loc. 9324/3, fol. 250 f., 261a’ (Kuradministrator Sachsen); StA Würzburg, Hist. Saal VII Nr. 260, unfol. (Bf. Würzburg). Anwerbung Christians von Anhalt auf Kurbrandenburger Empfehlung hin durch den Ks. (KA Wien, HKR Prag, Bücher Nr. 135, unfol.: Einträge für 29.11., 24. 12. und 31. 12. 1593).