Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb
Da das Reichstagsprojekt nicht zu realisieren war, griff Kaiser Rudolf II. die Empfehlung Herzog Wilhelms von Bayern aus dem Jahr 1587 auf und wandte sich mit der Bitte um Darlehen oder freiwillige Hilfsbeiträge an einzelne Reichsstände, nachdem die Gelder aus den eigenen Erblanden für die Deckung des Finanzbedarfs an der türkischen Grenze sowie für die Leistung des Türkentributs nach dem Auslaufen der Reichssteuer von 1582 bei Weitem nicht ausreichten, sondern das Defizit zunehmend anwuchs1. Der Kaiser war deshalb bereits vor dem Beginn des türkischen Hauptkriegs 1593 „extrem von den Reichshilfen abhängig“2, die in Anbetracht der Probleme einer Reichstagseinberufung vorerst mit Darlehen einzelner Stände aufgebracht werden sollten.
Neben Kreditaufnahmen bereits im Jahr 15883 richteten sich verstärkt seit Ende 1589 Gesuche unter anderem an den Erzbischof von Salzburg, der im Juli 1590 ein Darlehen von 20 000 fl. gewährte4. Ebenfalls 1590 liehen der Bischof von Bamberg dem Kaiser 10 000 fl. und der Kurfürst von Brandenburg 20 000 Taler, verzinst mit 6%5. Ging es dabei um Geldmittel meist für die Finanzierung des Türkentributs, so warb der Kaiser mit der Gesandtschaft seines Rates Dr. Bartholomäus Petz im Juli 1592 bei Erzherzog Ferdinand II. von Tirol, dem Erzbischof von Salzburg, dem Herzog von Bayern und dem Bischof von Passau um eine eilende, auch mit Söldnern zu erbringende Hilfe6. Erzbischof Wolf Dietrich von Salzburg finanzierte daraufhin eine Truppe von 1000 Arkebusieren für fünf Monate, die im November 1592 unter dem Oberbefehl seines Bruders, Jakob Hannibal von Raitenau, an die kroatische Grenze zog7. Die Bitte um eine längere Finanzierung beschränkte Wolf Dietrich im Februar 1593 auf drei Monate, er legte Rudolf aber eindringlich die Veranstaltung eines Reichstags ans Herz, da mit den derzeitigen Partikularhilfen kein länger anhaltender Krieg geführt werden könne8. Erzherzog Ferdinand sagte in den Verhandlungen mit Petz zu, ein Regiment Fußknechte anzuwerben und für drei Monate zu besolden, Herzog Wilhelm V. von Bayern übernahm dies für 500 Reiter, jedoch unter Abzug der Kosten von einer künftigen Reichssteuer. Der Bischof von Passau bewilligte mit der gleichen Vorgabe 10 000 Taler9. Bereits im Februar 1592 hatte der Kaiser über Burkhard von Berlichingen Herzog Ludwig von Württemberg um ein Darlehen von 30 000 fl. als Vorschuss auf die nächste Reichstürkenhilfe gebeten, dabei allerdings mit 15 000 fl. nur die Hälfte erhalten10.
Die neuerlich verschärfte Situation in Ungarn im Verlauf des Jahres 1592 mit dem folgenreichen Verlust der Festung Bihać und weiterer Grenzhäuser11 veranlasste die kaiserliche Hofkammer im Juni, angesichts der Finanznot auf den Zusammentritt des Reichstags zu drängen12. Dennoch entschied sich die im August 1592 einberufene Prager Hauptgrenzberatung unter der Leitung Erzherzog Ernsts als Akutmaßnahme nochmals für die sofortige Einwerbung von ‚eilenden‘ Beihilfen der einzelnen Reichsstände, während sie für die längerfristige Kriegsfinanzierung parallel einen möglichst bald auszuschreibenden Reichstag einplante13: Die Denkschrift14 als Ergebnis diesen Beratungen differenziert zwischen außerordentlichen eilenden Hilfen für die Rekuperation der zuletzt an die Türken verlorenen Festungen notfalls mit militärischer Gewalt und beharrlichen Hilfen für die längere Fortsetzung des Kriegs. Für erstere sah sie neben den Beiträgen der kaiserlichen Erblande und Innerösterreichs die unverzügliche Abordnung von Gesandtschaften an so gut wie alle Reichsstände und daneben an den Papst sowie weitere auswärtige Potentaten vor, um deren Beistand einzufordern. Die von dieser eilenden zu unterscheidende beharrliche Hilfe konnte gemäß der Denkschrift nur ein Reichstag beschließen, dessen Bewilligung die ohnehin wegen der außerordentlichen Hilfe abgeordneten Gesandten bei den Kurfürsten möglichst noch für den Zeitraum vor dem Frühjahr 1593 erbitten sollten. Der Kaiser übernahm im Folgenden allerdings nur den ersten Teil der Empfehlungen für die Einwerbung der eilenden Hilfen, während er den Reichstagsantrag in diesem Stadium nicht aufgriff.
Die Vollmachten für die kaiserlichen Gesandten datieren vom 27.–30. 8. 159215. Die Ergebnisse ihrer Missionen, die von Herbst 1592 bis ins Frühjahr 1593 dauerten, können hier nur zusammengefasst werden16: Bartholomäus Petz erhandelte in Nürnberg 20 000 fl. und 150 Zentner Pulver17, beim Bischof und Domkapitel zu Bamberg bis zu 8000 fl., beim Bischof von Würzburg 12 000 fl.18 und bei Kurfürst Wolfgang von Mainz 15 000 fl., während Kurfürst Ernst von Köln wegen der Kriegsbelastungen und Schulden nichts beitragen konnte19 und Kurfürst Friedrich von der Pfalz lediglich 12 000 fl. aus den ohnehin fälligen Steuerrückständen von 1582 erlegen wollte20. Die Verhandlungen zu der von Petz bei Markgraf Georg Friedrich von Brandenburg-Ansbach vorgebrachten Werbung21 führte sodann der Bamberger Rat Achaz Hüls. Er musste im November 1592 die Ablehnung der kaiserlichen Bitte durch den Markgrafen akzeptieren, der das Anliegen Rudolfs II. ansonsten bereits in diesem Stadium ähnlich wie der Kurfürst von der Pfalz mit konfessionspolitischen Aspekten im Hinblick auf die protestantischen Gravamina verband22. Die Vorsprache Petz’ bei der Stadt Frankfurt löste mit der folgenden Anfrage des dortigen Rates bei anderen Reichsstädten eine umfängliche Korrespondenz aus23, auf die hin Frankfurt zunächst 3000 fl. und sodann 5000 fl. zugestand, eine höhere Leistung trotz der Intervention Zacharias Geizkoflers aber ablehnte24. Die Stadt Speyer verweigerte in Verhandlungen mit Reichsfiskal Johann Vest als kaiserlichem Verordneten im Herbst 1592 einen Beitrag25, während die Stadt Köln 10 000 fl. bewilligte26. Von den weiteren Reichsstädten leisteten Augsburg 30 000 fl. und Ulm 18 000 fl., Regensburg beschränkte sich auf 4000 fl. Die Städte im schwäbischen Raum, die überwiegend Geizkofler ansprach, zahlten je nach Größe und Vermögen zwischen 1000 fl. und 6000 fl.27
Zacharias Geizkofler verhandelte im Herbst 1592 zudem mit weiteren Reichsständen im süddeutschen Raum28 und anhand einer späteren Instruktion des Kaisers29 auch mit Ständen im Rheinland, namentlich Pfalzgraf Reichard von Simmern, der Ballei Koblenz, Graf Johann von Nassau-Dillenburg, weiteren Wetterauer und anderweitigen Grafen sowie Städten um die Gewährung einer außerordentlichen Unterstützung. Dabei warben er und Johann Achilles Illsung beim Bischof von Augsburg 10 000 fl. ein30, das Hochstift Regensburg zahlte 3000 fl.31, der Bischof von Konstanz 4480 fl. und jener von Basel 3180 fl.32 Pfalzgraf Philipp Ludwig von Pfalz-Neuburg bewilligte 10 Römermonate, dagegen erteilte Markgraf Ernst Friedrich von Baden-Durlach Geizkofler eine ausweichende Antwort33. Das schwäbische Prälatenkollegium, an das sich im kaiserlichen Auftrag Gallus Hager wandte34, beschloss im Kollegialtagsrezess vom 28. 9. 1592 einen Beitrag von acht Römermonaten35, die schwäbischen Grafen einigten sich auf 16 Römermonate36. Den Auftrag bei Herzog Ludwig von Württemberg führte wie im Februar 1592 Burkhard von Berlichingen aus. Im Gegensatz zu den sonstigen Geldforderungen bat Rudolf II. hier um einen Truppenbeitrag von 1000 Reitern37, den der Herzog jedoch ablehnte und stattdessen 25 000 fl. anbot, die mit der künftigen Reichssteuer verrechnet werden sollten. In den Verhandlungen bis Juni 1593 konnte der Herzog wohl mit dem Argument zum Verzicht auf diese Klausel bewegt werden, die anderen Stände würden das Geld als freiwillige Hilfe ohne Verrechnung erlegen38.
In das Herzogtum Jülich-Kleve wurde keine Gesandtschaft abgeordnet, sondern die Anfrage oblag den dort im Vormundschaftskonflikt als kaiserliche Kommissare tätigen Ludwig von Hoyos und Dr. Johann Wolf Freymon, wobei es in diesem Fall wegen der eigenen finanziell bedrängten Situation infolge des niederländischen Kriegs eher um die Einforderung alter Steuerrückstände ging39.
Die Mission nach Braunschweig, Hessen, Anhalt und zu weiteren Ständen in dieser Region wurde Freiherr Christoph von Schleinitz übertragen. Er erhielt von der Stadt Mühlhausen 4000 fl. als Darlehen auf die nächste Reichssteuer40, ebenso wollten die drei Landgrafen von Hessen ihre gemeinsam gezahlten 15 000 fl. mit einer künftigen Türkensteuer verrechnen41. Herzog Ernst II. von Braunschweig"–Lüneburg in Celle sagte gemeinsam mit seinem Bruder Christian 5000 fl. zu42, das Halberstädter Domkapitel 10 000 fl., und zwar als ‚mitleidliche Hilfe‘ ohne Abzug von der Reichssteuer, den Bischof Heinrich Julius zuvor vorausgesetzt hatte43. Heinrich Julius als Herzog von Braunschweig"–Wolfenbüttel leistete 20 000 fl.44
Als wegweisend sollte sich die Gesandtschaft des Ladislaus Popel d. Ä. von Lobkowitz und des Reichspfennigmeisters Christoph von Loß d. Ä. nach Kursachsen und Kurbrandenburg sowie nach Magdeburg erweisen45. Beide sprachen zunächst in Torgau bei Kuradministrator Friedrich Wilhelm von Sachsen vor46, der auf ihre Werbung um eine außerordentliche eilende Hilfe hin zusagte, die Bitte den Ständen des Obersächsischen Kreises vorzubringen, diese dafür mit Vorwissen des Kurfürsten von Brandenburg für 19. 10. (9. 10.) 1592 anlässlich des ohnehin anstehenden Probationstags nach Leipzig einzuberufen und das Anliegen des Kaisers dort zu befördern47. Da nachfolgend auch Johann Georg von Brandenburg in seiner Antwort an Lobkowitz und Loß zwar auf den Konflikt im Hochstift Straßburg und dessen Kosten anspielte, aber dennoch keine Einwände gegen die weitere Beratung auf Kreisebene vorbrachte und dort die Hilfszusage ebenfalls unterstützen wollte48, konzipierte Kuradministrator Friedrich Wilhelm das Ausschreiben an die Kreisstände explizit wegen der kaiserlichen Bitte49. Befördert von einem Schreiben Rudolfs II. an die beim Probationstag versammelten obersächsischen Kreisstände50 führten die Beratungen in Leipzig51 zum Beschluss im separaten Abschied zur eilenden Türkenhilfe vom 24. 10. (14. 10.) 1592: Auf das Gesuch des Kaisers hin bewilligte der Kreis 100 000 Reichstaler und legte deren Verteilung auf die Kreisstände fest, die betonten, dass sie sich mit dieser Zusage von den anderen Reichsständen „nicht abzusonndernn oder einige neue einfuhrung zu machen gemeinet wehren, sonndernn das sie es darvor halttenn, das solche unndt dergleichen suchen uf eine algemeine Reichs versamblung gehöre[n]“. Daneben erwarteten sie, dass der Kaiser die anderen Reichsstände zu einer entsprechenden Leistung anhand der Reichsmatrikel aufforderte. Weitere Bedingungen: 1) Falls ein künftiger Reichstag eine Türkensteuer beschließt, soll „eines jedern rata, die er jetzo geleistet“, davon abgezogen werden. 2) Verwendung der jetzigen Hilfe nicht für die Begleichung alter Soldrückstände in Ungarn oder für die kaiserliche Hofkammer, sondern ausschließlich für die Besoldung der im Anzug befindlichen Söldner oder zur aktuellen Rückeroberung verlorener Festungen. 3) Erlegung der Hilfe mit den im Obersächsischen Kreis gangbaren Münzen. 4) Aufsicht über die Verwendung der Hilfe durch eine mit Vorwissen der Kreisstände verpflichtete Person52. Bezüglich der genannten Bedingungen konnte der Kaiser mit eigenen Einwänden und einer neuerlichen Gesandtschaft von Reichspfennigmeister Loß im Dezember 1592 Kuradministrator Friedrich Wilhelm und Kurfürst Johann Georg dazu bewegen, die drei letztgenannten aufzugeben53. Da hingegen beide namens des Kreises auf der Verrechnung mit der nächsten Reichssteuer beharrten, bat sie der Kaiser wegen der präjudizierenden Wirkung des Vorbehalts sowohl für Stände, die ihren Beitrag bereits unkonditioniert geleistet hatten, als auch für jene, die noch ersucht werden sollten, möglichst noch vor, spätestens aber auf einem künftigen Reichstag darauf zu verzichten54. Ansonsten wurde die Partikularhilfe von den Kreisständen seit Ende November eingezogen und der zweckgerichteten Verwendung in Ungarn zugeführt55.
Die beispielgebende Wirkung des von Kursachsen angestoßenen Verfahrens mit der Einbeziehung eines gesamten Kreises bewies sich wenig später noch im Zusammenhang mit der Gesandtschaft Lobkowitz und Loß, als sie ihre Werbung Anfang Oktober 1592 Administrator Joachim Friedrich von Magdeburg vorbrachten und dieser daraufhin ebenfalls die Einberufung der Stände des Niedersächsischen Kreises zusagte56. Da aber Herzog Heinrich Julius von Braunschweig"–Wolfenbüttel im November 1592 das Ausschreiben eines Kreistags wegen der außerordentlichen Türkenhilfe wiederholt ablehnte57, wollte Joachim Friedrich die Erlegung von ebenfalls 100 000 Talern Kreishilfe explizit unter Berufung auf die Leistung des Obersächsischen Kreises zunächst ohne Veranstaltung eines Kreistags mit Gesuchen an die einzelnen Kreisstände zuwege bringen58. Nachdem dies offensichtlich abgelehnt wurde, kam das kaiserliche Gesuch erst beim niedersächsischen Kreistag im April 1593 in Lüneburg als eines von mehreren Themen zur Vorlage59. Im Kreisabschied vom 17. 4. (7. 4.) 1593 hielten die niedersächsischen Kreisstände fest60, dass dem Kaiser mit einer Hilfe der Reichsstände insgesamt mehr gedient wäre, doch bewilligten sie in Anbetracht der akuten Notlage nach dem Beispiel des Obersächsischen Kreises ebenfalls 100 000 Taler und veranschlagten diese Summe mit 13 Römermonaten je Kreisstand. Dies ergab einen Betrag von 113 984 fl., der Rest sollte aus der Kreiskasse ergänzt werden. Betont wurde der ausdrückliche Vorbehalt, dass mit dieser Partikularhilfe des Kreises das althergebrachte Verfahren bei Hilfsbewilligungen nicht präjudiziert werden und der Beschluss von derlei Hilfen aufgrund der Bedeutung der Problematik künftig allein einem Reichstag obliegen sollte61. Einige Kreisstände billigten die Zusage nur mit der Bedingung, ihre dem Kaiser bereits singulär geleisteten Zahlungen mit der neuen Hilfe zu verrechnen. Zudem sollte der Kaiser die (protestantischen) Gravamina62 klären und die Visitation des Reichskammergerichts wieder in Gang bringen63. In der Antwort an den kaiserlichen Gesandten Loß64 verwiesen die Kreisstände auf ihren am Obersächsischen Kreis orientierten Beschluss nach Ausweis des Kreisabschieds.
Damit war die Werbeaktion 1592/93 um freiwillige Partikularhilfen der Reichsstände abgeschlossen. Sie erbrachte eine Gesamtsumme von 614 000 fl., wovon bis Frühjahr 1593 ca. 371 671 fl. erlegt wurden65. Von dieser Sonderhilfe blieben nach dem Abzug der anstehenden Soldzahlungen jedoch nur mehr 93 000 fl. übrig, was die kaiserliche Hofkammer im Frühjahr 1593 gegenüber dem Geheimen Rat erneut dazu veranlasste, auf einen Reichstag und eine allgemeine Reichssteuer zu drängen66. Als entscheidendes Resultat der kaiserlichen Werbungen 1592/93 bleibt neben dem finanziellen Ertrag festzuhalten: Die Hilfsgesuche richteten sich, ausgehend von der erwähnten Prager Denkschrift, an die einzelnen Reichsstände, die Reichskreise spielten in dieser Konzeption keine Rolle67, sondern erst die Initiative Kuradministrator Friedrich Wilhelms von Sachsen68 löste die Transformation auf die höhere Ebene der Reichskreise aus und gab sie noch 1592/93, insbesondere aber für die Zukunft beispielgebend vor. Der kaiserliche Hof wandte sich künftig verstärkt an die Reichskreise als Organe der Reichsverfassung, zumal dieser Weg gegenüber den Gesandtschaften an die einzelnen Reichsstände die Substituierung des Reichstags organisatorisch wesentlich vereinfachte und zudem höhere Erträge erwarten ließ. Kuradministrator Friedrich Wilhelm hatte somit im Zusammenwirken mit Kurfürst Johann Georg von Brandenburg dem Kaiser mit der eigeninitiativen Einberufung des obersächsischen Kreistags und der dortigen Bewilligung einer Kreispartikularhilfe einen „unschätzbaren Dienst erwiesen“69 und damit „ein Präjudiz geschaffen. Das Beispiel von Leipzig würde im Reich Schule machen“70: Im Bestreben, den Reichstag wegen der dortigen konfessionspolitischen Konflikte zumindest partiell zu substituieren, wurden nach 1593 die Reichskreise für die Gewinnung von Türkenhilfen gezielt aktiviert und damit trotz der reichsrechtlichen Einwände gegen diese neue Funktionszuschreibung politisch aufgewertet71.
Die Aktivierung der Reichskreise bestätigte sich bereits wenig später: Obwohl der Kaiser und dessen Geheimer Rat am 25. 8. 1593 nunmehr die Einberufung des Reichstags beschlossen72, wurden parallel die Bemühungen um Partikularbeiträge der Kreise fortgesetzt im Bestreben, die vom Obersächsischen Kreis erwiesene Hilfsbereitschaft auf „der Ebene aller Kreise zu nutzen“73. Auslösende Elemente waren die im August 1593 erfolgte Kriegserklärung des Sultans, der Ausbruch des offenen Hauptkriegs74 und damit der akute Geldbedarf des Kaisers, der keinen Aufschub bis zum Zusammentritt des Reichstags und der Erlegung der dort zu verabschiedenden Reichssteuer duldete. Die Finanzierung des Kriegs sollte deshalb bis dahin mit weiteren Gelddarlehen, Antizipationen auf die künftige Reichssteuer und rascher zu erbringenden Hilfen der Reichskreise überbrückt werden.
Bei den Kurfürsten erfolgten die entsprechenden Gesuche gleichzeitig mit den ersten Reichstagswerbungen im Herbst 1593. So erhielten die Gesandten Christoph von Schleinitz und Dr. Michael Eham mit Schreiben vom 25. 9. 1593 (Prag)75 den Auftrag, bei Kursachsen und Kurbrandenburg parallel zur Bitte um den Konsens für die Reichstagseinberufung auf die sofortige Unterstützung im Türkenkrieg durch die Abstellung von je 1000 Reitern zu drängen. Wenig später ergänzte der Kaiser als Nachtrag vom 1. 10. 1593 (Prag) hier und für die Werbungen bei allen Kurfürsten die Anordnung, deren Zustimmung für die Antizipation von Geldern bei den Reichslegstätten als Abschlag auf die vom nächsten Reichstag zu beschließende Steuer zu erbitten, um damit die unmittelbar anstehenden Kriegskosten zu decken. Der Kaiser versicherte, damit die Freiwilligkeit der Steuerbewilligung durch die Reichsstände keinesfalls zu präjudizieren oder damit „einiche schuldigkeitt, obligation, ordinarium oder nottwendigkeit bewilligender contribution zuertzwingen“76. Kurfürst Johann Georg von Brandenburg kritisierte in der Antwort an die kaiserlichen Gesandten77 die erbetene Partikularhilfe grundsätzlich, da sie ohne „gemeine gnugsame deliberation“ erfolge und damit „dem heübtwergk wenigk gedienet sein; beschicht auch dardurch ein solche sonderung zwischen den stenden, das edtliche wenige daß tragen müssen, waß alle praestiren soltenn“. Die Antizipation ließ er offen, bemängelte aber, das Verfahren sei „ein fast ungewhonliches und im Reich also nicht herkommen“. Dagegen hatte Kuradministrator Friedrich Wilhelm von Sachsen unter Berufung auf die in der kaiserlichen Werbung veranschaulichte, akute Bedrohung auch des Reichs durch den türkischen Ansturm in Ungarn die Stände des Obersächsischen Kreises zu einer entsprechenden Instruierung ihrer Gesandten zum bereits ausgeschriebenen Probationstag in Leipzig aufgefordert, um dort über den vom Kaiser erbetenen eilenden Reiterdienst zu beraten78. Der Kuradministrator brachte die Problematik damit wie 1592 erneut auf die Kreisebene und überzeugte parallel durch eine eigene Gesandtschaft Johann Georg von Brandenburg wegen dessen grundsätzlicher Einwände gegen Partikularhilfen sowie deren Gewährung im Hinblick auf die kritisierten spanischen und päpstlichen Machenschaften im Reich von der Unabdingbarkeit der sofortigen Unterstützung des Kaisers79. Da die Kurbrandenburger Instruktion für den Probationstag bereits die Vorgabe enthielt, neben den 1592 beschlossenen 100 000 Talern neuerlich und noch vor dem Reichstag eine Hilfe zu bewilligen80, konnten die obersächsischen Kreisstände beim Leipziger Probationstag im Sonderabschied vom 23. 10. (13. 10.) 1593 zur kaiserlichen Forderung von 2000 Reitern eine erneute Partikularunterstützung von 100 000 Talern zusagen, mit der 1200 Reiter als Geld- oder direkte Truppenhilfe für drei Monate unter der Direktion Kursachsens und Kurbrandenburgs besoldet werden sollten. Allerdings setzte man die Verrechnung mit der künftigen Reichssteuer voraus81. Kursachsen und Kurbrandenburg einigten sich entsprechend dem Wunsch des Kaisers82 auf die Stellung der 1200 Reiter direkt durch den Kreis, beriefen wegen der diesbezüglichen Modalitäten zu Organisation und Anordnung sowie Anwerbung und Bestallung der Reiter eine Rätetagung für 23. 11. (13. 11.) 1593 nach Jüterbog ein83 und regelten anschließend die Aufbringung der Hilfe sowie Musterung und Abordnung des Kreiskontingents nach Ungarn im Mai 1594, die dortige Besoldung und weitere Einzelheiten84. Während des Reichstags in Regensburg billigten die obersächsischen Kreisstände den kaiserlichen Antrag, die Bestallung nach dem Ablauf der drei Monate namens des Kreises um einen weiteren Monat zu verlängern, da Rudolf II. für die Finanzierung selbst aufkommen wollte85. Die Forderung nach einer nochmaligen Verlängerung um zwei Monate auf Kosten des Kreises, die mit der neuen Reichssteuer verrechnet werden sollten, wurde abgelehnt86.
Die oben zitierte Zusatzanordnung des Kaisers vom 1. 10. 1593 an seine Gesandten um die Zustimmung beider Kurfürsten zur Aufnahme von Antizipationen bei den Legstätten auf die künftige Reichssteuer87 ging in gleicher Form auch an die rheinischen Kurfürsten88. Hier wurde der Werbeauftrag neben der Reichstagsbewilligung um eine dritte Anfrage ergänzt, die Rudolf II. nur dem rheinischen Kollegium mit seinem Schreiben vom 13. 10. 1593 zukommen ließ89: Er verwies auf die kritische Entwicklung in Ungarn mit dem Verlust der Festungen Sisak und Veszprém90, der drohenden Einnahme Kanizsas sowie der Gefahr eines türkischen Zugs bis vor Wien und bat um eine Stellungnahme, ob für diesen Fall „vielleicht die craißhülffen (welche nach laut des Heiligen Reichs abschiedt neben handthabung und volziehung des innerlichen fridens auf solche notfäll, auch zu widerstandt dem türcken angestelt worden) aufgemahnet“ oder die „nechst anstossenden“ Reichsstände „zu fürderlicher beraitschafft und rüßtung dessen, so ehist, als imme sein kan, erindert“ werden sollten, um die Zeit bis zur Hilfsbewilligung des Reichstags zu überbrücken. Der Kaiser zielte also auch hier auf die Aktivierung der Reichskreise ab.
Was zunächst die Antizipationen bei den Legstätten auf die künftige Reichssteuer und deren Absicherung durch die Kurfürsten betrifft, waren sich die Mitglieder des rheinischen Kollegiums darin einig, ohne Absprache mit den anderen Kurfürsten ihre Zustimmung nicht erteilen zu können, „weil solch vorhaben im Reich unerhört und ungepreuchlich“91. Kurfürst Johann von Trier erachtete darüber hinaus den Konsens der Kurfürsten allein nicht für ausreichend, da es sich um „ein gemein werck aller stände“ handle92. Die fragliche Aufmahnung der Reichskreise im höchsten Notfall beurteilte Wolfgang von Mainz skeptisch, weil jeder wisse, „wie beschwerlich und langsam es mit den craißhulffen zuegehe“, und empfahl deshalb die Heranziehung benachbarter Reichsstände93. Auch Johann von Trier berief sich auf die langsame Aufmahnung der Kreistruppen sowie die geringe Erfahrung von deren Soldaten und befürchtete außerdem, die Kreise würden sich kaum dazu bewegen lassen, weil ihnen die Exekutionsordnung diese Aufgabe nicht zuschreibe94. Ernst von Köln dagegen sah den Kaiser in Anbetracht der Gefahr berechtigt, gemäß der Reichskonstitution die eilende Hilfe der Reichskreise aufzumahnen, und wollte die Bestrebungen unterstützen, er erwartete aber, dass „etliche“ die Reichsgesetze anders auslegen würden95. Zu Letzteren gehörte Kurfürst Friedrich von der Pfalz, der die Beistandspflicht der Kreise gemäß Exekutionsordnung hier nicht gegeben sah und wie Trier auf den langsamen Zuzug der Kreistruppen sowie deren ungeübte Soldaten verwies96.
Für die Beratung einer gemeinsamen Stellungnahme zur Frage der Antizipationen und zudem im Hinblick auf die Aufmahnung der Kreishilfe berief Wolfgang von Mainz eine Rätetagung der rheinischen Kurfürsten für 5. 12. 1593 nach Bingen ein97. Dort sollten die Kurpfälzer Räte gemäß einem internen Gutachten98 dafür plädieren, die Bitte des Kaisers um die Aufnahme von Antizipationen auf die neue Reichssteuer abzulehnen, selbst wenn die geistlichen Kurfürsten sie befürworteten, weil bekannt sei, dass „die pfaffen nur zu vil kaiserisch seien und vielleicht besser, wo man mit diesem gelt hinauß wölle, als andere evangelische stendt wissen mögen“. Die Räte kritisierten die vermutete Finanzierung des Zugs Erzherzog Ernsts in die Niederlande zum Antritt der Generalstatthalterschaft mit den erbetenen Antizipationen und als Bestätigung der bekannten missbräuchlichen Verwendung der Türkensteuern in der Vergangenheit die Unterstützung der spanischen Truppen im niederländischen Krieg mit aktuell aufgebrachten Hilfsgeldern und Darlehen. Bezüglich der Kreishilfen stellte das Gutachten fest, die Türken seien keine Feinde des Reichs, sondern nur Österreichs, auch gehöre Ungarn dem Reich nicht an, es bestehe also grundsätzlich keine Hilfsverpflichtung. Die erbetene Kreishilfe in dieser Form sei nicht nur eine Neuerung, sondern sie könne zudem dazu dienen, besonders die CA-Stände finanziell und militärisch auszulaugen, damit sie Spanien desto leichter zum Raub fallen.
In Bingen99 wurde im Abschied vom 7. 12. 1593100 das inhaltlich entsprechende Schreiben der kurfürstlichen Gesandten an den Kaiser ebenfalls vom 7. 12. (Bingen)101 beschlossen: Zur Frage der von den Kurfürsten gestützten Antizipationen wollte man keine Stellungnahme abgeben, da sie die Reichsstände insgesamt betreffe, und riet, der Kaiser möge in Notfällen die notwendigen Mittel „an gelegenen ortten, da solchen sachen rath zu finden ist“, aufbringen. Mit der Aufmahnung der Kreishilfen sei dem Kaiser im eilenden Notfall nicht gedient, nachdem diese kaum bedrängten Reichsständen, denen sie „furnehmlich zu guet verordnet“, helfen könnten. Deshalb lehnte man sie ab und empfahl dem Kaiser, sich an einzelne Reichsstände zu wenden und diese zur Bereitschaft zu ermahnen.
Dennoch beschloss der kaiserliche Geheime Rat wenig später am 2. 1. 1594 anlässlich der Vorlage dieser Stellungnahme, trotzdem neuerlich die Kreisebene für die Einwerbung außerordentlicher Türkenhilfen noch vor dem Reichstag anzusprechen102. Konkreter legte er am 14. 1. 1594 fest, unter Berufung auf die Bewilligung der 1200 Reiter durch den Obersächsischen Kreis den Bayerischen, Oberrheinischen, Niederrheinisch-Westfälischen, Schwäbischen, Fränkischen und Niedersächsischen Kreis zu entsprechenden Leistungen aufzufordern – in Franken und Niedersachsen jeweils 2000 Reiter, bei den anderen genannten Kreisen ein oder zwei Regimenter Fußknechte103. Die hier vereinbarten Instruktionen für die kaiserlichen Gesandtschaften vom 1. 2. 1594 (Prag) richteten sich an die ausschreibenden Fürsten der Kreise. Sie erbaten eine Überbrückungsfinanzierung der Grenzsicherung bis zur erwarteten Steuerbewilligung des bereits einberufenen Reichstags, auch um den derzeitigen strategischen Vorteil in Ungarn nutzen zu können, und verwiesen dazu auf die Kreishilfen, deren Einsatz reichsgesetzlich überdies für die Türkenabwehr vorgesehen sei104. Die Instruktionen stützten sich explizit auf die Vorbildfunktion des Obersächsischen Kreises mit der Stellung von 1200 Reitern und forderten entsprechende Beiträge gemäß dem Beschluss im Geheimen Rat, also 2000 Reiter bzw. 4000 Fußknechte105. Laut einem Vermerk ging die Aufforderung an den Schwäbischen, Oberrheinischen, Niederrheinisch-Westfälischen, Niedersächsischen und Fränkischen Kreis.
Der Bayerische Kreis wird nicht mehr erwähnt, auch sind keinerlei Kreisakten aus diesem Zeitraum überliefert. Hier korrespondierte der Kaiser mit einzelnen Ständen, nachweislich mit Wilhelm V. von Bayern, der im Herbst 1593 die baldige Einberufung des Reichstags anriet und ansonsten Geldvorschüsse leistete106.
Von den erwähnten Reichskreisen tagte als erster der Fränkische, dessen Zusammentritt Johann Eustachius von Westernach, Statthalter des Deutschmeisters in Mergentheim, als kaiserlicher Gesandter bei Bischof Neithard von Bamberg und Markgraf Georg Friedrich von Brandenburg-Ansbach als ausschreibenden Fürsten veranlasste107, um dort über eine eilende Türkenhilfe des Kreises von 2000 Reitern für sechs Monate zu befinden108. Der Kreistag in Nürnberg Ende März 1594 hielt dazu im Abschied vom 1. 4. 1594 fest, er könne weder die geforderten 2000 noch wie der wesentlich potentere Obersächsische Kreis 1200 Reiter finanzieren, sondern lediglich 1000 für einen Zeitraum von drei Monaten, deren Kosten mit der künftigen Reichssteuer verrechnet werden sollten109. Mit dem Abschied wurden erste Maßnahmen für die Verteilung des Anschlags und der 1000 Reiter auf die Kreisstände beschlossen110. Die nachfolgende Beratung über Einzelheiten der Bestallung der Reiter und der Besetzung der Kriegsämter oblag einem Kreisausschusskonvent in Nürnberg vom 18.–21. 4. 1594111. Die dort nicht zu bereinigenden Differenzen um die Benennung eines Oberstleutnants durch Georg Friedrich von Brandenburg-Ansbach als Kreisoberst112 und der fraglichen Unterstellung des Kontingents unter den Oberbefehl Erzherzog Maximilians kamen nochmals am Rande des Reichstags zur Sprache, wo sie Ende Mai und Mitte Juni einberufene Kreisversammlungen ebenfalls nicht klären konnten113, wenngleich die Kreismehrheit ohne Teilnahme Brandenburg-Ansbachs Erzherzog Maximilian bat, den Oberbefehl zu übernehmen, der Musterung beizuwohnen und die weiteren Maßnahmen für den Zug nach Ungarn einzuleiten114.
Im Niedersächsischen Kreis brachte der kaiserliche Gesandte Christoph von Schleinitz seine Werbung gemäß der zitierten Instruktion vom 1. 2. 1594 bei den kreisausschreibenden Fürsten mit der Bitte um die Abstellung von 2000 Reitern als eilende Kreishilfe zunächst Joachim Friedrich von Magdeburg vor115. Der Administrator referierte mögliche Einwände der Kreisstände gegen eine weitere Partikularhilfe aufgrund der ohnehin zu erwartenden Reichssteuer des Reichstags, sagte aber zu, die Anfrage mit Herzog Heinrich Julius von Braunschweig"–Wolfenbüttel als mitausschreibendem Fürsten zu beraten116. Er beauftragte eine Gesandtschaft zum Herzog, bei der die Türkenhilfe gegenüber den im Mittelpunkt stehenden konfessionspolitischen Absprachen aber nur am Rand erwähnt wurde117. Auch Herzog Heinrich Julius beantwortete Christoph von Schleinitz am 30. 3. 1594 nur ausweichend118, indem er die erbetene Kreishilfe an die Entscheidung des Niedersächsischen Kreises insgesamt verwies, dessen Versammlung aber in Anbetracht des bevorstehenden Reichstags nicht mehr möglich schien. Der Kreistag wurde im Jahr 1594 nicht einberufen.
Erfolgreicher war der Kaiser bei den ausschreibenden Fürsten des Schwäbischen Kreises, wo wohl in Vertretung des zunächst instruierten Reichspfennigmeisters Geizkofler119 Dietrich von Horben zu Ringenberg vorsprach und auftragsgemäß – wie die anderen Gesandtschaften auch hier unter Berufung auf den Obersächsischen Kreis mit der Bewilligung einer Kreishilfe, die, als reichsrechtliche Rechtfertigung, „von allters nach lautt deß Hl. Reichs abschid auch wider den türckhen gemaindt unnd angesehen“ – um das Ausschreiben eines Kreistags und die Verabschiedung einer eilenden Hilfe von zumindest 4000 Fußknechten mit Geschütz und Munition oder einer entsprechenden Geldsumme bat120. Herzog Friedrich I. von Württemberg sagte auf die Werbung Horbens hin zu121, gemeinsam mit Kardinalbischof Andreas von Konstanz einen Kreistag für 8. 5. (28. 4.) 1594 nach Regensburg einzuberufen, da dort die Kreisstände ohnehin anlässlich des Reichstags anwesend seien122. Bei den dortigen Verhandlungen123 konnte Zacharias Geizkofler eine beträchtliche Erhöhung der zunächst angebotenen Hilfe erreichen: Wie der Kreisabschied vom 17. 5./27. 5. 1594 ausdrückt124, entschieden sich die Kreisstände für eine finanzielle Unterstützung, da die Kreistruppenhilfe in der gebotenen Eile nicht aufgemahnt werden könne, und sahen dafür vier Römermonate, entsprechend 54 752 fl., vor. Nach der Intervention Geizkoflers steigerte der Kreis seinen Beitrag auf sechs Römermonate und zusätzliche 20 000 fl. für den Ankauf von 1000 Zentnern Pulver. Zudem verzichtete er auf die Klausel, die Kosten von der künftigen Reichssteuer abzuziehen, falls dies auch die anderen Kreise tun würden. Gemäß dem Bericht Geizkoflers an den Kaiser machten die sechs Römermonate 82 128 fl. aus, die Gesamtbewilligung mit den Ausgaben für das Pulver betrug 102 128 fl.125 Rudolf II. nahm die Hilfe dankend an126.
Im Oberrheinischen Kreis schrieben Bischof Georg von Worms und Pfalzgraf Reichard von Simmern wegen des kaiserlichen Hilfsantrags ebenfalls um die Abordnung von 4000 Fußknechten oder einen entsprechenden Finanzbeitrag einen Kreistag für 22. 5. (12. 5.) nach Worms aus127. Schon vor dessen Zusammentritt wurden seitens der protestantischen Kreisstände kritische Stimmen laut, mit den Partikularhilfen der Kreise verliere man das Druckmittel, eine damit weniger dringliche Steuerbewilligung beim Reichstag an die Klärung der eigenen Gravamina zu binden128. Davon abgesehen war in dem durch den Straßburger Kapitelstreit seit 1592 kaum handlungsfähigen Kreis129 aufgrund der konfessionspolitischen Problematik wenig Entgegenkommen zu erwarten, obwohl bei diesem Kreistag ein Verordneter des protestantischen Straßburger Administrators Johann Georg unter Protest zur Session zugelassen wurde, während sein Kontrahent als Bischof von Straßburg, Kardinal Karl von Lothringen, die Kreisversammlung nicht beschickte130. Der Kreisabschied vom 15. 5./25. 5. 1594 referiert die Werbung des hier als kaiserlicher Kommissar tätigen Burkhard von Berlichingen mit der Bitte um die angesprochene außerordentliche Kreishilfe, argumentativ verstärkt mit dem Hinweis auf die bereits erfolgten Leistungen des Obersächsischen, Fränkischen und Schwäbischen Kreises. Demgegenüber verwiesen die Kreisstände auf die zu erwartende Steuer des Reichstags und beharrten trotz des Angebots Berlichingens, die Kreishilfe von der künftigen Reichssteuer abzuziehen, gegen eine Minderheit, die bis zu drei Römermonate bewilligen wollte, auf dem Mehrheitsbeschluss, keine verbindliche Zusage machen zu können, weil ihre Instruktionen besagten, dass solche „contributions puncten einmahl zue dem reichstag gehörig“131.
Noch vor der Verrichtung im Oberrheinischen Kreis hatte Burkhard von Berlichingen den kurrheinischen Kreistag in Bacharach besucht, den Kurmainz für 15. 5. 1594 ausgeschrieben hatte132. Wie beim Schwäbischen und Oberrheinischen Kreis ließ der Kaiser um eine eilende Kreishilfe in Form von 4000 Fußknechten mit Geschütz und Munition oder eine entsprechende Geldsumme werben133. Ein Erfolg war allerdings insofern nicht zu erwarten, als Kurfürst Friedrich von der Pfalz in der Instruktion die strikte Ablehnung vorgab. Würde die Bitte dennoch mehrheitlich gebilligt, sollte der Gesandte die Zurückweisung bekräftigen, „per expressum protestiren, auffstehen, wider darvon ziehen unndt fernern handtlung nicht beywohnen“134. In den Verhandlungen135 verwiesen die kurfürstlichen Räte die Bitte ohne eigene Stellungnahme zunächst grundsätzlich an den bald beginnenden Reichstag und dortige Konsultationen der (abgesehen von Kurpfalz) persönlich anwesenden Kurfürsten mit dem Kaiser. Erst auf die Replik Berlichingens hin, in der er unter anderem mit der negativen Vorbildwirkung eines kurfürstlichen Kreises für andere Kreise argumentierte, erfolgte mit einem mehrheitlich gefassten Beschluss die recht vage Zusage der Gesandten, dass die Kurfürsten „daß irig uf diß kayserlich suchen […] gern dabey laisten“ und sich persönlich erklären würden. Der Kurpfälzer Delegierte widersprach dem unter Protest136.
Auf die zu Jahresbeginn 1594 geplante Einbeziehung des Niederrheinisch-Westfälischen Kreises in diese Werbeaktion wurde wohl aufgrund der bekannten Notlage der dortigen Stände wegen der Auswirkungen des niederländischen Kriegs verzichtet. Vielmehr beschloss der Kreis im März 1594, sich seinerseits an den Reichstag um eine Reichshilfe und die Befreiung von Reichssteuern zu wenden137.
Die kaiserlichen Hilfsanfragen seit Herbst 1593 richteten sich neben den Reichskreisen zudem an Einzelstände und ständische Korporationen. So sprach bei den fränkischen Grafen der Bamberger Rat Achaz Hüls um eine eilende Türkenhilfe von 20 Römermonaten vor. Die Grafen verständigten sich im September 1593 auf die sofortige Zahlung von zehn Römermonaten und wollten die andere Hälfte erlegen, falls innerhalb eines halben Jahres kein Reichstag stattfände. Da der Kaiser auf der sofortigen Erlegung der gesamten Summe beharrte, willigten die Grafen im Januar 1594 ein, wenn auch mit der Bedingung, ihre Leistung mit der künftigen Reichssteuer zu verrechnen, falls andere Stände dies verlangten138.
Die von den kaiserlichen Kommissaren Graf Georg von Erbach und Reichspfennigmeister Zacharias Geizkofler ebenfalls um 20 Römermonate ersuchten Wetterauer Grafen lehnten im Abschied des Frankfurter Grafentags vom 29. 9. (19. 9.) 1593 derlei Partikularhilfen grundsätzlich mit dem Argument ab, dass damit „ja entlich die Reichs- und andere gemeine versamblungs täge gar möchten ufgehoben und keine sachen darauff mher vorgenommen und tractirt werden“. Daneben verwiesen sie auf die Beschwerden der evangelischen Grafen mit dem Ausschluss von den Hochstiften an den Beispielen Köln und Straßburg sowie auf die Benachteiligung des Grafenstandes insgesamt etwa bei der Präsentation der Beisitzer am Reichskammergericht, der Stellung von Zu- und Nachgeordneten in den Reichskreisen und mit dem Ausschluss des Wetterauer Kollegiums vom Reichsdeputationstag, sie billigten aber dennoch mit 10 Römermonaten die Hälfte der kaiserlichen Forderung139.
Das schwäbische Prälatenkollegium bewilligte beim Kollegialtag am 8. 8. 1594 eine eilende Hilfe von 20 Römermonaten140. Bereits am 10. 12. 1593 hatte das Generalkapitel des Deutschen Ordens in Mergentheim als Beitrag zur Verteidigung der kroatischen und windischen Grenze unter der Führung von Deutschmeister Erzherzog Maximilian die Abstellung und Besoldung von 150 Reitern und 100 Schützen zu Fuß für zwei Jahre als außerordentliche Hilfe beschlossen, wofür eine Gesamtsumme von 63 600 fl. veranschlagt wurde, die von einer künftigen Reichssteuer abgezogen werden sollte141.
Die sonstigen Wendungen des Kaisers an Reichsstände und Städte um Gelddarlehen in diesem Zeitraum können hier nur exemplarisch142 in wenigen Stichpunkten dokumentiert werden: Kredit Herzog Friedrichs von Württemberg von zunächst 60 000 fl., letztlich 100 000 fl. als Antizipation auf die Reichssteuer143; Darlehen der Stadt Nürnberg von 50 000 fl. mit 5% Zinsen144; Verhandlungen des Kaisers und Geizkoflers mit der Stadt Augsburg ebenfalls um ein Darlehen von 50 000 fl. im Sommer 1594145 sowie Belege für mehrere kleinere Kredite aus dem Jahr 1593146. Die Stadt Straßburg hatte Ende 1593 ein Darlehen von 10 000 fl. bewilligt147 und lehnte im Juni 1594 die Bitte um einen weiteren Kredit als eilende Hilfe ab, sondern wollte nur 300 Zentner Pulver gegen Bezahlung liefern148. Das weitaus größte Darlehen in der „exorbitanten Höhe von 300 000 fl.“ gewährten in den Verhandlungen mit Reichspfennigmeister Geizkofler die Gebrüder Marx, Hans und Jakob Fugger im Januar 1594. Der Betrag überstieg die eilenden Hilfen von einzelnen Reichskreisen also bei Weitem, es wurde allerdings mit 6% verzinst und sollte innerhalb von drei bis vier Jahren mit den Einnahmen aus der erwarteten Reichssteuer 1594 getilgt werden149.
Der Gesamtertrag der außerordentlichen Hilfen von Reichskreisen und Reichsständen sowie der zusätzlich aufgenommenen Darlehen bei Privatpersonen ist nur schwer abzuschätzen. Reichspfennigmeister Geizkofler bezifferte beim Reichstag allein die von ihm aufgebrachten Antizipationen auf die künftige Reichshilfe auf ca. 1 200 000 fl.150 Seine Hauptabrechnung für die Jahre 1592–1594 nennt Einnahmen bei Reichsständen, Reichskreisen, der Reichsritterschaft, österreichischen Ländern und italienischen Fürsten als freiwillige Hilfen von insgesamt 553 784 fl.151 Hier fehlen allerdings Hilfen und Kredite der beiden sächsischen Kreise und der dortigen Stände. Dazu kommen Geld- und Sachleistungen für das vom Kaiser parallel erbetene Kriegsmaterial wie Munition, Schießpulver, Rüstungen, Musketen etc.152 sowie personelle Unterstützung mit der Abstellung von Kriegsräten und Befehlshabern153 für den Dienst im Türkenkrieg seit Herbst 1593.