Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb
1.1 Beratungsschwerpunkte und Ergebnisse
Ein Spottgedicht mit dem Titel „Endlicher Reichs Abschid zu Regenspurg anno 1594“ resümiert zur Reichsversammlung: „Mit einer hand man schreibet bloß, die ander helt ein becher groß. Es wird getruncken und geschriben, who die Sachen wohl getrüben. O dapfferkeit, glaub, frümmigkeit: Wo seyt ihr hin? In wünde weit. Leichtfertigkeit, Pracht, Unverstand, helt Regiment und Oberhand […]“1. Diese wenig schmeichelhafte Bewertung des Reichstags 1594, die in ähnlicher Form auch andere aus der Außenwahrnehmung verfasste Beschreibungen vornehmen2, scheint sich in den vielen Banketten und Spielwettbewerben zu bestätigen3. Dem stehen jedoch die intensiven, mit großem Engagement geführten Verhandlungen in den Kurien, den Religionskonventen, in Ausschüssen und sonstigen Gremien gegenüber, die von der auf die Öffentlichkeit des Reichstags fokussierten Kritik vernachlässigt werden. Von beiden Ebenen – der Reichstagsöffentlichkeit auf dem Schauplatz Regensburg und der parallelen, nach außen hin kaum sichtbaren Verhandlungssphäre – muss hier der Fokus auf der politischen Funktion des Reichstags und dessen Beratungen liegen, über deren Analyse darüber hinaus die Kommunikationsfunktion4 der Reichsversammlung zu erschließen ist.
Die Verhandlungsebene des Reichstags 1594 kann ihrerseits nicht mit der Dokumentation allein der Hauptberatungen in den Kurien der Kurfürsten, Fürsten und Städte sowie von deren Interaktion mit dem Kaiser und mit der Erfassung der vielschichtigen konfessionellen Sonderverhandlungen abgebildet werden, sondern um ein schlüssiges Gesamtbild zu zeichnen, ist daneben die Berücksichtigung der informellen Unterredungen zunächst in der Frühphase des Reichstags unabdingbar, weil dort ganz entscheidende Weichenstellungen getroffen werden mussten, um die Aufnahme der Hauptverhandlungen erst zu ermöglichen und damit ein Scheitern der Reichsversammlung a priori zu verhindern. Denn wenngleich Kaiser Rudolf am 18. Mai in Regensburg einzog, konnte die Eröffnung erst am 2. Juni stattfinden, weil bis dahin nicht feststand, ob der Vortrag der Proposition wegen der fraglichen Sessionsberechtigung namentlich der Magdeburger Gesandten ohne Eklat vonstattengehen würde. Erst als dies – gleichwohl nur vorübergehend – geklärt war, konnte der Kaiser die Verhandlungen eröffnen und den Ständen sein Programm vorbringen.
In der am 2. Juni 1594 vorgetragenen Proposition stand wie schon im Ausschreiben des Reichstags die Türkenhilfe im Mittelpunkt. Die übrigen vorgegebenen Programmpunkte sprachen neben der Friedensvermittlung im niederländischen Krieg die üblichen Standardthemen der Reichsversammlungen in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts an: Landfrieden und Reichsexekutionsordnung, Reichsjustiz, Reichsmünzwesen, Reichsmatrikel und Moderation, Regelung strittiger Vorrangfragen (Session).
Größten Wert hatte man in der Vorbereitung am kaiserlichen Hof auf die umfassende Darlegung der Situation im Türkenkrieg seit 1593 gelegt, dessen europäische Dimension zwar dezidiert festgehalten5, gleichwohl aber mit der Intention verbunden wurde, die Reichsstände ihrerseits zu einem möglichst hohen finanziellen Beitrag zu veranlassen, argumentativ gestützt auf die unmittelbare Bedrohung des Reichs und die christliche Verpflichtung zum Kampf gegen den ‚heidnischen Erbfeind‘. Die Proposition forderte zwar keine konkrete Summe, sondern eine ‚stattliche‘ Unterstützung, mit der der Krieg mehrere Jahre finanziert werden konnte, doch gab eine Beilage6 den jährlichen Kostenrahmen vor. Die Brisanz der Türkengefahr und deren öffentliche Wahrnehmung belegen zusätzlich zu der vom Kaiser geschilderten Situation die zahlreichen ‚Zeitungen‘ vom Kriegsschauplatz in Ungarn7, die zum Teil während des Reichstags verbreitet wurden, sowie anderweitige, an Kaiser und Reich in Regensburg herangetragene Ermahnungen zur Verteidigung der Christenheit8.
Die im Reichsabschied bewilligten 80 Römermonate, davon 20 als eilende, in relativ kurzer Frist zu erbringende Hilfe, stellten die bis dahin höchste Steuerzusage dar, die auch nachfolgend nur noch 1603 knapp übertroffen wurde9. Sie kam zustande vor dem Hintergrund der von vielen Reichsständen als faktische Bedrohung der eigenen territorialen Integrität empfundenen Kriegslage und wurde im Kurfürstenrat ermöglicht durch das Engagement Kursachsens in Abstimmung mit den geistlichen Kurfürsten gegen die Vorbehalte von Kurpfalz und Kurbrandenburg. Im Fürstenrat setzte Salzburg die mehrheitliche Bewilligung sogar von 84 Römermonaten durch, unterstützt von den meisten katholischen Ständen sowie von Pfalz-Neuburg und Sachsen-Weimar auf protestantischer Seite, doch schloss sich die Fürstenkurie danach den Kurfürsten in der etwas geringeren Zusage an. Dagegen manifestierte eine protestantische Minorität im Fürstenrat ihre Minderbewilligung10, ebenso die Reichsstädte, die bis zuletzt nur 68 Römermonate erlegen wollten und darauf im gemeinsamen Protest gegen den Reichsabschied beharrten11. In diesem Protest deklarierten einige protestantische Stände die Türkenhilfe als freiwillige Leistung, für deren Verabschiedung das Mehrheitsprinzip grundsätzlich nicht gelte, und verbanden die Erlegung der Steuer mit der Klärung ihrer Gravamina.
Der 2. Hauptartikel der Proposition thematisierte neben Verstößen gegen die Landfriedensordnung vorrangig bei Söldnerwerbungen im Speziellen die Auswirkungen des Kriegs in den Niederlanden auf das Reich und die Möglichkeit einer weiteren Friedensvermittlung durch das Reich. In den diesbezüglichen Verhandlungen behandelte man beide Bereiche jeweils separat. Da beim Thema Landfriedenssicherung die Versuche der geistlichen Kurfürsten und einiger katholischer Stände im Fürstenrat im Anschluss an Österreich und Bayern scheiterten, eine Verschärfung der Exekutionsordnung mit erweiterten Kompetenzen des Kaisers bei der Erlaubnis von Truppenwerbungen durchzusetzen12, blieb es bei der allgemeinen Übereinkunft, dass lediglich der Vollzug der ausreichenden gesetzlichen Vorgaben sicherzustellen sei. Der Reichsabschied beschränkte sich deshalb auf die Wiederholung der Bestimmungen von 1570, 1576 und 1582 zur Regelung von Werbungen für auswärtige Potentaten ohne weitere Zusätze, sieht man von der Verpflichtung der Kreisobersten ab, die Kautionsleistung strikt einzufordern. Zum zweiten Teilbereich, dem niederländischen Krieg, beschloss der Reichstag zwar die Fortsetzung der Friedensvermittlung, doch sollten die paritätisch besetzten Gesandtschaften an Generalstatthalter Erzherzog Ernst in Brüssel und an die Generalstaaten der Vereinigten Provinzen vorrangig die Restitution der im Reich okkupierten Orte, die Abstellung von Übergriffen und Plünderungen der Söldner sowie die Rücknahme von Imposten und Lizenten als Vorbedingung einer nachfolgenden Vermittlung einfordern und damit zugleich die Friedensbereitschaft beider Parteien feststellen. Für den vielerorts erwarteten Fall, dass die Restitution verweigert werden und sich damit die Friedensvermittlung verzögern oder scheitern würde, erhielten die vom Krieg am meisten betroffenen Stände im Niederrheinisch-Westfälischen Kreis inklusive der 1582 beschlossenen, aber bisher nicht realisierten Unterstützung drei Römermonate als Reichsdefensionshilfe. Für die Erörterung weiterer Maßnahmen gegen die Verweigerung der Restitution besetzter Orte, die gegenüber der Friedensvermittlung die Hauptintention der Maßnahmen des Reichs darstellte13, sollte Kurmainz einen Reichsdeputationstag einberufen.
Beim Punkt „Reichsjustiz“ (3. Hauptartikel) wurde die Forderung der kaiserlichen Proposition, dem noch nicht konfirmierten und publizierten Abschied des Deputationstags 1586 mit den Ergänzungen zur Reichskammergerichtsordnung zur allgemeinen Geltung zu verhelfen, insofern erfüllt, als die 1586 unstrittigen und damit die meisten Punkte unter anderem zur Beschleunigung des Verfahrens am Reichskammergericht mit der Aufnahme in den Reichsabschied 1594, der sie wörtlich wiederholte, ratifiziert wurden. Ansonsten bestand in den rasch erledigten Verhandlungen zu diesem sowie zu den weiteren Hauptartikeln Einvernehmen, sich mit den kritischen, beim Deputationstag 1586 strittigen Artikeln sowie mit den aktuell vom Reichskammergericht an den Reichstag gereichten „Dubia“ zum Prozessverfahren nicht vertieft zu beschäftigen, sondern sie an einen weiteren Reichsdeputationstag zu verweisen. Dem Ansinnen der geistlichen Kurfürsten und der katholischen Stände im Fürstenrat, den Punkt Reichsjustiz insgesamt ohne jegliche Beratung sofort an einen Deputationstag zu prorogieren14, konnten sich die protestantischen Stände erfolgreich widersetzen und damit neben der teilweisen Ratifizierung des Deputationsabschieds 1586 vor allem den wichtigen Beschluss durchsetzen, dass die seit 1588 wegen der Magdeburger Sessionsfrage eingestellte Visitation des Reichskammergerichts außerordentlich dem Reichsdeputationstag 1595 aufgetragen wurde. Allerdings legte der Reichsabschied nicht explizit fest, ob die Deputierten neben der Visitation auch die seit deren Einstellung aufgelaufenen, unerledigten Revisionen als einen der Faktoren für die zunehmende Lähmung der Reichsjustiz15 abarbeiten sollten. Deutet bereits diese unklare Beauftragung die Problematik des künftigen Deputationstags an16, so ließen zudem die nicht zu behebenden Differenzen um dessen Besetzung gemäß den Vorgaben der Reichsexekutionsordnung, die eine deutliche katholische Stimmenmehrheit implizierten, oder mit der von den protestantischen Ständen geforderten paritätischen Sitzverteilung, wie sie in ihren Beschwerden ergänzt und am Ende des Reichstags unter Protest aufrechterhalten wurde17, eine erfolgreiche Klärung der konfessionspolitisch brisanten Punkte umso weniger erwarten.
Wie die meisten Fragen der Reichsjustiz übertrug der Reichstag ebenso die Beratung von Maßnahmen für einen strikteren Vollzug der gesetzlichen Vorgaben im Reichsmünzwesen (4. Hauptartikel) dem künftigen Reichsdeputationstag, der mit der Zuziehung von Münzsachverständigen aus den Reichskreisen als Fachtagung fungieren sollte, die eine Lösung der komplexen Probleme eher erwarten ließ, als dies auf dem Reichstag möglich war. Bis dahin begnügte sich die Verabschiedung mit der Unterbindung der als besonders schwerwiegend empfundenen Missstände, indem sie die Prägung von Halbbatzen sowie Verkauf oder Verpachtung von Münzstätten verbot und eine rigidere Bestrafung der Verstöße vorgab. In gleicher Weise wurden die seit 1578 ins Stocken geratenen Erörterungen zu Reichsmatrikel und Moderation (5. Hauptartikel) erneut an den Reichsdeputationstag mit einem vorgeschalteten Moderationstag und der vorausgehenden Inquisition zu Moderationsanträgen in den Reichskreisen verschoben und damit das im Reichsabschied 1582 vorgegebene Verfahren wiederholt. Der Deputationstag sollte als Appellationsinstanz für Moderationen dienen und daneben ältere Appellationen sowie die Matrikelrektifizierung erledigen.
Der Reichsabschied mit diesen Beschlüssen als Ertrag der Hauptverhandlungen gibt ebenso wie die Verhandlungsabfolge mit der raschen Abarbeitung der weiteren Hauptartikel nach der Türkenhilfe zu erkennen, dass der Fokus 1594 eindeutig auf der vom Kaiser angestrebten finanziellen Unterstützung des Reichs im Türkenkrieg lag, die in neuer Rekordhöhe gewährt wurde und die damit die Einordnung der Reichsversammlung als „Türkenreichstag“ rechtfertigt. Die weiteren im Ausschreiben angekündigten und in Regensburg proponierten Hauptartikel wurden gegen die negative Erwartung vieler Stände zwar nicht a priori an künftige Reichsversammlungen verschoben18, doch erbrachten die Beratungen dazu wenig Neues, sieht man von den Anstößen zu einer neuerlichen Friedensvermittlung in den Niederlanden mit der vorrangigen Restitution und Sicherung des Reichs sowie der Reichshilfe für den Niederrheinisch-Westfälischen Kreis ab. Die übrigen Beschlüsse, die dem Reichsabschied rein äußerlich zu einem beträchtlichen Umfang verhalfen, betrafen hingegen entweder die Wiederholung und Bekräftigung älterer gesetzlicher Regelungen (Landfrieden, Moderation und Matrikel) oder beim Reichsjustizwesen die Ratifizierung der reichsrechtlich noch nicht verbindlichen Vorgaben des Deputationsabschieds 1586, die mit der Aufnahme in den Reichsabschied in Kraft gesetzt wurden.
Zum Gesamtbild des Reichstags 1594 gehören neben den Hauptberatungen ganz wesentlich die Nebenverhandlungen und die Separatverhandlungen der beiden Konfessionsparteien, die nicht nur Atmosphäre und Stimmung in Regensburg prägten, sondern 1594 über das Wohl und Wehe der Reichsversammlung entschieden.
Dies gilt weniger für die Kontroverse der Stadt Augsburg mit dem Reichsstädtekorpus um die Teilnahme am Städterat vor dem Hintergrund des Augsburger Kalender- und Vokationsstreits19, wenngleich der Ausschluss Augsburgs von der Session und damit die gegen das Reichsrecht verstoßende Anmaßung der Entscheidung über die Reichsstandschaft durch die protestantische Mehrheit des Städterats dessen Spaltung in zwei konfessionelle Lager bedingte und auf eine gewisse Konfessionalisierung der Städtekurie hinwies. Die Spaltung wurde offensichtlich an der Unterstützung Augsburgs durch die katholischen Städte und an deren Absonderung von Verhandlungen mit konfessionspolitischem Bezug, während die am Reichstag nicht akkreditierten Vertreter des protestantischen Aachener Stadtregiments zumindest in der Anfangsphase am Städterat mitwirkten und erst später nicht mehr erschienen20. Für den Kaiser bedeutete die Boykottdrohung der protestantischen Städte, falls er die Augsburger Session durchsetzen würde21, eine Gefährdung der Türkenhilfe auch von dieser Seite.
Die Aachener Problematik im Zusammenhang mit der drohenden Exekution des Endurteils des Reichshofrats gegen den amtierenden protestantischen Rat im Konflikt mit dem katholischen Exilregiment um den Konfessionsstatus der Stadt22 und damit das Reformationsrecht der Reichsstädte allgemein beschäftigte in erster Linie die protestantischen Reichsstädte und fand dann verstärkte Berücksichtigung in der Anmahnung der protestantischen Stände insgesamt zu ihren Gravamina, indem sie die Leistung der beharrlichen Türkenhilfe unter anderem mit dieser Frage verbanden, die sie schon zuvor in ihren allgemeinen Beschwerden thematisiert hatten23. Daneben kam der Konflikt aufgrund der Supplikationen beider Aachener Parteien auch im Kurfürstenrat zur Vorlage, der sie mit einer konfessionell geteilten Resolution beschied24.
Ebenfalls den Nebenthemen zugeordnet werden die Verhandlungen um die Reichstagsteilnahme der Administratoren reformierter Hochstifte, wenngleich sie einerseits für die Gesamtbetrachtung des Reichstags kaum weniger entscheidend sind als dessen Hauptverhandlungen und andererseits wegen der zugrunde liegenden Problematik enge Verbindungen zur Religionsthematik aufweisen. Um den erwarteten Schwierigkeiten möglichst vorzubeugen, hatte der Kaiser für die reformierten Hochstifte anstelle der Administratoren durchgehend die Domkapitel zum Reichstag geladen und für das Hochstift Straßburg wegen des noch nicht geklärten Bischofskonflikts keinen der beiden Prätendenten berücksichtigt25. War die Situation in Straßburg aufgrund der noch laufenden kaiserlichen Vermittlungskommission26 relativ offen, so versuchte der Kaiser im Fall des Erzstifts Magdeburg die drohenden Kontroversen bereits vor dem Reichstag durch eine Gesandtschaft an Administrator Joachim Friedrich und persönliche Anmahnungen mit der Bitte um den Sessionsverzicht abzufangen27. Dies misslang, die Sessionsfrage blieb vorerst ungeklärt und wurde in Regensburg zuerst aufseiten der protestantischen Stände in deren Unterredungen vor der Eröffnung der Hauptverhandlungen seit Anfang Mai intensiv diskutiert. Zur Debatte standen dabei sowohl die Teilnahme der Vertreter reformierter Hochstifte an der Reichstagseröffnung als auch im Zusammenhang mit den allgemeinen Gravamina die Verweigerung der Verhandlungsaufnahme zu den Hauptartikeln vor der Zulassung zur Session28. Kaiser Rudolf konnte auf diesem Hintergrund nach seiner Ankunft in Regensburg am 18. 5. nicht an die sofortige Eröffnung des Reichstags denken, sondern es musste nach dem Fehlschlag der diplomatischen Bemühungen im Vorfeld und in Anbetracht der erwarteten protestantischen Forderungen zuerst darum gehen, ein grundsätzliches Scheitern der gesamten Reichsversammlung noch vor der Aufnahme der Beratungen zu verhindern, stand doch einerseits die Gefahr eines Boykotts der Eröffnung durch die protestantischen Stände bei der Verweigerung der Session und andererseits ein offener Eklat im Raum, falls die katholischen Stände die Eröffnungssitzung verlassen würden, wenn protestantische Administratoren zugelassen und damit die Freistellung präjudizieren würden. Für Rudolf war demnach nicht nur die dringend benötigte Türkenhilfe gefährdet, bevor er seine Forderung überhaupt vorbringen konnte, sondern ebenso drohte eine öffentliche Bloßstellung seiner kaiserlichen Autorität und Reputation, falls das Eröffnungszeremoniell mit seiner persönlichen Anwesenheit in der öffentlichen Wahrnehmung als ein „gemein scandalum und disturbium“ enden würde29. Beide Faktoren erklären das ungewöhnlich starke persönliche Engagement des Kaisers in dieser Frage seit seiner Ankunft in Regensburg: Er veranlasste zum einen Unterredungen seiner Geheimen Räte mit Kurmainz und löste damit Verhandlungen der führenden geistlichen und weniger weltlicher katholischer Stände um die Möglichkeit eines Kompromisses aus30. Zum anderen wandten sich die kaiserlichen Räte und Rudolf selbst wiederholt persönlich an die Magdeburger und die Kurbrandenburger Gesandten mit der Bitte um den Sessionsverzicht bei der Eröffnung31, den zudem die ebenfalls vom Kaiser angestoßene Vermittlung Kuradministrator Friedrich Wilhelms von Sachsen32 erwirken sollte. Das letztlich erreichte Nachgeben der Kurbrandenburger und Magdeburger Deputierten mit dem Verzicht Letzterer auf die Teilnahme an der Eröffnung33 gegen die Empfehlung mehrerer protestantischer Stände war weniger das Resultat der kursächsischen Intervention als folgender Faktoren: 1) Die Zusage einer Klärung des Sessionsanspruchs durch den Kaiser noch im weiteren Verlauf des Reichstags. 2) Die vom Kaiser dem Haus Brandenburg zugewiesene Verantwortung für das Scheitern des Reichstags und damit zugleich einer Reichstürkenhilfe sowie für die Konsequenzen eines daraus resultierenden osmanischen Kriegserfolgs für das Reich und die Christenheit. 3) Die in diesen Verhandlungen von Rudolf II. mehrmals offen gezeigte und von den kaiserlichen Räten argumentativ eingesetzte emotionale Komponente: Der Kaiser habe in diesen Unterredungen „gantz besturtzet und betrubet“ ausgesehen, ein weiteres Beharren auf der Teilnahme an der Eröffnung hätte „melancholei und kranckheit“34 Rudolfs ausgelöst, für diese „perturbatio animi imperatoris“ wiederum wäre die Verantwortung ebenfalls dem Haus Brandenburg angelastet worden35. Mit dem gleichwohl nur vorübergehend zugestandenen Magdeburger Verzicht konnte der Kaiser nach einer Verzögerung von zwei Wochen zumindest die Reichstagseröffnung, den Vortrag der Proposition und die nachfolgende Verhandlungsaufnahme gewährleisten.
Im Hinblick auf das Editionskonzept für die Dokumentation des Reichstags 1594 verdeutlichen diese Unterredungen, dass sich die Beschränkung der dargebotenen Akten auf die Zeitspanne von der Proposition bis zum Reichsabschied als nicht mehr tragfähig erweist, da die grundsätzliche Möglichkeit, den Reichstag zu eröffnen und die Hauptberatungen aufzunehmen, in den Vorverhandlungen erst sichergestellt werden musste36. Deshalb ist eine Erweiterung des Editionskonzepts mit der eigenständigen Berücksichtigung dieser Vorverhandlungen unverzichtbar, sowohl für das Zustandekommen als auch für das Gesamtbild und das Verständnis des Reichstags. Dies gilt insbesondere für die informellen Unterredungen auf den verschiedenen Ebenen zwischen dem Kaiser oder dessen Räten und den Gesandten des Hauses Brandenburg sowie für die innerkonfessionellen Verhandlungen der Religionsparteien, zumal bei den protestantischen Ständen in diesen Beratungen vor der Reichstagseröffnung die kaum weniger wichtige Frage sehr kontrovers diskutiert wurde, ob man die Klärung der Gravamina mit der Aufnahme der Hauptverhandlungen verbinden, also die Beratungen namentlich zur Türkenhilfe zuvor verweigern sollte37. Das Editionskonzept trägt mit dieser Ausweitung den veränderten politischen Rahmenbedingungen Rechnung, indem es die informellen Unterredungen unterhalb der Ebene der offiziösen Religionsverhandlungen und ebenso zwischen dem Kaiser und reichsständischen Gesandten eigenständig erfasst und den Dokumentationszeitraum erweitert.
Dafür werden neben zahlreichen Gesandtenberichten neue, bisher kaum berücksichtigte Quellen herangezogen38, die für den Verlauf der Magdeburger Debatte beim Reichstag 1594 wichtige Erkenntnisse beisteuern, zunächst was die Vorbereitung des Kaisers in Absprache mit führenden katholischen Reichsfürsten vor dem Reichstag zur Sessionsproblematik betrifft39, und sodann für die Fortführung der Auseinandersetzungen nach der Eröffnung im späteren Fortgang der Reichsversammlung. Die Quellen belegen die vergeblichen Bemühungen des Kaisers um einen Sessionsverzicht für die gesamte Dauer des Reichstags mit einer Gesandtschaft nach Kurbrandenburg und Magdeburg40, und sie zeigen anhand der Supplikationen und der Erklärung der Magdeburger Gesandten bereits Anfang Juli mit der Ankündigung ihrer Sessionseinnahme41, dass ihr Versuch, diese mit der Mitwirkung im Reichsrat am 13. 7. faktisch durchzusetzen, zumindest für die kaiserlichen Räte nicht völlig überraschend kam, sondern geplant erfolgte. Außerdem enthalten sie Gegeneingaben und Stellungnahmen von katholischer Seite und dokumentieren die bisher nicht bekannten, weiteren bilateralen Verhandlungen mit dem Kaiser und dessen Räten um eine Regelung, um die wegen des Sessionsstreits seit 13. 7. unterbrochenen Hauptverhandlungen fortsetzen zu können42. Dabei hob Rudolf II. wie in der ersten Phase vor der Reichstagseröffnung neuerlich auf die Magdeburger Verantwortung für die „alberait vor augen schwebende zerrüttung dises reichstags“ sowie die Folgen für die „verhinderung der christlichen frontirn und gränitzen defension“43 ab und konnte damit erreichen, dass die Magdeburger Gesandten gegen die Zusage der künftigen Klärung des Anspruchs auf die weitere Session bei diesem Reichstag verzichteten – gleichwohl gegen den Rat vieler protestantischer Stände, denen gegenüber sie sich eben mit dem Argument rechtfertigten, das Haus Brandenburg könne die Verantwortung für eine Sprengung des Reichstags und die Konsequenzen für den Türkenkrieg nicht übernehmen: „Weil aber uf dißer sachen die zerruttung des gemeinen wesens stunnde, wolten sie ungern sehen, das solches dem hauß Brandenburg solte zugemeßen und heimgewiesenn werden“44. Das von der großen Mehrheit der Stände anerkannte Ausmaß der türkischen Bedrohung erwies sich demnach auch in diesem Punkt als ambivalenter Faktor: Einerseits bot es den protestantischen Ständen die Möglichkeit, ihren Forderungen, darunter das Sessionsrecht der Administratoren als Aufhebung des Geistlichen Vorbehalts, im Junktim mit der Türkenhilfe größeren Nachdruck zu verleihen, andererseits konnte Rudolf II. nicht nur bei Magdeburg und dem Haus Brandenburg an deren Gewissensverpflichtung für den Schutz des Reichs in Anbetracht der faktischen Gefahr appellieren und sie damit zum Einlenken bewegen. Die Konstellation spielte somit den katholischen Ständen in die Hände, die ihre Position mit der Verweigerung der Session als Präjudizierung der bekämpften Freistellung durchsetzen konnten.
Ebenso wie die Sessionsdebatten fanden die Religionsverhandlungen nicht in den Kurien statt, sondern in den separaten „Religionsräten45“ beider Konfessionen, also im Plenum der katholischen Stände46 oder anderweitigen Untergremien auf katholischer Seite47. Komplizierter stellen sich Ausgangslage und Terminologie für die Protestanten dar, da aufgrund der internen Lehrdifferenzen und der davon verursachten innerkonfessionellen Spaltung auch beim Reichstag in der Regel nicht das Plenum aller „protestantischen Stände“ einberufen werden konnte, sondern Untergruppierungen zu getrennten Verhandlungen zusammentraten48. In den Quellen tritt 1594 neben die hergebrachte Bezeichnung als „Augsburgische Konfessionsverwandte“ oder CA-Stände49 meist der unscharfe Terminus „evangelische“ Stände als gängige Selbstbezeichnung ohne Differenzierung zwischen Lutheranern und Calvinisten. In der Dokumentation wird aus pragmatischen Gründen in Originaltexten sowie in regestierten oder referierten Passagen der Quellenausdruck verwendet, also „evangelische“ Stände, Stände der „augspurgischen confession“ bzw. „CA-Stände“, „Calvinisten“ oder „calvinistisch“, selten auch „lutherische“ Stände. Falls die Textvorlage keine eindeutige Aussage enthält, wird der allgemeine Ausdruck „protestantische Stände“ benutzt, ebenso in Zusatztexten wie Kopfregesten oder Kommentaren.
Die Unterredungen und Verhandlungen der katholischen Stände befassten sich anfangs nur mit der Magdeburger Session im Rekurs auf die damit verbundene Freistellungsfrage, erst ab Mitte Juli folgte zusätzlich zu den fortgeführten Beratungen zur Sessionsproblematik reaktiv auf die Beschwerden der protestantischen Stände die Sammlung von katholischen Gravamina, die auf der Grundlage einzelständischer Beschwerden zusammengefasst und um eine Gegenerklärung zur protestantischen Vorlage ergänzt wurden50. Die Übergabe der eigenen Gravamina und der Gegenerklärung wurde in taktischer Absicht bis kurz vor das Ende des Reichstags verzögert, um so eine protestantische Reaktion in Regensburg zu verhindern.
Als wesentlich komplexer erwies sich die Situation auf protestantischer Seite. Schon mit dem von nur wenigen Ständen um Kurpfalz beschlossenen Abschied von Heilbronn und den dort konzipierten Gravamina sowie mit den in der vorbereitenden Korrespondenz zutage tretenden strategischen und inhaltlichen Differenzen, die vor dem Beginn des Reichstags nicht mehr geklärt werden konnten51, deutete sich an, dass man in Regensburg nur schwerlich zu einer einheitlichen Linie würde finden können. Dahinter standen im Wesentlichen zwei Faktoren: Zum Ersten der Streit um Konfession und Bekenntnis, also um die rechte Lehre im engeren Sinn, mithin die fragliche Kooperation von streng lutherischen mit calvinistischen Ständen in Religionsbelangen. Als Hauptprotagonist der strengen Lutheraner in der Abgrenzung zur calvinistischen Gruppe um Kurpfalz, die später sogenannten ‚Korrespondierenden‘52, positionierte sich Pfalzgraf Philipp Ludwig von Neuburg in Kooperation mit seinem Schwiegersohn, Herzog Friedrich Wilhelm von Sachsen-Weimar. Zum Zweiten kamen Differenzen zum Tragen im Hinblick auf den reichspolitischen Standpunkt vor allem im Verhältnis zum Kaiser, zum Haus Österreich und dessen Anliegen sowie in der Verbindung mit anderen auswärtigen Potentaten im Westen. Entscheidende Bedeutung für beide Bruchlinien, die sich teilweise überdeckten, erlangte der Kurswechsel der kursächsischen Politik nach dem Tod Kurfürst Christians I. 1591 und der Nachfolge Herzog Friedrich Wilhelms von Weimar als Vormund Christians II. und damit Administrator von Kursachsen. Er vollzog gemeinsam mit den Räten in Dresden die Wende von der offensiven, antihabsburgischen, an der Kurpfalz orientierten Außenpolitik Christians I. zur vermittelnden und integrierenden Reichspolitik, dezidiert anknüpfend an die Position Kurfürst Augusts und gestützt auf die Kooperation mit lutherischen, reichspolitisch gemäßigt agierenden Ständen. Im Inneren war damit die Rückkehr von der kryptocalvinistischen Konfessionspolitik zur lutherischen Orthodoxie verbunden53. Für den Reichstag bedeutete diese Zäsur in Kursachsen das Wiederaufleben der „alten Verhaltensmuster“54 im kurpfälzisch-kursächsischen Antagonismus und die davon ausgelöste Spaltung in zwei protestantische Lager mit ganz erheblichen Differenzen, was die Bereitschaft zur Unterstützung des Kaisers im Türkenkrieg, vorrangig aber den Modus des Vorbringens und die Reichweite der konfessionspolitischen Zielsetzungen sowie deren Einforderung im Junktim mit der Türkenhilfe betraf55. Äußerlich sichtbar wurde die Spaltung in der weitgehend verweigerten Kooperation Kursachsens, Sachsen-Weimars, Pfalz-Neuburgs und weiterer, teils zwischen beiden Lagern lavierender Stände mit Kurpfalz und dessen Klientel, die dazu führte, dass das protestantische Plenum nur drei Mal zusammentreten konnte und sich ansonsten die jeweiligen Untergruppen separat bei Kurpfalz oder Kursachsen versammelten56.
Die Spaltung prägte die Situation auf protestantischer Seite von Beginn an, sei es wegen der fraglichen Zulässigkeit konfessioneller Sonderverhandlungen vor der Reichstagseröffnung57, im Streit um das Direktorium bei diesen Versammlungen, in der Position zur Magdeburger Sessionsfrage58 und nachfolgend bezüglich Inhalt und Reichweite der Gravamina besonders in Grundsatzfragen des Religionsfriedens wie der Aufhebung des Geistlichen Vorbehalts mit der Absonderung Kursachsens vom Kurpfälzer Konzept und der Formulierung einer eigenen, gemäßigten Fassung59. Die Erwartung der hessischen Gesandten gleich zu Beginn, Kursachsen werde bei diesem Reichstag „weilandt churfürsten Augusti rathschlagenn mehr dan weilandt churfürsten Christians suchenn […] in acht nehmenn unnd bey denselben als dem mildern weg bleiben“60, bestätigten wenig später die kursächsischen Delegierten, als sie in einer der ersten Beratungen zu den Gravamina die Stichworte für die während des gesamten Reichstags verfolgte Linie abgaben: Man habe bisher nichts erreicht, „wenn man die sachen alßo ubereilett und nicht suo loco et ordine gesucht und vorgebracht hette. Derwegen dann auch weylanndt churfurst Augustus zu Sachßen jederzeit dahin gesehen, das man decenter suo loco et tempore, item cum grano salis et temperamento aequitatis solche und dergleichen gravamina“ eingefordert hat61. In der Auseinandersetzung um die Magdeburger Session, in der Kursachsen in seiner Rolle als Vermittler zwar zu Interzessionen bereit war, weitergehende Maßnahmen wie einen Verhandlungsboykott aber strikt ablehnte, äußerte Kuradministrator Friedrich Wilhelm selbst in diesem Sinn, „die seßion sey so hoch nicht, das dardurch gemeine ruhe soltte betruebt werden“62.Auf katholischer Seite empfahl Erbtruchsess Christoph von Waldburg, Erzherzog Ferdinand II. von Tirol möge Friedrich Wilhelm mit einem „anmuettigen furstlichen brieflein“ grüßen, da er sich beim Reichstag „so guett kayserisch und österreychisch wie auch in gemain sich gegen den catholischen so wol gewogen erweyst“63. Die Vertreter der römischen Kurie in Regensburg spielten aufgrund seines Verhaltens mit dem Gedanken, bei Friedrich Wilhelm die Möglichkeit einer Konversion zum Katholizismus ausloten zu lassen64.
Will man die protestantischen Parteiungen in aller Kürze abgrenzen, so bietet sich für die Umschreibung der Kurpfälzer Klientel der Protest gegen den Reichsabschied65 an. Unterzeichner waren neben Kurpfalz Gesandte folgender Stände: Die reformierten Hochstifte Magdeburg, Straßburg und Halberstadt, Pfalzgraf Johann von Zweibrücken, Markgraf Georg Friedrich von Brandenburg-Ansbach, Braunschweig"–Grubenhagen (Wolfgang), ‑Wolfenbüttel (Heinrich Julius) und ‑Calenberg [vertreten durch Wolfenbüttel], Markgraf Ernst Friedrich von Baden-Durlach auch in Vertretung Markgraf Georg Friedrichs, die Wetterauer Grafen, die Städte Regensburg, Straßburg, Lübeck, Worms, Speyer, Frankfurt, Nordhausen, Nördlingen und Memmingen sowie Hagenau und Colmar für die Städte der Dekapolis. Zuvor hatten zusätzlich zu diesen Ständen die von Kurpfalz konzipierten Gravamina66 unterzeichnet, während sie den Protest gegen den Reichsabschied sodann nicht mehr mittrugen und damit am Ende des Reichstags eine gewisse Distanzierung von der Partei um Kurpfalz oder ein insgesamt lavierendes Verhalten erkennen ließen67: Kurbrandenburg68, Sachsen-Coburg, Braunschweig"–Lüneburg69, die drei Landgrafen von Hessen70, Anhalt und Holstein71. Den Gegenpol zu den Unterzeichnern des Protests stellen jene Stände dar, die sich der kursächsischen Initiative gegen die Kurpfälzer Gravaminaliste angeschlossen hatten72. Dies waren neben den Wortführern Kursachsen (im Anschluss daran Sachsen-Weimar und Henneberg) und Pfalz-Neuburg: Pfalz-Simmern und ‑Veldenz73, Mecklenburg74, Pommern75 und Württemberg76.
Als eines der im Folgenden näher zu benennenden Krisenelemente gingen die in der Resolution der protestantischen Stände des Fürstenrats thematisierten Mehrheitsverhältnisse im Zusammenhang mit der Grundsatzfrage der Gültigkeit des Mehrheitsprinzips bei Türkensteuerbewilligungen in den Protest gegen den Reichsabschied ein77. Die Mehrheitsproblematik im Fürstenrat stand sekundär auch hinter den Sessionsbemühungen für die reformierten Hochstifte, um mit deren Zulassung die ansonsten festgeschriebene katholische Majorität aufzubrechen78. Der Versuch, das Votum für das reformierte Hochstift Halberstadt ohne Einnahme der Session eigenmächtig und permanent zu wiederholen, blieb demgegenüber erfolglos, er ist aber ein deutliches Indiz für die Verschlechterung der Atmosphäre in der Fürstenkurie bis hin zu fast handgreiflichen Auseinandersetzungen nicht zuletzt aufgrund der frustrierenden Erfahrung der protestantischen Stände, gegen die zementierte katholische Mehrheit und deren behaupteten Missbrauch79 auf verlorenem Posten zu stehen: Weil „doch der gemeine schluß bey den papisten, als die allemahl ihres gefallens plura oder maiora machen können, stehett, möchten herrn unnd fürsten die ihrigen zu hauß bey anderer arbeit behaltten, den uncosten sparen unnd allein, was im contribution punct geschloßenn, belieben, genehm halten unnd demselbenn nachkommenn“80. Als Maßnahme gegen die dauerhafte Majorisierung wurde in den protestantischen Beratungen angeregt, man könne „abgesonderte rethe halten“81, also die Hauptverhandlungen im Sinne der späteren itio in partes in konfessionell getrennten Körperschaften führen. Gleichwohl wurde der Vorschlag nicht weiterverfolgt und auch in den Gravamina nicht angesprochen.
Ansonsten thematisierten die beiderseitigen Beschwerdekataloge82 im Zusammenwirken mit den Nebenverhandlungen des Reichstags alle in der historischen Forschung vielfach genannten Krisenelemente, welche die Polarisierung der Reichspolitik und des Reichsverbandes am Ende des 16. Jahrhunderts beschleunigten83 und die letztlich auch den Reichstag 1594 in diesem Prozess verorten. Dies betraf im Hinblick auf die strittige Interpretation des Religionsfriedens nach dem Wortlaut der Einzelbestimmungen (Legalität) durch die katholischen oder nach dessen Grundintention (Legitimität) durch die protestantischen Stände84 die dauerhafte Debatte um den Geistlichen Vorbehalt und die Freistellung als „Zentralproblem der Reichsverfassung“85, die im Anschluss an den militärischen Austrag im Kölner Krieg jetzt akzentuiert im Konflikt um das Hochstift Straßburg sowie in der Konfrontation um die Reichsstandschaft und das Sessionsrecht der Administratoren reformierter Hochstifte am Magdeburger Beispiel zum Tragen kam. Der Magdeburger Problematik kam zusätzlich besondere Brisanz zu, weil sie vor dem Hintergrund des Geistlichen Vorbehalts für die Einstellung der Reichskammergerichtsvisitation seit 1588 verantwortlich war und damit wesentlich zur künftigen Lähmung der Reichsjustiz beitrug. Ebenso bezogen sich weitere Beschwerden auf zentrale Elemente des Religionsfriedens: Das Reformationsrecht der Reichsstädte, 1594 erneut sichtbar am Aachener Beispiel mit dem aktuellen Urteil des Reichshofrats gegen den protestantischen Rat, das in der Konsequenz das ius reformandi der Reichsstädte generell negierte; der Streit um die Einziehung von säkularisiertem Kirchengut, der am Reichskammergericht viele Prozesse auslöste; der Streit um das Auswanderungsrecht oder um die Ausweisung Andersgläubiger aus Territorien im Reich. Besonders nachhaltig wirkte sich der „Interpretationskrieg“86 um den Religionsfrieden auf die höchste Reichsjustiz aus: Er verzögerte die Rechtsprechung am Reichskammergericht, das sich mit seinen Zweifelsfragen zu strittigen Auslegungen wiederum an den Reichstag wandte und auf diesen rückwirkte. Dazu kamen fundamentale Einwände der protestantischen Stände in ihren Beschwerden nicht nur gegen Besetzung, Kompetenz und Rechtsprechung des kaiserlichen Reichshofrats als konkurrierender Instanz, sondern ebenso gegen das Reichskammergericht mit dem Vorwurf der konfessionell parteiischen Verfahrensführung. Die Polarisierung im Inneren wurde intensiviert durch die außenpolitische Situation mit den Religionskriegen in Frankreich und dem niederländischen Krieg in ihren destabilisierenden Auswirkungen auf das Reich wegen der gravierenden, nicht nur beim Reichstag 1594 beklagten Konsequenzen für den Landfrieden, sowie aufgrund der direkten Involvierung von Reichsfürsten in diese Kriege vor 1594.
In diesem Prozess gerieten die protestantischen Stände zunehmend in die Defensive auch aufgrund der am kaiserlichen Hof begünstigten katholischen Lesart des Religionsfriedens. Verstärkend kamen nicht nur 1594 die erwähnten innerprotestantischen Spannungen und Spaltungen hinzu, die die Wirkmöglichkeiten der protestantischen Forderungen zwar einschränkten, auf der anderen Seite aber eine entsprechend offensive Reaktion der katholischen Stände auf die Politik der protestantischen ‚Aktionspartei‘ um Kurpfalz auslösten. Damit verbunden war eine deutlich wahrnehmbare Verschlechterung des politischen Klimas, sichtbar an der gesteigerten Härte der Debatten etwa im Fürstenrat und der politischen Konfrontation insgesamt auch als Folge der weiteren Konfessionalisierung in den Territorien mit Rückwirkungen auf das Reich und den Reichstag.
Gesamtdarstellungen und Handbuchbeiträge verorten den Reichstag 1594 deshalb zu Recht unter Überschriften wie „Der Konsens wird rissig“87 oder „Die konfessionspolitische Spaltung des Reiches 1586–1603“ als erste Etappe auf dem „Weg in den Krieg 1586–1618“88. Demgegenüber stand allerdings die hohe Steuerbewilligung des Reichstags für den Kaiser, die dessen konfrontativem Verlauf scheinbar widerspricht und die noch andauernde Funktionsfähigkeit des Reichsverbandes erkennen lässt. Den Widerspruch hat Winfried Schulze mit der Feststellung aufgelöst, dass die mangelnde Geschlossenheit auf protestantischer Seite im Zusammenhang mit dem Ausmaß der osmanischen Bedrohung der einzelnen Territorien je nach deren geografischer Lage stand, die Türkengefahr damit zur Uneinigkeit der protestantischen Partei beitrug, die Effizienz ihrer Forderungen schwächte und dadurch eine Stabilisierung des Reichstags bewirkte. Die mit dem offenen Türkenkrieg 1593 einhergehende, gesteigerte Gefährdung des Reichs wurde von den protestantischen Ständen „in ihrem existentiellen Gehalt genauso ernst genommen wie an den katholischen Höfen gleicher geographische Lage“, und sie führte dazu, dass eine gänzliche Verweigerung der Hilfe im Junktim mit den konfessionspolitischen Forderungen nicht möglich schien. Die äußere Bedrohung sorgte damit für eine gewisse Stabilisierung im Inneren, die dem weitergehenden Zerfall des Reichsverbandes entgegenwirkte89. Dazu kamen als weitere Faktoren die Vorteile der Türkensteuer für die Etablierung eines festen Steuersystems in den Territorien mit der Umlage auf die Untertanen und die Abschöpfung beträchtlicher Steuergewinne der Fürsten durch überhöhte Steueransätze.
Die Frage, ob „den ganzen Reichstag verschärfte konfessionspolitische Konfrontation“ prägte und deshalb dessen Integrationskraft erlahmte90, ist demnach ambivalent zu beantworten: Unstrittig ist, dass die konfessionspolitische Konfrontation die Potenz hatte, nicht nur die Türkenhilfe als Hauptanliegen des Kaisers zu blockieren, sondern den Reichstag insgesamt zu sprengen. Dass beides nicht der Fall war, obwohl keine der protestantischen Forderungen erfüllt wurde, war zurückzuführen zum Ersten auf die Strategie Kursachsens und dessen Klientel mit dem Eintreten für eine möglichst hohe Türkenhilfe als Fortsetzung der kooperativen Reichspolitik Kurfürst Augusts in der Unterstützung des Kaisers sowie in der Opposition gegen die Partei um Kurpfalz in den innerprotestantischen Debatten. Die konfessionspolitisch konservative, anticalvinistische Position intensivierte die Spaltung der protestantischen Stände, hemmte die Wirkung von deren Beschwerden und limitierte die Konsequenzen des Protests gegen den Reichsabschied. Die zweite wichtige Komponente bildete das Verhalten der Mitglieder des Hauses Brandenburg in der Magdeburger Sessionsproblematik als dem konfessionspolitischen Kulminationspunkt: Sie ließen sich in den Verhandlungen mit dem Kaiser zu Beginn der Reichsversammlung gegen die nachdrückliche Empfehlung der protestantischen ‚Aktionspartei‘ auf die temporäre Aufgabe der Session ein, um die Reichstagseröffnung zu ermöglichen, und verzichteten im weiteren Verlauf mit der Annahme eines nicht sehr weitreichenden kaiserlichen Dekrets auf deren Ausübung während der Reichsversammlung. Hinter dem Verzicht auf die Eskalation, die gleichbedeutend mit der Sprengung des Reichstags gewesen wäre, stand zum einen im Sinne der Stabilisierungswirkung der äußeren Gefahr die von den Brandenburger Gesandten explizit angeführte Ablehnung der politischen und der ethisch-moralischen Verantwortung für eine Niederlage des Reichs und den Untergang der Christenheit im Türkenkrieg, der mit dem Scheitern des Reichstags verbunden schien, und zum anderen die Ablehnung ebenso der Schuld für den Gemütszustand, die ‚Krankheit‘ und Melancholie des Kaisers. Im Gegensatz zu Magdeburg entzog sich Kurbrandenburg in der Schlussphase des Reichstags überdies selbst dem Protest gegen den Reichsabschied. Indessen ging es beim Reichstag 1594 nicht nur um den Protest gegen die Türkenhilfe oder deren Verweigerung, sondern um ein hartes Ringen um den Reichstag insgesamt, dessen Bruch im Raum stand. Jedoch hielt die äußere Gefahr die Integrationskraft des Reichstags trotz der schweren konfessionspolitischen Kontroversen noch so weit aufrecht, dass der Bruch vermieden und der Verfallsprozess verzögert, aber gleichwohl nicht mehr aufgehalten werden konnte.
1.2 Überlieferung und Forschungsstand. Verhandlungen neben dem Reichstag
Gemäß den Richtlinien für die Reihe der „Reichsversammlungen 1556–1662“ beschränken sich die Aktenrecherchen für vorliegenden Band auf ausgewählte Archive und Aktengruppen1. Dieses Verfahren ist für den Reichstag 1594 insofern zwingend, als das im Vergleich zu 15822 nochmals gesteigerte Ausmaß der Verschriftlichung3 die eingeschränkte Auswertung unabdingbar macht, um die Aktenmassen in der Dokumentation auf ein vertretbares Maß zu limitieren. Merkmale der zunehmenden Verschriftlichung sind unter anderem die erhöhte Anzahl und die weitere Ausdifferenzierung der Protokolle4, die in mehreren Fällen festzustellende schriftliche Konzipierung und Fixierung von Voten, die anschließend in der Kurie verlesen wurden, sowie die ausgeweitete Berichterstattung, die neben der offiziellen, kurialen Ebene insbesondere die zahlreichen informellen und privaten Unterredungen eingehend rekapituliert.
Die Überlieferung der kaiserlichen Kanzlei5 umfasst in der Reichstagsaktenreihe vier Bände (ca. 2200 Fol.), dazu kommen wenige kleinere Faszikel zum Reichstagsprojekt 1586–1589. Sie bildet die Aktivitäten des kaiserlichen Hofes in der Planung und Einberufung der Reichsversammlung seit Herbst 1593 mit Akten und Korrespondenzen ab, beinhaltet im Bereich der Hauptverhandlungen für die Proposition und die Resolutionen des Kaisers jeweils die Konzepte der kaiserlichen Kanzlei, daneben die Akten zu den Religionsverhandlungen, das österreichische Fürstenratsprotokoll und das Protokoll des Geheimen Rates, das jedoch abgesehen von organisatorischen Belangen für das eigentliche Reichstagsgeschehen wenig ergiebig ist. Die reichsständische Gegenüberlieferung für die Hauptverhandlungen unter anderem mit den Konzepten für die Resolutionen der Reichsstände findet sich im Mainzer Erzkanzlerarchiv. Ansonsten sind dort neben anderweitigen, thematisch zugeordneten Aktengruppen in der Reichstagsaktenreihe sechs Bände (ca. 3000 Fol.) verwahrt: Korrespondenzen im Vorfeld und zur Vorbereitung, Protokolle für den Kurfürstenrat, den Supplikationsrat und die Beratungen der katholischen Stände, Akten der Haupt- und der Religionsverhandlungen sowie zwei umfangreiche Folianten mit Supplikationen.
Von den weiteren Mitgliedern des Kurkollegs bieten Kurbrandenburg, Kursachsen und mit Abstrichen Kurpfalz weitgehend geschlossene Überlieferungen, beginnend mit Korrespondenzen und Akten zur eigenen Vorbereitung, der Instruktion für die Gesandten, sodann mit deren Berichten und den Weisungen an sie, Votenprotokollen für den Kurfürstenrat, teils beinhaltend auch die Religionsverhandlungen auf protestantischer Seite, den Verhandlungsakten, den Religionsakten und den meisten diktierten Supplikationsakten bis hin zum Reichsabschied. Die Berliner Überlieferung sammelt diese Akten in sechs voluminösen Bänden (mehr als 4400 Fol.), in Dresden verteilt sie sich auf 16 Bände (ca. 4400 Fol.), in beiden Fällen beinhaltet sie sehr viel singuläres Schriftgut. Für Kurpfalz fehlen allerdings die meisten Korrespondenzen im Vorfeld des Reichstags im Jahr 1593, auch konnte das Kurpfälzer Religionsprotokoll nicht aufgefunden werden. Wie für andere Reichstage gingen für 1594 die Kurtrierer Akten gänzlich und die Kurkölner Unterlagen mit Ausnahme der vielfach kopierten Stücke der Hauptverhandlungen weitgehend verloren.
Für die Mitglieder des Fürstenrats liegen jeweils geschlossene Überlieferungen von der Vorbereitung über Instruktion, Protokoll, Akten und Berichte bis zum Abschied vor für Bayern, Pfalz-Neuburg, Jülich-Berg, Baden-Durlach, Hessen-Kassel (dagegen schlechtere Aktenlage für Hessen-Marburg und –Darmstadt), Pommern-Stettin (weniger umfassend Pommern-Wolgast) und Württemberg. Für die Bischöfe von Augsburg und Bamberg sowie für Braunschweig"–Wolfenbüttel und Sachsen-Weimar fehlen jeweils nur die Korrespondenzen aus der Vorbereitung, für Mecklenburg-Güstrow6 lediglich das Protokoll. Für Würzburg war Bischof Julius persönlich anwesend, weshalb weder eine Instruktion noch Berichte und Weisungen angefertigt wurden. In den Beständen Freisings und Eichstätts liegt neben den Hauptakten und Supplikationen jeweils ein Protokoll, ansonsten aber kaum singuläres Schriftgut. Schlechter ist die Überlieferung für weitere Stände wie Magdeburg, Braunschweig"–Grubenhagen und Münster; die Salzburger Akten gingen verloren.
Die Verhandlungen des Städterats sind am besten anhand der mit den beiden Reichsstädteregistraturen verbundenen Überlieferungen in Ulm und Speyer sowie der guten Aktenlage in Augsburg, Nürnberg, Straßburg und Köln7 nachzuvollziehen. Ergänzt wird die archivalische Quellengrundlage durch Diarien von Reichstagsteilnehmern8, die freilich zum eigentlichen Verhandlungsgeschehen gegenüber den Protokollen wenig Neues beitragen, aber gleichwohl einzelne Aspekte kommentieren und zeremonielle Abläufe beleuchten.
Neben diesen Quellen steht die zeitgenössische, aktuell noch in Regensburg im Juni 1594 veröffentlichte Beschreibung des Reichstags durch den daran mitwirkenden Reichsherold Peter Fleischmann9, beinhaltend Verzeichnisse des kaiserlichen Hofstaats, des Gefolges der persönlich in Regensburg anwesenden Reichsfürsten, jeweils verbunden mit einem Titularverzeichnis, sowie die Schilderung der zeremoniellen Höhepunkte (Einzug des Kaisers, Reichstagseröffnung) und von Tischschemata für zahlreiche Festbankette. Ebenso wie Fleischmann nicht auf Verhandlungsinhalte eingeht, beschränkt sich die Darstellung zum Reichstag 1594 als kleiner Bestandteil im großen „Thesaurus Picturarum“ des kurpfälzischen Kirchenrates Marcus zum Lamm (1544–1606)10 im Wesentlichen auf zeremonielle Aspekte der Herrscherinszenierung wie den Einzug Rudolfs II., des Kurfürsten von Köln und des Herzogs von Württemberg11. Dazu kommen die vielen aktuellen Drucke aus dem Jahr 1594 mit der Beschreibung des kaiserlichen Einzugs12 sowie die Schilderung ebenfalls vorwiegend zeremonieller Ereignisse in der zeitgenössischen Chronistik13.
Aus dem Verhandlungsbereich der Reichsversammlung wurden als Erstes wenige Religionsakten von Lehmann (1631) publiziert14. Eine erste umfassende Darstellung in allen Themenbereichen erfuhr der Reichstag 1594 in der „Reichsgeschichte“ des Franz Dominicus Häberlin, der ihm, gestützt auf die in Wolfenbüttel überlieferten Akten, in Form ausführlicher und zuverlässiger Aktenreferate mehr als einen ganzen Band widmete15. Andere ältere Publikationen berücksichtigen nur kleinere thematische Abschnitte und beschränken sich auf Auszüge aus Aktenstücken oder dem Reichsabschied16.
In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts befasste sich im Rahmen der Editionsreihe „Briefe und Akten zur Geschichte des Dreißigjährigen Krieges in den Zeiten des vorwaltenden Einflusses der Wittelsbacher“ zuerst (1870) Moriz Ritter in der Einleitung des Bandes zur Gründung der protestantischen Union mit dem Reichstag 1594, inhaltlich beschränkt auf die protestantische Politik und deren Scheitern im Hinblick auf Unionsversuche17, ehe sich Felix Stieve eingehend mit der Reichsversammlung beschäftigte: Im ersten Band zur „Politik Baierns 1591–1607“ (1878) behandelt der gesamte zweite Abschnitt18 die Tagung von 1594 vorrangig aus dem Blickwinkel der bayerischen Politik in vielen Aspekten von der Vorbereitung über die Verhandlungen zur Türkenhilfe und zu den weiteren Hauptartikeln sowie die religionspolitischen Kontroversen bis zum Abschied. Allerdings handelt es sich weder um eine Quellenedition noch um referierende Aktenwiedergaben, sondern um eine sehr quellennahe, thematisch strukturierte Darstellung auf der Grundlage in erster Linie der bayerischen Überlieferung, die sehr tiefgehend ausgewertet wird. Daneben kommen eingeschränkt kaiserliche, Kurmainzer, bischöflich Augsburger und Bamberger sowie vereinzelt burgundische (Brüsseler) Akten zur Sprache, während die Münchener Bestände für Kurpfalz und Pfalz-Neuburg unberücksichtigt bleiben.
Demgegenüber reduzierten die Darstellungen bis zum Ende des 19. und anfangs des 20. Jahrhunderts den Reichstag weiterhin auf die Konfessionsproblematik und deren Teilaspekte wie die Session Magdeburgs oder der reformierten Hochstifte allgemein, teils verbunden mit konfessionell geprägten Wertungen aus der nationalstaatlich orientierten Perspektive19, ohne die Türkenhilfe als die genuine Thematik des Reichstags fundierter aufzugreifen. Dies erfolgte erst durch Winfried Schulze20 mit der Einordnung der Reichsversammlung 1594 als einer der „Türkenreichstage“ seit 1576, basierend auf der Analyse der Verhandlungen zur Türkenhilfe und der zentralen Erkenntnis, dass die Türkengefahr im späten 16. Jahrhundert als konsolidierendes und stabilisierendes Element wirkte, das die schwerwiegenden religionspolitischen Differenzen in ihren möglichen Konsequenzen eingrenzte, also als äußere Bedrohung den Verfallsprozess im Inneren des Reichs zumindest verzögerte und eine relativ einheitliche Reichspolitik ermöglichte, wie sie in der Bewilligung und Leistung der Türkensteuer zum Ausdruck kam. Neuere Gesamtdarstellungen knüpfen, soweit sie auf den Reichstag eingehen, daran an, indem sie zwar die konfessionspolitischen Forderungen beider Seiten akzentuieren, dem aber die integrierende und konsolidierende Wirkung des Türkenkriegs für die Innenpolitik des Reichs mit dem positiven Beschluss des Reichstags gegenüberstellen21.
Gut dokumentiert ist das Reichstagsgeschehen 1594 aus der Sicht der päpstlichen Vertretung mit deren edierten Berichten22 sowie in Einzelaspekten wie der Magdeburger Sessionsproblematik23, die in vorliegender Edition gleichwohl um wichtige Akten ergänzt werden kann, oder wie den Verhandlungen zur Türkenhilfsbitte der innerösterreichischen Gesandtschaft in einer schlecht greifbaren Dissertation24. Die biografische Literatur zu Kaiser Rudolf II.25 und zu einzelnen Reichsfürsten betrachtet den Reichstag, falls er Erwähnung findet, aus der Sicht der jeweiligen Protagonisten und beschränkt sich meist auf deren Position und Politik26.
Gemäß den Editionsrichtlinien der „Reichsversammlungen 1556–1662“ fokussiert sich die Dokumentation auf Verhandlungen, die den Reichstag in seiner Funktion als Ständeversammlung betreffen27, und damit auf die Darbietung von diesbezüglichen Quellen für die Beratungen der Reichsstände untereinander sowie mit dem Kaiser über Fragen, die die Reichsversammlung in ihrer Gesamtheit als Organ der Reichsverfassung und verfassungsrechtliche Institution beschäftigten. Nicht berücksichtigt werden demnach Verhandlungen einzelner Personen, Gesandter oder Stände mit dem Kaiser, die nicht auf die Ebene des offiziellen Reichstags kamen, und Partikularerörterungen von Ständen oder Ständegruppen über Themen, die nicht zur Reichstagsprogrammatik gehörten. Dies betrifft beim Reichstag 1594 neben anderweitigen kleineren Eingaben und den Supplikationen an den Kaiser, die während der Tagung allein der Reichshofrat ohne Einbeziehung der Reichsstände beschied28, vornehmlich zwei von den Vertretern der römischen Kurie betriebene Projekte und daneben die Problematik der Vormundschaft und Erbfolge im Herzogtum Jülich-Berg:
1) Die von Legat Madruzzo verfolgten, in Regensburg aber nicht weiter konkretisierten Pläne für die Gründung einer katholischen Liga, anknüpfend an die während des Reichstags etablierten Verhandlungen der katholischen Stände, die als Grundlage für eine engere Kooperation zunächst der geistlichen, sodann der katholischen Stände insgesamt dienen sollten, gerichtet nicht gegen die protestantischen Stände insgesamt, sondern gegen die calvinistische Partei unter der Führung der Kurpfalz29.
2) Wesentlich konkreter forcierte die römische Kurie in Kooperation mit König Philipp II. von Spanien in Regensburg das Projekt einer römischen Königswahl für die vorzeitige Nachfolgeregelung im Kaisertum, um einer von der protestantischen ‚Aktionspartei‘ unterstützten französischen Kandidatur oder den Gefahren eines Interregnums mit Kurpfalz als Reichsvikar vorzubeugen und den Kaiserthron für den Katholizismus und das Haus Habsburg zu sichern. Das Projekt bildete in der Planung der Kurie neben dem Türkenkrieg den wesentlichen Aspekt im Engagement für die Einberufung des Reichstags, nachdem die vorherigen Bemühungen bei Rudolf II. seit 1591, zuletzt bei der Gesandtschaft Ludovico Madruzzos in Prag im Spätherbst 159330, keinen Erfolg gebracht hatten. In der Instruktion für Madruzzo als Legat zum Reichstag stand das Königswahlprojekt nach dem Türkenkrieg an zweiter Stelle31, am Kaiserhof in Prag bildete die Lösung der Nachfolgefrage in der Strategie von Nuntius Cesare Speciano in Zusammenarbeit mit dem spanischen Gesandten San Clemente das wesentliche Motiv für das Drängen auf den baldigen Zusammentritt des Reichstags32. Allerdings konnten die intensiven Bemühungen in Regensburg Rudolf II. zu keiner Initiative bewegen: Er gab den Argumenten der päpstlichen Vertreter zwar Gehör, betrachtete die Nachfolgefrage aber als seine Privatangelegenheit, schob eine Erklärung auf und unternahm letztlich nichts, um das Kurkolleg für einen Wahltag zu versammeln, selbst als die geistlichen Kurfürsten auf Drängen Madruzzos hin streng geheim dazu verhandelten, Kuradministrator Friedrich Wilhelm von Sachsen einbanden33 und das Wahlprojekt beim Kaiser befürworteten34. Die Nachfolgefrage blieb damit ungeklärt.
3) Der Jülich-Klevische Regimentsstreit um die Vormundschaft über den geisteskranken Herzog Johann Wilhelm im Gesamtzusammenhang des Erbfolgestreits35 wurde während des Reichstags 1594 auf der offiziellen Verhandlungsebene nicht thematisiert, sieht man von einer singulären Eingabe der Gesandten des Hauses Brandenburg sowie Pfalz-Neuburgs und ‑Zweibrückens mit der Anmahnung einer ausstehenden Erklärung Kaiser Rudolfs zur Kuratel der genannten Häuser ab, die von den Kurbrandenburger Delegierten gegenüber den kaiserlichen Räten am 15. 7. angesprochen wurde36. Zuvor hatte die Kurbrandenburger Reichstagsinstruktion37 die diesbezüglichen Aktivitäten der drei Häuser und deren Beschluss rekapituliert, die Administration der Lande und die Kuratel über Herzog Johann Wilhelm durch eine Gesandtschaft beim Kaiser einzufordern. Da Rudolf die Gesandten in Prag auf eine spätere Resolution vertröstet hatte, sollte diese beim Reichstag erbeten werden.
Der Anspruch auf die Erbfolge und damit auf die Vormundschaft im Regimentsstreit rekurriert auf die problematische Vertragslage im Herzogtum mit dem strittigen Erbrecht der mit den Töchtern Herzog Wilhelms V. verheirateten Prätendenten Albrecht Friedrich von Preußen (vertreten von Markgraf Georg Friedrich von Brandenburg-Ansbach als Vormund), Philipp Ludwig von Neuburg und Johann von Zweibrücken nach dem Aussterben des jülich-klevischen Mannesstammes im komplexen Gegeneinander um Macht, Regierung und eine Regimentsordnung zwischen den genannten ‚Interessenten‘, Herzogin Jakobe38, der Gattin Johann Wilhelms, den mehrheitlich katholischen herzoglichen Räten, unterstützt von kaiserlichen Kommissaren seit 1592, sowie den ihrerseits konfessionell gespaltenen Landständen von Kleve, Berg und Mark einerseits und Jülich andererseits39. Die drei fürstlichen Prätendenten vereinbarten konkrete Schritte zur Durchsetzung des Anspruchs auf die Kuratel bei einer Tagung in Frankfurt im Februar 1593 und konnten dafür im September 1593 in Düsseldorf die Ausschüsse der mehrheitlich protestantischen Landstände von Kleve, Berg und Mark gewinnen, die sich an der gemeinsamen Gesandtschaft nach Prag beteiligten, um eine Änderung der Regimentsordnung mit der Übertragung der Administration und Vormundschaft gegen die Ansprüche von Herzogin Jakobe und der herzoglichen Räte sowie der Abberufung der kaiserlichen Kommissare einzufordern. Die Eingabe der Gesandten an den Kaiser in Prag am 1. 1. 1594 wurde unterstützt von einer Interzession mehrerer protestantischer Stände, während die katholischen Jülicher Landstände dem durch eine eigene Abordnung in Prag entgegenwirkten. Rudolf nutzte in den Bescheiden vom 25. 1. und 1. 2. 1594 die Uneinigkeit der Landstände als Vorwand für eine Verzögerung der Antwort zunächst bis März und sodann bis zum Reichstag, doch unterblieb trotz der oben erwähnten Eingabe auch dort eine Erklärung, sondern diese erfolgte in ablehnender Form erst am 18. 9. 159540.